Titel: | Eduard Schneider's Schiebeladen mit teleskopartiger Anordnung der einzelnen Ladentheile. |
Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 154 |
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Eduard Schneider's Schiebeladen mit teleskopartiger
Anordnung der einzelnen Ladentheile.
Mit Abbildung auf Tafel 12.
Schneider's Schiebeladen.
Die bis jetzt gebräuchlichen Schiebeladen erfordern wenigstens eine Mauerschlitztiefe
von der halben lichten Fensterbreite und eine Fensternischentiefe von 33cm (Gewände 21, Schlitz 5, hinteres Gewände 7cm), wodurch ihre Anwendbarkeit in vielen Fällen
beschränkt ist. Bei der von Eduard Schneider in
Mannheim (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 23 386 vom 14. Oktober 1882) vorgeschlagenen Anordnung werden daher
die einzelnen Laden getheilt und schieben sich beim Oeffnen derselben teleskopartig
in einander, wodurch es möglich wird, die Tiefe des Mauerschlitzes auf ¼ der
Fensterbreite und die der Fensternische auf 21cm,5
(Gewände 15, Schlitz 6cm,5) herabzumindern. Der
ganze Ladenverschluſs eines Fensters besteht nämlich, wie Fig. 17
Taf. 12 erkennen läſst, aus 4 Ladentheilen, von denen die beiden inneren Theile A aus Tannenholz gestemmt sind, während die beiden
äuſseren Stücke B kastenförmig aus Eisenblech
hergestellt und gegen die Straſse zu massiv nach innen als Rahmen mit Fries
ausgebildet werden.
Beim Oeffnen schiebt sich der Holzladen A in den
Eisenladen B ein und wird mit diesem in den
Mauerschlitz C geschoben. Beim Schlieſsen wird der
Holzladen mittels eines Schlüssels aus dem eisernen Rahmen herausgezogen.
Das Einsetzen der Schiebeladen geschieht nun folgendermaſsen: Beim Baue des Hauses
wird innen zu beiden Seiten des Fensters die Laibung H
nur bis zur Bankhöhe aufgemauert und von da aufwärts in der Breite des
Fensterschlitzes C die Verzahnung X gelassen; alsdann wird der Fensterrahmen mit daran
befestigtem Laden eingesetzt, worauf die Ecken der Laibung H aufgemauert werden.