Titel: Correns' Blattfederbefestigung.
Fundstelle: Band 239, Jahrgang 1881, S. 260
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Correns' Blattfederbefestigung. Mit Abbildungen auf Tafel 24. Correns' Blattfederbefestigung. Der Correns'schen Befestigung von Blattfedern bei Eisenbahn- und andern Fahrzeugen, welche die Hagener Guſsstahlwerke in Hagen verwerthet, liegt das Bestreben zu Grunde, namentlich die bei dem üblichen Verfahren durch Verschwächung des Mittelquerschnittes der Feder bedingte Neigung zum Bruch zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind, wie das Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1880 S. 241 mittheilt, zur Verhinderung einer Verschiebung der Federn in deren Längsrichtung seitliche Warzen a (Fig. 14 bis 16 Taf. 24) an den Federblättern angebracht, zwischen welche der Federbund eingepaſst ist, wodurch jedes einzelne Federblatt und somit die ganze Blattfeder seinen vollen Querschnitt behält. Dies bedingt allerdings einen etwas theueren zweitheiligen Federbund, welcher auſser einem bequemen Auswechseln der Federblätter aber noch ein freies Aufliegen der Feder gestattet und dadurch gegenüber dem aufgezogenen oder geschweiſsten Federbund den Vortheil. gewährt, daſs der elastische Arm der Feder nicht um die halbe Breite des Federbundes verkürzt wird. Die Hervorbringung der oben erwähnten, an je einem Federblatt angebrachten Warzen a geschieht durch Eindrücken zweier genau gegenüber stehender Stempel, wodurch das Federblatt die erforderliche und dem Zweck vollkommen entsprechende Verbreiterung erhält.

Tafeln

Tafel Tafel 24
Tafel 24