Titel: Neuerungen an Handhobeln.
Autor: Mg.
Fundstelle: Band 242, Jahrgang 1881, S. 21
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Neuerungen an Handhobeln. Patentklasse 38. Mit Abbildungen auf Tafel 3. Neuerungen an Handhobeln. Eine interessante Parallel-Stellvorrichtung zeigen die Hobel von Joh. Weiſs und Sohn in Wien (* D. R. P. Nr. 13929 vom 22. October 1880); dieselbe ist an einem schrägen Falzhobel in Fig. 6 bis 9 Taf. 3 dargestellt. Die Anschlagwand c und die Auflaufwand d sind aus verzinntem oder vernickeltem Eisenguſs hergestellt und jede enthält drei schräge Schlitze, durch welche mit Köpfen versehene, in den Hobelkasten eingeschraubte eiserne Stifte greifen. Diese Anordnung der schrägen Schlitze erreicht bei einer genauen Einpassung der Führungsstifte in denselben eine vollkommen parallele Verschiebung der Wände, wie sie beim Gebrauch solcher Hobel erforderlich ist. Zur Feststellung der Auflaufwand d dient die messingene Flügelmutter a, welche auf dem mit einem Gewinde versehenen vordersten Gleitstifte sitzt. Das Feststellen der Anschlag wand c geschieht durch Festklemmen mittels des Stiftes b, und zwar wird das Andrücken dieses Stiftes durch Drehen der mit 6 flügeligen, auf dem Gewinde des Stiftes b und in einem Schlitze des Kastens sitzenden, eisernen Schraubenmutter g erreicht. Die hölzernen Hobel- und Stellwände des Hobels sind mit Beinplatten D belegt, theils um die Abnutzung der Sohle zu verhindern, theils um die Führung des Hobels zu erleichtern. Bei einer Construction, welche die Patentschrift enthält, ist diese Beinplatte schräg in die Kante des Hobels eingelassen; derselbe Hobel hat auch nur zwei Führungsschlitze in der hölzernen Anschlagwand. Bei einer anderen Ausführung hat die Anschlagwand drei Führungsschlitze, die sich längs zweier Führungsstifte und eines Schraubenbolzens verschieben; letzterer vermag die Wand mittels einer auſsen angebrachten Schraubenmutter festzuklemmen. Die im Innern des Hobels eingelassene Flügelmutter ist auch so herstellbar, daſs statt der an den Seiten vorstehenden Flügel Löcher in die Mutter eingelassen sind; dieselbe wird dann mittels eines Stiftes gedreht, der von auſsen in diese Löcher eingesteckt werden muſs. Vorzuziehen ist jedenfalls die zweite Coustruction mit auſsen sitzender, frei zugänglicher Mutter. Der Wangenhobel von Chr. Keim in Stuttgart (* D. R. P. Nr. 12311 vom 8. Mai 1880) besitzt ein hochkantig stehendes Hobeleisen, dessen Schneide aus der Seitenwand des Hobels heraustritt. Das Hobeleisen steckt in einer von dem Holzgestell und der eisernen Führungsleiste gebildeten Büchse und wird in dieser, wie üblich, durch einen Keil festgestellt. – Es ist ferner in der Patentschrift ein Böttcher-Nuthhobel angegeben, dessen Eigenthümlichkeit in der Verstellbarkeit seiner beiden Vorschneidmesser durch eine Schraube mit conisch zulaufender Spitze liegt, welche sich zwischen die Abschrägungen der beiden Vorschneidemesser einklemmt und so ein Auseinandergehen ihrer Schneiden erzielt. Den seitlichen Ausschlag begrenzen hierbei zwei Stellschrauben. Will man also die zu hobelnde Nuth vergröſsern, so schraubt man die beiden Stellschrauben entsprechend heraus und die mit conischer Spitze versehene Schraube so weit hinein, daſs die Vorschneidmesser, welche in ihrer Höhenlage durch Schrauben festgestellt sind, sich an dieselbe fest anlegen und so fixirt werden. Beide Hobel sind in Eisen auszuführen. Hauptsächlich zur Andrehung von Speichenzapfen bestimmt ist der Zapfenhobel von E. Riedmayr in Oberbeuren bei Kaufbeuren (* D. R. P. Nr. 13202 vom 18. September 