Titel: | Ueber Neuerungen an Maschinen zur Erzeugung von Kunstwolle; von G. Rohn. |
Fundstelle: | Band 257, Jahrgang 1885, S. 179 |
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Ueber Neuerungen an Maschinen zur Erzeugung von
KunstwolleVgl. Grothe, über Mungo- und Shoddyfabrikation 1871
199 * 15.; von G. Rohn.
Mit Abbildungen auf Tafel
13.
Neuerungen an Maschinen zur Erzeugung von Kunstwolle.
Um beim Waschen der Lumpen gleich ein Zerreiſsen derselben vorzunehmen, ordnet H. Schirp in Barmen-Rittershausen (* D. R. P. Kl. 55
Nr. 31930 vom 26. November 1884) an Stelle der die Lumpen in der Waschflüssigkeit
umführenden und untertauchenden Flügelwelle der gebräuchlichen Lumpenwaschmaschine eine Reiſstrommel an, welche gegen eine feste, mit Zähnen besetzte Schiene
arbeitet (vgl. Beauvais 1854 132 * 176). Im Waschmaschinenbottiche wird, wie in Fig. 1 Taf. 12
veranschaulicht ist, am Boden eine mit mehreren Reihen gerader spitzer Zähne
versehene Schiene b befestigt und über derselben die
mit ebensolchen Zähnen schraubengangförmig besetzte Trommel a umgedreht, welche mit einer Haube h
überdeckt ist. Die Eintheilung der Zähne auf der festen Schiene und der Trommel ist
gleich und so getroffen, daſs bei tiefster Stellung der Trommel die Zähne der
letzteren zwischen den Zähnen der Schiene hindurchgehen. Die gewöhnliche
Lumpenwaschmaschine wird durch diese Einrichtung ganz einem Holländer ähnlich und ist auch die neue Maschine ebenso für die
Papierfabrikation mit berechnet.
Die durch die Zahntrommel mitten in der Waschflüssigkeit bewirkte leichtere
Zertheilung der Lumpen wird die Absonderung des in den Lumpen sitzenden Schmutzes
wesentlich unterstützen und kann die Maschine bei der Verarbeitung werthvollerer
Lumpen, wo es auf die Gewinnung eines vollkommen rein gewaschenen Productes ankommt, von Bedeutung sein.
Jedoch ist ihre Anwendung wohl nur bei weniger festen Lumpen, wie Stricklumpen und
Lumpen von leichten ungewalkten Geweben, also bei der Shoddyfabrikation
vortheilhaft, da festere Lumpen durch die angegebene Einrichtung schwer zu
zerreiſsen sein werden. Es ist auch zu bedenken, ob sich die Schiene b nicht sehr bald vollsetzen wird und einer öfteren
Reinigung bedarf. Jedenfalls ist die Zahntrommel leicht aushebbar zu machen und die
Arbeit in der Maschine so wie beim Holländer durchzuführen, daſs die eingegebenen
Lumpen erst nach und nach mit immer tieferer Zahnstellung bearbeitet werden. Zu dem
letzteren Zwecke sind die Trommellager mit einem Stellzeuge, das aus einer mit ihrem
keilförmigen Ende unter das Trommellager fassenden verschiebbaren Zahnstange c besteht, versehen.
Die allgemeine Einrichtung der Lumpenreiſswölfe mit der gebräuchlichsten Anordnung
zum Auswerfen der kleinen unzerrissenen Fleckchen, der sogen. Pitze, wie sie jetzt
von vielen Fabriken in Deutschland, England und Amerika ausgeführt werden,
veranschaulicht Fig.
