Titel: | Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen. |
Autor: | S–l. |
Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 494 |
Download: | XML |
Neuere Fangvorrichtungen für
Förderschalen.
Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen.
Die noch immer sich mehrenden Vorschläge und Erfindungen auf dem Gebiete der
Fangvorrichtungen für die in Schächten sich auf- und abwärts bewegenden
Fördergefäſse haben in letzter Zeit eine Richtung eingeschlagen, welche im Interesse
der Erreichung wirklich brauchbarer, entsprechender Apparate nur mit Freude zu
begrüſsen ist und welche schon früher durch Sparre und
später durch Menzel in der Construction der Fallbremsen
angestrebt wurde (vgl. 1878 227 * 544. 1881 241 265).
Da nämlich ein nach erfolgtem Seilbruche stattfindendes sofortiges Festsitzen des
Fördergestelles nicht nur an die Haltbarkeit des letzteren, sowie der Schachtleitung
auſserordentlich hohe Anforderungen stellt, sondern vor Allem auch, zumal bei
gröſseren Fördergeschwindigkeiten, einen Stoſs von solcher Heftigkeit im Gefolge
haben muſs, daſs es fraglich erscheint, ob der Bau des menschlichen Körpers dessen
Gröſse ohne Nachtheil zu ertragen vermag, so kann nur das Prinzip als zweckmäſsig
bezeichnet werden, welches das fallende Fördergefäſs bezieh. die Personenschale nach
und nach in die Ruhelage übergehen läſst, sei dies durch Anwendung eines besonderen
Fangrahmens, der sich sofort festsetzt und in welchem das eigentliche Fördergefäſs
sodann ein Stück weiter fällt, oder auf andere Weise.
Wenn auch die im Nachstehenden zu besprechenden Fangvorrichtungen an sich sehr
verschieden eingerichtet sind, so halten sie doch gemeinsam an dem Prinzipe fest,
den Stoſs beim Fangen thunlichst abzumildern.
Fast vollständig mit Menzel's Fallbremse übereinstimmend
ist die von F. Pelzer in Dortmund (* D. R. P. Kl. 5 Nr.
25161 vom 4. März 1883) vorgeschlagene hydraulische Fallbremse, bei welcher, statt
daſs wie bei Menzel, eine Art Messer oder Hobel von
einem Messingprisma Späne abschält, ein nicht ganz dicht abschlieſsender Kolben in
einem mit Wasser gefüllten Cylinder sich niederwärts bewegt, wodurch die Vorrichtung
etwa folgende Einrichtung erhält (vgl. 1884 251 * 440):
Der Fangrahmen trägt die
gewöhnliche Excenter-Fangvorrichtung und auf seinem oberen Theile zwei oben offene,
unten mit Stopfbüchsen geschlossene, mit Flüssigkeit gefüllte Cylinder. Durch die
Stopfbüchsen hindurch gehen Stangen, welche oben je einen mit wenig Spielraum in den
Cylinder passenden Kolben tragen und unten am Kopfstücke der Förderschale befestigt
sind. Dadurch wird erreicht, daſs letztere, unabhängig vom Fangrahmen, einen Weg
zurücklegen kann, welcher der Hubhöhe der Kolben entspricht. Reiſst nun das am
Kopfstücke der Förderschale angeschlagene Seil, so tritt die mit letzterem durch
Zweigseile verbundene Fangvorrichtung in Wirksamkeit, der Fangrahmen sitzt fest, die
Förderschale aber fällt weiter und kommt dadurch nach und nach zur Ruhe, daſs die
mit derselben fest verbundenen Kolben die Flüssigkeit aus den beiden nunmehr
feststehenden Cylindern herauspressen müssen.
Auf andere Weise, wenn auch, wie es scheint weniger zweckmäſsig, suchen H. Lievens und Cropin in Brüssel (vgl. * D. R. P. Kl.
35 Nr. 20906 vom 9. August 1881) den gleichen Zweck durch Anordnung von Spiralfedern
und einem Hebelwerke zu erreichen. Der Fangrahmen ruht hier auf zwei auf dem Kopfe
des Gestelles, an welchem gleichzeitig das Seil befestigt ist, angebrachten
Spiralfedern und hat selbstverständlich seine Führung an der Schachtleitung. An
jeder der geführten Seiten sind je zwei entgegen gestellte Fanghebel, welche, in
lothrechter Richtung drehbar, an den äuſseren Enden mit Fangbacken versehen sind.
Die Drehung findet statt um am Boden der Schale befestigte Bolzen und sind die Hebel
nahe an den Backen mit senkrechten Stangen verbunden, welche von beiden Enden des
Fangrahmens bis unter den Boden der Schale herabreichen.
Bei straff gespanntem Seile werden die Federn durch das Gewicht des Fangrahmens und
der mit demselben verbundenen Seile zusammengedrückt und es liegen die Sperrhebel
wagerecht; beim Reiſsen des Seiles dagegen, so heiſst es in der bezüglichen
Beschreibung, verspätet sich der Fangrahmen wegen des nach aufwärts wirkenden
Druckes der Federn beim Sinken, wodurch die Fanghebel gehoben und ihre Backen an der
Leitung festgeklemmt werden, so daſs zunächst der Fangrahmen und dann erst die
Schale zur Ruhe gelangt. – Sonach scheint die Förderschale durch ein schärferes
Andrücken der Fangbacken an die Leitung, wenn freilich auch nur innerhalb eines
äuſserst kurzen Zeitraumes, sich selbst zu bremsen.
Eine dritte Einrichtung endlich ist vom Obersteiger J.
Schiffmann der Rheinisch-Nassauischen Bergwerks- und
Hütten-Actiengesellschaft zu Laurenburg (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 24544 und 25817 vom 3.
April 1883) vorgeschlagen, bei welcher eine indirekte Einwirkung der Fangarme auf
das eigentliche Gestell nicht stattfindet, vielmehr nur die Einrichtung getroffen
ist, daſs zum Fördern von Personen eine besondere Schale in dem Schachtgestelle
elastisch aufgehängt wird. Die Fangvorrichtung selbst, welche von Böhmer und
Köster in Limburg a. L. zur Ausführung gebracht wird, bietet an sich nichts
Neues- sie ist eine doppelte, indem durch die vorhandenen Wagenfedern sowohl
gezahnte Klauen in die Schachtleitung eingeschlagen, als auch Stützen nach auſsen
getrieben werden, welche sich gegebenen Falles auf die Einstriche der
Schachtzimmerung aufsetzen sollen. Das Seil ist durch besondere Hängestangen mit dem
Fördergestelle unmittelbar verbunden und trägt, unabhängig von letzterem, die
Personenförderschale. Durch mit dem Gestelle fest verbundene wagerechte Träger gehen
kurze Bolzen hindurch, deren obere Enden auf von den genannten Trägern unterstützten
Spiralfedern ruhen, während sie am unteren Ende mit Haken versehen sind, in welche
die Schale eingehängt wird, so daſs das Brechen des Seiles die in der
Personenförderschale vorhandene lebendige Kraft durch Zusammendrückung der
Spiralfedern sich allmählich aufzehren läſst.
S–l.