Titel: | Herstellung von Federn für Eisenbahnfahrzeuge. |
Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 67 |
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Herstellung von Federn für
Eisenbahnfahrzeuge.
Mit Abbildung auf Tafel 6.
Grafenstadener Herstellung von Federn für
Eisenbahnfahrzeuge.
Zur Herstellung der Blattfedern für Eisenbahnfahrzeuge ist nach den Annales industrielles, 1884 Bd. 1 S. 522 von der Elsäſsischen Maschinenfabrik in Grafenstaden eine
besondere Maschine gebaut worden, welche aus einem Walzwerke, zwei Scher- und einer
Lochvorrichtung besteht. Zwischen den Walzen werden die auf beiläufige Länge
zugeschnittenen Federblätter gegen ihre Enden hin verjüngt ausgestreckt, worauf
dieselben zu den Scheren gelangen und hier entweder rund, oder nach einem Dreiecke
abgeschnitten werden. Federblätter, welche behufs Befestigung der Tragbolzen gelocht
werden müssen, kommen noch unter den Lochstempel.
Wie aus Fig. 5 Taf. 6 hervorgeht, wird von den Riemenscheiben R aus unter Vermittelung der Vorgelegewelle L und des Zahnrades J die
6mal gelagerte starke Welle H in Drehung versetzt,
welche an 4 Stellen zwischen den Lagern excentrisch abgedreht ist. Bei M ist auf die erste derartig excentrische Stelle die
Oberwalze des Walzwerkes festgekeilt, während an den 3 anderen Stellen bei O, P, Q die Pleuelstangen der Scher- und
Lochvorrichtungen angreifen. Jede der drei letzt genannten Maschinen kann in
bekannter Weise während des Umlaufes der Welle H in
oder auſser Antrieb gesetzt werden.
Um verschieden starke Blätter zwischen den Walzen M und
N an den Enden verjüngen zu können, sind die Lager
der Unterwalze N, welche übrigens concentrisch gelagert
ist und keinen besonderen Antrieb empfängt, durch keilförmige, mittels Schrauben
verstellbare Einlagen in lothrechter Richtung verschiebbar angeordnet.