2 Taf. 12. In einem starken Maschinengestelle lagert die Zahntrommel T, deren Welle auf beiden Seiten ganz gleich vorsteht,
um die Trommel, wenn sich die Zähne nach einer Seite abgestumpft haben, umdrehen zu
können, damit die andere scharfe Seite der Zähne zum Angriffe kommt. Dieses Umdrehen
soll immer in ungefähr 2 Monaten geschehen. Von der wagerechten Ebene durch die
Reiſstrommelachse wenig abweichend sind die beiden geriffelten Zuführcylinder c und c1 und der gewöhnlich aus einem endlosen Gewebe oder
Lederstreifen gebildete Zuführtisch z angeordnet. Der
Durchmesser der Zuführcylinder ist je nach der Art der aufzulösenden Lumpen
verschieden und werden daher oft seitens der Maschinenfabriken den Reiſswölfen 2
Paar Zuführcylinder beigegeben, das eine von etwa 40mm Cylinderdurchmesser für Mungo, das zweite
für Shoddy von etwa 60mm Durchmesser. Die Lage des Cylinderpaares an der Trommel ist eine
solche, daſs der obere Cylinder etwas von den Zahnspitzen absteht, und wird derselbe
dann mit längeren Lumpen oder Bändern umwickelt, um den festgehaltenen Lumpen beim
Angriffe der Reiſszähne einen elastischen Rückhalt zu bieten und dadurch ein
sanfteres Austrennen der Fäden und kein Abreiſsen oder Abschlagen derselben zu
ergeben. Die beiden Zuführcylinder werden in beiden Lagern durch einen Hebel,
welcher mit einem aus einzelnen auswechselbaren Scheiben zusammengesetzten Gewichte
belastet ist, auf einander gepreſst. O. Schimmel und
Comp. in Chemnitz haben hier eine doppelte Hebelübersetzung ausgeführt und
den zweiten Hebel h (vgl. Fig. 2) entgegengesetzt
dem oberen Hebel h gerichtet, wodurch einestheils das
Gewicht g leichter, anderentheils das sonst am vorderen
Ende des Zuführtisches niederhängende Gewicht nicht mehr den dort stehenden Arbeiter
hindert, Der Betrieb der Zuführcylinder, welcher von der Trommel T aus durch eine doppelte Uebersetzung erfolgt, ist so anzuordnen, daſs
derselbe sofort unterbrochen werden kann, wenn die Reiſstrommel bei unregelmäſsigem
Gange des Motors in zu schnellen Umlauf gekommen oder eine Unregelmäſsigkeit in der
Zuführung eingetreten ist, bei einem Unfälle o. dgl. Es dürfte hier eine
Bewegungsübertragung mit Hilfe von Reibungsrädern bei dem ersten Vorgelege, welche
bei zu groſsem Widerstände nachgibt, und dadurch, daſs das Antriebsrad auf einem
leicht auszuschaltenden Handhebel angeordnet ist und schnell ausgerückt werden kann,
nur zu empfehlen sein.
Die Reiſstrommel wird von verschiedenem Durchmesser ausgeführt und schwankt derselbe
ungefähr zwischen 700 und 1300mm mit entsprechend
gewählter Umlaufszahl. Die Umfangsgeschwindigkeit ist je nach dem zu zerreiſsenden
Lumpen verschieden, im Mittel ungefähr 40m in der
Secunde. Die Zusammensetzung der Reiſstrommel und die Befestigung des Zahnbelages
auf derselben muſs stets eine dauerhafte und sichere sein. Es ist hier darauf
Rücksicht zu nehmen, daſs die Lumpen naſs gerissen werden, also eine schnellere
Zerstörung eintritt und die Reiſstrommel bei ungleichem Gange des Motors schnell
eine zu hohe Umlaufszahl annimmt, bei welcher leicht vorkommt, daſs durch die
Centrifugalkraft die ganze Trommel in Stücke zerrissen wird. Es sind hier
hauptsächlich zwei Constructionen in der Ausführung gebräuchlich. Bei der ersten
werden auf die stählerne Welle 2 oder 3 guſseiserne Speichenscheiben gekeilt, welche
am Umfange der Sicherheit beim Zerspringen wegen mit schmiedeisernen Reifen umspannt
sind. Auf diesen Scheiben wird, wie in Fig. 3 und 8 Taf. 13 zu ersehen, ein
starker Holzbelag mittels Schrauben befestigt und auf diesen wieder durch Schrauben
mit Doppelmuttern die einzelnen Theile des Zahnbelages fest gemacht. Die spitzen,
mit kleinem Kopfe versehenen Stifte oder Zähne sind in das harte Holz des
Zahnbelages von hinten eingeschlagen und durch die Anlage der Köpfe an dem weichen
unteren Holzbelage wird dem Ausbrechen der Zähne bei ihrem Angriffe etwas
vorgebeugt. Empfehlenswerther ist die zweite Construction, wo auf den
Speichenscheiben durch Nieten ein schmiedeiserner Blechmantel sitzt (vgl. Fig. 2 Taf.
