Titel: | Apparate für Schuhmacherwerkstätten. |
Autor: | Schg. |
Fundstelle: | Band 247, Jahrgang 1883, S. 117 |
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Apparate für Schuhmacherwerkstätten.
Patentklasse 71. Mit Abbildungen auf Tafel 11.
S. Wolf's bez. Hackin's Apparate für
Schuhmacherwerkstätten.
Bei der ausgebreiteten Schuhwaarenfabrikation in Amerika wurden sehr bald
Maschinenkräfte herangezogen, welche behufs Zeitersparniſs für die Massenlieferung
das Walken, sowie das Aufspannen des Leders auf den Leisten u.a.m. besorgen. Heute
finden wir bereits Maschinen, welche die sämmtlichen Schuhmacherarbeiten vertreten
und sogar gleichzeitig für die Herstellung der nöthigen Hilfsmaterialien, wie
Schuhnägel u. dgl., dienen. In Europa scheint sich die Maschine nur langsam Eingang
zur Schuhmacherwerkstätte zu verschaffen und, indem den amerikanischen Maschinen –
bis auf die Nähmaschine – der Eintritt bisher fast vollständig verschlossen
geblieben ist, wird gegenwärtig den ausländischen Bestrebungen zur Einfuhr ein Damm
in der Herstellung von Maschinen und Apparaten eigener Construction
entgegengestellt. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daſs bei diesem
Fabrikationszweig amerikanische Vorbilder die Anleitung gegeben haben; doch kann
hierin durchaus kein Fehler erblickt werden, denn das Vorbild ist in nicht zu
verkennender Weise ein gutes, sowie andererseits der Verteidigung des europäischen
Bodens auch nach dieser Richtung hin nur Beifall zu zollen ist. Wir wollen daher in
der Folge den in Europa aufblühenden neuen Fabrikationszweig nicht übersehen und vor
allen Dingen Beschreibungen europäischer Erzeugnisse, jedoch auch, zur
zweckdienlichen Richtschnur, würdige Vorbilder amerikanischer Herkunft bringen.
Auf einige einschlägige Berichte im Bd. 245 * S. 443, Bd. 247 * S. 67 verweisend,
sind nachstehend zwei Apparate beschrieben, von denen der eine das Auflegen der
Innensohle und der andere das Aufkleben der Gummieinsätze sowie des Futters auf den
Stiefelschaft zur Aufgabe hat.
Für das Aufkleben buntfarbiger Einlegsohlen wird von S.
Wolf in Mainz (* D. R. P. Nr. 14438 vom 19. Oktober 1880) eine Vorrichtung angegeben,
welche leicht an einem flachen Leisten anzubringen ist und in Gemeinschaft mit
diesem die genannte Arbeit vollführt. Zu dem Zwecke ist um den vorderen Sohlentheil
dieses Leistens ein Rahmen a (Fig. 9 und
10 Taf. 11) gelegt,
welcher um den Bolzen b drehbar ist. Zur Aufnahme
dieses Bolzens dient ein ovales Loch des Leistens, groſs genug, um auch eine den
Bolzen tragende Feder c aufzunehmen. Diese letztere
Einrichtung ist wesentlich für die ganze Vorrichtung, in so fern sie ein Heben und
Senken des Rahmens a gestattet. Nachdem man nämlich die
aufzuklebende Sohle h auf den Leisten glatt aufgelegt
hat – wobei die 3 Spitzen d, g und f ein Verschieben verhindern –, wird der Rahmen a aus der punktirten Lage niedergeschlagen, die
Vorrichtung in den Schuh eingeführt und mittels Presse oder der Druckwalze einer
Sohlenglättmaschine auf die Schuhsohle gedrückt. Hierdurch wird die Feder c zusammengepreſst und der Rahmen bis auf die
Leistensohle gebracht, zugleich aber auch mittels kleiner, die Stifte d, g und f umfassender
Messerchen e am Rahmen a
ein Ausschneiden kleiner, die Spitzen umfassender Stückchen der Einlegsohle bewirkt,
so daſs beim Nachlassen des Druckes der Rahmen a
aufsteigen kann, ohne die an dem Schuh anhaftende Einlegsohle wieder mit
zurückzunehmen, da nur die kleinen ausgeschnittenen Theile auf den drei Spitzen
aufgespieſst bleiben.
Der Apparat von E. C. Hachin in
Amiens (* D. R. P. Nr. 19756 vom 1.
März 1882) dient zum Aufkleben der
Gummieinsätze, sowie des Futters auf den Stiefelschaft. Die eine den
Gummistücken entsprechende Gestalt besitzenden Platten C (Fig. 11 und
12 Taf. 11) werden durch den Excenterhebel D
unter Vermittelung einer Blattfeder gehoben, wodurch an den Rändern der
Gummieinsätze Nuthen eingepreſst werden, in welche die Ausschnittkanten des Schaftes
zu liegen kommen. Bei der Vornahme dieser Arbeit drücken die niedergeschlagenen
Platten H (Fig. 11)
und die um diese greifenden Rahmen I die Gummistücke
und das Schaftleder nieder und verhindern dadurch ein Verschieben der genannten
Theile; doch wird immerhin ein elastischer Gegendruck erzielt, weil die an den
Rahmen I befindlichen Festhaltungshebel L unter die in die Augen N
eingesetzten Rollen M greifen, welche auf Gummiballen
oder Spiralfedern ruhen. Der von dem Hebel D
auszuübende Druck kann durch Höher- oder Tieferstellen der federnden Platte g mittels Muttern G in
seiner Stärke regulirt werden. Um den Apparat für verschiedene Schaftbreiten
benutzen zu können, sind die beiden Tische E in einer
Nuth der Platte O verschiebbar angeordnet, welche
Verschiebung durch eine mittels Knöpfe P zu drehende
Schraubenspindel hervorgebracht wird.
Schg.