Titel: Die Telephon-Anlage in Berlin.
Fundstelle: Band 248, Jahrgang 1883, S. 321
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Die Telephon-Anlage in Berlin. Mit Abbildungen auf Tafel 22. Oesterreich, über die Telephonanlage in Berlin. Im Archiv für Post und Telegraphie, 1883 S. 10 ff. hat Postrath Oesterreich ausführlich die in Berlin bestehende FernsprechanlageUeber die Anlage in Zürich vgl. 1883 247 * 390. beschrieben, der zuerst angelegten im deutschen Reiche; seinen Mittheilungen sind die nachfolgenden Angaben entnommen. Die Bedingungen sind im Wesentlichen noch dieselben wie in der Bekanntmachung vom 4. Juni 1880, in welcher das Reichspostamt zur Betheiligung aufforderte. Die Theilnehmer zahlen für die Apparate, deren Bedienung und Instandhaltung bei einer Leitung bis zu 2km jährlich 200 M. und 50 M. mehr für jedes fernere volle oder angefangene Kilometer. Hinzugetreten ist namentlich die telephonische Zustellung von Telegrammen vom Haupttelegraphenamte an die Theilnehmer und umgekehrt (Grundtaxe 10 Pf., Worttaxe 1 Pf.), der Anschluſs mehrerer Bewohner eines Hauses durch denselben Draht mit Nebenvermittelungsstelle im Hause (50 M. jährlich für jede weitere Stelle, mindestens aber 100 M.), Aufstellung von Telephon bezieh. Wecker in verschiedenen Räumen desselben Theilnehmers (20 M. bezieh. 10 M. jährlich) unter Aufstellung eines Zwischenapparates (30 M.), wenn zwei verschiedene Stellen auch unter einander sprechen können sollen. Auſser den an die Vermittelungsämter angeschlossenen Leitungen der Theilnehmer bestehen auch unmittelbare Verbindungen zwischen zwei Geschäftsstellen desselben auſserdem an das Vermittelungsamt angeschlossenen Theilnehmers (jährlich 120 M. bei 2km Leitung; 50 M. mehr für jedes angefangene Kilometer, 20 M. für 1 Zwischenapparat). In den öffentlichen Fernsprechstellen ist für die Benutzung bis 5 Minuten 50 Pf. in Berlin oder Charlottenburg, 75 Pf. zwischen Berlin und Charlottenburg zu zahlen, von den Börsenbesuchern bei Benutzung der Sprechstelle in der Börse 70 Pf. (50 für die Postkasse, 20 für die Kaufmannschaft) bis zu 5 Minuten; für Benutzung letzterer entrichten Theilnehmer der Stadtfernsprechanlage 170 M. jährlich (70 zur Postkasse, 100 für die Kaufmannschaft). Die Leitungen laufen als blanke Drähte über die Häuser hinweg. Der Magistrat hat unterm 18. Januar 1881 die Ueberschreitung der Straſsen und Plätze, sowie die Befestigung von Leitungsstützen auf städtischen Gebäuden genehmigt; auf Privatgebäuden wird letzteres selten versagt und in keinem Falle wurde eine Vergütung dafür gefordert. Die auf den Häusern aufgestellten Stangen bestehen aus schmiedeisernen Röhren; jede ist der leichteren Handhabung wegen aus 2 Theilen zusammengesetzt und zwar aus einem unteren Theile von 7cm,5 äuſserem und 6cm,7 innerem Durchmesser, sowie stets gleich bleibender Länge von 2m, ferner aus einem oberen Theile von 6cm,7 äuſserem und 5cm,7 innerem Durchmesser. Die Länge des oberen Theiles wird den örtlichen Verhältnissen angepaſst. Beide Theile werden mittels eines 10cm langen Gewindes in einander geschraubt. Den oberen Abschluſs der Stange bildet eine guſseiserne Verschluſskugel, welche in das obere Rohr gesteckt wird. Der untere Theil jeder Stange ist am oberen Ende mit einer verzinkten Schelle versehen, welche mit der Stange verlöthet ist und zur Befestigung der Erdleitung des Blitzableiters dient. Das untere Ende der Stange wird mit einem hölzernen Pfropfen verschlossen, um die Stange gegen das Tönen der Drähte mit Sand oder Asche ausfüllen zu können. Jede einfache Stange, auch in gerader Linie, erhält eine Strebe von 25mm starkem Rundeisen und entsprechender Länge. Das obere, platt gehämmerte Ende bildet eine Oese von 20mm lichter Weite; das untere Ende ist zu einem Ringe von 25 bis 30mm Oeffnung gebogen. Der obere Theil der Strebe wird mit der Stange möglichst nahe unter dem untersten Querträger mittels einer aus 2 Theilen bestehenden Schelle verbunden, von deren beiden 15mm starken Schraubenbolzen der eine durch die Oese der Strebe gesteckt wird. Der untere Theil der Strebe wird gewöhnlich mittels einer Holzschraube von 18cm Länge und 2cm Durchmesser am Holzwerke des Daches befestigt; unter Umständen muſs die Construction der Oertlichkeit angepaſst werden. Stangen, welche in Winkelpunkten stehen, werden möglichst durch Anker aus 2 bis 4 zusammengedrehten, 4mm starken Drähten gegen Seitenzug geschützt. Eiserne Stangen sind bisher nur vereinzelt in äuſseren Stadttheilen angewendet worden, in denen die Straſsen noch nicht vollständig bebaut sind, wo jedoch hölzerne Stangen ihres unschönen Aussehens halber nicht aufgestellt werden können. Diese Stangen bestehen aus einem guſseisernen Fuſsstücke mit einem eingesteckten schmiedeisernen Rohre und den gewöhnlichen Querträgern zu 4 und 2 Leitungen. Die Querträger werden je nach der Gröſse der Linie zu 2, 4, 6, 8, 12, 16, 20 und 24 neben einander stehenden Isolatoren eingerichtet. Im ersten Baujahre wurden dieselben aus zwei ∟-Eisen von 38 bis 40mm Schenkelbreite und 5mm Schenkeldicke, welche zu einem [-förmigen Profile zusammengenietet sind, hergestellt. Beide Schenkel sind mit 20mm weiten Bohrungen für die mittels Schraubenmutter auf den Querträgern zu befestigenden Stützen versehen, und zwar bei den Querträgern zu 2 und 4 Leitungen mit 40cm, bei den übrigen Querträgern mit 30cm Seitenabstand. Im zweiten Baujahre wurde für die Querträger eine einfachere und leichtere Construction gewählt. Fig. 1 Taf. 22 zeigt einen Querträger zu 2 Isolatoren. Zwei Flacheisen von 39mm Breite und 6mm,5 Dicke