Titel: | Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen. |
Autor: | G. Rohn |
Fundstelle: | Band 250, Jahrgang 1883, S. 498 |
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Schutzvorrichtungen an
Schleifsteinen.
Patentklasse 67. Mit Abbildungen auf Tafel 35.
Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen.
Schleifsteine spielen in vielen Metallbearbeitungswerkstätten eine ähnliche Rolle wie
die Kreissägen in der Holzbearbeitung, als sehr leistungsfähige und verbreitete,
dabei aber höchst gefährliche Werkzeuge. Handelt es sich bei der Construction von
Schutzvorrichtungen für Kreissägen darum, die Sägeblätter so zu verdecken, daſs
diese Bedeckung, ohne die Arbeit wesentlich zu stören, die Möglichkeit einer
Verletzung des bedienenden Arbeiters ausschlieſst, so ist, um Unfälle bei
Schleifsteinen zu vermeiden, welche hier fast nur durch das Zerspringen des Steines
auftreten können, auch bei diesen eine Schutzhaube erforderlich, welche den Stein
auf seinem ganzen Umfange bis auf die möglichst klein gehaltene Arbeitsstelle
umgibt. Das Zerspringen eines Steines kann eintreten in Folge zu schnellen Ganges,
mangelhaften Materials und fehlerhafter Aufbringung auf die Welle: es ist daher auf
die Beseitigung dieser Ursachen in erster Linie Bedacht zu nehmen, in Folgendem
sollen aber nur die Schutz Vorkehrungen besprochen werden, welche bezwecken, einen
eingetretenen Bruch für die Umgebung unschädlich zu machen bezieh. das
Auseinanderfliegen der Steintrümmer zu verhüten.
Schleifsteine, welche zum Blankschleifen von Maschinentheilen, zum Abschleifen von
Feilen u. dgl. Verwendung finden und die von einem anfänglichen Durchmesser von
ungefähr 2m,5 bis zu 1m herab sehr bald abgenutzt werden, gibt man gewöhnlich eine
Umdrehungszahl, welche dem mittleren Durchmesser entspricht. Erfolgt hierbei die
Befestigung des Steines auf der Welle durch eiserne, in den Stein versenkte und
verklammerte Naben, bei vierkantiger Welle und ebensolchem Loche durch Eintreiben
von Holzkeilen oder in nicht richtiger Weise zwischen zwei fest gegen einander zu
spannenden Scheiben, daſs der Stein also verschwächt wird, Spannungen erhält oder
leicht aus seiner Ebene treten kann, so ist ein Zerspringen sehr wahrscheinlich
gemacht, zumal wenn durch irgend ein Vorkommniſs eine rasche Geschwindigkeitszunahme
eintritt. Zur Sicherung gegen allenfallsige Verletzungen ist der Stein mit einer
Haube zu überdecken, welche nur die für das Schleifen nöthigen Oeffnungen hat. Bei
dem Kleiner werden des Steines darf diese Schutzhaube jedoch das Arbeiten am Steine
nicht hindern und muſs dieselbe deshalb verstellbar gegen den Schleifsteinumfang
eingerichtet werden.
Eine solche verstellbare Schleifstein-Schutzhaube ist
von O. Berns in Brachen (* D. R. P. Nr. 14048 vom 18.
November 1880) angegeben. Die zwei Theile H und H1 (Fig. 15
Taf. 35) sind über der Mitte des Steines S durch ein
Gelenk verbunden und mittels des Gelenkbolzens in dem Bügel b aufgehängt, welcher in der Höhe durch eine Schraube mit Handgriff h verstellbar mit der an der Decke des Schleifraumes
befestigten Stange f verbunden ist. Der vordere Theil
H ist durch den Stift e mit den zu beiden Seiten des Steines befindlichen, am Fuſsboden drehbar
befestigten Stangen t, der hintere Theil H1 durch die in einem
Schlitzhebel c verstellbaren Schrauben s mit dem am Boden befestigten Theile a verbunden. Durch gleichzeitiges Umstecken des Stiftes
e und des Gelenkstiftes von c sowie der Verstellung von b ist bei jedem
Steindurchmesser die erforderliche Gröſse der Schleiföffnung zu erreichen und
überhaupt die Schutzhaube dem Schleifsteine anzupassen.