13), auf welchen der Zahnbelag mittels Schrauben befestigt wird. Vor dem
Aufschrauben des Zahnbelages wird der Blechmantel, um wie vorher eine elastischere
Unterlage zu schaffen, mit Pappe umwickelt. Die Breite der Reiſstrommel ist gering,
um ein möglichst geringes Durchbiegen der Zuführcylinder zu erhalten, gewöhnlich
450mm, einer Zuführtischbreite von etwa 300mm entsprechend. Die Dichtstellung der Zähne des
Belages der Reiſstrommel ist je nach dem zu verarbeitenden Materiale verschieden und
schwankt der Abstand der Zähne von einander zwischen 10 und 20mm. Es wird jedoch im Allgemeinen die
Dichtstellung der Zähne nicht nach dem Abstande derselben von einander bestimmt,
sondern nach der Anzahl Zähne, welche die Reiſstrommel überhaupt besitzt, so z.B. für
das Reiſsen von gewalkten Tuchlumpen für eine Trommel von 1m,3 Durchmesser etwa 8000 Zahnstifte. Bei der
Stellung der Zähne auf dem Trommelumfange ist darauf zu sehen, daſs dieselben nicht
in einer fortlaufenden Schraubenlinie stehen, da sonst ein seitliches Weiterdrängen
der zerrissenen Fäden stattfindet und letztere dann zwischen Trommel und Gestellwand
gelangen.
Die Drehungsrichtung der Reiſstrommel ist an den Zuführcylindern nach oben gerichtet
und fliegen also abgerissene gröſsere Lumpenstücke durch die Wirkung der
Centrifugalkraft von dem oberen Zuführcylinder weg tangential nach oben und treffen
dabei gegen eine entgegengesetzt umlaufende, mit Stacheln besetzte Walze S (an Stelle der älteren Abstreichschiene, vgl. Bontoux 1859 153 * 191),
welche die Lumpenstückchen zurück auf den Zuführtisch wirft. Kleinere ungerissene
Stückchen bleiben noch etwas an den Zahnspitzen hängen und kommen an denselben unter
das Blech b, an dessen Endkante sie dann tangential
abfliegen und in die hintere Kammer R geschleudert
werden. Aus der Kammer R werden die Lumpenstückchen
dann von Zeit zu Zeit entnommen und auf dem Zuführtische unter die frischen Lumpen
gestreut, um – zwischen diesen von den Zuführwalzen gehalten – nochmals zum Angriffe
der Reiſszähne zu gelangen. Die Walze S wie auch das
Blech b sind genau zur Zahntrommel einzustellen, damit
dieselben noch etwaige fester an den Zähnen hängende gröſsere Lumpenstücke
abstreichen können; die Wirkung der Walze S ist beim
Aufklappen des Deckels f zu beobachten, wie in gleicher
Weise durch einen zweiten Deckel d in der den Wolf
überdeckenden Haube H die Wirkung der Einstellung des
Bleches b ersichtlich ist. Das schräge verstellbare
Brett e dient noch zur Regelung des Auffangens der
Lumpenstückchen in der Kammer R. Die losen Fasern und
Fäden, welche dann noch von den Zähnen mitgeführt werden, fliegen endlich unten ab
und gelangen durch einen Kanal k unter dem Zuführtische
z zum Auswurf.