1880). Dieser Zapfenhobel findet seine Ergänzung in einer Zwinge, welche den zu drehenden Gegenstand fassen und festhalten und ihm vom Zapfen abwärts eine bestimmte Schrägung, der Hobelfläche aber eine Stütze geben soll. Bei Drehung von Radzapfen wird dieselbe auf die schon an der Nabe befestigte Speiche angesetzt. Die Zwinge besteht aus einem massiven Holzstück a (Fig. 10 Tafel 3), das in der Mitte eine Oeffnung hat, durch welche die Zwinge an die Speiche gesteckt wird. Mittels der durch die Zwinge gehenden hölzernen Handschraube wird die Speiche S fest zwischen diese und ein zur Schrägstellung dienendes massives Holzstück c gepreſst und so die Zwinge an der Speiche festgehalten. Um der letzteren eine bestimmte Schrägung mit geraden Zapfen geben zu können und die Zwinge stets in genau horizontaler Lage zu erhalten, kann der Schrägsteller c durch die Schraube d, deren Ende in ein in ihn versenktes und in der Mitte vertieftes Eisenplättchen eingreift, bis zu einem gewissen Maſs an die Speiche gepreſst werden, d.h. bis er mit seinen Seiten an die Schrägen der Oeffnung stöſst. Der Hobel selbst besteht zunächst aus zwei massiven Holzplatten e und e1, deren eine das Hobeleisen trägt, während die andere nur als Gegendruck auf den Zapfen dient. Sie sind in der Mitte zur Aufnahme des Zapfens etwas erweitert und auf ihrer unteren (Hobel-) Fläche mit starkem Eisenblech besetzt. Diese beiden Platten werden festgehalten und einander genähert durch die beiden hölzernen Handschrauben f und f1 neben welchen zur besseren Führung je ein Führungsstift g und g1 angebracht ist. Auf der Stirnfläche jeder Platte ist ein Mitnehmer h eingesteckt. In die Platte e ist seitlich das Hobeleisen i gesteckt und durch eine Mutterschraube festgehalten. Auf dem Hobeleisen sitzt, an einer Seite mittels Schrauben befestigt, der Vorschneider l, der auf dem Hobeleisen zwischen Holz- und Eisenplatte eingelassen werden kann und den Zweck hat, die Rundung des Zapfens horizontal zu markiren, während das Hobeleisen ihn vertical bearbeitet. Die Verstellung des Werkzeuges an Nuth- und Kimmhobeln bei der oft wechselnden Nuthentfernung will F. Droſs in Berlin (Erl. * D. R. P. Nr. 5531 vom 14. August 1878) durch zwei Holzschrauben, welche die beiden Hobelhälften verbinden, bewirken. Dieselben gehen am Kopfende in einer in den Hobel eingelassenen Hülse, welche die Beweglichkeit der Schraube ermöglicht und verhindert, daſs dieselbe am Kopfende vorwärts oder rückwärts geht; in Folge dessen schraubt sich nur der eine Theil des Hobels auf oder zu, wodurch das Stellen des letzteren ermöglicht wird. Eine eigenthümliche Hobelconstruction ist an P. Brunet und F. Brossier in Paris (* D. R. P. Nr. 13588 vom 14. October 1880) patentirt; sie bezweckt die Vermeidung der Doppelhobeleisen und verhütet die Verstopfung des Spanloches. Um den ersteren Zweck zu erreichen, ist statt der bekannten Doppelhobeleisen ein einziges Eisen d (Fig. 11 Taf. 3) angewendet, in welches eine dünne Stahlplatte f eingesteckt ist, deren untere Kante mit den unter einem zweckentsprechenden Winkel zu einander stehenden Abschrägungsflächen des Eisens eine doppelt zugeschärfte Schneide bildet. Um eine Verstopfung des Spanloches zu vermeiden, sind in den Holzkörper a des Hobels zwei passend gestaltete Löcher eingelassen, von denen das mit b bezeichnete das Spannloch bildet und das andere zur Aufnahme des Hobeleisens und des zu seiner Befestigung dienenden Keiles e dient. Auf das Hobelmesser selbst beziehen sich die folgenden Anordnungen. Wie bei dem vorstehend beschriebenen Patent will auch P. G. Pleiſs