werden durch Zwischenstücke a von gleichen Abmessungen zu einem Profile von 40mm Höhe zusammengenietet. Die Querträger zu 2 Isolatoren erhalten zur sicheren Befestigung an der Stange einen segmentartigen Ausschnitt b; an die Querträger zu 4 Isolatoren sind zu gleichem Zwecke 2 Stücke Flacheisen von 55mm Breite mit angenietet, welche einen segmentartigen Ausschnitt erhalten. Die Querträger, welche an zwei oder mehr Stangen befestigt werden (mit 6 und mehr Isolatoren), bedürfen keiner Ausschnitte. Die Querträger werden an den Stangen mittels eines 6mm starken, hufeisenförmigen Ziehbandes c befestigt, dessen Schenkel in Schrauben mit Muttern auslaufen, welche bei der Befestigung durch die beiden Flacheisen des Querträgers und eine auf der anderen Seite vorgelegte, mit 2 Löchern versehene Unterlagscheibe d gesteckt werden. Für Abspannungen werden die Querträger aus zwei Flacheisen von 8mm Dicke hergestellt. Die geraden Stützen bestehen aus einem oberen, 14cm langen Theile von 19mm,5 starkem Rundeisen mit einer Verstärkung am unteren Theile zum Aufsetzen auf den Querträger. Der untere, 6cm lange Theil ist am Ende mit Schraubengewinde und Mutter versehen. Damit die beiden Flacheisen des Querträgers beim Anziehen der Schraubenmutter nicht zusammengedrückt werden, wird zwischen beide Flacheisen eine eiserne Hülse (Futterring) von 26mm Höhe und 20mm Oeffnung auf den unteren Theil der Stütze geschoben, so daſs auch bei festem Anziehen der Mutter der Abstand der beiden Theile des Querträgers erhalten bleibt. Gebogene Stützen kommen bei Abspannungen (Einführungen) und Abzweigungen zur Anwendung. Der im Isolator befindliche gerade Theil von 19mm,5 Durchmesser ist rund, während der gebogene Theil aus Vierkanteisen von 20mm Seite besteht. Die Befestigung im Querträger erfolgt mittels einer am Ende befindlichen Schraube mit Mutter. Blitzableiterklemmen zur Führung der Erdseile längs der Umfassungsmauern von Gebäuden, bestehen aus einem 21cm langen, 3cm hohen, lern starken Flacheisen mit Mauerbolzen (vgl. Fig. 2 Taf. 22). Ein Backen von 7cm,5 Länge, welcher mittels zweier Schraubenbolzen befestigt wird, dient zum Einklemmen des Drahtseiles. Die inneren Flächen beider Theile sind feilenartig aufgehauen. Zur Isolirung der Leitungen werden die in der Reichs-Telegraphenverwaltung gebräuchlichen Isolatoren benutzt, und zwar die groſse Doppelglocke in den Linien, der kleine Isolator zur Einführung der Leitungen in die Vermittelungsämter. Bildung der Gestänge. Die einfachen Stangen werden mit Querträgern zu 2 und 4 Isolatoren versehen, und zwar sollen in der Regel nicht mehr als 2 Querträger zu 4 Isolatoren an einer einfachen Stange befestigt werden. Auf gerader Linie indessen und unter sonst günstigen Verhältnissen können unbedenklich auch mehr Leitungen am einfachen Gestänge angebracht werden. So sind namentlich in der ersten Bauzeit oft einfache Gestänge mit 4 bis 5 Querträgern aufgestellt worden, welche sich bis jetzt durchaus gut gehalten haben. Sind mehr als 8 Drähte zu ziehen, so verwendet man bis zu 30 Drähten Querträger zu 6 Isolatoren und wählt ein doppeltes Gestänge, wobei 4 Isolatoren zwischen den beiden Stangen sich befinden. Bei mehr als 30 und bis zu 40 Drähten werden Querträger zu 8 Isolatoren angewendet und die Stangen in der Regel derart aufgestellt, daſs zwischen je 2 Stangen sich 4 Isolatoren befinden, also bei Querträgern zu 12 Isolatoren 3 Stangen u.s.w. Die gröſsten in Berlin bisher aufgestellten Gestänge tragen 140 und 168 Leitungen (auf 7 Querträgern zu 20 bezieh. 24 Leitungen). Verzinkter Gußstahldraht (2mm,2 Durchmesser und 140 bis 150 k/qmm absolute Festigkeit) wird ausschlieſslich zu denjenigen Leitungen verwendet, welche auf den Häusern geführt sind und für deren Zerreiſsungssicherheit eine gröſsere Gewähr gefordert wird. Im Uebrigen werden beim Baue der Fernsprechlinien diejenigen Drahtsorten verwendet, welche überhaupt für Telegraphenlinien Anwendung finden, nämlich verzinkter Eisendraht von 4 bezieh. 2mm,5 Durchmesser zur Leitung (an Landwegen u.s.w.), verzinkter Eisendraht von 2mm Durchmesser zum Festbinden der Leitungsdrähte an den Isolatoren, verzinkter Eisendraht von 1mm,7 Durchmesser (Wickeldraht) zur Verbindung zweier Drahtenden mittels der Wickellöthstelle (sogen. Britanniaverbindung). Um zu verhindern, daſs das Tönen der Drähte sich nach dem Inneren der Gebäude fortpflanzt, sind die Stangen möglichst nicht an den Umfassungsmauern der Gebäude, sondern an den Dachconstructionen zu befestigen. Ist dies wegen der Art der letzteren (z.B. bei Holzcementdächern) oder aus anderen Rücksichten nicht angängig, so ist zur Befestigung der Stangen eine solche Stelle der Umfassungsmauer auszuwählen, bei welcher ein etwaiges Tönen der Drähte weniger stört, z.B. über Treppenthürmen, Küchenflügeln u.s.w. Zur Befestigung der Stangen dienen 2 Unterlegplatten mit Laschen von der in Fig. 3 Taf. 22 angegebenen Form. a ist eine Platte von 50cm Länge, 65mm Breite und 6mm Dicke mit zwei 25mm weiten Durchbohrungen für Schraubenbolzen b oder Holzschrauben. In der Mitte ist eine dem Querschnitte der Stange entsprechend gebogene Lasche c aufgesetzt; die Befestigung der Stange erfolgt durch Anziehen der 4 Schraubenbolzen d. Die eine Befestigungsvorrichtung wird am Fuſse der Stange angelegt, die zweite in einem Abstande von mindestens Im an passender Stelle. – Erfolgt die Befestigung an Mauern, so werden in die Durchbohrungen Mauerbolzen b von 20mm Durchmesser und entsprechender Länge gesteckt; auf der inneren Seite der Mauer wird eine Unterlegplatte e verwendet, welche in