Titel: | Schutz der Schornsteinöffnung bei Panzerschiffen. |
Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 367 |
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Schutz der Schornsteinöffnung bei
Panzerschiffen.
Mit Abbildung auf Tafel 24.
Schutz der Schornsteinöffnung bei Panzerschiffen.
In eigentümlicher Weise will H. v. Stockhausen in
Dresden (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 21878 vom 18. Juli 1882) die Kriegsdampfer gegen das
Einschlagen von Geschossen durch die Schornsteindurchbrechung im oberen Decke
sichern. Das Rauchabzugsrohr R (Fig. 13
Taf. 24) soll nämlich nur durch das Panzerdeck hindurch geführt und hier mit einer
starken Panzerkuppel C überdeckt werden. Auf dieser
baut sich dann die Fortsetzung A des Schornsteins auf.
Zahlreiche enge Röhren a führen den Rauch aus der
Kuppel C in das eigentliche Schornsteinrohr A über. Die Durchführung einer etwa vorhandenen
Dampfausblaseröhre ist durch das Rohr b angedeutet.
Sollten durch die Einmündungen dieser Röhren kleinere Geschosse in die Kuppel C eintreten, so treffen sie auf den die Ausmündung des
Schornsteins umgebenden Ring c, ohne in das Innere des
Schiffes gelangen zu können.