Titel: | Ueber Lichtmessung. |
Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 124 |
Download: | XML |
Ueber Lichtmessung.
Mit Abbildungen auf Tafel 13.
Ueber Lichtmessung.
Bezüglich der Vereins-Photometerkerze berichtet Schiele im
Journal für Gasbeleuchtung, 1880 S. 366, 402 und
603, daſs der Docht mit 24 Fäden sorgfältig hergestellt und in Längen von 5m gewogen wird. Was das Kerzenmaterial anlangt,
bedurfte die Paraffinkerze zu ihrer Anfertigung etwas Stearin; die Menge desselben
muſste aber auf einen möglichst kleinen Procentsatz heruntergebracht werden und sie
ist jetzt auſserordentlich gering geworden. Daſs man Paraffin von höherem
Schmelzpunkte als 55°, wie angenommen worden ist, bei Herstellung der Kerze
gebrauchen könnte, hat sich allerdings nicht bestätigt. In Betreff der Bestimmung
des Schmelzpunktes, bezüglich dessen ebenfalls bisher Differenzen bestanden, ist die
Methode des Vereines für Mineralöl-Industrie in Halle a. S. angewendet, welcher am
5. April 1871 folgende für alle Geschäfte zwischen Mitgliedern maſsgebende
Vorschrift erlassen hat:
Ein kleines, mit Wasser gefülltes Becherglas von ungefähr 7cm Höhe und 4cm
Durchmesser wird bis ungefähr 70° erwärmt und auf das erwärmte Wasser ein kleines
Stückchen des zu untersuchenden Paraffins geworfen, so groſs, daſs es nach dem
Zusammenschmelzen ein rundes Auge von etwa 6mm
Durchmesser bildet. Sobald dieses flüssig, wird in das Wasser ein Celsius'sches
Thermometer von der durch den Verein für Mineralöl-Industrie festgestellten
Einrichtung so tief eingetaucht, daſs das längliche Quecksilbergefäſs des
Thermometers ganz vom Wasser bedeckt wird. In dem Augenblicke, wo sich auf dem
Paraffinauge ein Häutchen bildet, wird der Schmelz- bezieh. Erstarrungspunkt an der
Scale des Thermometers abgelesen. Während dieser Bestimmung muſs das Becherglas
durch eine Umgebung von Glastafeln sorgfältig vor Zugluft geschützt werden; auch
darf der Hauch des Mundes beim Beobachten der Scale das Paraffinauge nicht
treffen.
Zur Herstellung einer Normalflamme
schlug MethvenVgl. F. Fischer: Chemische Technologie der
Brennstoffe, (Braunschweig 1880) S. 73. vor, durch einen
Schirm den oberen und unteren in seiner Ausdehnung und Lichtstärke am meisten
schwankenden Theil der Flamme eines Argandbrenners abzublenden und die durch die
Oeffnung im Schirm fallende Lichtmenge als photometrische Vergleichseinheit zu
benutzen. Er behauptet, daſs selbst bei verschiedener Beschaffenheit des Gases die
durch den Spalt gehende Lichtmenge bei gleicher Flammenhöhe und richtiger Stellung
des Spaltes gleich sei, wenigstens innerhalb der in der Praxis zulässigen Grenzen.
Der Schirm, welcher vor einer 76mm (3 Zoll) hohen
Argandflamme gestellt wird, hat eine 25mm (1 Zoll)
hohe und 6mm,4 (¼ Zoll) breite Oeffnung. Die durch
eine solche Oeffnung fallende Lichtmenge soll genau 2 Kerzen englisch
entsprechen.
Nach Versuchen von F. Rüdorff (Journal für Gasbeleuchtung, 1880 S. 217) fällt aber durch den Schlitz bei
Anwendung verschiedener Gassorten eine keineswegs gleiche Lichtmenge, so daſs der
von Methven gemachte Vorschlag sich nicht als praktisch
erweist. Nach Versuchen der Kerzencommission schwankt die Lichtmenge, welche durch
den Spalt bei verschiedenen Gasarten und verschiedenen Brennern hindurch geht, von
2,12 bis 1,74, also um 0,38 Kerzen oder 21 Procent. Nach S.
Schiele (Journal für Gasbeleuchtung, 1880 S.