ihren Abmessungen u.s.w. genau der an der äuſseren Seite der Mauer verwendeten Platte entspricht. Die Befestigung der Stangen an Giebelmauern muſs besonders sorgfältig von geübten und zuverlässigen Handwerkern ausgeführt werden, damit Nachbesserungen an schwer und meist nur mittels Hängegerüsten, Fahrstühlen u. dgl. zugänglichen Stellen vermieden werden. Die Befestigung der Stangen innerhalb der Dächer erfolgt entweder an den Dächern selbst, oder an geeigneten Hilfsconstructionen, die aus sogen. Kreuzhölzern (4kantigen Hölzern von 13cm Seite) hergestellt werden. Die Kreuzhölzer werden am Dachgebälke mittels Bolzen von 2cm Durchmesser und entsprechender Länge befestigt. Die Befestigungstheile werden an Kreuzhölzern und an gesunden Hölzern der Dachconstructionen mittels Holzschrauben von 2cm Durchmesser und 13cm Länge fest geschraubt; ist die Festigkeit der Dachconstructionstheile nicht ganz zweifellos, so werden Bolzen u. dgl. wie an Giebelmauern angewendet. Bei Schiefer- und Ziegeldächern sind vorhandene Laufbretter bis zu dem Gestänge zu verlängern bezieh. neue anzulegen. Nach Aufstellung der Stangen werden die mit Stützen und Isolatoren bereits versehenen Querträger im Höhenabstande von 40cm an die Stangen angeschraubt und die Seitenbefestigungen angebracht. Diejenigen Stellen, an denen die Stangen, Streben u.s.w. die Dachfläche durchsetzen, werden nach Fig. 4 Taf. 22 durch eine Zinkblechplatte von entsprechender bezieh. den vorhandenen Bedachungsstücken angepaſster Gröſse gedichtet. Die Blechplatte ist mit einer oben offenen Tülle a versehen, über welche wieder ein mit der Stange gut verlötheter Trichter b greift. Zwischen Tülle und Stange bezieh. Trichter ist ein kleiner Spielraum nöthig, weil bei der unvermeidlichen Bewegung der Stange sonst die Theile auf einander drücken und dadurch leicht die Löthstellen beschädigt und undicht werden. Gegen das Tönen der Drähte hat sich das neben den oben erwähnten Vorsichtsmaſsregeln seit länger als einem Jahre ausschlieſslich angewendete Dämpfungsmittel gut bewährt. Dasselbe besteht aus einem Gummicylinder von 15mm Durchmesser und 10cm Länge (Preis 12,6 Pf.), welcher der Länge nach bis zur Mitte aufgeschnitten ist und hier eine Längsöffnung von 1mm Weite zum Einlegen des Leitungsdrahtes enthält. Bei einigermaſsen gleichen Stangenabständen wird der Gummicylinder – die geschlitzte Seite auf gerader Strecke nach oben, in Winkelpunkten dem Drahtzuge entgegengesetzt gerichtet – in die Bindung des Drahtes an den Isolator gelegt (vgl. Fig. 5 Taf. 22). Zum Schütze gegen Witterungseinflüsse wird der Gummicylinder vorher mit einem Bleibleche umwickelt. Da diese Bindung den Leitungsdraht nicht unbedingt gegen Verschiebung schützt, so wird bei ungleichen Spannweiten das Dämpfungsmittel in der Weise angewendet, daſs, während der Leitungsdraht in gewöhnlicher Weise unmittelbar an den Isolator gebunden wird, zu beiden Seiten des Isolators, etwa 1,5 bis 2m von demselben entfernt, Gummicylinder von 10 bis 15cm Länge auf dem Leitungsdrahte befestigt werden. Während im ersteren Falle nur die Uebertragung des Tönens auf die Häuser vermieden werden soll, wird im letzteren Falle die Entstehung des Tönens überhaupt zu verhindern gesucht. Bei vereinzelt vorkommenden, sehr groſsen Spannweiten ist es vortheilhaft, den Leitungsdraht auf der betreffenden Stelle abzuspannen, d.h. um den Hals des Isolators herumzulegen. Auch in diesem Falle kann der Gummicylinder angewendet werden, indem man denselben – mit dem Schlitze nach auſsen – um den Hals des Isolators herum- und den Draht in den Schlitz einlegt. Blitzableiter. Die im Laufe zweier Sommer über Berlin hinweggegangenen, zum Theile recht schweren Gewitter haben nicht die geringste Beschädigung weder der Linienanlage, noch der betreffenden Häuser verursacht, wohl aber ist die Thätigkeit der in den Fernsprechstellen vorhandenen Blitzableiter in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen worden. Jede 3. oder 4. Stange ist durch ein Seil von 3 Stück 4mm starken verzinkten Eisendrähten mit der Erde in leitende Verbindung gebracht. Das Drahtseil wird, wie schon erwähnt, an eine verzinkte Schelle gelöthet. Demnächst wird das Seil mittels Isolatoren auf dem Dache entlang und mittels der in Fig. 2 angedeuteten Klemmvorrichtung an den Wänden herab bis zur Erde geführt. Hier wird mit einem Erdbohrer ein Loch bis in die – in Berlin meistens leicht zu erreichende – Grundwasserschicht gebohrt und das zu einigen Ringen gebogene Ende so tief als möglich versenkt. Ueber dem Erdboden, bis etwa zu 2m Höhe, wird das Erdseil mit einer Holzleiste bedeckt. Sofern sich in der Nähe der Stangen gröſsere Metallmassen in oder an dem Gebäude befinden (Zinkdächer, Wasserbehälter u.s.w.), werden diese mit den Stangen bezieh. der Erdleitung durch besondere Drähte leitend verbunden. Diejenigen Stangen, welche mit keiner Erdleitung versehen sind, werden mit der nächsten Erdleitung durch einen 4mm starken Leitungsdraht verbunden. Der Draht wird mit der bezeichneten Schelle verlöthet, über den untersten Querträger um die Stange gelegt, mit reichlichem Durchhange bis zur nächsten Stange geführt, mit dieser in derselben Art verbunden u.s.f. Abgesehen von dem Vortheile, daſs auf diese Weise sämmtliche Gestänge mit der Erde in leitende Verbindung gebracht werden, ist man in der Auswahl des Ortes für die Erdleitung auch nicht so gebunden, als dies sonst der Fall sein würde. Es ist dies namentlich in Berlin von Vortheil, wo bei der weitgehenden Ausnutzung des Grund und Bodens selbst auf groſsen Grundstücken nicht immer ein