Titel: E. F. Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von Hohlglas.
Fundstelle: Band 243, Jahrgang 1882, S. 117
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E. F. Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von Hohlglas. Mit Abbildungen auf Tafel 10. Hirsch's Vorrichtungen zum Schleifen von Hohlglas. Das gebräuchliche Verfahren zum Abschleifen der Ränder von Hohlgläsern, beispielsweise von Lampencylindern wurde von E. F. Hirsch in Radeberg (* D. R. P. Kl. 67 Nr. 14283 vom 1. December 1880) dahin verbessert, daſs über der als Schleiffläche benutzten Stirnfläche des von dem Kasten c (Fig. 41 und 42 Taf. 10) umschlossenen Schleifsteines a eine kreis- oder ringförmige Führungsplatte d angebracht ist, in deren Löchern die abzuschleifenden Körper leicht gehalten werden, und daſs das Andrücken der Glaskörper gegen den Schleifstein mit Hilfe besonderer Vorrichtungen erfolgt. Hierdurch wird der Arbeiter, welcher sonst die Gläser mit der Hand in ihrer Lage erhalten und gegen den Stein drücken muſste, wesentlich entlastet und die Leistungsfähigkeit der Schleifmaschine bezüglich Menge und Güte der Arbeit erhöht. Zum Andrücken der Glaskörper gegen den Schleifstein kann ein Wasserkasten k dienen, welcher an einem Rollenzug mit Gegengewicht hängt und sich beim Niederlassen auf das Gestell i aufsetzt, während sein durch die Wasserfüllung belasteter elastischer Boden m auf die abzuschleifenden Gegenstände drückt. Durch einen Schlauch n ist der Wasserkasten k mit einem in solcher Höhe aufgestellten Behälter o verbunden, daſs aus diesem das Wasser in den herabgelassenen Wasserkasten k tritt, um auf dessen Boden m zu drücken, wogegen das Wasser aus dem gehobenen Kasten k von selbst in den Behälter o zurückläuft. Während des Schleifens wird auf die Schleiffläche Wasser und Sand aufgegeben. Obwohl schon die Löcher in der Führungsplatte d so vertheilt sind, daſs auf eine möglichst gleichmäſsige Abnutzung der Schleiffläche hingewirkt wird, so empfiehlt es sich doch, die Platte d nicht fest zu lagern, sondern deren Verschiebung zu ermöglichen, damit die abzuschleifenden Flächen immer wieder mit anderen Stellen des Schleifsteines und mit frischem Schleifsand in Berührung kommen können. Zur Erzielung dieser Verschiebbarkeit kann die Führungsplatte mit Lappen g in Ausschnitten des Steinmantels c ruhen und mit Handgriffen h versehen sein. Bringt man in die Führungsplatten viereckige statt der runden Löcher an und setzt man sie in der aus Fig. 43 ersichtlichen Weise aus drei Theilen zusammen, so daſs die obere Platte a mit Längsführungsleisten für die Platte b und mit Querführungsleisten für die Platte c versehen ist, so läſst sich die lichte Weite der Oeffnungen leicht dem jeweiligen Durchmesser der zu schleifenden Gegenstände anpassen, weshalb die Anwendbarkeit einer solchen Platte nicht auf Gegenstände von ein und demselben Durchmesser beschränkt ist. Im Verticalschnitt Fig. 43 ist zugleich die doppelte Anordnung der Führungsplatte gezeigt, durch welche das Festhalten der zu schleifenden Körper an zwei Stellen ermöglicht wird, was bei hohen Körpern jedenfalls zweckmäſsig ist. Soll statt der Stirnfläche des Schleifsteines dessen Umfang benutzt werden, so lagert Hirsch die Glaskörper in einem mit Führungsprismen versehenen Schlitten d (Fig. 44 Taf. 10), bei dessen Verschiebung die Körper nach einander mit dem Umfang des Steines in Berührung kommen. Damit sie hierbei nicht vom Stein abgedrückt werden können, ist der Schleifstelle gegenüber eine Druckrolle c auf einer pendelnden Achse e angebracht, welche einen leichten Druck auf den vor die Schleifstelle gelangenden Glaskörper ausübt. Um den Stein so viel als möglich auszunutzen, können solche Lagerschlitten d auch noch nach den im Grundriſs Fig. 44 angedeuteten Achsen xy, x1 y1 und x2 y2 angeordnet werden.

Tafeln

Tafel Tafel 10
Tafel 10