in Remscheid das gewöhnliche Doppelhobeleisen verbessern. Nach den Mittheilungen des Gewerbevereines für Nassau besteht dasselbe darin, daſs statt des gewöhnlichen Hobeleisens mit aufgeschraubter Klappe zwei Stahlklappen ein dazwischen liegendes Schneidmesser aus dünnem Stahlblech fest umschlieſsen. Der Vortheil der Einrichtung soll darin liegen, daſs man vor Beginn der Arbeit eine beliebige Anzahl Messer, welche an beiden Enden benutzt werden, schärft und während der Arbeit nach geschehener Abnutzung nach Bedürfniſs umwechselt. Es sollen diese Messer eine feinere Schneide besitzen als diejenigen, welche geschweiſst werden müssen, weil beim Schweiſsen häufig eine Veränderung der Güte des Stahls herbeigeführt wird. Eine ähnliche Anordnung der Befestigung des Hobelmessers hat H. Baecker in Remscheid (Erl.* D. R. P. Nr. 734 vom 29. Juli 1877, vgl. 1878 228 * 304) angegeben. Das Hobelmesser wird aus einer gleichmäſsig gewalzten Platte herausgeschnitten und erhält einen oben offenen, etwa ⅔ der Messerlänge betragenden Schlitz für die Klemmschraube und zwei Löcher für einen Führungsstift seitlich von diesem Schlitz. Beim Gebrauch wird dieses Messer zwischen zwei Platten gebracht, so daſs die durch beide hindurchgehende Klemmschraube in dem Schlitz liegt. Die Befestigung der oberen Platte auf der unteren, welche gekröpft oder nicht gekröpft sein kann, geschieht mittels der mit einem Zahnrad versehenen Zugschraube und einer Schnecke. Die Bergische Stahl-Industrie-Gesellschaft in Remscheid (* D. R. P. Nr. 278 vom 4. Juli 1877) hat ein Patent auf ein auf der ganzen flachen Seite verstähltes, der Länge nach conisch zulaufend gewalztes Hobeleisen. Das Verfahren der Herstellung ist folgendes: Entweder wird auf Quadrateisen von 40 bis 70mm Stärke Stahl im passenden Verhältniſs aufgelegt, in Schweiſsfeuern oder Oefen zusammengeschweiſst und unter einem Hammerwerk quadratisch oder flach ausgeschmiedet, oder die Verstählung geschieht in der Weise, daſs in einer Guſsstahlschmelzerei an weiſswarm gemachte Eisenluppen passender harter Gruſsstahl angegossen wird; ferner indem weicher, nicht härtbarer und harter Guſsstahl an einander gegossen werden, so daſs in eine Form mit einem leicht entfernbaren Einsatzstück das weiche Material gegossen wird, sodann das Einsatzstück entfernt, ein anderes kleineres an seine Stelle gesetzt und an den noch rothwarmen weichen Block der harte Stahl angegossen wird. Die so hergestellten Blöcke werden in gleicher Weise wie oben abgeschweiſst und unter dem Hammer quadratisch oder flach für die Walze vorgeschmiedet. Die angeschmiedeten Walzstücke, welche nach der einen oder anderen Art verstählt sind, werden in einem Flammofen hellrothwarm gemacht und auf einem gewöhnlichen Walzwerk in den verschiedenen, den Hobeleisen entsprechenden Breiten in einer Dicke von 4mm,5 ausgewalzt. Dann durchlaufen sie ein besonderes Walzengerüst mit zwei Walzen, von denen die eine genau, die andere nur an den Rändern auf etwa 50mm Breite centrisch gedreht ist, während der mittlere Theil dieser Walze excentrisch ist, und erhalten in einem Durchgang die der Form der fertigen Hobeleisen entsprechenden Eindrücke. Die Excentricität dieser Theile ist so groſs, als die herzustellenden Hobeleisen von der Schneide nach dem Rücken hin abnehmen sollen, in den meisten Fällen 2mm,5. Die so gewalzten, verstählten Stäbe werden nach dem Erkalten auf die Länge der betreffenden Hobeleisen durch-, bezieh. an den Seiten beschnitten und dann in der gewöhnlichen Weise gerichtet, gehärtet und geschliffen. Mg.

Tafeln

Tafel Tafel 3
Tafel 3