geeigneter Platz zur Anbringung einer Erdleitung zu finden ist. Behufs der Einführung in die Häuser wird die Leitung vom letzten Gestänge aus möglichst mit blankem Drahte bis zum Fenster desjenigen Zimmers geführt, worin die Apparate aufgestellt werden sollen. Nach den nicht unmittelbar an einer Hauptlinie liegenden Häusern wird eine Zweiglinie auf einzelnen Stützen, welche unmittelbar an den Häusern befestigt werden, geführt. Oberhalb des Fensters wird ein groſser Isolator auf einer gewöhnlichen gebogenen Stütze in die Wand eingegypst, woran der oberirdische Draht endigt; von da aus kommt ein 1 drähtiges Bleirohrkabel zur Verwendung, mit dem man nöthigenfalls sogar bis zu dem Gestänge auf dem Hause gehen muſs. Bleirohrkabel und oberirdische Leitung werden mittels der in Fig. 6 Taf. 22 dargestellten Einführungsglocke aas Hartgummi verbunden, in deren Mantel a oben ein Stück b eingeschraubt ist; durch letzteres geht wasserdicht ein verzinkter Eisendraht e, dessen in die Glocke reichendes Ende zu einer Oese gebogen ist und zur Verbindung mit dem schon vor dem Einschrauben von b an die Oese angelötheten Bleirohrkabel k dient, während das andere Ende zur Verbindung mit der oberirdischen Leitung benutzt wird. Das Kabel wird durch den Fensterrahmen, nöthigenfalls durch die Wand ins Zimmer geführt. Im Zimmer wird neuerdings auch doppelt umsponnener Wachsdraht von 1mm Kupferdurchmesser verwendet. Die Erdleitung im Inneren der Häuser wird aus einem Kupferdrahts eile von 2 Stück 2mm starken Drähten hergestellt, an welche sowohl die Erde des Apparates, wie der Batterie geführt wird. Die Erdleitung wird fast ausnahmslos mit den Wasserleitungsröhren verbunden, und zwar mit den Bleiröhren, an denen die Verlöthung sich leichter und sicherer herstellen läſst. Ist Wasserleitung nicht im Hause, so wird an geeigneter Stelle eine Erdleitung aus 3 Stück Eisendrähten von 4mm Durchmesser, welche zu einem Seile gedreht sind, in die Erde und zwar bis an das Grundwasser geführt. Als Apparate werden benutzt das Siemens'sche Telephon mit Hufeisenmagnet (vgl. 1879 231 * 140), welches inzwischen nur einige mehr äuſserliche Veränderungen erfahren hat. Mikrophonsender und zwar die von Blake und von Berliner (vgl. 1881 241 236. 1882 246 81. 130) werden in der Berliner Fernsprechanlage nur in verhältniſsmäſsig geringer Anzahl angewendet, und zwar hauptsächlich bei den Vermittelungsämtern, weil die Mikrophonsender ein leises Sprechen zulassen, dieser Umstand dort aber in so fern von Wichtigkeit ist, als die Beamten durch vieles Sprechen am Mikrophon nicht so angestrengt werden, mehrere zugleich im Dienste befindliche Beamte sich auch gegenseitig weniger stören als bei Benutzung des Fernsprechers. Die zur Einrichtung einer Fernsprechstelle gehörigen Apparate sind in einem Holzkästchen mit 2 Thüren (vgl. Fig. 9 Taf. 22) untergebracht. Für Endstellen ist in dem Kästchen das eine Telephon, das zum Sprechen benutzt werden soll, festgelegt, ein zweites, zum Hören bestimmtes, hängt in einem Haken des Hebels eines selbstthätigen Umschalters und schaltet dabei einen Rasselwecker (mit Selbstunterbrechung, neuerdings gewöhnlich mit Selbstausschluſs) ein, während beim Abnehmen dieses Fernsprechers vom Haken der Wecker ausgeschaltet und dafür die beiden Telephone eingeschaltet werden. Bisweilen wird der Wecker noch mit sichtbarem Zeichen – einer Scheibe an einem Winkelhebel – versehen und bei Bedarf der Winkelhebel gleich zum Schlieſsen eines Lokalstromes nach einem zweiten, entfernten Wecker benutzt. Vor dem Umschalter ist noch eine einfache Taste und ein sogen. „Spindelblitzableiter“ eingeschaltet, Erstere ist ein federnder Messingstreifen mit aus dem Kästchen vortretendem Hartgummi- oder Elfenbeinknopfe; beim Druck auf den Knopf wird der Streifen von einer Contactschiene, von der ein Draht nach der Umschalterachse führt, an einen Contact gelegt, welcher mit dem einen Pole der mit dem anderen Pole an der Erde liegenden Weckbatterie (6 bis 12 Leclanché-Elemente) verbunden ist. Der Blitzableiter enthält auf einer mit der Erde verbundenen Messingspindel einen dünnen isolirten Abschmelzdraht; beim Herausziehen der Spindel stellt eine Messingfeder selbstthätig eine Verbindung der beiden Lager für die auf die Spindel an deren Enden isolirt aufgeschobenen Messinghülsen her, in welchen die Enden des Abschmelzdrahtes befestigt sind, und verhütet so eine Leitungsunterbrechung zufolge des Herausziehens der Spindel. Die Schaltung einer Fernsprechstelle zeigt die an sich leicht verständliche Figur 7 Taf. 22, in welcher bei der Ruhestellung die Leitung L durch den Blitzableiter Z zur Taste T, zur Achse des selbstthätigen Umschalters U und durch den Wecker W zur Erde E geführt ist. Faſst man die Feder des Tasters T am Knopf a und drückt sie auf 3, so entsendet die Batterie B den Strom unmittelbar in die Leitung; nimmt man F1 vom Haken ab, so legt sich der Hebel von U auf 3, schaltet den Wecker W aus und beide Telephone F1 und F2 ein. In den Endstellen, welche mit Relais versehen sind, geht die Leitung von x ab nicht durch den Wecker, sondern durch die Spulen des Relais zur Erde und letzteres schlieſst beim Ansprechen die Batterie B durch den Wecker. Das Relais, welches auch in den Zwischenstellen Anwendung findet, ist in Fig. 8 Taf. 22 abgebildet; nur der eine Schenkel des Hufeisens M hat eine Drahtrolle von etwa 2000 Umwindungen und 80 S-E Widerstand. Die Enden der Bewickelung sind an die Klemmen h und h1 geführt, während v und v1 die Poldrähte der Lokalbatterie bezeichnen, welche der Anker a schlieſst, wenn er mit der