Titel: | Maschinen zum Einbinden von Büchern. |
Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 15 |
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Maschinen zum Einbinden von Büchern.
Patentklasse 11. Mit Abbildungen auf Tafel 2.
Maschinen zum Einbinden von Büchern.
Der Erfinder der Methode, Bücher mittels ⊔-förmiger Drahtklammern zu binden, welche
zugleich die einzelnen Lagen des Buches heften und dieselben zu ihrer gegenseitigen
Vereinigung mit Bändern oder Schnüren verbinden – Aug.
Brehmer in Lübeck (* D. R. P. Nr. 1228 vom 11. November 1877)Dieses Patent ist durch rechtskräftige Entscheidung des Patentamtes vom 8.
März 1883 für nichtig erklärt. (Vgl. Patentblatt, 1883 S. 237.) – hat auch zur Ausführung
dieser Arbeit eine Maschine ersonnen, welche den Bindedraht auf Länge abschneidet,
zu Klammern formt und letztere in die Lagen und die Verbindungsbänder eintreibt. Die
Maschine verrichtet demnach eine ganze Reihe an und für sich von einander
unabhängiger Arbeiten und ist dem entsprechend umständlich eingerichtet. Verzichtet
man aber auf die unmittelbare Verwendung des Bindedrahtes in der bezeichneten Weise,
indem man sich fertig geformter Drahtklammern bedient, mit deren Herstellung sich
der Buchbinder nicht zu befassen braucht, so kann das Binden selbst mit
verhältniſsmäſsig einfachen, billigen und deshalb leichter allgemein einführbaren
Maschinen ausgeführt werden.
Auch solchen hat sich der Erfindungsgeist bereits zugewendet. Brehmer selbst (* D. R. P. Nr. 9517 vom 30. Juli 1879) hat den in Fig.
6 Taf. 2 abgebildeten Apparat angegeben. Die ⊔-förmigen Klammern werden,
nachdem der Obertheil AB um den Zapfen b emporgeklappt wurde, auf die Stange C geschoben. Durch die Einwirkung des an der Feder D angehängten Schiebers EF
gelangen sie an den Stempel K, dessen Führung an der
der Stange C zugewendeten Seite mit einem Ausschnitte
versehen ist, in welchen je eine Drahtklammer eintritt, wenn der Stempel in die Höhe
geht. Beim Niederdrücken des Stempels wird diese Klammer, deren Spitzen nach abwärts
gerichtet sind, durch die auf den Ambos L gelegte
Papierlage gestoſsen. Indem man aber die Handhabe H des
Stempels beim Niederdrücken zugleich eine kleine Schwingung er-theilt, die sich
durch Daumen f, Stange J
und den um o drehbaren Hebel NM auf die in der Ambosplatte gelagerten Klappen ik (Fig. 7)
überträgt, werden die auf die letzteren aufstoſsenden Klammerspitzen gegen einander
umgebogen.
Bei der in Fig. 9 Taf.
2 abgebildeten Heftmaschine von G. McGill in New-York
(* D. R. P. Nr. 15257 vom 10. März 1881) erfolgt die Bewegung des Klammernschiebers
h in etwas umständlicherer Weise durch eine Schraubenspindel s, welche ihre Drehung durch eine in der Trommel t eingeschlossene Spiralfeder erhält. Indem man vor dem
Aufbringen neuer Klammern auf die unter dem aufklappenden Deckel d liegende Schiene den Schieber h durch entsprechende Drehung der Schraube s
mittels der Kurbel k zurückzieht, wird zugleich die
Spiralfeder in der Trommel t gespannt. Sind sehr dicke
Lagen zu heften, welche die schwachen Drahtklammern allein nicht zu durchdringen
vermöchten, so wird an dem Stempel der Maschine eine doppelzinkige, kräftige
Vorstechnadel (Fig. 8)
befestigt, zwischen deren Zinken die Heftklammer von Hand (eine
Klammern-Speisevorrichtung gelangt hier noch nicht zur Anwendung) eingeschoben
werden. Dabei treten die Schenkel der Heftklammer zur einen Hälfte ihrer Dicke in
Rinnen ein, welche auf der Innenseite der Vorstechnadelzinken angebracht sind,
während sie zur anderen Hälfte über letztere vorspringen. Der Ambos füllt genau den
Spielraum zwischen den Vorstechnadelzinken aus. Während diese demnach beim
Niederdrücken des Stempels an jenem vorbeigleiten, stoſsen die Spitzen der
Heftklammern auf denselben auf und werden hierbei umgebogen.
