Titel: Schutz der Schornsteinöffnung bei Panzerschiffen.
Fundstelle: Band 249, Jahrgang 1883, S. 367
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Schutz der Schornsteinöffnung bei Panzerschiffen. Mit Abbildung auf Tafel 24. Schutz der Schornsteinöffnung bei Panzerschiffen. In eigentümlicher Weise will H. v. Stockhausen in Dresden (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 21878 vom 18. Juli 1882) die Kriegsdampfer gegen das Einschlagen von Geschossen durch die Schornsteindurchbrechung im oberen Decke sichern. Das Rauchabzugsrohr R (Fig. 13 Taf. 24) soll nämlich nur durch das Panzerdeck hindurch geführt und hier mit einer starken Panzerkuppel C überdeckt werden. Auf dieser baut sich dann die Fortsetzung A des Schornsteins auf. Zahlreiche enge Röhren a führen den Rauch aus der Kuppel C in das eigentliche Schornsteinrohr A über. Die Durchführung einer etwa vorhandenen Dampfausblaseröhre ist durch das Rohr b angedeutet. Sollten durch die Einmündungen dieser Röhren kleinere Geschosse in die Kuppel C eintreten, so treffen sie auf den die Ausmündung des Schornsteins umgebenden Ring c, ohne in das Innere des Schiffes gelangen zu können.

Tafeln

Tafel Tafel 24
Tafel 24