Titel: Herstellung gegossener Platten für galvanische Batterien.
Fundstelle: Band 256, Jahrgang 1885, S. 348
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Herstellung gegossener Platten für galvanische Batterien. Patentklasse 31. Mit Abbildungen auf Tafel 22. Brush's Herstellung gegossener Platten für galvanische Batterien. Die Benutzung sogen. secundärer Batterien erfordert bedeutende Mengen von Bleiplatten mit groſsen Oberflächen. In wie weit der Bedarf an letzteren sich in der Zukunft noch steigern kann, läſst sich noch nicht mit Bestimmtheit voraussagen; jedenfalls aber wird der Bedarf, wenn secundäre Batterien einmal einen weiteren Wirkungskreis erlangt haben, unverhältniſsmäſsig in die Höhe gehen. C. F. Brush in Cleveland (* D. R. P. Nr. 29537 vom 19. Februar 1884) construirte deshalb einen Apparat, um derartige Bleiplatten mit möglichst geringen Kosten in groſsen Mengen herstellen zu können. Brush gibt, da sich der Wirkungsgrad der Batterien nach der Oberfläche der Platten richtet, denselben eine Gestalt, welche im Querschnitte einem Haarkamme gleicht, also aus einer Schiene besteht, auf welcher sich dicht neben einander parallele Wände erheben. Diese Kaminschienen werden in der Weise hergestellt, daſs eine entsprechende Guſsform geschlossen in ein Bleibad eingetaucht, hier geöffnet, darauf wieder geschlossen und dann herausgehoben wird. Wie aus Fig. 10 und 11 Taf. 22 zu entnehmen, ist der Guſsapparat aus zwei Hälften zusammengesetzt; jede Hälfte besteht aus einem Rahmen und der Form selbst. Der Rahmen A ist ein rechtwinklig bearbeitetes Guſsstück mit zwei oder mehreren angegossenen Längsrippen a. Der untere Querbalken des Rahmens ist von auſsen nach innen geneigt angeordnet, um beim Eintauchen in das geschmolzene Metall keilartig zu wirken. Hierdurch wird ein Spritzen des Metalles vermieden, wenn die Form zu schnell untergetaucht wird. An den unteren Rahmenbalken sind zwei Arme a1 angegossen, welche das Gelenk bilden. Die an den oberen Querbalken des Rahmens angegossenen gekrümmten Arme a2 nehmen die Handhabe a3 zwischen sich auf. Jeder der Längsbalken des Rahmens A ist auf der Innenseite mit Warzen w versehen, auf welchen die eigentliche Form aufruht und durch die Schrauben s befestigt wird. Durch diese Warzen wird zwischen der Form B und dem Rahmen A ein so groſser freier Raum gebildet, daſs das geschmolzene Metall bequem in alle Theile der Form eindringen kann. Die eine Hälfte der eigentlichen Form B besteht aus einem äuſseren Rahmen und aus der Matrize selbst, welche aus langen, in passenden Zwischenräumen neben einander gelegten Stahlstreifen hergestellt ist. Der äuſsere Rahmen der Form ist aus den vier Balken b bis b3 zusammengesetzt. Die Balken b und b1 (Fig. 11) bilden die obere und die untere Begrenzung, die Balken b2 und b3 die seitlichen Begrenzungen der Matrize. Die innere Fläche des oberen Balkens b ist der Länge nach mit einer Aussparung p versehen, welche durch die Schlitze t mit der Matrize in Verbindung steht. Diese Aussparung p dient zur Herstellung des sogen. verlorenen Kopfes. An dem unteren Querbalken b1 sind zwei Vorsprünge g angeordnet, welche ebenfalls auf der inneren Fläche mit Aussparungen h, die mit der Matrize in Verbindung stehen, versehen sind. Die Matrize (Fig. 12 und 13 Taf. 22) ist aus einer groſsen Anzahl Stahlkämmen c zusammengesetzt, welche der Länge nach in einem Rahmen angeordnet sind. Die Stahlkämme c sind auf einer Seite bis auf die Hälfte ihrer Stärke abgeschrägt, um ein leichtes Herausnehmen der fertig gegossenen Rippenplatten zu ermöglichen. Um die Stahlkämme c in solchen Abständen von einander zu halten, daſs das geschmolzene Metall zwischen dieselben gelangen kann, um die Rippen zu bilden, sind sie durch Messingstreifen c1 von einander getrennt, deren Stärke der Dicke der zu gieſsenden Rippen entspricht und deren