Titel: Laute's sebstthätiges Absperrventil für Dampfleitungen.
Autor: C.
Fundstelle: Band 242, Jahrgang 1881, S. 158
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Laute's sebstthätiges Absperrventil für Dampfleitungen. Mit Abbildungen auf Tafel 13. Laute's selbsthätiges Absperrventil für Dampfleitungen. Das in Fig. 3 und 4 Taf. 13 dargestellte Ventil von Wilh. Laute in Lipine, Oberschlesien (* D. R. P. Kl. 47 Nr. 14600 vom 4. Januar 1881), hat den Zweck, etwaige Gefahren, welche durch das Platzen von Dampfröhren entstehen können, dadurch zu vermeiden, daſs es selbstthätig die Leitung von dem Dampferzeuger absperrt und somit ein weiteres Ausströmen von Dampf verhütet. Ferner dient es auch noch dazu, in Gang befindlichen Maschinen, welche durch irgend welche Ursachen momentan entlastet werden, den Dampfzutritt plötzlich zu verschlieſsen, so daſs ein Durchgehen der Maschine vermieden ist. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, besteht das Ventil im Wesentlichen aus dem Ventilgehäuse A mit dem darin befestigten Ventilsitze a und dem Ventilkegel b; letzterer läſst sich durch die Schraube c in eine mehr oder weniger geneigte Lage bringen, um dadurch dem durchgehenden Dampfe je nach der gewöhnlichen Geschwindigkeit desselben den Durchgang entsprechend zu erweitern oder zu verengen. Wenn das Ventil wieder geöffnet werden soll, so wird zunächst durch die Absperrvorrichtung e eine Spannungsausgleichung zwischen den Räumen auf beiden Seiten des Ventiles herbeizuführen gesucht; dann fällt die Ventilklappe b vermöge ihrer Schwere in die geöffnete Stellung zurück, oder wird durch die Knagge f, welche an dem Gelenkbolzen g befestigt ist, durch Drehen des letzteren zurückgedrückt. Die Wirkung des Ventiles ist folgende: Tritt durch einen plötzlichen Röhrenbruch, durch Lösung oder durch Herausplatzen von Dichtungen o. dgl. eine auſsergewöhnliche Dampfentnahme ein, so wächst die Dampfgeschwindigkeit in der Leitung, schlieſslich wird der Ventilkegel b mitgerissen und zum Abschluſs veranlaſst. Die der Patentschrift entnommene Zeichnung dieses Ventiles wird jedenfalls dahin abzuändern sein, daſs die Gewindegänge der Schraube c für gewöhnlich nicht in den von Hanf erfüllten Packungsraum der Stopfbüchse gelangen. Ebenso muſs ziemlicher Spielraum zwischen dem Gelenkbolzen g und den ihn umschlieſsenden Augen des Ventilkegels b vorhanden sein. Es liegt die Gefahr vor, daſs sich die conische Dichtungsfläche bei x in Folge des darüber hin streichenden Dampfes abnutzt, was zu Undichtigkeit führen muſs. Würde statt des Kegelventiles ein ebenes Tellerventil gewählt, so läge die Dichtungsfläche geschützt. C.

Tafeln

Tafel Tafel 13
Tafel 13