Titel: | Correns' Blattfederbefestigung. |
Fundstelle: | Band 239, Jahrgang 1881, S. 260 |
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Correns' Blattfederbefestigung.
Mit Abbildungen auf Tafel 24.
Correns' Blattfederbefestigung.
Der Correns'schen Befestigung von Blattfedern bei
Eisenbahn- und andern Fahrzeugen, welche die Hagener
Guſsstahlwerke in Hagen verwerthet, liegt das Bestreben zu Grunde,
namentlich die bei dem üblichen Verfahren durch Verschwächung des
Mittelquerschnittes der Feder bedingte Neigung zum Bruch zu vermeiden. Zu diesem
Zweck sind, wie das Organ für die Fortschritte des
Eisenbahnwesens, 1880 S. 241 mittheilt, zur Verhinderung einer Verschiebung
der Federn in deren Längsrichtung seitliche Warzen a
(Fig. 14 bis 16 Taf. 24)
an den Federblättern angebracht, zwischen welche der Federbund eingepaſst ist,
wodurch jedes einzelne Federblatt und somit die ganze Blattfeder seinen vollen
Querschnitt behält. Dies bedingt allerdings einen etwas theueren zweitheiligen
Federbund, welcher auſser einem bequemen Auswechseln der Federblätter aber noch ein
freies Aufliegen der
Feder gestattet und dadurch gegenüber dem aufgezogenen oder geschweiſsten Federbund
den Vortheil. gewährt, daſs der elastische Arm der Feder nicht um die halbe Breite
des Federbundes verkürzt wird.
Die Hervorbringung der oben erwähnten, an je einem Federblatt angebrachten Warzen a geschieht durch Eindrücken zweier genau gegenüber
stehender Stempel, wodurch das Federblatt die erforderliche und dem Zweck vollkommen
entsprechende Verbreiterung erhält.