Titel: | Wurmbach's selbstthätiger Schachtverschluss. |
Autor: | S–l. |
Fundstelle: | Band 248, Jahrgang 1883, S. 113 |
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Wurmbach's selbstthätiger
Schachtverschluſs.
Mit Abbildung auf Tafel 8.
Wurmbach's selbstthätiger Schachtverschluſs.
Eine der wichtigsten Vorsichtsmaſsregeln gegen Verunglückungen der auf den Füllörtern
der Schächte beschäftigten Förderleute (Anschläger) besteht darin, daſs die
einzelnen Förderschachtabtheilungen so lange, als nicht die Förderschale genau in
deren Höhe steht und sie damit nach unten absperrt, stets geschlossen erhalten und
erst in dem Augenblicke geöffnet werden, in welchem die Förderschale in der
betreffenden Sohle eintrifft. Geschieht dieses Oeffnen und Schlieſsen der
Fördertrümer einfach durch Hand, so tritt nur allzu häufig der Fall ein, daſs der
Fördermann in der Eile das falsche Trum öffnet, den Hund hineinstöſst und mit diesem
in den Schacht hinabstürzt. Nahe liegend genug war es daher, daſs man schon mehrfach
sich bemüht hat, selbstthätige Vorrichtungen anzubringen, welche in der Weise
wirken, daſs sie beim Eintreffen des Gestelles in der betreffenden Fördersohle die
Schachtabtheilung öffnen, dieselbe schlieſsen, sobald das Gerüst wieder angehoben
wird, und sie geschlossen erhalten, wenn letzteres nur durch die Sohle hindurch
geht, ohne daselbst zum Stillstande zu kommen.
Einen ziemlich einfachen solchen Schachtverschluſs, welcher auch ein zuverlässiges
Wirken zu versprechen scheint, beschreibt Wurmbach in
der Oesterreichischen Zeitschrift für Berg- und
Hüttenwesen, 1882 S. 614. Diese auf dem Kupferwerk „Gute Hoffnung“
bei Werlau in Thätigkeit befindliche Vorrichtung besitzt folgende Einrichtung: Auf
der im Leitbaume und einem besonderen Auſsenständer gelagerten Achse a (Fig. 3 Taf.
8) sitzen zwei Hebel, ein kurzer einarmiger b und ein
längerer zweiarmiger cd aufgekeilt, deren ersterer sich sowohl nach
oben, als nach unten in einen in dem Leitbaume angebrachten Schlitz vollständig
einlegen läſst, so daſs in dieser unteren Lage die Führung des Förderkorbes
ungehindert über ihn hinwegzugehen vermag. An dem langen Arme d, dessen Gewicht durch den kürzeren Arm c nahezu ausgeglichen wird, hängt mittels der über
feste Rollen g bis i
laufenden Kette, welche ein zu möglichstem Ausgleich der Last dienendes Gegengewicht
k in sich eingeschaltet hat, die Schachtthür l.
Wird nun von einer Sohle gefördert, auf welcher die Wurmbach'sche Vorrichtung angebracht ist, so wird der durch die auf dem
Füllort aufstehende Schachtthür horizontal gehaltene Hebel b, mit welchem der Hebel cd parallel
steht, von dem von oben herabkommenden Fördergerüste gefaſst und niedergedrückt;
gleichzeitig hebt sich d und zieht mittels der Kette
die Schachtthür aufwärts, welche dann so lange in gehobener Stellung verbleibt, als
das Gestell den Hebel b in den Streichbaumeinschnitt
gedrückt erhält, also, so lange es in der betreffenden Sohle steht. Wird nunmehr die
Schale wieder angehoben, so wird der Hebel b frei und
das Uebergewicht der Thür l läſst diese wieder
herabfallen, gleichzeitig natürlich die Hebel in die horizontale Lage zurückgehen.
In denjenigen Sohlen, aus denen Förderung nicht stattfindet, braucht man nur die
Kette aus dem Hebel d auszuhängen, wodurch dieser in
Folge seines gegen c etwas gröſseren Gewichtes
niedersinkt und dadurch auch b in den Streichbaum
einlegt, so daſs also das Gerüst ungehindert vorübergehen kann.
S–l.