Eine neuere Construction von O. Berns (* D. R. P. Nr.
21555 vom 15. Juli 1882) gestattet drei Schleiföffnungen: vorn, oben und hinten um
Steine. Es sind, wie aus Fig. 16
Taf. 35 zu ersehen, zwei in derselben Weise wie vorher aufgehängte Haubentheile
verwendet, welche gegen einander durch die Bügel B und
die Rechts- und Linksschrauben A verstellbar sind.
Das noch vielfach gebräuchliche Verfahren des Schleifens von Maschinentheilen an
groſsen Schleifsteinen, wo der Arbeiter, vor dem Steine stehend mit den Füſsen in
angebrachten Schuhen und mit dem Rücken sich gegen ein vorgestelltes Brett stützend,
den auf einer beweglichen Auflage gehaltenen Gegenstand fest an den Stein pressen
muſs und dies oft sogar noch mit den Knien thut, ist durch die fortdauernden
Erschütterungen, welchen der Arbeiter ausgesetzt ist, unbedingt
gesundheitsschädlich. Bei der Benutzung der höchsten Stellen des Steinumfanges zum
Schleifen ist das Gewicht der Gegenstände für die Pressung selbst mitverwerthet und
gewährt diese Einrichtung durch den nöthigen Tisch zugleich einen Schutz beim
Zerspringen des Steines. Die über dem Schleifsteine S
mit einer Oeffnung für denselben versehene eiserne Tischplatte T (Fig. 17)
wird von 4 Schrauben A getragen und ist durch
Doppelmuttern dem jeweiligen Steindurchmesser entsprechend leicht verstellbar. Auf
dem Tische lassen sich die Platten p gegen den Stein
hin verschieben und durch in versenkten Schlitzlöchern befindliche Schrauben s in der gewählten Lage befestigen, so daſs nur die für
das Schleifen nothwendige Steinfläche freiliegt und auch ein Mitreiſsen der
Gegenstände durch den Schleifstein nicht stattfinden kann. Für längere ebene Flächen
ist diese Vorrichtung besonders empfehlenswerth, indem bei entsprechend genauer
Tischeinstellung der Gegenstand, gegebenen Falles durch aufgesetzte Gewichte
beschwert, einfach über den Tisch hingeführt zu werden braucht.
Eine zweite Gefahr für den Arbeiter bedingt das namentlich bei nicht rund laufenden kleineren
Schleifsteinen zum Schärfen der Werkzeuge vorkommende Mitreiſsen derselben, weil
hierbei die das Werkzeug haltenden Hände leicht zwischen Stein und Auflage gerathen
und verletzt werden können. Es ist hier vor Allem darauf zu sehen, daſs bei genügend
dichter Stellung der Auflage dieselbe kräftig ausgeführt ist und vollkommen fest und
unverrückbar auf dem Troge sitzt. Durch das stete Erzittern der Auflage beim
Schleifen lösen sich oft die Schrauben, womit dieselbe befestigt ist. Es empfiehlt
sich hier, die Auflage A (vgl. Fig. 18
Taf. 35) mit einer kleinen Verzahnung zu versehen und dieselbe mit einer ebenso
gezahnten Schiene s zu verbinden. In Fig. 18 ist
auch eine Schutzhaube abgebildet, wie sie für derartige im Durchmesser weniger
veränderliche Steine wohl passend erscheint.
Besondere mit Schutzvorrichtungen versehene Auflagen sind von Jul. Reunert in Berlin (* D. R. P. Nr. 13319 vom 12. Oktober 1880)
angegeben und auch auf der Berliner Hygiene-Ausstellung 1883 vorgezeigt worden.
