Titel: | Neuerungen an Handhobeln. |
Autor: | Mg. |
Fundstelle: | Band 242, Jahrgang 1881, S. 21 |
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Neuerungen an Handhobeln.
Patentklasse 38. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
Neuerungen an Handhobeln.
Eine interessante Parallel-Stellvorrichtung zeigen die Hobel von
Joh.
Weiſs und Sohn in Wien (* D. R. P. Nr. 13929 vom 22. October 1880); dieselbe ist an
einem schrägen Falzhobel in Fig. 6 bis
9 Taf. 3 dargestellt.
Die Anschlagwand c und die Auflaufwand d sind aus verzinntem oder vernickeltem Eisenguſs
hergestellt und jede enthält drei schräge Schlitze, durch welche mit Köpfen
versehene, in den Hobelkasten eingeschraubte eiserne Stifte greifen. Diese Anordnung
der schrägen Schlitze erreicht bei einer genauen Einpassung der Führungsstifte in
denselben eine vollkommen parallele Verschiebung der Wände, wie sie beim Gebrauch
solcher Hobel erforderlich ist. Zur Feststellung der Auflaufwand d dient die messingene Flügelmutter a, welche auf dem mit einem Gewinde versehenen
vordersten Gleitstifte sitzt. Das Feststellen der Anschlag wand c geschieht durch Festklemmen mittels des Stiftes b, und zwar wird das Andrücken dieses Stiftes durch
Drehen der mit 6 flügeligen, auf dem Gewinde des Stiftes b und in einem Schlitze des Kastens sitzenden, eisernen Schraubenmutter
g erreicht. Die hölzernen Hobel- und Stellwände des
Hobels sind mit Beinplatten D belegt, theils um die
Abnutzung der Sohle zu verhindern, theils um die Führung des Hobels zu erleichtern.
Bei einer Construction, welche die Patentschrift enthält, ist diese Beinplatte
schräg in die Kante des Hobels eingelassen; derselbe Hobel hat auch nur zwei
Führungsschlitze in der hölzernen Anschlagwand. Bei einer anderen Ausführung hat die
Anschlagwand drei Führungsschlitze, die sich längs zweier Führungsstifte und eines
Schraubenbolzens verschieben; letzterer vermag die Wand mittels einer auſsen angebrachten Schraubenmutter festzuklemmen. Die
im Innern des Hobels eingelassene Flügelmutter ist auch so herstellbar, daſs statt
der an den Seiten vorstehenden Flügel Löcher in die Mutter eingelassen sind;
dieselbe wird dann mittels eines Stiftes gedreht, der von auſsen in diese Löcher
eingesteckt werden muſs. Vorzuziehen ist jedenfalls die zweite Coustruction mit
auſsen sitzender, frei zugänglicher Mutter.
Der Wangenhobel von Chr. Keim in
Stuttgart (* D. R. P. Nr. 12311 vom
8. Mai 1880) besitzt ein hochkantig stehendes Hobeleisen, dessen Schneide
aus der Seitenwand des Hobels heraustritt. Das Hobeleisen steckt in einer von dem
Holzgestell und der eisernen Führungsleiste gebildeten Büchse und wird in dieser,
wie üblich, durch einen Keil festgestellt. – Es ist ferner in der Patentschrift ein
Böttcher-Nuthhobel angegeben, dessen Eigenthümlichkeit in der Verstellbarkeit seiner
beiden Vorschneidmesser durch eine Schraube mit conisch zulaufender Spitze liegt, welche sich
zwischen die Abschrägungen der beiden Vorschneidemesser einklemmt und so ein
Auseinandergehen ihrer Schneiden erzielt. Den seitlichen Ausschlag begrenzen hierbei
zwei Stellschrauben. Will man also die zu hobelnde Nuth vergröſsern, so schraubt man
die beiden Stellschrauben entsprechend heraus und die mit conischer Spitze versehene
Schraube so weit hinein, daſs die Vorschneidmesser, welche in ihrer Höhenlage durch
Schrauben festgestellt sind, sich an dieselbe fest anlegen und so fixirt werden.
Beide Hobel sind in Eisen auszuführen.
Hauptsächlich zur Andrehung von Speichenzapfen bestimmt ist der
Zapfenhobel von E. Riedmayr in Oberbeuren bei Kaufbeuren (* D. R. P. Nr. 13202 vom 18.