Ein Uebelstand der beschriebenen allgemeineren Einrichtung der Lumpenwölfe, welcher
in der Hauptsache mit ein schlechtes ungenügend aufgelöstes Product bedingt, besteht
in dem ungenügenden Festhalten der Lumpen durch die Zuführcylinder. Dieselben
vermögen nicht die Lumpen bis zum Zertrennen des letzten Endes festzuhalten, so daſs
die letzten Reste der Lumpen immer ausgeworfen werden. Um diesem Nachtheile zu
begegnen, ordnen M. und J. Feder in Eupen (Erl. * D. R.
P. Kl. 76 Nr. 11724 vom 19. Mai 1880) an dem Cylinderpaare noch eine Mulde an, in
ähnlicher Weise, wie es für Reiſswölfe mit von den Cylindern abwärts gerichteter
Drehung der Reiſstrommeln von Lincke (1880 238 * 42) schon angegeben ist. Wie aus Fig. 4 Taf. 13 hervorgeht,
ist der obere Zuführcylinder c etwas zurückgelegt, so
daſs zwischen demselben und der Reiſstrommel eine Mulde m eingeschaltet werden kann. Diese Mulde m
ist auf der der Reiſstrommel zu gelegenen Seite gerade und tangential an dieselbe von
dem Berührungspunkte ihrer Spitze mit dem unteren Zuführcylinder c1 aus, von welchem
Punkte die Mulde auch gerade tangential an den unteren Zuführcylinder bis an den
oberen Zuführcylinder begrenzt ist. An den oberen Zuführcylinder, welcher nun glatt
sein kann, schlieſst sich die Mulde m ganz dicht an,
wie dieselbe auch gleichzeitig an dem Drucklager l des
oberen Zuführcylinders mit befestigt ist, mit diesem also sich hebt und senkt. Diese
Einrichtung dürfte einen Nachtheil insofern ergeben, als beim Durchgange eines
starken Balles Lumpen zwischen den Cylindern die Mulde die noch zwischen derselben
befindlichen Lumpenstücke sofort fahren läſst.
Eine Mulde hat jedoch auch immer wie ein Cylinderpaar den Nachtheil, daſs, wenn auf
einer Stelle eine dicke Lage durchgeht, die Mulde in der ganzen Breite gleich hoch
gehoben wird, also an den übrigen Stellen nicht mehr festhält. Die Anordnung einer
aus einzelnen Theilen bestehenden Mulde, einer sogen. Klaviermulde (vgl. Schimmel 1873 210 166), dürfte jedoch bei Lumpenwölfen nicht ganz
zufriedenstellen, da die Lumpen naſs gerissen und die Zwischenräume der Muldentheile
dabei verschmiert werden, die freie Beweglichkeit der letzteren also dadurch
erschwert, zuletzt ganz verhindert wird. Als ein weiterer Nachtheil einer solchen
der Bewegungsrichtung der Reiſstrommel entgegenstehenden Mulde kann noch geltend
gemacht werden, daſs durch das scharfe Festhalten ein Kurzreiſsen der Lumpen
unterstützt wird, da die einzelnen Fäden mehr abgeschlagen als ausgetrennt werden.
Es ist deshalb auch schon die Anordnung von Lincke
(1880 238 * 42) an Lumpen Wolfen mit aufwärts gerichteter
Drehung der Reiſstrommel angewendet worden und für weniger harte Lumpen kann
dieselbe unter Umständen genügen.
Zur Erzielung eines gut aufgelösten Lumpenstückes ist auch die oben beschriebene Einrichtung zum Auswerfen der ungerissenen
Lumpenstückchen abgeändert worden. K. F.