Dieselben gewähren nicht nur Schutz beim Schleifen von Werkzeugen, sondern auch bei
dem mittels Stahl bewerkstelligten und dadurch besonders gefährlichen Abrichten und
Abdrehen des Steines selbst. Das Wesentliche dieser Schutzvorrichtungen ist eine
wagrecht geschlitzte Schutzwand, durch deren Schlitz der Stahl beim Schleifen oder
Abrichten gesteckt wird, so daſs dieser nur so weit vom Steine herumgerissen werden
kann, bis er gegen den Obertheil der Auflage stöſst.
Die einfachste Form dieser Sicherheitsauflagen zeigt Fig. 19 und
20 Taf. 35. An die gewöhnliche Auflage b
wird noch ein geschlitztes Stück a angeschraubt; beim
Schleifen kann auch die obere Kante von a als Auflage
benutzt werden.
Bei der in Fig. 21 und
22 Taf. 35 dargestellten Einrichtung ist auf dem Supporte m, welcher auf den gezahnten Schienen p befestigt und durch die Schrauben r genau eingestellt werden kann, in der Breite des
Steines S verschiebbar die wirkliche Auflage b angebracht, welche in die mit der Oeffnung zum
Durchstecken des Abrichtstahles x versehene Schutzwand
a ausläuft. Die Auflagefläche von b für diesen Stahl x ist
der Abnutzung wegen auswechselbar eingerichtet; ferner besitzt die Auflage b auf der Vorderseite eine im Grunde verzahnte Führung
für das mit einem Handgriffe f versehene Gleitstück g; auf demselben sitzt noch eine Klinke h, welche in die Zähne der Führung greift. Beim
Schleifen wird der Stahl x durch den am Griffe f hängenden Ring d
gesteckt, mit der rechten Hand fest gegen den Stein gedrückt, während die linke Hand
unter den Handgriff f faſst und die Stellung des
Gleitstückes g bestimmt. Der Handgriff f gibt dem Arbeiter einen sicheren Halt, wobei die
Klinke h das Hochgehen des Gleitstückes g und somit das Mitreiſsen des Stahles x verhütet.
In Fig. 23 ist diese Einrichtung etwas vereinfacht. Die Schutzwand a besteht aus Blech und die Sperrklinke h ist weggelassen; dagegen ist das Gleitstück g am oberen Ende etwas verzahnt und greifen diese
Zähne, sowie auf den Griff f von unten her ein leichter
Druck ausgeübt wird, in die Verzahnung der Führung von b ein.
In Fig. 24 und 25 Taf. 35
ist die Schutzwand a drehbar angeordnet und wird nur
nach oben geklappt, wenn der Schleifstein abgerichtet werden soll. Der Handgriff f steckt beim Schleifen mit seinem Knopfe g in der Nuth i des
Stückes b und geht durch einen Schlitz n der niedergeklappten Schutzwand a. Der Arbeiter faſst wieder mit der linken Hand unter
den Griff f und verhindert derselbe, daſs die Hand von
dem mitgerissenen Stahle x mitgenommen wird. Der
Schlitz n und die Nuth i
sind auf der Seite zum Einbringen von f etwas
erweitert.
Auch die an einem auf der Berliner Ausstellung befindlich gewesenen Schleifsteine
angebrachte Schutzhaube Fig. 18,
welche aus einer festen Haube H und einem darin durch
in Schlitzen steckende Schrauben m verstellbaren
Haubenstücke H1
besteht, kann zur Verhinderung des Mitreiſsens von Werkzeugen benutzt werden. Der
Haubentheil H1 kann
nämlich bei dem sich ändernden Steindurchmesser gegen die Auflage A immer so gestellt werden, daſs die von dem
mitgerissenen Stahle etwa mitgenommene Hand nicht an den Stein gelangen kann.
Zu den Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen sind noch die verschiedenen Abdreh- oder
Abrichtvorrichtungen zu rechnen, welche diese Arbeit gefahrlos verrichten lassen und
in D. p. J. bereits beschrieben sind: Brunton und Trier 1875 217 * 273. 1877 225 * 133.
1878 230 * 5. 1883 249 * 75.
G. Rohn.