Titel: | Taster für elektrische Läutewerke mit Feuersgefahranzeiger. |
Fundstelle: | Band 244, Jahrgang 1882, S. 45 |
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Taster für elektrische Läutewerke mit
Feuersgefahranzeiger.
Mit einer Abbildung auf Tafel 6.
[Taster für elektrische Läutewerke mit
Feuersgefahranzeiger.]
Die Benutzung der folgenden recht zweckmäſsigen, einfachen und daher billigen
Tastervorrichtung macht es möglich, daſs die in Häusern gebräuchlichen elektrischen
Leitungen auſser zu ihrem ursprünglichen Zwecke auch gleichzeitig zur Meldung von
ausgebrochenem Feuer dienen können. Dieses von Wilh. v.
Wedel-Jarlsberg in Bogstad bei Christiania (* D. R. P. Kl. 74 Nr. 17308 vom 29.
Juni 1881) angegebene Instrument ist in Fig. 3 Taf.
6 dargestellt. Seine Wirkung als Taster besteht darin, daſs man den Knopf B niederdrückt und dadurch Contact zwischen der an
seiner unteren Seite befindlichen Metallplatte und dem Stifte C herstellt. Es findet in Folge dessen Stromschluſs
statt, weil sich die mit dem einen (negativen) Leitungsdraht in Verbindung stehende
Spiralfeder, die elastische Unterlage für den Tasterknopf, ebenfalls an jene Platte
b anlegt und weil andererseits der Stift C durch eine zweite Spiralfeder nach oben gehalten
wird, welche mit dem positiven Leitungsdraht verbunden ist. Die äuſsere Spiralfeder
a stützt sich nach unten hin gegen den
Isolirungscylinder D, die innere c gegen einen vom Stift d
festgehaltenen cylindrischen Körper E, dessen Material
nicht in Betracht kommt.
Als Feuermelder wirkt der Apparat in der Weise, daſs beim Abtropfen des leicht
schmelzbaren Körpers S der Stift C infolge der Federspannung aufsteigt, den Stromkreis
schlieſst und dadurch das Läutewerk in Thätigkeit setzt.
Die angegebenen Theile werden von einem cylindrischen Gehäuse A aufgenommen, welches, mit der Wandplatte aus einem Stücke bestehend, an
geeigneter Stelle angeschraubt wird.