Titel: | Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren. |
Fundstelle: | Band 251, Jahrgang 1884, S. 20 |
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Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren.
Mit Abbildungen auf Tafel 3.
Gebr. Kreuzer's Schlagwerk für Uhren.
Gebrüder
Kreuzer in Furtwangen (* D. R. P. Kl. 83 Nr. 22723 vom 12.
Januar 1883) haben ein Schlagwerk für Uhren angegeben, welches
insbesondere eine sicher wirkende Auslösung des Schlages bezweckt und auſserdem
Neuerungen an der Arretirungsvorrichtung sowie an dem Mechanismus zur Ausführung des
Halbschlages aufweist.
In Fig. 10 und 11 Taf. 3
ist das Schlagwerk in derjenigen Stellung der einzelnen Theile ersichtlich gemacht,
welche dieselben nach 1½ Uhr einnehmen. Kurz vor dem Vollschlage der betreffenden
Stunde wird das Sternrad a und mit ihm das Schneckenrad
b durch den am Zeigerrade befindlichen Stift c um einen Zapfen weiter gedreht, so daſs der
betreffende Schneckenradzahn, welcher die Fallhöhe für den Rechen d begrenzt, direkt unter den Aufschlagarm d1 zu stehen kommt.
Kurz darauf dreht der ebenfalls am Zeigerrade befestigte Stift f den Dreikant g und
bewirkt dadurch ein Heben des Hebels h, welcher alsdann
mittels des Stiftes i zum Schlagen aushebt, d.h. den
Rechen d etwas lüftet, so daſs durch den Arm k der Auslösungshebel l
leicht aus den Zähnen des Rechens ausgerückt werden kann. Dem Rechen ist somit die
Unterstützung genommen und fallt er nun so weit nieder, als es das Schneckenrad b gestattet; dadurch verliert der an dem
Arretirungshebel m (vgl. Fig. 11)
sitzende Stift n ebenfalls seinen Halt und es fällt der
Hebel m mit seiner mittleren Verzweigung auf die Welle
des Zweikantes o, wobei letzterem der
Unterstützungsstift p entzogen wird. Beim Schlagen hebt
nun der vom Schlagwerke selbst in Drehung gebrachte, mit o auf der gleichen Achse sitzende kleine Zweikant q den Rechen wieder hoch; der aufsteigende Rechen aber drückt den Stift
n aufwärts, arretirt dadurch mittels Stift p den Zweikant o und
verhindert somit ein weiteres falsches Schlagen des Uhrwerkes.
Beim Halbschlage dreht der am Zeigerrade befindliche Stift s den Winkel r so weit, daſs der an letzterem
sitzende Stift t ein tieferes Fallen des Rechens d, als für den Halbschlag erforderlich ist, verhütet.
Durch das Fortschreiten des Zeigerrades wird dann der Winkel r wieder freigegeben, die Feder v drückt
denselben zurück und der Sperrkegel l fallt unter der
Wirkung der Feder w wieder in die Zähne des Rechens d ein.
Neuerdings haben Gebrüder Kreuzer an dem beschriebenen
Schlagwerke folgende Abänderungen (* D. R. P. Zusatz Nr. 24843 vom 30. Mai 1883)
getroffen. Zunächst ist die Auslösungsvorrichtung vereinfacht worden, indem an
Stelle des Hebels h und Sperrkegels l der zweiarmige Hebel a
(vgl. Fig. 12 Taf. 3) getreten ist. Der kurze Arm dieses Hebels a wird bei stattzufindendem Schlagen von dem am
Zeigerrade befindlichen Stifte i nach unten gedrückt,
während der lange Hebelarm nach oben gezogen wird und hierdurch den Rechen h auslöst. Der im Hauptpatente angegebene
Halbschlagmechanismus ist ganz in Wegfall gekommen; es wird dessen Wirkung jetzt
einfach durch einen kürzeren Zahn an dem nur einseitig verzahnten Rechen h hervorgebracht. Damit nach erfolgter Auslösung der
Schlag nicht früher als bis zur vollendeten Stunde erfolge, ist ein zweiarmiger
Hebel bc eingeführt worden, welcher durch den am
Zeigerrade angebrachten Stift k gedreht wird und
dadurch mittels des nach dem Schlagwerke zu gebogenen Stiftes d dieses vorzeitige Schlagen verhindert.