Titel: Apparate für Schuhmacherwerkstätten.
Autor: Schg.
Fundstelle: Band 247, Jahrgang 1883, S. 117
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Apparate für Schuhmacherwerkstätten. Patentklasse 71. Mit Abbildungen auf Tafel 11. S. Wolf's bez. Hackin's Apparate für Schuhmacherwerkstätten. Bei der ausgebreiteten Schuhwaarenfabrikation in Amerika wurden sehr bald Maschinenkräfte herangezogen, welche behufs Zeitersparniſs für die Massenlieferung das Walken, sowie das Aufspannen des Leders auf den Leisten u.a.m. besorgen. Heute finden wir bereits Maschinen, welche die sämmtlichen Schuhmacherarbeiten vertreten und sogar gleichzeitig für die Herstellung der nöthigen Hilfsmaterialien, wie Schuhnägel u. dgl., dienen. In Europa scheint sich die Maschine nur langsam Eingang zur Schuhmacherwerkstätte zu verschaffen und, indem den amerikanischen Maschinen – bis auf die Nähmaschine – der Eintritt bisher fast vollständig verschlossen geblieben ist, wird gegenwärtig den ausländischen Bestrebungen zur Einfuhr ein Damm in der Herstellung von Maschinen und Apparaten eigener Construction entgegengestellt. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daſs bei diesem Fabrikationszweig amerikanische Vorbilder die Anleitung gegeben haben; doch kann hierin durchaus kein Fehler erblickt werden, denn das Vorbild ist in nicht zu verkennender Weise ein gutes, sowie andererseits der Verteidigung des europäischen Bodens auch nach dieser Richtung hin nur Beifall zu zollen ist. Wir wollen daher in der Folge den in Europa aufblühenden neuen Fabrikationszweig nicht übersehen und vor allen Dingen Beschreibungen europäischer Erzeugnisse, jedoch auch, zur zweckdienlichen Richtschnur, würdige Vorbilder amerikanischer Herkunft bringen. Auf einige einschlägige Berichte im Bd. 245 * S. 443, Bd. 247 * S. 67 verweisend, sind nachstehend zwei Apparate beschrieben, von denen der eine das Auflegen der Innensohle und der andere das Aufkleben der Gummieinsätze sowie des Futters auf den Stiefelschaft zur Aufgabe hat. Für das Aufkleben buntfarbiger Einlegsohlen wird von S. Wolf in Mainz (* D. R. P. Nr. 14438 vom 19. Oktober 1880) eine Vorrichtung angegeben, welche leicht an einem flachen Leisten anzubringen ist und in Gemeinschaft mit diesem die genannte Arbeit vollführt. Zu dem Zwecke ist um den vorderen Sohlentheil dieses Leistens ein Rahmen a (Fig. 9 und 10 Taf. 11) gelegt, welcher um den Bolzen b drehbar ist. Zur Aufnahme dieses Bolzens dient ein ovales Loch des Leistens, groſs genug, um auch eine den Bolzen tragende Feder c aufzunehmen. Diese letztere Einrichtung ist wesentlich für die ganze Vorrichtung, in so fern sie ein Heben und Senken des Rahmens a gestattet. Nachdem man nämlich die aufzuklebende Sohle h auf den Leisten glatt aufgelegt hat – wobei die 3 Spitzen d, g und f ein Verschieben verhindern –, wird der Rahmen a aus der punktirten Lage niedergeschlagen, die Vorrichtung in den Schuh eingeführt und mittels Presse oder der Druckwalze einer Sohlenglättmaschine auf die Schuhsohle gedrückt. Hierdurch wird die Feder c zusammengepreſst und der Rahmen bis auf die Leistensohle gebracht, zugleich aber auch mittels kleiner, die Stifte d, g und f umfassender Messerchen e am Rahmen a ein Ausschneiden kleiner, die Spitzen umfassender Stückchen der Einlegsohle bewirkt, so daſs beim Nachlassen des Druckes der Rahmen a aufsteigen kann, ohne die an dem Schuh anhaftende Einlegsohle wieder mit zurückzunehmen, da nur die kleinen ausgeschnittenen Theile auf den drei Spitzen aufgespieſst bleiben. Der Apparat von E. C. Hachin in Amiens (* D. R. P. Nr. 19756 vom 1. März 1882) dient zum Aufkleben der Gummieinsätze, sowie des Futters auf den Stiefelschaft. Die eine den Gummistücken entsprechende Gestalt besitzenden Platten C (Fig. 11 und 12 Taf. 11) werden durch den Excenterhebel D unter Vermittelung einer Blattfeder gehoben, wodurch an den Rändern der Gummieinsätze Nuthen eingepreſst werden, in welche die Ausschnittkanten des Schaftes zu liegen kommen. Bei der Vornahme dieser Arbeit drücken die niedergeschlagenen Platten H (Fig. 11) und die um diese greifenden Rahmen I die Gummistücke und das Schaftleder nieder und verhindern dadurch ein Verschieben der genannten Theile; doch wird immerhin ein elastischer Gegendruck erzielt, weil die an den Rahmen I befindlichen Festhaltungshebel L unter die in die Augen N eingesetzten Rollen M greifen, welche auf Gummiballen oder Spiralfedern ruhen. Der von dem Hebel D auszuübende Druck kann durch Höher- oder Tieferstellen der federnden Platte g mittels Muttern G in seiner Stärke regulirt werden. Um den Apparat für verschiedene Schaftbreiten benutzen zu können, sind die beiden Tische E in einer Nuth der Platte O verschiebbar angeordnet, welche Verschiebung durch eine mittels Knöpfe P zu drehende Schraubenspindel hervorgebracht wird. Schg.

Tafeln

Tafel Tafel 11
Tafel 11