Titel: | Broch's Auffangvorrichtung für Schlaghämmer mit Riemenbetrieb. |
Fundstelle: | Band 248, Jahrgang 1883, S. 315 |
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Broch's Auffangvorrichtung für Schlaghämmer mit
Riemenbetrieb.
Mit Abbildung auf Tafel 21.
[Broch's Auffangvorrichtung für Schlaghämmer mit
Riemenbetrieb.]
Um die Schläge eines Winkelhammers nach Belieben aufzufangen, gibt G. H. Broch in Solingen (*D. R. P. Kl. 49 Nr. 21499 vom
14. Juli 1882) die in Fig. 14
Taf. 21 skizzirte Anordnung an.
Sobald der Hammer durch den Daumen d, welcher nebst der
Antriebsriemenscheibe auf der Achse k befestigt ist, in
die Höhe gehoben und die Klinke g ausgelöst wird, zieht
die Feder b den Fanghebel a an und bringt ihn mit der Nase c des
Hammers in Eingriff. In dieser Lage bleibt der aufgefangene Hammer ruhig stehen und
es kann der Daumen d frei unter dem Streichstück e des Hammerstieles durchgehen, so daſs der Schmied
nunmehr das Werkstück mit einem bestimmten Punkte auf dem Schmiedsattel ansetzen
kann. Tritt der Schmied alsdann auf das Trittbrett, so hebt sich mittels einer
Hebelanordnung der Sperrhaken g und drückt eine auf
demselben liegende Gabel h aufwärts und gegen die Achse
k. Alsdann schiebt ein kleines, auf dieser Achse
befindliches Excenter die Gabel h, welche mit ihrem
Endpunkte an dem Hebel a befestigt ist, nach vorn,
wodurch der Fanghebel den Hammer fallen läſst. Damit nach erfolgtem Schlage des
Hammers der Hebel a nicht gleich wieder in Thätigkeit
kommt, ist unten an der Gabel ein Zahn h1 angebracht, welcher mit dem Zahne g des hochgehobenen Sperrhakens in Eingriff kommt, also
den Fanghebel zurückhält. Der Hammer schlägt dann so lange, bis der Arbeiter den
Fuſs absetzt. Ist letzteres erfolgt, so geht der Sperrhaken nieder, die Klink
Vorrichtung löst sich und der Fanghebel, durch die Feder angezogen, stellt sich
unter den aufschlagenden Hammer.