Titel: Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren.
Fundstelle: Band 251, Jahrgang 1884, S. 20
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Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren. Mit Abbildungen auf Tafel 3. Gebr. Kreuzer's Schlagwerk für Uhren. Gebrüder Kreuzer in Furtwangen (* D. R. P. Kl. 83 Nr. 22723 vom 12. Januar 1883) haben ein Schlagwerk für Uhren angegeben, welches insbesondere eine sicher wirkende Auslösung des Schlages bezweckt und auſserdem Neuerungen an der Arretirungsvorrichtung sowie an dem Mechanismus zur Ausführung des Halbschlages aufweist. In Fig. 10 und 11 Taf. 3 ist das Schlagwerk in derjenigen Stellung der einzelnen Theile ersichtlich gemacht, welche dieselben nach 1½ Uhr einnehmen. Kurz vor dem Vollschlage der betreffenden Stunde wird das Sternrad a und mit ihm das Schneckenrad b durch den am Zeigerrade befindlichen Stift c um einen Zapfen weiter gedreht, so daſs der betreffende Schneckenradzahn, welcher die Fallhöhe für den Rechen d begrenzt, direkt unter den Aufschlagarm d1 zu stehen kommt. Kurz darauf dreht der ebenfalls am Zeigerrade befestigte Stift f den Dreikant g und bewirkt dadurch ein Heben des Hebels h, welcher alsdann mittels des Stiftes i zum Schlagen aushebt, d.h. den Rechen d etwas lüftet, so daſs durch den Arm k der Auslösungshebel l leicht aus den Zähnen des Rechens ausgerückt werden kann. Dem Rechen ist somit die Unterstützung genommen und fallt er nun so weit nieder, als es das Schneckenrad b gestattet; dadurch verliert der an dem Arretirungshebel m (vgl. Fig. 11) sitzende Stift n ebenfalls seinen Halt und es fällt der Hebel m mit seiner mittleren Verzweigung auf die Welle des Zweikantes o, wobei letzterem der Unterstützungsstift p entzogen wird. Beim Schlagen hebt nun der vom Schlagwerke selbst in Drehung gebrachte, mit o auf der gleichen Achse sitzende kleine Zweikant q den Rechen wieder hoch; der aufsteigende Rechen aber drückt den Stift n aufwärts, arretirt dadurch mittels Stift p den Zweikant o und verhindert somit ein weiteres falsches Schlagen des Uhrwerkes. Beim Halbschlage dreht der am Zeigerrade befindliche Stift s den Winkel r so weit, daſs der an letzterem sitzende Stift t ein tieferes Fallen des Rechens d, als für den Halbschlag erforderlich ist, verhütet. Durch das Fortschreiten des Zeigerrades wird dann der Winkel r wieder freigegeben, die Feder v drückt denselben zurück und der Sperrkegel l fallt unter der Wirkung der Feder w wieder in die Zähne des Rechens d ein. Neuerdings haben Gebrüder Kreuzer an dem beschriebenen Schlagwerke folgende Abänderungen (* D. R. P. Zusatz Nr. 24843 vom 30. Mai 1883) getroffen. Zunächst ist die Auslösungsvorrichtung vereinfacht worden, indem an Stelle des Hebels h und Sperrkegels l der zweiarmige Hebel a (vgl. Fig. 12 Taf. 3) getreten ist. Der kurze Arm dieses Hebels a wird bei stattzufindendem Schlagen von dem am Zeigerrade befindlichen Stifte i nach unten gedrückt, während der lange Hebelarm nach oben gezogen wird und hierdurch den Rechen h auslöst. Der im Hauptpatente angegebene Halbschlagmechanismus ist ganz in Wegfall gekommen; es wird dessen Wirkung jetzt einfach durch einen kürzeren Zahn an dem nur einseitig verzahnten Rechen h hervorgebracht. Damit nach erfolgter Auslösung der Schlag nicht früher als bis zur vollendeten Stunde erfolge, ist ein zweiarmiger Hebel bc eingeführt worden, welcher durch den am Zeigerrade angebrachten Stift k gedreht wird und dadurch mittels des nach dem Schlagwerke zu gebogenen Stiftes d dieses vorzeitige Schlagen verhindert.

Tafeln

Tafel Tafel 3
Tafel 3