Titel: | Neuerungen an Riemenverbindern. |
Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 339 |
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Neuerungen an Riemenverbindern.
Patentklasse 47. Mit Abbildungen auf Tafel 27.
Neuerungen an Riemenverbindern.
Im Anschluſs an die Bd. 234 * S. 89 veröffentlichte Zusammenstellung von
Riemenverbindern geben wir nachfolgend eine weitere Uebersicht über die seitdem
bekannt gewordenen Constructionen.
L. Ph. Cohen in Hannover (* D. R. P. Nr. 6761 vom 4.
März 1879) gibt einen Binder an, welcher den Zweck erfüllen soll, die Enden der
Treibriemen aus allen angewendeten Materialien ohne Durchlochung durch Einklemmen
der Enden zu verbinden. Derselbe besteht aus vier Theilen a bis c (Fig. 13
Taf. 27). Die beiden hakenförmigen Unterlagen b werden
auf je ein Riemenende gesteckt, welches zuvor mit einem einfachen Werkzeug umgebogen
worden ist. Die einzelnen Nasen dieser Platten umfassen hierbei die Riemenenden.
Werden hierauf die Unterlagen b unter die Panzerplatte
a und an die Bodenplatte c durch Anziehen der Schrauben e gedrückt, so
legen sich die Haken der Platten b gegen die Nasen der
Panzerplatte a und die Riemenenden sind fest
eingeklemmt. Querfurchen der Unterlagen erhöhen die Reibung. Die Nasen der
Unterlagen b finden in entsprechenden Löchern der
Panzerplatte a Raum, so daſs die Näherung dieser
Platten beim Zusammenschrauben nicht gehindert wird.
Dieser Riemenverbinder hat den Uebelstand, daſs die beiden zu verbindenden
Riemenenden vor dem Zusammenschrauben hakenförmig umgebogen werden müssen; dies
läſst sich mit manchen Riemen nicht leicht, mit Doppelriemen gar nicht
vornehmen.
Bei einem von demselben Erfinder construirten zweiten Riemenverbinder (* D. R. P. Nr.
7429 vom 16. April 1879) ist dieser Uebelstand vermieden. Die Unterplatte c (Fig. 14
Taf. 27) hat eine wellenförmige Oberfläche, der unteren Fläche der Oberplatte a derart entsprechend, daſs nach deren Verbindung
mittels der Schrauben e ein Zwischenraum verbleibt,
welcher die zu verbindenden Riemenenden, in Zickzackform gepreſst, aufnimmt. Kleine
Querrillen dienen wie früher zur Erhöhung der Reibung.
Q. A. Steltzner in Berlin (* D. R. P. Nr. 9360 vom 12.
October 1879) hat eine dem Vernieten ähnliche Verbindung gewählt. Sie besteht aus
zwei in einander schiebbaren Theilen, einem vierkantigen Bolzen a (Fig. 15
Taf. 27) und einer Hülse b, beide mit vierkantigem
Kopf, in welche der Bolzen mit etwas Spielraum hineinpaſst. Der Riemen wird, wie bei
gewöhnlichen Riemenschrauben, mit einem runden Locheisen durchschlagen, dann die
Hülse b von der rauhen Seite des Riemens her
rechtwinklig zur Riemenfläche eingeschoben und, nachdem die beiden Enden des Riemens
über einander gelegt sind, der Bolzen a von der
entgegengesetzten Seite in b so weit eingeschlagen, bis
die Flächen der beiden Köpfe in der Riemenfläche liegen.
Eine der in Fig. 13
mitgetheilten ähnliche Construction verwendet F. Daelen
in Berlin (* D. R. P. Nr. 11775 vom 28. November 1879) zur Verbindung von
Metallbändern aus gehärtetem Stahl, welche an Stelle der Riemen zur Uebertragung
rotirender Bewegung dienen. Eine erste Anordnung zeigt Fig. 16
Taf. 27. Das Schloſs setzt sich aus den beiden mit Metallenden vernieteten gleichen Schnallen a und a1 und dem Kupplungstücke b zusammen; letzteres greift einfach mit seinen umgebogenen Enden in die
Schlitze der Schnallen ein. Die Spannung im Bande, die zur Hervorbringung der
Reibung erforderlich ist, verhütet das Ausklinken des Schlosses. Die Schnallen a und a1, welche sich nach den Enden zu bis zur völligen
Schärfe verjüngen, sind nach Radien aufgebogen, die je nach der Dicke der
Metallbänder verschieden, meistens gleich, indeſs niemals kleiner sind als der
Radius der kleinsten Bandscheibe, um welche die Bänder laufen können, ohne mehr als
zulässig gebogen zu werden. Die Gelenkpunkte c lassen
sich bei möglichster Dünne des Kupplungstückes b
thunlichst nahe an den Umfang der Bandscheibe B legen;
dies ist erforderlich, damit die beim Auflaufen des Kupplungstückes b auf die Scheibe entstehende Spannung bezieh.
Verlängerung des Bandes möglichst gering bleibe.
Das Metallband kann sich an der Biegestelle während des Umlaufes um die Scheibe in
einfacher Dicke frei biegen, da es weder von unten, noch von oben durch unbiegsame
Schloſstheile behindert wird; ferner kann eine Abbiegung beim Auf- und Umlaufen um
die Bandscheibe niemals die Nietstelle erreichen, da jede der Schnallen a und a1 mit dem entsprechenden Gelenkpunkte c des Kupplungstückes b
beim jedesmaligen Auflaufen auf die Scheibe zwei feste Auflagepunkte bietet. Infolge
der Beweglichkeit der Gelenke kann das Metallband während des Betriebes niemals über
die Elasticitätsgrenze hinaus gebogen werden.
