Titel: | M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen. |
Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 200 |
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M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an
Fahrstühlen.
Mit Abbildungen auf Tafel 13.
M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen.
Obwohl Fangvorrichtungen für Aufzugschlitten in sehr groſser Zahl bestehen, tauchen
doch immer wieder neue Constructionen dieser Art auf, von denen freilich nur
einzelne als ein wirklicher Fortschritt bezeichnet werden können. Zu den letzteren
möchten wir die Fangvorrichtung von M. Martin in
Bitterfeld (* D. R. P. Kl. 35 Nr. 18387 vom 18. December 1881) zählen, deren Wirkung
voraussichtlich eine sehr zuverlässige und deren Einrichtung höchst einfach ist.
Fig.
12 und 13 Taf. 13
zeigen diese Fangvorrichtung in Verbindung mit einem Fahrstuhle, wie solche in Mühlen gebräuchlich sind. Unter dem Boden desselben ist
eine Welle a gelagert, deren Enden zu Kurbeln b ausgebildet sind; die Zapfen der letzteren tragen je
eine excentrische Rolle c. Der auf der Mitte der Welle
a befestigte Arm d ist
mit einer an der Rückwand des Fahrstuhles geführten Stange e verbunden, welche mittels einer an ihrem oberen Ende angebrachten Oese
an die Aufzugsgurte angehängt ist. Die am Fahrstuhle befestigte obere Führungsbüchse
dieser Stange stützt sich auf die über die letztere geschobene und durch
Schraubenmuttern stellbare Feder g, welche bei
schwebendem Fahrstuhle unter dem Einflüsse des Fahrstuhlgewichtes zusammengedrückt
ist. Reifst die Gurte, so treibt die entlastete Feder die Stange e nach abwärts und bewirkt dadurch eine solche Drehung
der Welle a, daſs sich die Rollen c an die
Führungssäulen des Aufzuges anlegen. Die Rollen beginnen sich dann sofort zu drehen,
wodurch ihre Excentricität zur Wirkung gelangt und ein Festklemmen des Fahrstuhles
an den Führungssäulen herbeigeführt wird. Damit die Excentricität gehörig ausgenutzt
werden kann, bestimmt eine einseitige Beschwerung der Rollen bei h deren Lage auf den Kurbeln b in der Weise, daſs der dem Kurbelzapfenmittel am nächsten liegende Punkt
des Rollenumfanges zuerst mit den Führungssäulen in Berührung kommen muſs.
Auch eine Abschluſsvorrichtung für den Aufzugsschacht
hat sich Martin durch das gleiche Patent vor Nachahmung
schützen lassen. Dieselbe besteht aus einer rechtwinklig gebogenen Stange k1 (Fig. 9 bis
11 Taf. 13), deren einer Schenkel in den Schachtsäulen drehbar gelagert
ist, so daſs der andere Schenkel eine aufklappbare Schranke bildet. Der aus seinem
Ruhepunkte aufwärts oder abwärts bewegte Fahrstuhl bewirkt den Schluſs der offenen
Schranke durch einen der an ihm angebrachten Mitnehmer l oder m, welche gegen den an der Stange k1 befestigten
Kreuzgriff k stoſsen und denselben nöthigen, aus seiner
bei offener Schranke wagrechten Lage sich in die aufrechte Lage zu drehen. Um das
willkürliche Oeffnen der geschlossenen Schranke so lange zu hindern, bis der
Fahrstuhl vor dieser angelangt ist, schiebt sich vermöge des Druckes einer Feder p eine im Schachtgerüste angebrachte, von auſsen
unzugängliche Riegelstange o über das im Haken n ruhende Ende der Schranke k1. Das Zurückziehen der Riegelstange
erfolgt durch den Fahrstuhl, sobald eines der an ihm angebrachten Keilstücke q oder r an die im
Riegelarme s gelagerte Rolle gelangt.
Sobald die offene Schranke durch den Fahrstuhl etwas aus ihrer aufrechten Lage
herausgedreht worden ist, fällt dieselbe vermöge ihres Eigengewichtes nieder; der
Schluſs derselben erfolgt somit ziemlich plötzlich. Um dies zu hindern, empfiehlt es
sich nach dem Zusatzpatente *Nr. 21436 vom 26. Juli 1882, genuthete Mitnehmer m und l (Fig. 14
Taf. 13) anzuwenden. Die am Kreuzgriffe u, u1 der Schrankenstange seitlich vorspringenden Zapfen
u2, u3 treten in die
Mitnehmernuthen ein und hindern ein Voreilen der Schranke gegen den Mitnehmer,
bewirken also einen allmählichen Schluſs der Schranke.
In dem Zusatzpatente ist auch ein Schachtverschluſs mittels Thüren angeführt, welcher
indeſs den beschriebenen nicht an Einfachheit erreicht; ferner eine Aenderung der
Fangvorrichtung, welche darin besteht, daſs, wie aus Fig. 15
Taf. 13 zu entnehmen, die Stange e durch ein Gurtstück
und die Feder g durch eine auf der Welle a unmittelbar angebrachte Torsionsfeder ersetzt ist;
zugleich ist die Welle a hinter der Rückwand des
Fahrstuhles angeordnet und der Hebel d in die
Zugrichtung der Gurte gelegt. Beim Reiſsen der letzteren bewirkt die Torsionsfeder
unmittelbar das Andrücken der auf der Welle a sitzenden
Excenter c an die Führungssäulen des Aufzuges. Wenn
diese Einrichtung auch um etwas weniges einfacher ist als die zuerst beschriebene, so dürfte doch dieser der
Vorzug zu geben sein.