Schraube n auf den Kern M auftrifft: die Schraube r im Messingstück b regulirt die Spannung der Feder f, die Schraube m die Hubhöhe des an f sitzenden Ankers a. In den Endstellen mit Mikrophongeber ist der Umschalter U (Fig. 7) noch mit einer Feder versehen, welche der Umschalterhebel mittels eines seitlich aus ihm vorstehenden, isolirten Stiftes beim Abnehmen des Telephons F1 auf einen Contact auflegt, um so ein Element der Batterie B durch die primäre Spule des Inductors des Mikrophons zu schlieſsen; die secundäre Spule des Inductors wird an Stelle des wegbleibenden Telephons F2 zwischen 3 in U und F1 eingeschaltet. In Fig. 9 Taf. 22 ist ein Apparatkästchen einer Zwischenstelle abgebildet; dasselbe unterscheidet sich von den für Endstellen äuſserlich nur durch die Klemme K2, für die nach der Endstelle S weiterführende Leitung L2 und den Griff G des Umschalters, welcher mittels der Stellscheibe s und der Stahlfeder t in 3 Stellungen gebracht werden kann. Wie Fig. 10 Taf. 22, welche den UmschalterIn der neuesten Zeit hat dieser Umschalter, unter Beibehaltung des Grundgedankens und der Schaltung, eine zweckmäſsigere Einrichtung erhalten. von der Rückseite gesehen darstellt, erkennen läſst, ist bei der Mittelstellung des Griffes G auf D bloſs Feder f1 mit f2 durch das Mittelstück III leitend verbunden und, wie sich aus der Schaltungsskizze der Zwischenstelle Fig. 11 Taf. 22 ergibt, L1 unmittelbar mit L2, das Vermittelungsamt V mit der Endstelle S zum Durchsprechen verbunden; das Relais R ist mit eingeschaltet und bringt beim Rufen einen vorhandenen zweiten Wecker W2 mit Hilfe der Batterie B zum Tönen. Wird G links auf V gestellt, so ist f1 auſser Verbindung mit f2, dafür aber f3 mit f4 durch das Messingstück I und f5 mit f6 durch II verbunden, so daſs V nur die Zwischenstelle auf W1 rufen, bezieh. nach Abheben des Telephons F1 vom Haken des Umschalters U mit der Zwischenstelle sprechen kann; S kann letztere auf W2 rufen. Wird endlich G nach rechts auf S gedreht, so ist f3 durch I mit f3, f4 mit f6 durch II verbunden, f1 und f2 sind isolirt; daher kann jetzt V bloſs auf W2 rufen, S dagegen ruft auf W1 und kann nach Abheben von F1 mit der Zwischenstelle sprechen. Vermittelungsämter bestehen in Berlin zur Zeit 4, nämlich: Nr. I beim Haupttelegraphenamte (Französische Straſse 33c) für den mittleren Stadttheil, Nr. II (Leipziger Straſse 16) für die südlichen, südwestlichen und westlichen Stadttheile.Hier sind seit einigen Tagen auch die Leitungen eingeführt, welche das Fernsprechnetz in Potsdam an das in Berlin anschlieſsen. Nr. III (Oranienburger Straſse 35) für die nördlichen und nordöstlichen Stadttheile, Nr. IV (Cöpenicker Straſse 122) für die südöstlichen Stadttheile. Auſserdem ist eine kleine Hilfsvermittelungsstelle in Charlottenburg für den Verkehr der dortigen (13 Theilnehmer) mit Berlin eingerichtet. Endlich besteht die besondere Vermittelungsstelle in der Börse (vgl. 1882 243 341). Die 4 Aemter I bis IV befinden sich in reichseigenen Gebäuden. Jedes derselben ist mit den 3 anderen und der Börse durch 4 bis 9 Leitungen, Charlottenburg bloſs mit II durch 4 Leitungen verbunden; auſserdem ist zwischen I bis IV und Börse noch je 1 Draht für den dienstlichen Verkehr gespannt und unmittelbar an einen besonderen Apparat gelegt. Auf dem Dache jedes Amtes ist ein hölzerner Thurm erbaut, um den herum in einem Viereck oder Achteck die Abspanngestänge stehen. Auf dem Dache läuft um den Thurm eine mit einem Eisengitter versehene Galerie von Im Breite. Ein weit vorspringendes flaches Dach enthält 2 Oberlichtfenster. Dach und Gallerie sind mit Zinkblech gedeckt; die Wände des Thurmes, von denen die eine mit einer Thür versehen ist, sind mit Holz bekleidet, welches zu gröſserer Wetterbeständigkeit mit Oelfarbe gestrichen ist. Das obere Drittel des Thurmes ist mit kleinen Isolatoren in 6 Reihen zu 22 besetzt, so daſs bequem über 500 Leitungen zugeführt werden können. Im Inneren führt eine Treppe bis zum Thurme, auſserdem läuft in der Höhe der untersten Isolatorreihe rings herum ein 50cm breites Brett als Sitz für die im Inneren beschäftigten Arbeiter. Die Stahldrahtleitung endet am Abspanngestänge; von dort bis zu dem kleinen Isolator am Thurme wird Eisendraht von 2mm Stärke (Bindedraht) angewendet; demnächst gelangen bis zu den Klappenschränken im Vermittelungsamte 4 drähtige Bleirohrkabel zur Benutzung. Diese Kabel werden an den Wänden des Zimmers in Klemmleisten befestigt, in Holzverkleidung bis zum Fuſsboden des Thurmes geführt, dort nach den 4 Ecken vertheilt und mittels Gasrohrhaken an den 4 Pfosten des Thurmes befestigt, endlich in der Höhe der untersten Isolatorreihe von der Bleihülle befreit und in die 4 isolirten Drahte aufgelöst. Die isolirten einzelnen Drähte werden mittels Drahtklammern an der Innenwand befestigt und durch ein über dem kleinen Isolator gebohrtes Loch zu diesem geführt bezieh. mit dem blanken Drahte verbunden. Beide Verbindungsstellen werden gut verlöthet. Diese Art der Einführung gestattet leicht, für die unmittelbaren Leitungen in den Einführungsthürmen Untersuchungsstellen anzulegen. Dazu werden die durch den Thurm gehenden derartigen Leitungen an Klemmen gelegt. Zur Verbindung der Leitungen in den Vermittelungsämtern unter einander dienen sogen. Klappenschränke von der in Fig. 12 Taf. 22 abgebildeten Form für je 50 Leitungen. Der Klappenschrank steht auf einem Untersatze (Batterieschranke von 0m,95 Höhe, 0m,83 Breite und 0m,33 Tiefe) und ist 1m hoch, 0m,65 breit, etwa 12cm tief und enthält 50 Klappen K mit Elektromagneten E (zur Auslösung der vom