Gademann in Bieberich (Erl. * D. R. P. Kl. 29 Nr. 8418 vom 31. December
1878) ordnete über der Reiſstrommel an Stelle des Abstreichbleches, wie in Fig. 8 Taf. 13
skizzirt ist, eine mit Zähnen besetzte Walze d an,
welche die bis dahin an den Zähnen der Reiſstrommel hängen bleibenden
Lumpenstückchen abzustreifen und hinter die Maschine auszuwerfen hat. Die Walze S, welche die nach dem Verlassen der Zuführcylinder
abfliegenden Lumpenstücke auf das Zuführtuch zurück zu werfen hat, ist auch hier
beibehalten. Die Walze d hat eine etwas geringere
Geschwindigkeit als die Reiſstrommel und sind zur Vermeidung des Einfliegens der
Lumpenstücke in den Zwischenraum zwischen Trommel und Gestell wand seitliche
Führungsbretter m an dem Auswurfe der Lumpenstückchen
angebracht.
U. Kohllöffel in Reutlingen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 22754
vom 28. November 1882) hat bei seinen Lumpenwölfen das Zuführcylinderpaar aus der Wagerechten durch die Reiſstrommelachse nach
unten verlegt (Fig.
3 Taf. 1.3) und erhalten dadurch die nach dem Verlassen der Cylinder
tangential abfliegenden
Lumpenstückchen eine Richtung schräg nach vorn, so daſs dieselben nicht mehr auf die
Reiſstrommel zurückfallen können. Das Abstreichblech b
ist nach vorn verlängert und hegt hier ebenfalls dicht an der Reiſstrommel, um
gröſsere Lumpenstücke abzustreifen, welche dann durch den an Stelle der Stachelwalze
angeordneten Flügel S auf den Zuführtisch
zurückgeworfen werden. Ein zweites Blech g, verhindert,
daſs Lumpenstückchen von dem Flügel S auf dem Bleche
b nach hinten geworfen werden. – Der Flügel S erzeugt einen starken Luftstrom, welcher dem von der
Reiſstrommel erzeugten entgegen gerichtet ist. Damit der erste Luftstrom nicht
abblasend auf die an den Zähnen der Reiſstrommel hängenden Fäden wirkt, ist es
nöthig, das Blech b vorn sehr weit nach unten zu
verlängern, so daſs wenig freier Raum an der Reiſstrommel bleibt.
Die durch die Anordnungen zum Auswerfen der unzerrissenen Lumpenstückchen notwendige
Drehungsrichtung von der Zuführung weg nach oben bringt für die Lumpenwölfe
verschiedene Unbequemlichkeiten mit sich. Der Austritt des fertigen Productes ist
auf derselben Seite der Maschine, auf welcher die Zuführung der Lumpen sich befindet
und es ist daher schwer zu umgehen, daſs nicht ungerissene Lumpen in das gerissene
Product gelangen. Das Zurückbringen der hinten ausgeworfenen Lumpenstückchen auf den
Zuführtisch ist umständlich; dasselbe sollte auch beständig durch ein Zuführtuch
erfolgen, damit die kleinen Lumpenstückchen regelmäſsig in die frischen Lumpen
wieder eingestreut werden. Die Haube H, welche die
Reiſstrommel überdeckt, ist zusammengesetzt und für die Reinigung der Maschine
schwer zu entfernen. Endlich ist eine vollkommene Zuführungseinrichtung schwer
anzubringen. Die Reiſswölfe mit von der Zuführung weg nach unten arbeitender
Reiſstrommel bieten diese Unbequemlichkeiten nicht und dieselben wurden auch bisher
vortheilhaft zum Aufreiſsen von Fäden u. dgl. benutzt (vgl. H. Minssen 1864 173 * 406); doch fehlte
denselben jede Einrichtung um zu verhindern, daſs ungerissene Theile mit in das
fertige Product gelangen.
Der von W. S. Archer in New-York (* D. R. P. Kl. 76 Nr.