330 und 465) kann demnach gesagt werden: Weil die Richtigkeit der
Untersuchungsergebnisse wesentlich davon abhängt, daſs die zur Herstellung der
Methven'schen Normale benutzte Flamme eine der Höhe des Spaltes angemessene sein
muſs, was bei verschiedenen Gasarten, die man im Rundbrenner verbraucht, durchaus
nicht leicht zu erreichen ist, weil diese richtige Einstellung nicht immer
gleichmäſsig zu erzielen ist, indem dann das genaue Einstellen des Spaltes von dem
Willen des Untersuchenden abhängig, nicht unumstöſslich zu bestimmen ist und dadurch
der Willkür bei den Prüfungen derart Thür und Thor offen steht, daſs Streitigkeiten
über Vertragserfüllung in vielen Fällen unvermeidlich sind, weil ferner bei der
richtigen Einstellung des Spaltes das Auge in längeren Versuchsreihen ungemein
angestrengt und für nachfolgende feinere und genauere Beobachtungen unempfindlicher
gemacht wird und weil endlich die Versuche der Gesammtcommission ergeben haben, daſs
Unterschiede in dem Werthe der Methven'schen Normale von über 20 Procent vorkommen,
kann die Commission die Einführung dieser Normale nicht empfehlen; es empfiehlt sich
hierfür die Vereins-Normal-Paraffinkerze, wenn deren Flamme durch Schneuzen auf
50mm Höhe gleichmäſsig erhalten wird, weit
mehr.
Giroud (Journal für
Gasbeleuchtung, 1880 S. 700) schlägt vor, zur Gewinnung einer Normalflamme
mittels eines Einlochbrenners von einer Normalflamme gleich 1/10 Carcel auszugehen, da eine solche mit
den gebräuchlichen Kerzen, sowohl der deutschen Paraffin- als der englischen
Walrathkerzen, bezüglich der Leuchtkraft nahezu gleichwerthig ist. Giroud hat gefunden daſs die Leuchtkraft von 1/10 Careellampe
(= 0,983 Vereinskerze und 0,96 Walrathkerze) durchschnittlich einer Flamme von 67mm,5 Höhe aus einem Lochbrenner von 1mm Weite entspricht. Diese Flamme schlägt Giroud als Normalflamme für photometrische Messungen
vor. Wenn auch kaum anzunehmen ist, daſs die von Giroud
vorgeschlagene Normalflamme für die praktischen Zwecke der Photometrie die Kerze
verdrängen wird, so erscheint es doch zweckmäſsig, wenn für die in Deutschland
gebräuchlichen Kerzen, namentlich für die Vereins-Paraffinkerze und die englische
Walrathkerze, neben der sonstigen Charakterisirung durch Materialverbrauch,
Flammenhöhe u.s.w. die Flammenhöhe eines Einlochbrenners mit 1mm Oeffnung angegeben würde, welche dem mittleren
normalen Lichtwerth dieser Kerzen entspricht. Es würde damit für die photometrischen
Messungen eine wesentliche Erleichterung geschaffen und eine der Unsicherheiten und
Unbequemlichkeiten entfernt, welche bei directer Benutzung von Kerzen oder Lampen
unvermeidlich sind.
Elster fordert im Journal für
Gasbeleuchtung, 1880 S. 402 und 608 für photometrische Bestimmungen
gleichartige Beleuchtung.
A. Töpler (Annalen der
Physik, 1879 Bd. 8 S. 640) legt zur Herstellung des Schirmes für das Bunsensche Photometer zwischen zwei möglichst dünne und
gleichmäſsige Blätter von Pergamentpapier ein Stück weiſses Papier mit einer
kreisrunden Oeffnung in der Mitte und bringt sie zwischen zwei Glastafeln oder
spannt sie auf einen Rahmen. Die Einstellung soll mit dieser Vorrichtung viel
schärfer geschehen können als mit dem üblichen Fettfleck.
Nach Versuchen von A. Pedler (Journal of Gas lighting, 1880 S. 589) ist das von F. ZöllnerVgl. Chemische Technologie der Brennstoffe, 1880
S. 100. zu Lichtmessungen
vorgeschlagene Radiometer-Photometer hierzu nicht
brauchbar.
Zur Messung des elektrischen Lichtes
bringen Perry und Ayrton
(Engineering, 1880 Bd. 31 S. 72) zwischen der
Lichtquelle A (Fig. 1 Taf.
13) und dem Photometerschirm c eine Zerstreuungslinse
E.