September 1880). Dieser Zapfenhobel findet seine Ergänzung in einer
Zwinge, welche den zu drehenden Gegenstand fassen und festhalten und ihm vom Zapfen
abwärts eine bestimmte Schrägung, der Hobelfläche aber eine Stütze geben soll. Bei
Drehung von Radzapfen wird dieselbe auf die schon an der Nabe befestigte Speiche
angesetzt.
Die Zwinge besteht aus einem massiven Holzstück a (Fig.
10 Tafel 3), das in der Mitte eine Oeffnung hat, durch welche die Zwinge
an die Speiche gesteckt wird. Mittels der durch die Zwinge gehenden hölzernen
Handschraube wird die Speiche S fest zwischen diese und
ein zur Schrägstellung dienendes massives Holzstück c
gepreſst und so die Zwinge an der Speiche festgehalten. Um der letzteren eine
bestimmte Schrägung mit geraden Zapfen geben zu können und die Zwinge stets in genau
horizontaler Lage zu erhalten, kann der Schrägsteller c
durch die Schraube d, deren Ende in ein in ihn
versenktes und in der Mitte vertieftes Eisenplättchen eingreift, bis zu einem
gewissen Maſs an die Speiche gepreſst werden, d.h. bis er mit seinen Seiten an die
Schrägen der Oeffnung stöſst.
Der Hobel selbst besteht zunächst aus zwei massiven Holzplatten e und e1, deren eine das Hobeleisen trägt, während die
andere nur als Gegendruck auf den Zapfen dient. Sie sind in der Mitte zur Aufnahme
des Zapfens etwas erweitert und auf ihrer unteren (Hobel-) Fläche mit starkem
Eisenblech besetzt. Diese beiden Platten werden festgehalten und einander genähert
durch die beiden hölzernen Handschrauben f und f1 neben welchen zur
besseren Führung je ein Führungsstift g und g1 angebracht ist. Auf
der Stirnfläche jeder Platte ist ein Mitnehmer h
eingesteckt. In die Platte e ist seitlich das
Hobeleisen i gesteckt und durch eine Mutterschraube
festgehalten. Auf dem Hobeleisen sitzt, an einer Seite mittels Schrauben befestigt,
der Vorschneider l, der auf dem Hobeleisen zwischen
Holz- und Eisenplatte eingelassen werden kann und den Zweck hat, die Rundung des
Zapfens horizontal zu markiren, während das Hobeleisen ihn vertical bearbeitet.
Die Verstellung des Werkzeuges an Nuth- und Kimmhobeln bei der oft wechselnden
Nuthentfernung will F. Droſs in Berlin (Erl. * D. R. P.
Nr. 5531 vom 14. August 1878) durch zwei Holzschrauben, welche die beiden
Hobelhälften verbinden, bewirken. Dieselben gehen am Kopfende in einer in den Hobel
eingelassenen Hülse, welche die Beweglichkeit der Schraube ermöglicht und
verhindert, daſs dieselbe am Kopfende vorwärts oder rückwärts geht; in Folge dessen
schraubt sich nur der eine Theil des Hobels auf oder zu, wodurch das Stellen des
letzteren ermöglicht wird.
Eine eigenthümliche Hobelconstruction ist an P. Brunet und
F.
Brossier in Paris (* D. R. P. Nr. 13588 vom 14. October 1880) patentirt; sie
bezweckt die Vermeidung der Doppelhobeleisen und verhütet die Verstopfung des
Spanloches. Um den ersteren Zweck zu erreichen, ist statt der bekannten
Doppelhobeleisen ein einziges Eisen d (Fig. 11
Taf. 3) angewendet, in welches eine dünne Stahlplatte f
eingesteckt ist, deren untere Kante mit den unter einem zweckentsprechenden Winkel
zu einander stehenden Abschrägungsflächen des Eisens eine doppelt zugeschärfte Schneide bildet. Um eine Verstopfung des Spanloches
zu vermeiden, sind in den Holzkörper a des Hobels zwei
passend gestaltete Löcher eingelassen, von denen das mit b bezeichnete das Spannloch bildet und das andere zur Aufnahme des
Hobeleisens und des zu seiner Befestigung dienenden Keiles e dient.