Eine zweite Anordnung zeigt Fig. 17.
Das Schloſs besteht hier aus einem abwärts gebogenen Doppelhaken c, dessen beide Enden c1 wenig nach oben gekrümmt sind, damit während des
Umlaufes um die Bandscheibe nur die Punkte z zum
Anliegen kommen. Zwei zu beiden Seiten eingeschobene Keile d klemmen die umgebogenen Metallenden fest in den Schloſshaken. Zur
Sicherung, daſs bei schnellem Laufen die Keile nicht losgerüttelt werden, ist je
eine Schraube s angebracht, welche durch Haken und Keil
hindurchgeht.
Eine Abänderung des Riemenschlosses von Ph. Koch in Neuſs a. Rh. (vgl. 1879 234 * 92) zeigt die in Fig. 18
Taf. 27 abgebildete Construction (* D. R. P. Zusatz Nr. 12293 vom 25. Juli 1880).
Statt der früher angewendeten Riffeln sind kegelförmige Zähne angeordnet, die nicht
normal zur Innenfläche des Obertheiles A, sondern
parallel zur Schraube a stehen; der Untertheil B hat ebenfalls solche Zähne. Um das Anschlagen des
Schlosses selbst auf die kleinste Riemenscheibe zu verhindern, ist der Theil B auf der unteren Seite ausgebogen.
Es bleiben noch einige Constructionen zu erwähnen, die unter Vermeidung jeder Art von
Verschraubung oder Vernietung nur durch Klemmvorrichtungen die Verbindung der
Riemenenden bewirken.
Die Riemenschnalle von O. Riech in Mühlheim a. Rh. (* D.
R. P. Nr. 6990 vom 12.
Februar 1879) besteht aus den Rahmen a (Fig. 19
Taf. 27) und der excentrischen Rolle b, welche um einen
Zapfen drehbar ist. Beide Theile sind der Länge nach mit Rippen versehen. Beim
Gebrauch werden die Enden des zu verbindenden Riemens durch die Schnalle gesteckt
und die excentrische Rolle so aufwärts gedreht, daſs die Enden des Riemens fest
zusammengedrückt werden. Je mehr der Riemen angezogen wird, desto fester schlieſst
sich die Schnalle.
Oertgen und Schulte in Duisburg (* D. R. P. Nr. 10342
vom 11. December 1879) legen beide Riemenenden auf einander und biegen dieselben so
weit zusammen, daſs es möglich wird, eine gespaltene Metallhülse a (Fig. 20
Taf. 27) über den Scheitel der Biegung zu schieben. Durch Einstecken des Dornes b wird eine feste Verbindung hergestellt.
In ähnlicher Weise ist die Aufgabe von K. Hofmann in
Breslau (* D. R. P. Nr. 12707 vom 4. September 1880) gelöst worden. Dieser
Riemenverbinder besteht aus zwei Schienen a (Fig.
21 Taf. 27), welche durch die Bügel b fest
mit einander verbunden sind, und dem Keile c. Die
Verbindung der zwischen die Schienen a gesteckten
Riemenenden d erfolgt durch das Eintreiben des Keiles
c, welcher hierdurch beide Riemenenden in ihrer
Gesammtbreite gleichmäſsig gegen die Schienen a preſst
und festhält.
Einen Verbinder für Baumwollriemen, welche anfangs wegen ihrer Streckung ein häufiges
Nachspannen erfordern, hat K. Riedig in Wolkenburg bei Penig i. S. (* D. R. P. Nr. 11310 vom 31. März 1880) angegeben. Derselbe besteht aus
einem rechteckigen Bügel a (Fig. 22
Taf. 27) von Stahl- oder schmiedbarem Guſs, dessen Ecken abgerundet sind find
welcher durch einen Steg b getheilt ist. Die eine der
dem Steg parallelen Seiten trägt zwei oder mehrere nach vorn und abwärts gerichtete
Spitzen c. Man legt die beiden Riemenenden auf einander
und steckt sie von unten hinter dem Steg ein, zieht beide nach oben über denselben
hinweg und wieder nach unten unter der vorderen Seite des Bügels hin, wobei man das
obenauf liegende Riemenende in die Spitzen der vorderen Seite eindrückt. Sowie der
Riemen gespannt wird, preſst das obere Riemenende das untere an den Steg fest an und
dadurch ist eine feste und doch leicht lösbare Verbindung hergestellt.
Der Treibriemenverbinder von J. Ewerhard in Gevelsberg, Westfalen (* D. R. P. Nr. 12236 vom 27. Juni 1880) besteht aus einem einzigen
Stücke. Drei Stäbe von zweckentsprechendem Querschnitt (vgl. Fig. 23
Taf. 27) sind durch dünne Seitenstege verbunden, durch welche die Riemenenden in der
gezeichneten Weise geschlungen sind. Die Verbindung ist leicht und schnell
herzustellen; es ist jedoch kaum anzunehmen, daſs durch die in Folge der
Riemenspannung entstehende Reibung eine hinlänglich sichere Verbindung hierdurch
erreicht werden kann.