Häkchen h des Ankers a festgehaltenen Klappe genau von der in Fig. 13 Taf. 22 abgebildeten Einrichtung), welche zu je 10 in 5 Horizontalreihen angeordnet sind. Zur Regulirung dient die auf die Blattfeder f wirkende Schraube s. Die Zuleitung wird durch zwei an der hölzernen Grundplatte o der Elektromagnetrolle (3500 Umwindungen; 150 S-E) befestigte, mit den Umwindungen verbundene Metallstücke m gebildet, auf welche 2 Messingfedern m1 drücken, von denen die eine mit der Leitung, die andere mittels des Messingstückes p mit dem oberen Theile v der Klinke N verbunden ist. Nach vorn ist der Elektromagnet durch die Messingplatte b abgeschlossen, welche die um ein Gelenk c drehbare Klappe K von geschwärztem Messing trägt. Geht das Häkchen h nach abwärts, so fällt die Klappe, deren Bewegung durch eine kleine Blattfeder eingeleitet wird. Fällt K auf den Messingstift w herab, so wird der Lokalstrom geschlossen, da zwischen der Messingklemme g und der Messingplatte b mit Klemme i die Lokalbatterie und ein Wecker geschaltet sind. Wie in Fig. 12 angedeutet, befinden sich auſser unter den 50 Klappen noch an beiden Seiten je 25 nummerirte und am Fuſse des Klappenschrankes in einer Reihe 10 Stöpsellöcher. Die seitwärts angebrachten 50 Stöpsellöcher enthalten Klinken N1 (Fig. 14 Taf. 22), deren oberer Theil v1 mit der Leitung verbunden ist, während die untere Schiene u1 zu dem Elektromagnete der Klappe führt. Man ist hiernach im Stande, jede Leitung sowohl in der Klinke (d.h. ohne Einschaltung des Elektromagnetes), als in der Klappe (mit eingeschaltetem Elektromagnete) zu verbinden. Um die eingeschalteten Widerstände auf das geringste Maſs zu beschränken, wird nämlich bei jeder Verbindung zweier Leitungen stets nur eine Klappe eingeschaltet, welche bestimmt ist, dem Amte den Schluſs der Unterredung anzudeuten. – Zur Herstellung der Verbindungen dient eine mit wollener Litze umsponnene biegsame Schnur von dünnen Metallfäden (sogen. Leitungsschnur), welche, sofern sie zur Verbindung zweier Leitungen unter einander dienen soll, an jedem Ende einen Stöpsel hat. Soll die Schnur nur dazu dienen, eine beliebige Leitung mit einem Fernsprechapparate zu verbinden, so wird an dem einen Ende statt des Stöpsels ein einfacher Kupferdraht zum Anlegen an eine Klemme angebracht. Der Stöpsel besteht aus einem Hefte e (Fig. 15 Taf. 22) von Hartgummi, dessen vorderes Ende bis zu dem Absatze bei b in das Stöpselloch k bezieh. k1 gesteckt werden kann. Aus dem Hefte e steht ein 4mm starker, vorn stumpf zugespitzter Messingstift l hervor, welcher mit der durch das Heft hindurchgehenden Leitungsschnur in Verbindung steht. Der Messingstift l steht auſserdem durch eine Schraube mit einem um das Heft bei b herumgelegten Messingringe in metallischer Verbindung, von dessen Zweck später die Rede ist. Wird der Stöpsel in ein Loch z.B. k (Fig. 14) gesteckt, so hebt der Messingstift a den oberen Theil v der Klinke N und trennt denselben von dem unteren Theile w, während er selbst mit v in leitender Berührung bleibt. Die in der unteren Horizontalreihe angebrachten zehn Löcher münden auf Klinken der beschriebenen Einrichtung, welche zu Verbindungen innerhalb der Aemter (zu den Sprechapparaten, zwischen zwei Klappenschränken u.s.w.) und zu den Verbindungen mit anderen Vermittelungsämtern benutzt werden. Die betreffenden Verbindungen führen jedoch nur zu dem oberen Theile der Klinke, während der untere isolirt ist. Zum Verkehr mit den Theilnehmern dienen gewöhnliche Fernsprechsysteme mit Mikrophongeber ohne Wecker, die zwischen je zwei Klappensystemen angebracht werden. Für 3 Klappenschränke bezieh. 150 Theilnehmer genügen 2 Apparate. Die Leitungsklemme jedes der 2 Apparate wird mit 2 Klinken (einer aus dem rechts, einer aus dem links von ihm stehenden Klappensysteme) verbunden. Zum Verkehr der Vermittelungsämter unter einender bezieh. mit der Börse dienen ebenfalls Fernsprechsysteme mit Mikrophongeber. Die Leitung wird jedoch unmittelbar an den Apparat geführt, da Apparat und Leitung stets demselben Zwecke dienen. Um den Ruf wahrnehmen zu können, sind in die betreffenden Leitungen die in der Reichs-Telegraphenverwaltung auch sonst gebräuchlichen schnarrenden Wecker eingeschaltet. Es sind dies gewöhnliche Wecker mit Selbstunterbrechung, jedoch ohne Glocke. Den Weckruf bildet das durch das Vibriren des Ankers hervorgerufene schnarrende Geräusch. Die Wecker haben an dieser Stelle den Vorzug, daſs sie den Sprechverkehr mehrerer Beamten nicht so leicht stören als die läutenden Wecker; auſserdem läſst sich der schnarrende Ton durch Vermehrung und Verminderung der Hubhöhe des Ankers in gewissen Grenzen verändern, so daſs das Schnarren mehrerer derartiger Wecker leicht unterschieden werden kann. Mittels eines Controlapparates wird festgestellt, ob in einer seit längerer Zeit bestehenden Verbindung noch gesprochen wird, wenn einer der beiden verbundenen Theilnehmer von anderer Seite verlangt wird. Dazu dient ein gewöhnlicher Fernsprecher, der durch 2 Leitungsschnüre zwischen 2 Klemmen an der Seite oder Rückwand des Klappenschrankes eingeschaltet ist. Die eine Klemme ist mit der Erde fest verbunden, an die andere ist eine Leitungsschnur gelegt, die in einen Stöpselgriff mit einem Messinghaken r (Fig. 16) ausläuft. Der Fernsprecher wird auf den Tisch gestellt oder an einen Haken gehängt. Will man sich überzeugen, ob eine Verbindung noch benutzt wird, so hangt man den Controlhaken (Fig. 16 Taf. 22) über einen der Stöpsel der betreffenden Leitungsverbindung, und zwar auf den in Fig. 15 mit b bezeichneten Metallring. Da dieser