Titel: Spülvorrichtungen für Abzugskanäle.
Fundstelle: Band 254, Jahrgang 1884, S. 18
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Spülvorrichtungen für Abzugskanäle. Patentklasse 85. Mit Abbildungen auf Tafel 3. Spülvorrichtungen für Abzugskanäle. Den Abzugskanälen flieſsen unter gewöhnlichen Verhältnissen kleine Wassermengen zu, welche eine Reinigung der Kanäle nicht bewirken können, vielmehr zur Ablagerung fester Stoffe und Verstopfungen der Kanäle Veranlassung geben. Um dies zu vermeiden, bringt man in den Abzugskanälen in gewissen Entfernungen gröſsere Sammelbehälter an, in denen sich das Wasser reichlicher ansammelt, um, wenn es einen gewissen Stand erreicht hat, mittels eines Hebers o. dgl. in kurzer Zeit in die Abzugskanäle entleert zu werden. Bei dem dadurch bewirkten schnellen Durchflusse gröſserer Wassermassen werden in den Kanälen alle Ablagerungen mit fortgerissen; gleichzeitig soll aber auch eine Lüftung derselben bewirkt werden. Ein derartiger absetzender Spülapparat von Friedr. Cuntz in Karlsbad (* D. R. P. Nr. 27959 vom 1. Januar 1884) ist in Fig. 15 Taf. 3 dargestellt. Diese Einrichtung setzt das Vorhandensein einer Druckwasserleitung voraus, da dem Apparate durch das Rohr d fortwährend eine bestimmte Menge Druckwasser zugeführt wird; die Tageswasser flieſsen durch das obere Gitter zu. Der Apparat besteht aus einem Glockenheber a, dessen unteres aufgebogenes Ende einen Wasserverschluſs bildet. Der höchste Punkt des Hebers steht durch das Luftrohr c mit der äuſseren Luft in Verbindung. In die Leitung, welche zur Speisung des Behälters dient, ist ein Wasserstrahlapparat b eingeschaltet, dessen Saugstutzen mit dem höchsten Punkte des Hebers verbunden ist. Die Wirkungsweise ist nun leicht zu verstehen: Stellt man sich vor, daſs soeben eine Spülung stattgefunden hat, so wird der Behälter bis zum unteren Ende der Glocke entleert, der Wasserverschluſs im unteren Heberende jedoch noch vorhanden sein. Das durch die Leitung zutretende Wasser wird nun zunächst die Füllung des Behälters bis über den unteren Glockenrand bewirken, so daſs der Heber nur noch durch das Luftrohr c mit der Auſsenluft in Verbindung steht. Während nun das Wasser aus der Leitung fortwährend bei f in den Behälter einfällt, saugt es beim Durchgange durch den Strahlapparat beständig die Luft aus dem Heber ab, dessen beide Enden nach Eintauchen der Glocke nunmehr durch Wasser geschlossen sind. Eine Verdünnung der Luft im Heber tritt vorläufig noch nicht ein, da die vom Strahlapparate abgesaugte Luft durch das Luftrohr c wieder ersetzt wird. Erst wenn das Luftrohr, welches nur wenig unter die Ueberlaufkante des Hebers reicht, in Wasser eintaucht und hierdurch der Auſsenluft den Weg in das Innere des Hebers abschneidet, findet die Luftverdünnung im Heber statt, welche das Steigen des Wassers in der Glocke und die Ingangsetzung des Hebers zur Folge hat. In der Patentschrift sind folgende Angaben über die Gröſsenverhältnisse des Apparates gemacht: Wird der Strahlapparat mit 6l in der Minute gespeist und beträgt der nutzbare Inhalt des Behälters 8cbm,64, der höchste Wasserstand in demselben 2m und hat der Heber einen lichten Durchmesser von 150mm, so beträgt die Füllzeit des Behälters 24 Stunden- die Entleerung desselben vollzieht sich in 2 Minuten. Durch den Nebenhahn d1 läſst sich die Füllungszeit des Behälters abkürzen. Ebenso lassen sich bei derselben Gröſse des Behälters die Pausen zwischen den einzelnen Spülungen bis auf 72 Stunden vergröſsern, wenn der Strahlapparat nur mit 21 in der Minute betrieben wird. Das Wasser, welches den Strahlapparat speist, dient gleichzeitig zur Füllung des Spülbehälters. Der Apparat würde auch ohne Luftrohr arbeiten. Dasselbe erhöht jedoch wesentlich die Sicherheit des Betriebes und verhindert, wenn der Apparat zur Spülung eines Kanales benutzt wird und bei Rohrbrüchen o. dgl. ein negativer Druck in dem Wasserleitungsrohre entsteht, den Eintritt von Kanalgasen in die Wasserleitung. Der Durchmesser des Luftrohres ist derart gewählt, daſs während der Entleerung des Behälters nur eine solche Luftmenge eintreten kann, welche die Thätigkeit des Hebers nicht zu beeinträchtigen vermag. Wesentlich anders ist der Apparat von A. Frühling in Königsberg i. Pr. (* D. R. P. Nr. 28199 vom 26. Februar 1884) eingerichtet. Der Sammelbehälter Fig. 16 Taf. 3, dem bei a die Abwasser zuflieſsen und in welchen bei i der Abzugskanal mündet, besitzt einen cylindrischen Schwimmer s, welcher an das kürzere Ende eines doppelarmigen Hebels b c aufgehängt ist. Die aus elastischem Stoffe bestehende Abschluſsplatte q des Schwimmers s wird durch das Gewicht des letzteren auf die Mündung des Ablaufrohres i gepreſst und verschlieſst dieselbe. Das durch a oder auf andere Weise zuflieſsende Wasser bewirkt in Folge des wenig überstehenden Randes von q nur einen geringen Auftrieb; dieser wird erst von r ab mit dem wachsenden Durchmesser des Schwimmerkopfes stärker. Der Auftrieb vermag aber den Verschluſs nicht aufzuheben, weil der Auftrieb des Schwimmers k durch den Hebel b c und die Stange s1 diesem Bestreben entgegenwirkt. Erst wenn das Wasser so weit gestiegen ist, daſs es den Schwimmer k füllt, hört die Gegenwirkung des letzteren auf. Der Schwimmer s wird in die punktirte Lage gehoben und das Wasser strömt nun durch i ab. Der Schwimmer k entleert sich in Folge seiner Gestalt; gleichzeitig ist aber sein Moment in Bezug auf den Drehpunkt d wegen des überhängenden Gewichtes g gröſser geworden. Aus diesem Grunde und wegen des Auftriebes gegen die Fläche q wird der Schwimmer k erst dann wieder in die frühere Lage zurückgezogen, wenn der Behälter nahezu entleert ist. Die Verstellbarkeit des Gewichtes gestattet eine Veränderung der Entleerungsgrenze; eine weitere Regelung kann durch Verschiebung von k auf dem Hebel 6, durch Einfüllen von Wasser in den rechts befindlichen Schwimmer oder auch durch Anbringen von Schlitzen t vorgenommen werden. In letzterem Falle ist der Schwimmer s wasserdicht herzustellen, f sind Führungen für den Schwimmer s.

Tafeln

Tafel Tafel 3
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