Titel: | Verfahren zur Scheidung der Rübensäfte mit Strontiumsaccharat. |
Fundstelle: | Band 247, Jahrgang 1883, S. 304 |
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Verfahren zur Scheidung der Rübensäfte mit
Strontiumsaccharat.
Scheibler's Behandlung der Rübensäfte mit
Strontiumsaccharat.
Zur Scheidung der Rübensäfte oder sonstigen Zucker haltigen Pflanzensäften kann man
nach C.
Scheibler in Berlin (D. R. P. Kl. 89 Zusatz Nr. 19899 vom 12. Januar 1882) das
in der Siedhitze ausgeschiedene Strontiumsaccharat (vgl. 1882 245 431) direkt, oder die daraus nach Trennung des auskrystallisirten
Strontiumhydrates erhaltene Zuckerstrontianlösung verwenden. Die Scheidung kann
durch Aufkochen mit nachfolgender Kohlensäuresaturation geschehen, oder durch Kochen
unter gleichzeitiger Einleitung von Kohlensäure. Man kann auch bei der Scheidung mit
gleichzeitiger Saturation das Einleiten der Kohlensäure nur in beschränktem Maſse
vornehmen, wobei der Saft eine starke Strontianalkalinität behält, welche dann erst
nach der Entfernung des Schlammes durch eine Nachsaturation beseitigt wird.
Man trägt entweder das Strontiumsaccharat in den erwärmten Saft ein, oder verwendet
dazu die nach Trennung der Strontiankrystalle erhaltene Lösung. Der abgeschiedene
Strontianschlamm wird mit Sägemehl, Kohlengruſs o. dgl. zu Ziegeln geformt, geglüht
und auf Strontian verarbeitet oder zunächst der trocknen Destillation unterworfen,
zur Gewinnung von Ammoniak, Theer und brennbaren Gasen. Die organischen Säuren,
Eiweiſs, Pectin u. dgl. sowie die etwaigen Zusätze verbrennen beim Glühen zunächst
und der entstandene kohlensaure Strontian geht dann bei weiterem Glühen in
Aetzstrontian über. Der immer nur in geringer Menge vorhandene schwefelsaure
Strontian geht in Schwefelstrontium über, welches beim späteren Auflösen zerfällt
und seinen Schwefel an das dem Rübensaft und den etwaigen Zusätzen entstammende
Eisen und Mangan abgibt. Die aus dem Rüben- oder Pflanzensaft in den Scheideschlamm
übergegangene Phosphorsäure findet sich nach wie vor in den gebrannten Massen als
Strontiumphosphat wieder.
Aus der erhaltenen Lösung wird in bekannter Weise Strontiumhydrat gewonnen, der
Löserückstand wird zur Entfernung der Phosphorsäure mit Alkalicarbonat behandelt,
mit Wasser gewaschen und nun durch Glühen in Hydrat übergeführt.
Um den Verlust an Düngestoffen beim Glühen des Strontianschlammes zu vermeiden, kann
man die Rübensäfte zunächst in der herkömmlichen Weise mit Kalk scheiden, um
Kalkschlamm als Dünger zu gewinnen, und dann erst die hierbei erhaltenen filtrirten
Säfte einer zweiten Scheidung und Nachsaturation mit den Strontiumsaccharaten
unterwerfen. Eine Filtration der Säfte über Knochenkohle soll bei diesem Verfahren
nicht erforderlich sein.