Bezeichnen wir nun mit D die Entfernung von A bis zur Linse und mit d
die vom Focus der Linse bis zum Schirm, sowie die Gesammtlichtmenge der Flamme A mit L, so fallen auf die
Flächeneinheit \frac{L}{4\,\pi}. Bezeichnet man mit d die Brennweite der Linse, so beträgt die Ausdehnung
des Strahlbündels durch die Linse \frac{D^2}{\delta^2} und die
auf den Schirm fallenden Strahlen
\left(\frac{L}{4\,\pi}\times\,\frac{1}{d^2}\right)+\frac{D^2}{\delta^2}
und diesen müssen nun die von der Normalflamme auf den Schirm fallenden
Lichtstrahlen entsprechen. Bezeichnen wir ferner mit D1 die Entfernung der Normalkerze B (Fig. 2) von
dem Schirm c, so beträgt die Menge der auf den Schirm fallenden
Lichtstrahlen \frac{1}{4\,\pi}\ \frac{1}{{D_1}^2}, woraus sich in
Verbindung mit der ersten Gleichung ergibt: L=\frac{D^2}{{D_1}^2}\
\frac{d^2}{\delta^2}.
Hopkinson verwendet in gleicher Weise unter Benutzung
des Bunsen'schen Photometers eine Planconvexlinse.
F. Guthrie (Engineering,
1879 Bd. 28 S. 440) läſst das Licht der beiden zu vergleichenden Flammen durch zwei
unter 45° geneigten Spiegel M und m (Fig. 3 Taf.
13) auf einen durchscheinenden Schirm S werfen, so daſs
zwei Spiegelbilder neben einander entstehen, deren Gleichheit er durch folgende
Vorrichtung erreicht. Auf der Welle A sind zwei
Messingscheiben B und b
befestigt, welche mit Schlitzen versehen wurden; die Schlitze der Scheibe B sind erheblich weiter als die der anderen Scheibe;
sie können aber durch die bewegliche Scheibe e beliebig
verengt werden. Die beiden Scheiben werden nun so rasch gedreht, daſs auf den Schirm
S zwei helle Bänder neben einander entstehen,
welche scheinbar von einer ununterbrochenen Lichtquelle herrühren. Man verstellt nun
die Schlitze der Scheibe B vor der Normalflamme L so lange, bis der von dieser auf den Schirm fallende
Lichtstreifen genau so hell ist als der von der zu vergleichenden Lichtquelle l; die durch die Schlitze gehenden Lichtmengen beider
Flammen sind dann gleich. Ihre Lichtstärken verhalten sich demnach umgekehrt wie die
Weite der Schlitze.
Das Photometer von D. Coglievina in Wien (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 12005 vom
28. Mai 1880) unterscheidet sich von den bisher verwendeten Photometern
hauptsächlich darin, daſs dasselbe keine Normalflamme erfordert, sondern sich diese
Einheit selbst schafft. Dies wird dadurch erreicht, daſs zwei Lichtstrahlen einer
und derselben Quelle in unter einander verschiedenen, aber ganz bestimmten
Entfernungen aufgefangen werden und daſs hierauf die Intensität des kürzeren
Lichstrahles durch jene des auf eine bestimmte Länge gebrachten längeren
Lichtstrahles gemessen wird.
