Titel: | W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage. |
Autor: | F. H–s. |
Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 102 |
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W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage.
Mit Abbildungen auf Tafel 10.
W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage.
Die selbstthätige Getreidewage von W. H. Allen in
New-York (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 10 103 vom 24. December 1879), welche wie andere
derartige Vorrichtungen zum selbstthätigen Verwiegen körnerförmiger oder pulveriger
Massen überhaupt dienen kann, weist in so fern eine Neuerung auf, als der
Getreideeinlauf ohne Unterbrechung vor sich geht. Dies wird durch Anwendung eines
zweikammerigen Kippgefäſses in folgender Weise ermöglicht.
In dem mit Bodenöffnung und Einlauftrichter A (Fig.
10 bis 13 Taf. 10)
versehenen Kasten C ist der Rahmen B befestigt, welcher die Schneiden D zur Lagerung des gegabelten Wagebalkens F trägt. Die an den vorderen Enden des letzteren
angebrachten Stifte G stützen einen Rahmen I, an welchem die Schilde J befestigt sind. Die Schilde tragen um Zapfen K drehbar das durch eine feste Wand in zwei Hälften getheilte Gefäſs M, welches oben offen, unten aber mit Klappen O, O1 versehen ist.
Nach hinten ist der Wagebalken F in einen Gewindebolzen
verlängert, auf welchen das Gegengewicht f geschraubt
ist, das zur Abtarirung des Gefäſses M dient. An f ist ein Gewicht R
aufgehängt, welchem das Gewicht der Füllung einer Gefäſskammer entsprechen muſs,
wenn die Wage ins Gleichgewicht treten soll. Das leere Gefäſs M wird deshalb durch R
gehoben, bis der Wagebalken an den Anschlag Q stöſst;
in dieser Stellung des Gefäſses legt sich der an seiner Zwischenwand befestigte
Anschlag V gegen den am Rahmen B befestigten Backen W, wodurch das Gefäſs in
geneigter Lage erhalten wird so zwar, daſs eine seiner Kammern sich unter dem
Einlauf A befindet. Die Bodenklappe O dieser Kammer wird gleichzeitig durch eine zwischen
den beiden Schilden J befestigte Stange P geschlossen gehalten. Füllt sich nun die Kammer mit
dem einlaufenden Getreide o. dgl., so tritt die Wage schlieſslich ins Gleichgewicht,
das Gefäſs M sinkt, sein Daumen V wird dadurch vom Backen W frei und das
Gefäſs M muſs hierauf auch noch vermöge seiner
einseitigen Belastung so um den Zapfen K ausschwingen,
daſs sich der untere Rand der Gefäſszwischenwand von der Stange P entfernt und schlieſslich an eine zweite zwischen den
Schilden J befestigte Stange P1 anlegt. In Folge dessen kann die Klappe
O durch den Inhalt der gefüllten Gefäſszelle
aufgedrückt werden und die Zelle selbst sich entleeren. Gleich nach Beginn der
Entleerung steigt das Gefäſs M in Folge des
Uebergewichtes R wieder, der Zapfen V legt sich dann an der anderen Seite des Backens W an und sichert die neue Gefäſslage.
Bei dem Kippen des Gefäſses um die Zapfen K wurde, wie
leicht zu übersehen ist, die Bodenklappe O1 der zweiten Gefäſskammer gegen
P1 gedrückt und
geschlossen, die zweite Kammer selbst aber unter den Einlauf gebracht, so daſs sich
ihre Füllung vollzieht, während die erste Kammer sich gänzlich leert. Nach
hinreichender Füllung tritt der Wechsel wieder in der beschriebenen Weise ein. Beim
jedesmaligen Sinken des Gefaſses M wird mit Hilfe einer
Stange S der Schalthebel T
eines Zählwerkes U bethätigt, welches die Zahl der
Füllungen angibt.
Die Vorrichtung ist allerdings sehr einfach; ihre Anwendbarkeit dürfte indeſs nur auf
solche Fälle beschränkt sein, in welchen keine besonders groſse Genauigkeit der
Wägung erforderlich ist.
F. H–s.