Titel: | Greve's Waggonschiff und Schiffswaggon. |
Fundstelle: | Band 246, Jahrgang 1882, S. 494 |
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Greve's Waggonschiff und
Schiffswaggon.
Mit Abbildungen auf Tafel 37.
[Greve's Waggonschiff und Schiffswaggon.]
Zur gröſstmöglichen Erleichterung des Waarenverkehres auf Flüssen und Schienenwegen
schlägt Greve in Biebrich (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 19687 vom 28. December 1881) einen
Güterwagen vor, welcher sich im Allgemeinen nur durch wasserdichte Verschlüsse der
Achsbüchsen und eine veränderte Kastenform von einem gewöhnlichen offenen Güterwagen
unterscheidet. Dieser Wagen kann entweder auf Räder gesetzt als Eisenbahnfahrzeug
benutzt, oder im Wasser als Schiff verwendet werden, ohne daſs eine Umladung seines
Inhaltes nothwendig ist. Bei der Benutzung als Fahrzeug im Wasser wird eine gröſsere
Zahl derartiger Pontons mit den Längsseiten verkuppelt und ein entsprechend
geformtes besonderes Bug- und Heckstück aufgesetzt, auf welchem letzteren auch der
Motor Platz finden kann. Es ist so die Möglichkeit gegeben, einen beladenen Güterzug
in kurzer Zeit zu einem geschlossenen Schiffzug zu rangiren, welcher – elastische
Kupplungen vorausgesetzt – selbst bei bedeutender Länge Curven leicht passiren kann,
also einem gegliederten Schiffszug gleicht, wie er kürzlich von Ressel (vgl. S. 400 d. Bd.) vorgeschlagen wurde. Es
werden z.B. folgende Abmessungen für einen derartigen schwimmfähigen Waggon
angegeben: Bei einer Länge von 5m und einer Breite
von 2m möge die Tragfähigkeit rund 200 Ctr.
(Doppelwaggon) betragen; es würde sich aus solchen Wagen ein Schiffszug
zusammensetzen lassen von rund 5m Breite und 1m,3 Tiefgang, wobei 100 Ctr. Belastung auf den
laufenden Meter Rumpflänge sich vertheilen. Das Gewicht jedes Kastens beträgt 20
Ctr.