26268 vom 28. August 1883) angegebene, in Fig. 9 Taf. 13
dargestellte Reiſswolf hat eine nach unten arbeitende Reiſstrommel und eine Einrichtung zum Zurückhalten
ungerissener Theile. Dieselbe besteht aus einem einfachen, in einem Bogen B verschieden nahe der Zuführung (die hier aus einer
festen Mulde M und einem in dieselbe gepreſsten
Cylinder W besteht) zu stellenden Brette L. Unter demselben sind die beiden Bretter J und J1 angebracht, welche eine Trennung des fertigen
Productes von den ausgeworfenen Theilen ergeben. Die Reiſstrommel T, welche hier sehr klein genommen ist, weshalb
dieselbe auch bis zu 2000 Umgänge in der Minute machen soll, ist von einer einfachen
Haube H überdeckt, welche den von der Reiſstrommel
erzeugten Luftstrom abzulenken hat, so daſs das gerissene Product in die hinter der Maschine angeordnete Kammer K fliegt. In der Patentschrift ist noch eine Zuführungseinrichtung
angedeutet, bei welcher – entgegengesetzt der in Fig. 9 skizzirten –,
anstatt den Cylinder in die feste Mulde zu pressen, die Mulde durch Federn an den
festgelagerten Cylinder gedrückt wird, um dadurch eine gröſsere elastische
Festhaltung des eingeführten Materials zu sichern.
An einem solchen Wolfe mit abwärts arbeitender Reiſstrommel hat M. Demoulin in Dison bei Verviers (* D. R. P. Kl. 76
Nr. 30880 vom 7. September 1884) ein zweites Zuführtuch Z1 angeordnet, welches die ausgeworfenen ungerissenen Theile beständig zur
Aufgebestelle zurückbringt. Wie aus Fig. 9 Taf. 13 noch zu
entnehmen ist, schlieſst sich an das Brett J das über
die Walzen a laufende endlose Tuch Z1 an und der untere
Lauf des gewöhnlichen Zuführtuches Z ist über eine
tiefliegende Walze b angeordnet, so daſs zwischen
beiden Tüchern die ungerissenen Theile in die Höhe geführt werden.
Wie man nicht nur aus den wollenen, selbst minderwerthigsten Tuch- und Stricklumpen
und Fabrikationsabfällen bei der Wollwaaren-Erzeugung, sondern auch aus baumwollenen Abfällen Spinnfasern wiedergewinnt, so hat
man auch bereits seidene Lumpen wieder aufgelöst und
aus den so erzielten Fasern neues Garn gesponnen. Bei diesem werthvollen Materiale
ist es besonders wichtig, möglichst lange Fasern zu erhalten, und da in dieser
Hinsicht die gewöhnlichen Reiſswölfe nicht genügen, haben R.
Heller und F. Röber in Berlin (* D. R. P. Kl.
29 Nr. 18600 vom 29. September 1881) eine besondere, in Fig. 5 Taf. 13
veranschaulichte Reiſsmaschine für seidene Lumpen
angegeben. An Stelle der Reiſstrommel tritt hier eine guſseiserne Trommel T, auf welcher schraubengangförmig Messingplatten mit
eingesetzten Stahlnadeln befestigt sind. Die Nadeln stehen mehr in tangentialer
Richtung zum Umfange der Trommel und üben dadurch auf die zwischen einer Mulde Mund
einem Cylinder C gehaltenen Lumpen eine die einzelnen
Querfäden fester erfassende Wirkung aus. Die Nadeln stehen auch nicht in der
senkrechten Ebene zur Trommelachse, sondern schräg; doch ist diesem Umstände keine
Bedeutung beizulegen. Die Mulde M besteht aus Stahl
oder Bronze und der Cylinder C ist, wie dies schon von
C. Martin (1873 210 165)
angegeben wurde, mit Kautschuk belegt; jedoch wird die Mulde durch Gewichtshebel D an den Cylinder gedrückt. Die von den Zähnen der
Trommel aufgenommenen Fäden werden aus denselben durch die mit gröſserer
Umfangsgeschwindigkeit umlaufende Bürstenwalze B wieder
ausgestrichen.