Breite gleich der Breite des geraden Theiles der Stahlkämme c ist. Die Enden der letzteren sind bei f ungefähr auf die Hälfte ihrer Breite abgeschrägt und bilden dadurch mit den Balken b und b1 an beiden Enden der Guſsform Kanäle. Der obere Kanal steht durch die Schlitze t mit der Aussparung p in Verbindung, damit das Metall des verlorenen Kopfes in die Zwischenräume der Stahlkämme gelangen kann. Durch die Stahlkämme c, Messingstreifen c1 und die Seitenbalken b2, b3 sind Löcher gebohrt, durch welche die Stangen l gesteckt werden, um durch Schrauben an den Enden ein festes Zusammenziehen bewirken zu können. Die Endbalken b und b1 sind mit den Seitenbalken durch versenkte Schrauben m verbunden. Da die Zusammenziehung des Metalles beim Abkühlen von auſsen nach innen erfolgt, sind die Stahlkämme c in der Weise angeordnet, daſs die Rippen des Guſsstückes durch die Zusammenziehung des Randes desselben von der geraden Seite eines Kammes nach der abgeschrägten Seite des nächsten Kammes nach der Mitte zu abgezogen werden (vgl. Fig. 12). Die Enden der Stahl-, der Messingstreifen und der Seitenbalken b2, b3 sind nahe an ihrem unteren Rande mit einem Falze versehen, um die an der Innenseite der Balken b und b1 angebrachte Rippe r (Fig. 13) zu umfassen. Hierdurch werden sämmtliche Theile in ihrer Lage erhalten und die Enden der Stahl- und Messingstreifen gestützt. Die eben beschriebene Hälfte der Form wird sowohl zum Gusse von Platten mit Rippen auf beiden Seiten, als auch zum Gusse von Platten mit Rippen auf einer Seite verwendet. Beim Gieſsen von Platten mit Rippen auf beiden Seiten benutzt man als zweite Hälfte eine Matrize, welche nahezu mit der Form B übereinstimmt. Beim Gieſsen von Platten mit Rippen auf nur einer Seite besteht die eine Formhälfte aus einer ebenen, glatten Metallplatte von derselben Gestalt und Gröſse wie die Form B; nur sind in ihre Oberfläche eine Reihe Querrinnen geschnitten, welche den in der Form B vorgesehenen Rinnen o (Fig. 13) in Gröſse und Lage entsprechen. Die auf diese Weise erzeugten Rippen auf der Rückseite der Guſsplatte werden zum Abheben der Platte von der Form benutzt und später abgeschnitten. Die Rahmen A sind, wie aus Fig. 10 zu ersehen, an ihren unteren Enden gelenkartig mit einander verbunden, um einen dichten Schluſs der beiden Formhälften zu erzielen. Einer der Arme a1 an jedem Rahmen A ist zum Festhalten des Bolzens e entsprechend ausgebohrt. Die beiden anderen Arme der Rahmen sind mit einer gröſseren Bohrung versehen, um eine dem Bolzen e angepaſste Hülse d mit Spielraum durchzulassen. Die Hülse d (Fig. 11) wird durch zwei Kopfschrauben i in der Bohrung des Armes a1 eingestellt. Zwischen den inneren Armen ist ein Rohrstück d1 angebracht, dessen Länge gleich der richtigen Entfernung der inneren Arme ist, so daſs die Gelenktheile mit Schraubenmuttern fest angezogen werden können, ohne daſs ein Abbrechen oder Verbiegen der Arme eintritt. Um zu verhindern, daſs das Metall aus der Form herausspritzt, wenn sie schnell geschlossen wird, ist an den oberen Querbalken des einen Rahmens eine dünne Metallplatte k (Fig. 10) angeschraubt, welche mit in die Längsrippen a des anderen Rahmens eingreifenden Einschnitten versehen ist. Beim Gieſsen wird, wie schon oben gesagt, die Form im geschmolzenen Metalle geöffnet und geschlossen und dann sofort herausgezogen. Damit die Theile der Form während des Herausziehens und bis zum Erstarren des Metalles geschlossen bleiben, sind an dem einen Rahmen zwei Schlieſshaken D angebracht, welche in die Stifte v des anderen Rahmens eingelegt werden (vgl. Fig. 10 und 11). Zum Handhaben dieser Formen beim Eintauchen in das Metallbad und Herausnehmen derselben hat Brush einen Apparat vorgeschlagen, bezüglich dessen auf die Patentschrift (* D. R. P. Nr. 29550 vom 19. Februar 1884) verwiesen wird.

Tafeln

Tafel Tafel 22
Tafel 22