mit den betreffenden Leitungen in Verbindung ist, so ist von dem Controlhaken aus über den Controlapparat eine Zweigleitung zur Erde gebildet und es kann festgestellt werden, ob in der Verbindung noch gesprochen wird. Um nicht eine Abschwächung des etwa noch stattfindenden Gespräches hervorzurufen, empfiehlt es sich, in die Erdleitung des Controlapparates einen gröſseren künstlichen Widerstand (Graphitwiderstand von 1000 S-E) einzuschalten. Für je 100 Theilnehmer genügt ein Controlapparat. Zur Aufnahme von Telegrammen, Rohrpostsendungen, Uebermittelung angekommener Telegramme u.s.w. von oder an Theilnehmer dient ein besonderes Fernsprechsystem mit Mikrophonsender, welches an einem Schreibtische angebracht ist. Um hier auſsere Störungen möglichst unschädlich zu machen, bezieh. die Verständigung zu erhöhen, sind in das System 2 Fernsprecher zum Hören eingeschaltet. Der eine mit Leitungsschnüren versehene Fernsprecher hängt, wie gewöhnlich, an dem Fernsprechgehäuse, welches auf einem Tischaufsatze in Mundhöhe vor dem am Tische sitzenden Beamten steht; der andere ist an einem eisernen Ständer, welcher an der rechten Seite des Tisches befestigt ist, mittels zweier Schellen fest angeschraubt. Der untere Theil des Ständers besteht aus einem Rohre, in welchem sich das obere, den Fernsprecher tragende Rohr mit dem Querarme in jeder beliebigen Höhe und Richtung so feststellen läſst, daſs der am Tische sitzende Beamte bequem das rechte Ohr gegen die Mündung des Fernsprechers legen kann. Nimmt der Beamte den zweiten Fernsprecher an das linke Ohr, so behält er die rechte Hand zum Schreiben frei und es ist selbst bei starkem Auſsengeräusche ungestörter Verkehr möglich. Die Fernsprecheinrichtung in der Börse befindet sich im Kellergeschosse des Gebäudes unter dem Börsensaale und ist mit diesem durch eine aus der Mitte desselben herabführende Treppe verbunden. Die Berliner Kaufmannschaft hat zu beiden Seiten eines an die Treppe sich anschlieſsenden Ganges 16 Zellen einrichten lassen, welche dadurch gegen einander möglichst isolirt sind, daſs das Mauerwerk einer jeden Zelle von der anderen völlig getrennt aufgeführt ist. Jede Zelle erhält auſser den Fernsprechapparaten für eine Endstelle mit Mikrophonsender ein kleines Pult zum Niederschreiben von Notizen. Der Eingangsthür gegenüber ist ein Doppelfenster angebracht, vor welchem – auſserhalb der Zelle – eine Gasflamme brennt. Die Zellen sind mit Verschluſs versehen; die Schlüssel hat der diensthabende Beamte in Verwahrung, welcher in einem am Fuſse der Treppe, vor dem Eingange zu den Zellen sich befindenden, kleinen Zimmer seinen Platz hat. Der Arbeitstisch des Beamten steht an dem nach der Treppe liegenden Schalterfenster, von welchem aus alle Zelleneingänge übersehen werden können. Im Dienstzimmer befinden sich ein Umschalter, 4 Fernsprechsysteme und 2 Controlfernsprecher. Der Umschalter enthält 50 Klinken, in denen je 2 obere Theile v (Fig. 17 Taf. 22) auf einem gemeinsamen unteren Metallstücke u aufliegen, welches im Uebrigen isolirt ist. In Fig. 17 ist die Doppelklinke schematisch skizzirt, in Wirklichkeit liegen die beiden Obertheile v aber parallel zu einander. Je zwei zusammengehörige Klinken haben deshalb auch nur eine Nummer. Die beiden Leitungsdrähte, welche zu v führen, bilden nämlich eine einzige Verbindung; der Draht L führt zur Auſsenleitung bezieh. zu einem Vermittelungsamte, der Draht Z zu einer Zelle. Die in die Börse bis jetzt eingeführten 16 Leitungen, von denen bezieh. 8, 4, 3, 1 zu den oben angeführten Vermittelungsämtern I bis IV führen, sind an die mit L1 bis L16 bezeichneten Klinken, die Zellen an die mit Z1 bis Z16 bezeichneten Klinken gelegt. Auſser den 16 Leitungsdrähten sind 4 Drähte zum Dienstverkehr mit den Vermittelungsämtern eingeführt, welche ebenfalls auf Doppelklinken gelegt sind, und zwar L zur Leitung, Z zum Apparate; 5 Klinkenpaare sind noch unbesetzt. Wie ersichtlich, besteht normale Verbindung, d.h. jede Leitung ist mit der zugehörigen Zelle verbunden, wenn kein Stöpsel im Umschalter steckt. Hiervon muſs abgewichen werden, sobald sich der Verkehr zeitweilig nach einer bestimmten Richtung steigert, so daſs die Leitungen nach dort nicht ausreichen, während andererseits eine Zelle frei ist. Es werden dann die zum Dienstverkehr dienenden oder vorhandene Reserveleitungen zu Hilfe genommen. Fig. 17 verdeutlicht den Fall, in denen die Leitung 20 mit der Zelle 24 durch eine gewöhnliche Stöpselschnur in Verbindung gebracht ist. Soll ein Controlfernsprecher eingeschaltet werden, so werden die beiden Stöpsel an den von ihm kommenden Leitungsschnüren in die beiden benachbarten Stöpsellöcher eines zusammengehörigen Klinkenpaares gesteckt. Der Umschalter gestattet ferner 2 Leitungen für andere Zwecke mit einander zu verbinden. Dies geschieht z.B. regelmäſsig auſser der Börsenzeit zwischen den zu den Vermittelungsämtern I, III und IV führenden Börsenleitungen, welche auf diese Weise in der angegebenen Zeit zu einer willkommenen Vermehrung der Verbindungsleitungen zwischen den Aemtern I und III, I und IV, III und IV benutzt werden. Nach der Börse hin können nur solche Theilnehmer rufen, welche zugleich die Gebühr für die Börsenbetheiligung bezahlt haben. Die Dienstzeit der Vermittelungsämter erstreckt sich im Sommer von 7, im Winter von 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends. Sobald ein Theilnehmer dem Vermittelungsamte den Wunsch zu erkennen gibt, eine Nachricht für Nichttheilnehmer oder auswärtige Personen zu übermitteln, wird die Leitung mit dem „Aufnahmeapparat“ verbunden und der