Titel: Wurmbach's selbstthätiger Schachtverschluss.
Autor: S–l.
Fundstelle: Band 248, Jahrgang 1883, S. 113
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Wurmbach's selbstthätiger Schachtverschluſs. Mit Abbildung auf Tafel 8. Wurmbach's selbstthätiger Schachtverschluſs. Eine der wichtigsten Vorsichtsmaſsregeln gegen Verunglückungen der auf den Füllörtern der Schächte beschäftigten Förderleute (Anschläger) besteht darin, daſs die einzelnen Förderschachtabtheilungen so lange, als nicht die Förderschale genau in deren Höhe steht und sie damit nach unten absperrt, stets geschlossen erhalten und erst in dem Augenblicke geöffnet werden, in welchem die Förderschale in der betreffenden Sohle eintrifft. Geschieht dieses Oeffnen und Schlieſsen der Fördertrümer einfach durch Hand, so tritt nur allzu häufig der Fall ein, daſs der Fördermann in der Eile das falsche Trum öffnet, den Hund hineinstöſst und mit diesem in den Schacht hinabstürzt. Nahe liegend genug war es daher, daſs man schon mehrfach sich bemüht hat, selbstthätige Vorrichtungen anzubringen, welche in der Weise wirken, daſs sie beim Eintreffen des Gestelles in der betreffenden Fördersohle die Schachtabtheilung öffnen, dieselbe schlieſsen, sobald das Gerüst wieder angehoben wird, und sie geschlossen erhalten, wenn letzteres nur durch die Sohle hindurch geht, ohne daselbst zum Stillstande zu kommen. Einen ziemlich einfachen solchen Schachtverschluſs, welcher auch ein zuverlässiges Wirken zu versprechen scheint, beschreibt Wurmbach in der Oesterreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, 1882 S. 614. Diese auf dem Kupferwerk „Gute Hoffnung“ bei Werlau in Thätigkeit befindliche Vorrichtung besitzt folgende Einrichtung: Auf der im Leitbaume und einem besonderen Auſsenständer gelagerten Achse a (Fig. 3 Taf. 8) sitzen zwei Hebel, ein kurzer einarmiger b und ein längerer zweiarmiger cd aufgekeilt, deren ersterer sich sowohl nach oben, als nach unten in einen in dem Leitbaume angebrachten Schlitz vollständig einlegen läſst, so daſs in dieser unteren Lage die Führung des Förderkorbes ungehindert über ihn hinwegzugehen vermag. An dem langen Arme d, dessen Gewicht durch den kürzeren Arm c nahezu ausgeglichen wird, hängt mittels der über feste Rollen g bis i laufenden Kette, welche ein zu möglichstem Ausgleich der Last dienendes Gegengewicht k in sich eingeschaltet hat, die Schachtthür l. Wird nun von einer Sohle gefördert, auf welcher die Wurmbach'sche Vorrichtung angebracht ist, so wird der durch die auf dem Füllort aufstehende Schachtthür horizontal gehaltene Hebel b, mit welchem der Hebel cd parallel steht, von dem von oben herabkommenden Fördergerüste gefaſst und niedergedrückt; gleichzeitig hebt sich d und zieht mittels der Kette die Schachtthür aufwärts, welche dann so lange in gehobener Stellung verbleibt, als das Gestell den Hebel b in den Streichbaumeinschnitt gedrückt erhält, also, so lange es in der betreffenden Sohle steht. Wird nunmehr die Schale wieder angehoben, so wird der Hebel b frei und das Uebergewicht der Thür l läſst diese wieder herabfallen, gleichzeitig natürlich die Hebel in die horizontale Lage zurückgehen. In denjenigen Sohlen, aus denen Förderung nicht stattfindet, braucht man nur die Kette aus dem Hebel d auszuhängen, wodurch dieser in Folge seines gegen c etwas gröſseren Gewichtes niedersinkt und dadurch auch b in den Streichbaum einlegt, so daſs also das Gerüst ungehindert vorübergehen kann. S–l.

Tafeln

Tafel Tafel 8
Tafel 8