M. Gotthelf in Braunschweig (* D. R. P. Kl. 29 Nr. 29169
vom 2. März 1884) macht diesem Verfahren der Zerfaserung werthvollerer Lumpen den
Vorwurf, daſs es dieselbe nicht schonend genug vornehme und dadurch nur ein
kurzfaseriges Product liefern könne. Bei der von ihm angegebenen Maschine wird die
Zerfaserung so vorgenommen, daſs jeder einzelne querliegende Faden für sich herausgetrennt wird. Von
einer in Drehung versetzten Welle mit 2 Excenter wird ein an die Stangen F
(Fig. 6 und 7 Taf. 13) dieser beiden
Excenter angelenkter Träger E auf den festen Säulen A in auf und nieder gehende Bewegung versetzt. An dem
Träger E ist in wagerechten Führungen eine mit spitzen
Nadeln versehene Schiene G verschiebbar. Diese Nadel
schiene G ragt aus den Führungen auf jeder Seite mit
einem Zapfen Z vor, welcher von dem senkrecht
geschlitzten Arme des an dem Träger E drehbaren
Doppelhebels H umfaſst wird. Beim Auf- und Niedergehen
des Trägers E schlägt das eine Ende des Hebels H gegen zwei an den Führungssäulen A stellbare Stifte J und
J1 und die Schiene
wird dadurch jedesmal am Ende des Aufganges nach auſsen und am Ende des Niederganges
wieder zurück bewegt. Auf den mit den Säulen A
verbundenen Schraubenspindeln L ist ein auf der unteren
Seite offener Rahmen M verstellbar, in welchen die zu
entfasernden Gewebestücke l eingespannt werden. Am Ende
des Aufganges des Trägers E stechen die Nadeln der
Schiene G demnach in das eingespannte Gewebestück l und bleiben während des Niederganges in demselben,
wobei sie also einen vor sich befindlichen Faden mitnehmen und letzteren aus den
senkrechten Fäden heraustrennen. Am Ende des Niederganges, wenn dann der
mitgenommene wagerechte Faden frei geworden ist, treten die Nadeln zurück und machen
dann ganz frei ihren Aufgang, um den nächsten Faden zu erfassen. Zu diesem Zwecke
wird der Rahmen M beständig um ein der Fadenstärke
entsprechendes Stück gesenkt, was durch ein die Schraubenspindeln L absetzend drehendes Schaltwerk von der Antriebswelle
aus bewerkstelligt wird.
Es braucht wohl nicht besonders betont zu werden, daſs dieses Verfahren im
Fabrikbetriebe keine Anwendung erfahren kann, einestheils wegen zu geringer
Leistungsfähigkeit, anderentheils weil die Gewebestücke zu verschiedenartig
vorkommen und ein solches Austrennen nur bei leichten Geweben mit weiter
Fadenstellung möglich ist. Höchstens für ein Austrennen von gröſseren, leicht
gewebteren Musterstücken, wo es darauf ankommen kann, ganze Fäden zu erhalten, wird
daher diese Maschine benutzt werden können.
Zum Zerfasern von seidenen Lumpen wird verschiedentlich
auch die von O. Schimmel und Comp. in Chemnitz zur
Ausführung gebrachte Grothe-Werner'sche Krempel (vgl. 1879 234 *
287) mit Vortheil verwendet. Die Lumpen brauchen dabei nicht vorgerissen zu werden,
sondern werden einfach auf dem Zuführtuche der Maschine aufgegeben, welche dieselben
in schonendster Weise mit zunehmender Geschwindigkeit der Zahn-Falzen aufarbeitet
und dabei eine groſse Leistungsfähigkeit ergibt. Die unter der Krempel abfallenden
unzerrissenen Gewebestückchen werden, ähnlich wie oben bei Demoulin, von einem endlosen Tuche beständig an die Aufgebestelle auf den
Zuführtisch zurückgeführt.
Wie für seidene Lumpen so ist die genannte Krempel auch
für leichtere wollene Lumpen zum Zerfasern derselben
vielfach in Benutzung, wie dieselbe auch zum Auflösen von harten Fäden u. dgl. gebraucht wird. Auch der
von Schneichel (1880 238 *
138) angegebene Apparat kann an einer Krempel ähnliche Dienste leisten.