Theilnehmer aufgefordert, die betreff. Mittheilung dem Beamten zu dictiren. Es geschieht dies am besten – unter Beachtung der durch Interpunktionszeichen angezeigten Pausen – in Absätzen von 3 bis 5 Worten. Nach Beendigung des Dictirens ist es zweckmäſsig, daſs der Empfangende das Niedergeschriebene dem Absender vollständig zurückgibt. Störungen des Betriebes durch Induction. Die in der Stadt auf den Häusern geführten einfachen, an beiden Enden an Erde liegenden Drähte befinden sich im gegenseitigen Höhenabstande von 40cm und im Seitenabstande von 30cm. Die Drähte laufen in der Stadt selbst selten mehr als 2km,5 parallel. Unter diesen günstigen Umständen tritt die Induction durchaus nicht störend auf und es sind in der Stadt keinerlei Vorkehrungen dagegen nöthig gewesen. Es besteht allerdings fast immer ein schwaches Mitsprechen; dieses ist aber meistentheils so leise, daſs selbst geübte Beobachter, auch wenn sie mit beiden Ohren hören, das Gesprochene nicht verstehen können. Das Mitsprechen ist zu gewissen Zeiten stärker. Die Ursachen davon haben indessen sich bis jetzt nicht ermitteln lassen. Anscheinend ist das Mitsprechen bei trockener Witterung stärker als bei nasser. Stärker ist auch die Induction, wenn mittels Mikrophons gesprochen wird; hier ist jedoch das Gesprochene um so weniger zu verstehen, je lauter gesprochen wird. Nicht so günstig stellte sich der Betrieb in den längeren, nach den Nachbarorten führenden Leitungen. Hier waren es zuerst die Leitungen nach Charlottenburg, über welche geklagt wurde. Die Leitungen befinden sich auf etwa 3km,5 an Eisengestängen mit 80 bis zu 20 Drähten herab, die letzten 2 bis 2km,5 befinden sich an Holzgestängen mit Querträgern zu 4 Leitungen in folgender Gruppirung: 1 2 3 4 5 6 7 8. Die Beobachtungen an verschiedenen Tagen waren äuſserst widersprechend. Merkwürdiger Weise war das Mitsprechen zwischen zwei mehr von einander entfernten Leitungen, z.B. 4 und 6, stärker, als zwischen 4 und 3 oder 4 und 8. Uebereinstimmend erschien das Mitsprechen der Leitungen am Holzgestänge störender auftretend als der Leitungen am Eisengestänge, vielleicht weil am Holzgestänge nur 8 Leitungen sich in gleichbleibender Gruppirung befinden, während die Gruppirung der Leitungen am Eisengestänge wechselt, überhaupt aber mehr Leitungen vorhanden sind, deren schädliche Wirkungen bei gleichzeitigem Sprechen sich zum Theil aufheben. Um das Mitsprechen zu vermindern, wurden zuerst die Isolatorstützen am Holzgestänge unter einander mittels eines Kupferdrahtes, später mit einer Erdleitung in Verbindung gebracht, beides anscheinend ohne Erfolg. Inzwischen sind von selbst durch nothwendig gewordene Umschaltungen u.s.w., namentlich durch Einrichtung des Vermittelungsamtes in Charlottenburg alle besonderen Vorkehrungen überflüssig geworden. Nur an einer Linie trat die Induction bei völlig guter Isolirung so stark auf, daſs Abhilfe geschafft werden muſste. Die nach Rummelsburg führenden 5 Leitungen befinden sich auf 4km Länge an Eisengestängen mit 12 bis 40 Leitungen. Die Induction ist hier verschwindend klein. Vom Austritte aus der Stadt ab gehen die 5 Leitungen nach Rummelsburg zunächst an 28 Holzstangen, durchschneiden mit 70m 7 aderigem Erdkabel einen Bahndamm und gehen auf 20 Holzstangen weiter. Durch Versuche wurde die Strecke von Stange 2 bis 28 als diejenige ermittelt, welche das Mitsprechen zumeist verursachte. Die Gruppirung der Leitungen wurde 4mal verändert, nämlich an Stange 2, 12, 19 und 27, und dadurch die Uebertragung aus einer Leitung in die andere so schwach, daſs das Gesprochene wohl gehört, aber nicht verstanden werden kann. Ebenso wurde die Gruppirung der Leitungen an den 20 Holzstangen so gewechselt, daſs 2 Leitungen in nächstem Abstande nur zwischen 4 Stangen zusammen laufen. Am 15. März 1883 waren an die Vermittelungsämter angeschlossen, einschlieſslich 9 öffentlicher Fernsprechstellen, 1090 Endstellen und 32 Zwischenstellen-; in unmittelbaren Leitungen waren im Betriebe 328 Endstellen und 28 Zwischenstellen, demnach zusammen 1388 Stellen im Betriebe. (Diese Stellenzahl betrug am Mai d. J. 1440 und mehr als 300 Stellen sind noch angemeldet. D. Red.) Die 1090 Anschlüsse vertheilen sich auf die 5 Vermittelungsämter mit 304, 266, 248, 259 und 13. Am Börsenverkehre nehmen 109 Abonnenten theil. Es sind vorhanden 195km Linien und 2550km Leitungen. Die Fernsprechanlage erstreckt sich auf die Berliner Nachbarorte Charlottenburg, Martinikenfelde, Pankow, Stralau, Rummelsburg, Cöpenick, Rixdorf, Schöneberg und Wilmersdorf, die längsten Leitungen mit 16km Luftlinie vom Hauptvermittelungsamte in Berlin. Der gröſste Theilnehmer ist die Stadt Berlin mit 46 Stellen, davon sind 4 Anschlüsse (an jedes Vermittelungsamt einer), die übrigen direkte Leitungen, welche in einer Centralstelle im Rathhause zusammen laufen und auf einen Klappenschrank geschaltet sind, um nach Bedarf auch mit einander verbunden zu werden. Im Januar 1883 wurden Verbindungen hergestellt: 109490 zum Verkehre zwischen Theilnehmern eines und desselben Amtes, 167291Die Verbindungen sind von beiden betheiligten Aemtern gezählt, die Zahl der Gespräche beläuft sich also auf die Hälfte. zum Sprechen zwischen Theilnehmern zweier verschiedener Aemter und 11798 zur Verbindung mit der Börse, zusammen also 288579. Auſserdem wurden 339 Telegramme aufgenommen oder weiter befördert und 11 Postkarten aufgenommen. Die öffentlichen Fernsprechstellen wurden 365 mal benutzt.

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Tafel Tafel 22
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