Die zwei verschiebbaren Kammern A1 und A2 (Fig. 4 bis
7 Taf. 13) dienen zur Aufnahme der Lichtquellen L1 und L2, deren Träger T es
ermöglichen, jede der beiden Lichtquellen in eine ganz bestimmte Aufstellungshöhe zu
bringen. Jeder dieser Träger erhält einen Regulirhahn R, der mittels einer Mikrometerschraube im Kreise gedreht werden kann. Von den
Sammellinsen l werden je zwei in jeder der beiden
genannten Kammern in der Höhe der Lichtquelle befestigt. Dieselben können biconvex
oder auch planconvex sein; ihre Brennweite ist der Entfernung von der Lichtquelle
gleich. Eine Reihe von z.B. 11 rechtwinkligen gleichschenkligen Glasprismen P1 bis P2 dienen zur
Weiterleitung der von der Lichtquelle ausgehenden Strahlen. Die drei Prismen P1, P2 und P10 sind mittels der
entsprechenden, durch den Photometerkasten gehenden Griffe G1 bis G3 im Kreise drehbar; die übrigen sind fest. Eine
Kugel n aus Phosphor oder auch einem anderen Stoff
dient zur Bestimmung der Länge des Normallichtstrahles und kann entweder in einer
Kammer H untergebracht, oder auch frei aufgehängt sein,
muſs aber in beiden Fällen eine feste Lage haben. Eine opale, von K1 bis K2 verschiebbare Kugel
dient zur Aufnahme der beiderseitigen Beleuchtung L1 und L2 und ersetzt demnach den bisher hierzu verwendeten
Photometerschirm. Die Planspiegel S1, und S3 dienen zur Beobachtung der Normalhöhe der
Lichtquellen L1 und L2, ferner S2 zur Wahrnehmung der
Beleuchtung der Kugel n, endlich S4 und S5 zur Wahrnehmung
jener der Kugel in den beiden Lagen K1, und K2. Diese Spiegel entsprechen den Schaulöchern l1 bis l5; durch passende
Anordnung von Hilfsspiegeln kann man diese 5 Schaulöcher durch ein einziges Loch
ersetzen. Ein viereckiger Kasten nimmt alle genannten Bestandtheile auf, und bildet
die Dunkelkammer. An demselben ist eine aus zwei Theilen bestehende Scale
angebracht, wovon der obere Theil die Theilung von 1 bis 10, der untere von 10 bis
100 trägt, oder auch umgekehrt. Die Handhabung dieses Apparates ist nun
folgende:
Nachdem die Lichtquelle L1 auf die vorgeschriebene Höhe eingestellt wurde,
was durch das Schauloch l1 beobachtet werden kann, wird der von derselben durch die Linse l und die Prismen P2 bis P8 rechtseitig ausgehende Lichtstrahl mittels des
Hahnes R so regulirt, daſs er die Oberfläche der Kugel
n nur an einem Punkte berührt. Bei der Anwendung
einer Phosphorkugel wird dieser Punkt in dem Spiegel S2 dunkel, bei einer opalen Kugel dagegen
beleuchtet erscheinen. Ist auf diese Weise die Normallänge des rechtsseitigen
Lichtstrahles erreicht – dieselbe beträgt im vorliegenden Falle 8m,6935 –, so wird durch P1 und P9 der linksseitige Strahl derselben Quelle L1 auf einer Länge von
0m,86935 zur Kugel K1 geleitet. Die betreffende Beleuchtung
dieser durch das Schauloch l4 wahrnehmbaren Kugel wird mit 1° Lichtintensität bezeichnet. Wird nun
nach A2 eine zweite
Lichtquelle L2 gebracht
und liefert dieselbe in ihrer unveränderten Lage in dem Spiegel S4 einen beleuchteten
Halbkreis, der mit dem von L2 aus beleuchteten Halbkreis sich zu einem ganzen Kreise von
gleichmäſsiger Beleuchtung vereinigt, so entspricht L2 einer Intensität von 10°, weil die
Entfernung dieser Lichtquelle L2 von K1 die Länge von 2m,7491455 beträgt. Ist aber L2 schwächer als 10°, so wird die Kammer A2 nach rechts
entsprechend verschoben; ist dagegen L2 stärker als 10°, so wird zunächst bei
unveränderter Lage von K1 diese Lichtquelle L2 durch den Regulirhahn auf 10° gebracht, hierauf
K1 in die Lage K2 verschoben, L1 ganz aufgedreht und
nun ebenso mit L2
verglichen bezieh. auf 100° gebracht und mit dieser Intensität jene von L2 ermittelt. Die
beiden Scalen genügen also zur Ablesung jeder beliebigen Intensität.
Bei der Messung des directen oder indirecten Sonnenlichtes tritt
an Stelle des Regulirhahnes R eine in der Vorderwand
des Kastens angebrachte Oeffnung, welche mittels eines mit einer Theilung versehenen
Schiebers regulirt werden kann.
Der Apparat hat in seiner praktischen Ausführung einige
Vereinfachungen erhalten, indem man statt der Phosphorkugel n einen Planspiegel einsetzte, die Anzahl der Glasprismen von 7 auf 4 und
die Lange des Normallichtstrahles von 8 auf 3m
verminderte. Die Linsen l1 bis l3
wurden beseitigt und deshalb die Kugel K1 durch ein undurchsichtiges Prisma ersetzt. Der
Apparat kostet bei F. Schweickhart und Comp. in Wien
800 fl. ö. W.