Titel: | Reusch's frostfreie Hydranten. |
Autor: | Mg. |
Fundstelle: | Band 243, Jahrgang 1882, S. 97 |
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Reusch's frostfreie Hydranten.
Mit Abbildungen auf Tafel 9.
Reusch's trostfreie Hydranten.
Eine Reihe sehr gut durchdachter Constructionen von frostfreien Hydranten enthält die
Patentschrift von Reusch in Wasseralfingen (* D. R. P.
Kl. 85 Nr. 14266 vom 21. September 1880). Bei diesen für alle möglichen Verhältnisse
passenden Constructionen soll das Einfrieren dadurch verhindert werden, daſs das
gegen das Innere der Rohrleitung sich öffnende Abschluſsventil, durch welches Wasser
aus der Rohrleitung in das bewegliche oder feste Steigrohr gelangen soll, der
Wasserströmung im Rohrstrange möglichst genähert und zwar so nahe gerückt wird, daſs
es bei der gröſsten Oeffnung von der Wasserströmung in der Rohrleitung gerade
berührt wird, indem es bei dieser Stellung dem Austritt des Wassers aus der
Rohrleitung und dem verticalen Aufsteigen in das Hydrantenrohr durch allmähliche
Ablenkung der Bewegungsrichtung die kleinsten Hindernisse darbietet.
Für diesen Zweck wird in jeden Leitungsstrang ein Façonstück t (Fig. 2 bis
6 Taf. 9) eingeschaltet, welches eine nach oben gerichtete kurze, für den
Wasseraustritt günstig geformte, durch eine guſseiserne Flansche g abgeschlossene Abzweigung hat. In der Mitte dieser
Flansche ist der metallene Ventilsitz c befestigt,
welcher an einem nach oben gerichteten Bügel eine Mutter zur Aufnahme des mit einem
entsprechenden Gewinde versehenen Ventilbolzens b
trägt, während seine untere Seite dem gegen das Innere der Rohrleitung sich
öffnenden, auf den unteren Knopf des Ventilbolzens lose drehbaren, gut geliderten
Ventil a als Abschluſs- oder Aufschlagfläche dient. Die
auf der oberen Seite der Guſsflansche angegossenen Haken h dienen zur Aufnahme zweier Ansätze k der am unteren
Hydrantenrohre beweglichen Schraubenhülse, so daſs bei entsprechender Drehung des an
seinem unteren Rand geliderten Hydrantenrohres ein wasserdichter Abschluſs auf der
oberen Seite des Ventilsitzes bewerkstelligt wird.
Zum Zweck der Benutzung des in Fig. 2
dargestellten Hydranten wird das wasserdicht auf der Flansche aufgesetzte Steigrohr
mittels des im Schacht angebrachten schmiedeisernen Steges u befestigt und die durch den beweglichen Bügel r hochgehaltene Schlüsselstange nach Umlegen des Bügels niedergedrückt,
bis sie den Kopf d des Ventilbolzens erfaſst. So ist
der Hydrant zur Benutzung fertig.
Wird Werth darauf gelegt, die Hydranteneinrichtung leicht zu überwachen und
vorkommende Ausbesserungen bequem vornehmen zu können, so empfiehlt sich die Anlage
eines weiten gemauerten, oder aus Beton hergestellten, nach oben für die Auflage
eines eisernen Deckels verengten Schachtes (Fig. 2). In
diesem Fall ist zu möglichster Vermeidung einer ungünstigen Einwirkung der äuſseren
Temperatur geboten, etwa in halber Schachthöhe einen doppelten Bretterboden
anzubringen; in diesem ist für das Hydrantenrohr ein entsprechend groſses Loch
gelassen, welches während der Nichtbenutzung des Hydranten mit einem Deckel
verschlossen ist (vgl. Fig. 4). Das
Ventil selbst wird durch eine Glocke z, welche an der
Stange G hängt, vor Schmutz geschützt. Wo auf eine
leichte Zugänglichkeit der Ventileinrichtungen kein Werth gelegt wird, wo man also
bei etwaiger Nachbesserung am Ventil den ganzen Hydranten ausgraben will, genügt ein
enges Schachtrohr, welches unten an der Flansche g
dicht aufgesetzt wird und in der Höhe des Bodens mit Schluſsdeckel versehen ist
(vgl. hierüber 1881 239 * 435).
Bei der Construction Fig. 3 ist
der Ventilbolzen d bis nahe an die Bodenfläche
verlängert; es ist also ein sogen, festes Standrohr angewendet. Die
Ventileinrichtung ist sonst die gleiche, wie oben beschrieben; doch ist hier noch
eine Entwässerungsvorrichtung vorgesehen, welche aus einem Winkelhebel s besteht, dessen kurzer Arm mit einer Klappe die
Oeffnung q verschliefst, wenn das Ventil geöffnet, also
der längere Arm von der ringförmigen Wulst des Ventilbolzens nach unten gezogen
wird. Die Oeffnung ist dann geschlossen, bevor das Ventil Wasser in das Steigrohr
treten läſst, – eine Bedingung, welche früher (1881 240 * 256) bereits als
nothwendig aufgestellt wurde.
Wo die Verhältnisse ein über den Boden hervorragendes festes Hydrantenrohr gestatten,
wird dieser frei liegende Theil durch ein über dem Schachtkasten angebrachtes
eisernes Gehäuse mit einer um ein Gelenk beweglichen Verschluſskappe (Fig.
7) geschützt, welche bei Benutzung des Hydranten umgelegt wird und somit
den Ausguſs frei gibt.
Mg.