Titel: | Mégy's Reibungskuppelung. |
Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 284 |
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Mégy's Reibungskuppelung.
Mit Abbildungen auf Tafel 19.
Mégy's Reibungskupplung.
Die in Fig. 1 und 2 Taf. 19
nach dem Portefeuille économique des Machines, 1883 S.
82 abgebildete Kuppelung von Mégy, welche von Sautter, Lemonnier und Comp. in Paris ausgeführt wird,
hat eine cylindrische Reibungsfläche. Der äuſsere guſseiserne Cylinder C ist mit der auf dem einen Wellenende B befestigten Scheibe A
verschraubt. Der innere Reibungskörper wird durch zwei Stahlfedern G gebildet, welche auſsen mit Kupfer bekleidet sind und
einen auf dem anderen Wellenende D befestigten Cylinder
F umgeben. Den Federn wird eine solche Krümmung
ertheilt, daſs sie, in den Cylinder C eingelegt, durch
ihre Spannung eine zur Kraftübertragung genügende Reibung hervorrufen. Um die
Kuppelung auszulösen, werden die beiden Enden der Federn mit Hilfe einer
Flaschenzuganordnung zusammengezogen. Zu dem Zwecke sind an den Federenden Knaggen
K angebracht, welche je 2 bezieh. 3 Rollen L tragen, und über diese sind an dem einen Federende
(bei a) befestigte Gall'sche Ketten mit kurzen flachen Gliedern gelegt. Mit letzteren ist eine
gewöhnliche Kette verbunden, welche über die in F
gelagerten Rollen M geleitet und an dem verschiebbaren
Muffe O bei N befestigt
sind.
Um eine Verschiebung der Federn zu verhindern, greifen dieselben mit einem Ansätze
Z in eine Vertiefung der inneren Trommel F ein. Zur Sicherung einer conachsialen Lage der beiden
Wellen greift die Welle D mit einem Zapfen E in das ausgebuchste Ende der Welle B. Da die Federn zur Erzeugung der Reibung sehr kräftig
sein müssen, so ist, wenn die zu übertragende Umfangskraft nicht sehr gering ist,
beim Ausrücken der Kuppelung trotz der Einschaltung des Flaschenzuges doch eine
bedeutende Kraft zur Verschiebung des Muffes O
erforderlich., so daſs im Allgemeinen ein Schraubengetriebe hierzu nöthig sein wird
(vgl. Fig. 3 Taf. 19).
Die Kuppelung ist bereits mehrfach in Benutzung und soll zufriedenstellend wirken. So
wird dieselbe u.a. in einer Eisenbahnwerkstätte zu Creuzot zur Uebertragung von
40e bei 50 Umläufen in der Minute verwendet.
Der Durchmesser der Reibungsfläche ist hier 0m,994, so daſs also die Reibung (40 × 75 × 60) : (50 × 0,994π) = 1154k betragen
muſs. Rechnet man den Reibungscoefficienten (der Ruhe) zu ⅕, so würde mithin der
Gesammtdruck, welchen die gespannten Federn auf die Cylinderfläche ausüben, 5770k ausmachen.
Eine Eigenthümlichkeit dieser Kuppelung, durch welche sie zur Sicherheitskuppelung
wird, ist die, daſs man die Reibung nicht wie bei anderen Reibungskuppelungen durch
festeres Anpressen der Reibungskörper an einander beliebig steigern kann, sondern
daſs dieselbe durch die Federspannung (welche sich allerdings mit der Abnutzung ein
wenig ändert) ein für alle Mal bestimmt ist. Geht die Umfangskraft über diesen
Betrag hinaus, so tritt Gleiten ein.