Titel: A. Kofeld's Fussboden-Construction.
Fundstelle: Band 240, Jahrgang 1881, S. 193
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A. Kofeld's Fuſsboden-Construction. Mit Abbildungen auf Tafel 17. [A. Kofeld's Fuſsboden-Construction.] Leichtes Verlegen, ungehindertes Ausdehnen und billige Herstellung – mit diesen Worten sind kurz die Vorzüge der durch die Fig. 8 bis 10 Taf. 17 veranschaulichten Fuſsbodenconstruction (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 10312 vom 25. Januar 1880) bezeichnet, welche sich auf alle Fuſsbodengattungen anwenden läſst. Die einzelnen Stäbe oder Parquettafeln werden an zwei Seiten mit nach oben, an den anderen beiden Seiten mit nach unten gerichteter Feder und Nuth versehen, so daſs die Feder am Rand liegt und nur etwa ⅔ der Holzstärke zur Dicke hat. Die Federn und Nuthen benachbarter Fuſsbodentheile greifen in einander. Da die Herstellung mit Maschinen erfolgt, ist der Eingriff ein ganz genauer; ein einfacher Schlägel reicht deshalb zum Verlegen hin. Die Theile werden unter einander verleimt. Der ganze Boden ist nur auf einzelne Bretter gelegt, mit diesen, um das Werfen zu hindern, an einzelnen Stellen durch Eisenklammern verbunden und an den Wänden unter Fuſsleisten geschoben, so daſs er sich allseitig frei ausdehnen kann. Das deutsche Patent ist an A. E. Unger in Riesa (Sachsen) übertragen worden.

Tafeln

Tafel Tafel 17
Tafel 17