Titel: | Th. Günther's elektrische Holzschneidmaschine. |
Fundstelle: | Band 246, Jahrgang 1882, S. 454 |
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Th. Günther's elektrische
Holzschneidmaschine.
Mit Abbildung auf Tafel 34.
[Th. Günther's elektrische Holzschneidmaschine.]
Zeitungsberichten zufolge wurde bereits in Amerika zum Baumfällen und in Frankreich
zur Herstellung von Furnüren auf elektrischem Wege glühend gemachter Platindraht
benutzt. Bei der an Th. Günther in
Zerbst (* D. R. P. Kl. 38 Nr. 19695
vom 23. Februar 1882) patentirten Holzschneidmaschine ist dieser Gedanke
in der Art ausgebildet, daſs eine Anzahl derartiger Drähte in einem Rahmen vereinigt
ist und wie ein Sägegatter einen Stamm in Bretter zerlegen soll.
An zwei Ständern E (Fig. 7 Taf.
34) sind zwei Schienen F und F1 angebracht, von denen die erstere
mittels der an den beiden Enden angebrachten Zapfen befestigt werden kann, während
die letztere auf zwei senkrecht verschiebbaren Tragstücken ruht. Beide Schienen sind
isolirt und durch Platindrähte mit einander verbunden. Die Festklemmung der Drähte
geschieht in der Weise, daſs hinter den Schienen F und
F1 Metallplättchen
G liegen, welche mit einem in der Querrichtung
durchlochten Zapfen durch die Längsschlitze der Schienen greifen und an diese
mittels Kopfschrauben angepreſst werden können. Es wird durch diese Art der
Befestigung eine willkürliche Verstellbarkeit der Drähte sowohl, je nach der Stärke
der zu erzeugenden Bretter, als auch entsprechend der Stärke des Stammes erzielt.
Die Drähte der elektrischen Batterie oder der zu verwendenden Dynamomaschine werden
bei m und m1 mit den Schienen F und F1
verbunden und dadurch die Platindrähte zum Glühen gebracht.
Bei langsamem Vorschub des Blockes brennen die Drähte, vorausgesetzt, daſs dieselben
von gleicher Dichtigkeit sind, also auf ihrer ganzen Länge gleichmäſsig glühen, in
denselben ein und zertrennen den Stamm in die durch Einstellung der Drähte bestimmte
Anzahl Bretter. Der Vorschub des Blockes geschieht in bekannter Weise durch
Walzen.