Die von H. Meinecke in Hannover (* D. R. P. Nr. 15069
vom 18. December 1880) herrührende und „Universal-Handhefter“ genannte
Maschine unterscheidet sich von den beschriebenen im Wesentlichen durch die
Anwendung von zwei in einander gleitenden Stempeln, von
denen der eine zunächst die Papierlage gegen den Ambos drückt und festhält, worauf
erst der andere die Klammer eintreibt. Weitere Eigenthümlichkeiten bilden Form und
Anordnung des Preſsstempels, sowie die Anwendung eines verstellbaren Tisches zur
Papierauflage, wie dies durch die Fig. 10 bis
13 Taf. 2 veranschaulicht wird. Der schnabelförmige Theil C des Gestelles A dient
zur Führung des vorn abgeschrägten und in eine Blechplatte M endenden Gleitkopfes J. In einer Nuth des
letzteren wird wieder der Stempel K geführt, welcher in
die auf der Blechplatte M aufliegende dünne Zunge L ausläuft. Ein vorspringender Stift a dieses Stempels legt sich gegen die in einer Bohrung
des Gleitkopfes J liegende, gespannte Feder Q und bewirkt bei der Bewegung des Stempels mittels der
Hebel N, P ein Mitnehmen des Gleitkopfes so lange, bis
dieser gegen die auf dem Tische T aufliegende und sich
mit dem Falze an die Ambosplatte F anlegende Papierlage
stöſst. Der Gleitkopf hält dann die Lage fest, während der Stempel K allein weiter bewegt wird, wobei er die ihm
zugeführte Heftklammer, deren Spitzen gegen den Falz der Lage gerichtet sind, in die
letztere eintreibt.
Die Holzklötze mit den Heftklammern D werden so, wie sie
im Handel vorkommen, nach dem Aufklappen des Deckels B
auf den am Gleitkopfe J angegossenen Sattel V derart aufgelegt, daſs die Spitzen der Klammern nach
oben gerichtet sind. Eine Feder c drückt den Klotz
gegen den Führungssteg R, eine zweite Feder b drückt ihn gegen den Sattel V, nachdem der Deckel B, an welchem sie
befestigt ist, wieder geschlossen und durch einen Stift mit dem Stege R verbunden wurde. Der mit seiner Stange j an eine Feder i
angehängte Schieber U treibt die Klammern gegen die
Blechplatte M hin, wobei sie sich allmählich in die
Richtung der letzteren umlegen. An der Stelle nun, wo die Rücken der Klammern an die
Blechplatte M gelangen, tritt durch einen Ausschnitt
der Platte der Kopf einer an der unteren Plattenseite befestigten Feder d, welcher nur um die Dicke einer Klammer über die
Platte M vorspringt. Dies hat den Zweck, daſs die Zunge
L des vorwärts bewegten Stempels K, welche den Federkopf niederdrückt, immer nur eine
einzelne Klammer erfassen kann.
Da beim Heften das dünne Ende des Gleitkopfes genau in den Falz der halbgeöffneten
Lage treffen soll, muſs der Tisch T, auf welchen die
Lage oder das halb geheftete Buch aufgelegt wird, verstellbar sein. Der Tisch T stützt sich deshalb auf einen Hebel W, dessen Lage mit Hilfe einer Spindel H geändert werden kann. Gegen seitliche Schwankungen
wird der Tisch durch Hebel X, Y geschützt, welche
dadurch gegenseitig zwangläufig gemacht sind, daſs der in dem Hebel X befestigte Stift g in
einen passend geformten Schlitz h des Hebels Y eingreift.
Bemerkt sei noch, daſs von Meinecke auch die Bethätigung
des Klammernschiebers durch Gewichte, statt durch Federn, vorgesehen ist, um einen
gleichmäſsigeren Druck gegen die Klammern zu erzielen. Der ganze
Klammern-Speiseapparat muſs dann gegen den Gleitkopf J
entsprechend steiler gestellt werden.