Titel: | Neuerungen an Schwanzhämmern. |
Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 429 |
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Neuerungen an Schwanzhämmern.
Patentklasse 49. Mit Abbildungen auf Tafel 34.
Neuerungen an Schwanzhämmern.
Bei sogen. Federschwanzhämmern erfolgt der Betrieb
gewöhnlich in der Weise, daſs der Hammerstiel von einem Krummzapfen oder Excenter
aus in Bewegung gesetzt wird mittels einer Zugstange, in welche eine Feder
eingeschaltet wird, damit der Schlag des Hammers nicht auf den Bewegungsmechanismus
übertragen wird. Gewöhnlich werden zu diesem Zwecke Blattfedern verwendet, welche
jedoch zu wenig beweglich sind, um die bei Hämmern vorkommenden Stöſse, ohne
baldigen Bruch zu ergeben, aushalten zu können; auſserdem sind die Bogen o. dgl.,
mit welchen die Zugstange den Hammerstiel faſst, sehr dem Verschleiſs
unterworfen.
Bei dem in Fig. 22 bis
25 Taf. 34 dargestellten Hammer von Th.
Kieserling und Albrecht in Solingen (* D. R. P. Nr. 9400 vom 16. November 1879) ist nun der
Hammerstiel a nicht in directe Verbindung mit der
Zugstange gebracht, sondern in einen schwingenden festen Rahmen b so gelagert, daſs dieser Rahmen und die Hülse c dieselbe Schwingungsachse haben. Der Stiel a wird in den Rahmen b
mittels vier Schrauben d gespannt, welche auf je eine
kräftige Bufferfeder drücken, so daſs beim Auf- und Niederschwingen des Rahmens der
Hammerstiel ruhig mitschwingt, bis die Tourenzahl so groſs wird, daſs die
Centrifugalkraft des Hammerkopfes bei der Umkehr der Bewegung nach oben oder unten
gröſser ist als die Spannung der Bufferfedern, so daſs der Hammer in beiden todten
Punkten der Schwingung des Rahmens noch mit einem Druck in die Federn hinein weiter
schwingt, wodurch bei der Schwingung nach unten der erforderliche Schlag erzeugt
wird.
Der Schwingungsrahmen ist auf zwei festen, mit den Schrauben e auf und nieder verstellbaren, kugelförmigen Zapfen f gelagert, durch welche die Körnerschrauben g hindurchgehen, um welche die Hülse schwingt.
Ein ähnlicher Hammer ist schon von Amerika aus unter dem Namen Bradley's Hammer bekannt gewordenVgl. Fr. Wencelides:
Hilfsmaschinen und Werkzeuge für Eisen- und Metallbearbeitung
(Bericht über die Weltausstellung in Philadelphia, 1876 S. 78).
welcher sich jedoch in einigen Punkten wesentlich von der vorliegenden Construction
unterscheidet, und zwar sind: 1) statt der Bufferfedern Gummibuffer angewendet,
welche jedoch sehr stark verschleiſsen und dadurch die Unterhaltungskosten des
Hammers sehr erhöhen. 2) Ist der Stiel in dem Schwingungsrahmen mit nur drei Buffern
eingelagert, während der vierte und zwar der vorderste obere Buffer an der Stirn der
beiden Seitenständer befestigt ist, also nicht mitschwingt; hierdurch wird beim
Aufgang des Hammers dieser in den vorderen oberen Buffer hineingeworfen, wodurch ein
bedeutender Stoſs beim Arbeiten entsteht. 3) Hat die Hülse lange Zapfen, auf welchen
der Schwingrahmen gelagert ist, so daſs also das Gewicht desselben mit in den
Körnerschrauben ruht, welche die Hülse tragen, wie in Fig. 25 im
Querschnitt angedeutet ist, wodurch häufiger Bruch dieser Schrauben entsteht.
Vorgenannte drei Punkte sind wohl die Ursache, weshalb Bradley's Hammer (J. C. Butterfield's Patent)
nur in vereinzelten Fällen Anwendung fand.
Auſser den beschriebenen Veränderungen hat der Erfinder noch eine Vorrichtung
angebracht, um die Ganghöhe des Hammers während der Arbeit verstellen zu können. Es
greift nämlich die Zugstange h den Schwingrahmen b an einer runden Stangen i an, auf welcher die Zugstange mit dem Handhebel k, den Hebeln l und der Stange m hin- und hergeschoben werden kann, so daſs die
Zugstange den Rahmen weiter oder näher am Schwingungsmittelpunkte erfaſst.
Das Ausbreiten von Eisen und Stahl für verschiedene Gegenstände, z.B. Kuchenpfannen,
Schaufeln, Kohlenlöffel, Sensen, Pflugscharen u. dgl., geschieht gewöhnlich unter
Schwanzhämmern, welche mittels Daumen von einer schweren Holzachse eines Wasserrades
in Thätigkeit gesetzt werden. In neuester Zeit hat man vielfach versucht, die
schwere Hammerachse zu ersetzen, und hat die Art des Schmiedens durch leichtere Hämmer, z.B.
Federhämmer, vollführt. Diese Hämmer haben jedoch ihren Zweck nicht vollkommen
erreicht, weil sie den durch die eigenthümliche Art des Breitens bedingten
Anforderungen nicht vollständig genügten. Der Schlag des Hammers muſs nämlich
kräftig ausgeführt werden und es darf dabei der Hammer doch die verhältniſsmäſsig
dünne Eisenplatte nicht durchschlagen. Der Hammer darf beim Schlage nicht vibriren,
damit der Hammerschmied im Stande ist, das Gebreite der Form entsprechend sicher zu
führen. Auch darf der Hammer das Schmiedestück nicht festhalten, sondern muſs direct
nach dem Aufschlag zurückgehen. Allen diesen Anforderungen soll nach praktischen
Versuchen der in Fig. 26
Taf. 34 dargestellte Schwanzhammer von H. Ochs in Dahlerbrücke bei Schalksmühle (* D. R. P.
Nr. 12302 vom 21. Mai 1880) genügen.
Auf einer durch Riemen zu betreibenden Achse befindet sich ein groſser Daumen d und an beiden Seiten desselben je ein kleiner Daumen
c. Bei Drehung der Achse wird der Hebel b auf- und abbewegt, und zwar übt der groſse Daumen
seine Wirkung nach oben und die beiden kleinen nach unten aus. Der Hebel hat eine
solche Form, daſs die Daumen bei ihrer Einwirkung auf denselben sich nicht stören;
das andere Ende des Hebels b, welches leicht gebogen
ist, spielt in einer Oeffnung des Stoſsringes a,
welcher unten auf einen durch einen Keil verstellbaren Stoſsblock e aufschlagen kann. Das andere Ende des sich mit der
Hülse f in Spitzen drehenden Hammerhebels trägt den
Hammer g, welcher auf dem Ambos h zu arbeiten bestimmt ist.
Die Wirkungsweise dieses Hebelhammers ist nun folgende. Der groſse Daumen d hebt sehr rasch das entsprechende Ende des Hebels b und wirft mit dem entgegengesetzten Ende desselben
den Stoſsring kräftig gegen den Block e. Der Hammer
prallt zurück und wird hierbei durch die beiden kleinen Daumen c unterstützt, so daſs er kräftig anschlägt. Einen
Augenblick nach erfolgtem Schlage hebt der Hebel b den
Hammer vom Ambos wieder ab.