Auf das Hobelmesser selbst beziehen sich die folgenden
Anordnungen. Wie bei dem vorstehend beschriebenen Patent will auch P. G. Pleiſs in Remscheid das gewöhnliche
Doppelhobeleisen verbessern. Nach den Mittheilungen des
Gewerbevereines für Nassau besteht dasselbe darin, daſs statt des
gewöhnlichen Hobeleisens mit aufgeschraubter Klappe zwei Stahlklappen ein dazwischen
liegendes Schneidmesser aus dünnem Stahlblech fest umschlieſsen. Der Vortheil der
Einrichtung soll darin liegen, daſs man vor Beginn der Arbeit eine beliebige Anzahl
Messer, welche an beiden Enden benutzt werden, schärft
und während der Arbeit nach geschehener Abnutzung nach Bedürfniſs umwechselt. Es
sollen diese Messer eine feinere Schneide besitzen als diejenigen, welche
geschweiſst werden müssen, weil beim Schweiſsen häufig eine Veränderung der Güte des
Stahls herbeigeführt wird.
Eine ähnliche Anordnung der Befestigung des Hobelmessers hat H. Baecker in Remscheid (Erl.* D. R. P. Nr. 734 vom 29. Juli 1877, vgl.
1878 228 * 304) angegeben. Das Hobelmesser wird aus einer gleichmäſsig gewalzten
Platte herausgeschnitten und erhält einen oben offenen, etwa ⅔ der Messerlänge
betragenden Schlitz für die Klemmschraube und zwei Löcher für einen Führungsstift
seitlich von diesem Schlitz. Beim Gebrauch wird dieses Messer zwischen zwei Platten
gebracht, so daſs die durch beide hindurchgehende Klemmschraube in dem Schlitz
liegt. Die
Befestigung der oberen Platte auf der unteren, welche gekröpft oder nicht gekröpft
sein kann, geschieht mittels der mit einem Zahnrad versehenen Zugschraube und einer
Schnecke.
Die Bergische Stahl-Industrie-Gesellschaft
in Remscheid (* D. R. P. Nr. 278 vom 4.
Juli 1877) hat ein Patent auf ein auf der ganzen flachen Seite
verstähltes, der Länge nach conisch zulaufend gewalztes Hobeleisen. Das Verfahren
der Herstellung ist folgendes: Entweder wird auf Quadrateisen von 40 bis 70mm Stärke Stahl im passenden Verhältniſs
aufgelegt, in Schweiſsfeuern oder Oefen zusammengeschweiſst und unter einem
Hammerwerk quadratisch oder flach ausgeschmiedet, oder die Verstählung geschieht in
der Weise, daſs in einer Guſsstahlschmelzerei an weiſswarm gemachte Eisenluppen
passender harter Gruſsstahl angegossen wird; ferner indem weicher, nicht härtbarer
und harter Guſsstahl an einander gegossen werden, so daſs in eine Form mit einem
leicht entfernbaren Einsatzstück das weiche Material gegossen wird, sodann das
Einsatzstück entfernt, ein anderes kleineres an seine Stelle gesetzt und an den noch
rothwarmen weichen Block der harte Stahl angegossen wird. Die so hergestellten
Blöcke werden in gleicher Weise wie oben abgeschweiſst und unter dem Hammer
quadratisch oder flach für die Walze vorgeschmiedet. Die angeschmiedeten Walzstücke,
welche nach der einen oder anderen Art verstählt sind, werden in einem Flammofen
hellrothwarm gemacht und auf einem gewöhnlichen Walzwerk in den verschiedenen, den
Hobeleisen entsprechenden Breiten in einer Dicke von 4mm,5 ausgewalzt. Dann durchlaufen sie ein besonderes Walzengerüst mit zwei
Walzen, von denen die eine genau, die andere nur an den Rändern auf etwa 50mm Breite centrisch gedreht ist, während der
mittlere Theil dieser Walze excentrisch ist, und erhalten in einem Durchgang die der
Form der fertigen Hobeleisen entsprechenden Eindrücke. Die Excentricität dieser
Theile ist so groſs, als die herzustellenden Hobeleisen von der Schneide nach dem
Rücken hin abnehmen sollen, in den meisten Fällen 2mm,5. Die so gewalzten, verstählten Stäbe werden nach dem Erkalten auf die
Länge der betreffenden Hobeleisen durch-, bezieh. an den Seiten beschnitten und dann
in der gewöhnlichen Weise gerichtet, gehärtet und geschliffen.
Mg.