Titel: | E. F. Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von Hohlglas. |
Fundstelle: | Band 243, Jahrgang 1882, S. 117 |
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E. F. Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von
Hohlglas.
Mit Abbildungen auf Tafel 10.
Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von Hohlglas.
Das gebräuchliche Verfahren zum Abschleifen der Ränder von Hohlgläsern,
beispielsweise von Lampencylindern wurde von E. F.
Hirsch in Radeberg (* D. R. P. Kl. 67 Nr. 14283 vom 1. December 1880) dahin
verbessert, daſs über der als Schleiffläche benutzten Stirnfläche des von dem Kasten
c (Fig. 41 und
42 Taf. 10) umschlossenen Schleifsteines a
eine kreis- oder ringförmige Führungsplatte d
angebracht ist, in deren Löchern die abzuschleifenden Körper leicht gehalten werden,
und daſs das Andrücken der Glaskörper gegen den Schleifstein mit Hilfe besonderer
Vorrichtungen erfolgt. Hierdurch wird der Arbeiter, welcher sonst die Gläser mit der
Hand in ihrer Lage erhalten und gegen den Stein drücken muſste, wesentlich entlastet
und die Leistungsfähigkeit der Schleifmaschine bezüglich Menge und Güte der Arbeit
erhöht. Zum Andrücken der Glaskörper gegen den Schleifstein kann ein Wasserkasten
k dienen, welcher an einem Rollenzug mit
Gegengewicht hängt und sich beim Niederlassen auf das Gestell i aufsetzt, während sein durch die Wasserfüllung
belasteter elastischer Boden m auf die abzuschleifenden
Gegenstände drückt. Durch einen Schlauch n ist der
Wasserkasten k mit einem in solcher Höhe aufgestellten
Behälter o verbunden, daſs aus diesem das Wasser in den
herabgelassenen Wasserkasten k tritt, um auf dessen
Boden m zu drücken, wogegen das Wasser aus dem
gehobenen Kasten k von selbst in den Behälter o zurückläuft.
Während des Schleifens wird auf die Schleiffläche Wasser und Sand aufgegeben. Obwohl
schon die Löcher in der Führungsplatte d so vertheilt
sind, daſs auf eine möglichst gleichmäſsige Abnutzung der Schleiffläche hingewirkt
wird, so empfiehlt es sich doch, die Platte d nicht
fest zu lagern, sondern deren Verschiebung zu ermöglichen, damit die
abzuschleifenden Flächen immer wieder mit anderen Stellen des Schleifsteines und mit
frischem Schleifsand in Berührung kommen können. Zur Erzielung dieser
Verschiebbarkeit kann die Führungsplatte mit Lappen g
in Ausschnitten des Steinmantels c ruhen und mit
Handgriffen h versehen sein. Bringt man in die
Führungsplatten viereckige statt der runden Löcher an und setzt man sie in der aus
Fig. 43 ersichtlichen Weise aus drei Theilen zusammen, so daſs die obere
Platte a mit Längsführungsleisten für die Platte b und mit Querführungsleisten für die Platte c versehen ist, so läſst sich die lichte Weite der
Oeffnungen leicht dem jeweiligen Durchmesser der zu schleifenden Gegenstände
anpassen, weshalb die Anwendbarkeit einer solchen Platte nicht auf Gegenstände von
ein und demselben Durchmesser beschränkt ist. Im Verticalschnitt Fig. 43 ist
zugleich die doppelte
Anordnung der Führungsplatte gezeigt, durch welche das Festhalten der zu
schleifenden Körper an zwei Stellen ermöglicht wird, was bei hohen Körpern
jedenfalls zweckmäſsig ist.
Soll statt der Stirnfläche des Schleifsteines dessen Umfang benutzt werden, so lagert
Hirsch die Glaskörper in einem mit Führungsprismen
versehenen Schlitten d (Fig. 44
Taf. 10), bei dessen Verschiebung die Körper nach einander mit dem Umfang des
Steines in Berührung kommen. Damit sie hierbei nicht vom Stein abgedrückt werden
können, ist der Schleifstelle gegenüber eine Druckrolle c auf einer pendelnden Achse e angebracht,
welche einen leichten Druck auf den vor die Schleifstelle gelangenden Glaskörper
ausübt. Um den Stein so viel als möglich auszunutzen, können solche Lagerschlitten
d auch noch nach den im Grundriſs Fig. 44
angedeuteten Achsen xy, x1
y1 und x2
y2 angeordnet
werden.