Titel: | Spülvorrichtungen für Abzugskanäle. |
Fundstelle: | Band 254, Jahrgang 1884, S. 18 |
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Spülvorrichtungen für Abzugskanäle.
Patentklasse 85. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
Spülvorrichtungen für Abzugskanäle.
Den Abzugskanälen flieſsen unter gewöhnlichen Verhältnissen kleine Wassermengen zu,
welche eine Reinigung der Kanäle nicht bewirken können, vielmehr zur Ablagerung
fester Stoffe und Verstopfungen der Kanäle Veranlassung geben. Um dies zu vermeiden,
bringt man in den Abzugskanälen in gewissen Entfernungen gröſsere Sammelbehälter an,
in denen sich das Wasser reichlicher ansammelt, um, wenn es einen gewissen Stand
erreicht hat, mittels eines Hebers o. dgl. in kurzer Zeit in die Abzugskanäle
entleert zu werden. Bei dem dadurch bewirkten schnellen Durchflusse gröſserer
Wassermassen werden in den Kanälen alle Ablagerungen mit fortgerissen; gleichzeitig
soll aber auch eine Lüftung derselben bewirkt werden.
Ein derartiger absetzender Spülapparat von Friedr. Cuntz in
Karlsbad (* D. R. P. Nr. 27959 vom 1.
Januar 1884) ist in Fig. 15 Taf. 3
dargestellt. Diese Einrichtung setzt das Vorhandensein einer Druckwasserleitung
voraus, da dem Apparate durch das Rohr d fortwährend
eine bestimmte Menge Druckwasser zugeführt wird; die Tageswasser flieſsen durch das
obere Gitter zu. Der Apparat besteht aus einem Glockenheber a, dessen unteres aufgebogenes Ende einen Wasserverschluſs bildet. Der
höchste Punkt des Hebers steht durch das Luftrohr c mit
der äuſseren Luft in Verbindung. In die Leitung, welche zur Speisung des Behälters
dient, ist ein Wasserstrahlapparat b eingeschaltet,
dessen Saugstutzen mit dem höchsten Punkte des Hebers verbunden ist.
Die Wirkungsweise ist nun leicht zu verstehen: Stellt man sich vor, daſs soeben eine
Spülung stattgefunden hat, so wird der Behälter bis zum unteren Ende der Glocke
entleert, der Wasserverschluſs im unteren Heberende jedoch noch vorhanden sein. Das
durch die Leitung zutretende Wasser wird nun zunächst die Füllung des Behälters bis
über den unteren Glockenrand bewirken, so daſs der Heber nur noch durch das Luftrohr
c mit der Auſsenluft in Verbindung steht. Während
nun das Wasser aus der Leitung fortwährend bei f in den
Behälter einfällt, saugt es beim Durchgange durch den Strahlapparat beständig die
Luft aus dem Heber ab, dessen beide Enden nach Eintauchen der Glocke nunmehr durch Wasser geschlossen
sind. Eine Verdünnung der Luft im Heber tritt vorläufig noch nicht ein, da die vom
Strahlapparate abgesaugte Luft durch das Luftrohr c
wieder ersetzt wird. Erst wenn das Luftrohr, welches nur wenig unter die
Ueberlaufkante des Hebers reicht, in Wasser eintaucht und hierdurch der Auſsenluft
den Weg in das Innere des Hebers abschneidet, findet die Luftverdünnung im Heber
statt, welche das Steigen des Wassers in der Glocke und die Ingangsetzung des Hebers
zur Folge hat.
In der Patentschrift sind folgende Angaben über die Gröſsenverhältnisse des Apparates
gemacht: Wird der Strahlapparat mit 6l in der
Minute gespeist und beträgt der nutzbare Inhalt des Behälters 8cbm,64, der höchste Wasserstand in demselben 2m und hat der Heber einen lichten Durchmesser von
150mm, so beträgt die Füllzeit des Behälters
24 Stunden- die Entleerung desselben vollzieht sich in 2 Minuten.
Durch den Nebenhahn d1
läſst sich die Füllungszeit des Behälters abkürzen. Ebenso lassen sich bei derselben
Gröſse des Behälters die Pausen zwischen den einzelnen Spülungen bis auf 72 Stunden
vergröſsern, wenn der Strahlapparat nur mit 21 in
der Minute betrieben wird. Das Wasser, welches den Strahlapparat speist, dient
gleichzeitig zur Füllung des Spülbehälters. Der Apparat würde auch ohne Luftrohr
arbeiten. Dasselbe erhöht jedoch wesentlich die Sicherheit des Betriebes und
verhindert, wenn der Apparat zur Spülung eines Kanales benutzt wird und bei
Rohrbrüchen o. dgl. ein negativer Druck in dem
Wasserleitungsrohre entsteht, den Eintritt von Kanalgasen in die Wasserleitung. Der
Durchmesser des Luftrohres ist derart gewählt, daſs während der Entleerung des
Behälters nur eine solche Luftmenge eintreten kann, welche die Thätigkeit des Hebers
nicht zu beeinträchtigen vermag.
Wesentlich anders ist der Apparat von A. Frühling in
Königsberg i. Pr. (* D. R. P. Nr.
28199 vom 26. Februar 1884) eingerichtet. Der Sammelbehälter Fig. 16 Taf.
3, dem bei a die Abwasser zuflieſsen und in welchen bei
i der Abzugskanal mündet, besitzt einen
cylindrischen Schwimmer s, welcher an das kürzere Ende
eines doppelarmigen Hebels b c aufgehängt ist. Die aus
elastischem Stoffe bestehende Abschluſsplatte q des
Schwimmers s wird durch das Gewicht des letzteren auf
die Mündung des Ablaufrohres i gepreſst und
verschlieſst dieselbe. Das durch a oder auf andere
Weise zuflieſsende Wasser bewirkt in Folge des wenig überstehenden Randes von q nur einen geringen Auftrieb; dieser wird erst von r ab mit dem wachsenden Durchmesser des Schwimmerkopfes
stärker. Der Auftrieb vermag aber den Verschluſs nicht aufzuheben, weil der Auftrieb
des Schwimmers k durch den Hebel b c und die Stange s1 diesem Bestreben entgegenwirkt. Erst wenn das
Wasser so weit gestiegen ist, daſs es den Schwimmer k
füllt, hört die Gegenwirkung des letzteren auf. Der Schwimmer s wird in die punktirte Lage gehoben und das Wasser
strömt nun durch i ab. Der Schwimmer k entleert sich in Folge seiner Gestalt; gleichzeitig ist aber
sein Moment in Bezug auf den Drehpunkt d wegen des
überhängenden Gewichtes g gröſser geworden. Aus diesem
Grunde und wegen des Auftriebes gegen die Fläche q wird
der Schwimmer k erst dann wieder in die frühere Lage
zurückgezogen, wenn der Behälter nahezu entleert ist. Die Verstellbarkeit des
Gewichtes gestattet eine Veränderung der Entleerungsgrenze; eine weitere Regelung
kann durch Verschiebung von k auf dem Hebel 6, durch
Einfüllen von Wasser in den rechts befindlichen Schwimmer oder auch durch Anbringen
von Schlitzen t vorgenommen werden. In letzterem Falle
ist der Schwimmer s wasserdicht herzustellen, f sind Führungen für den Schwimmer s.