Titel: | Verfahren, Knochen bei der Entfettung zu trocknen. |
Fundstelle: | Band 257, Jahrgang 1885, S. 530 |
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Verfahren, Knochen bei der Entfettung zu
trocknen.
Mit Abbildung.
[Verfahren, Knochen bei der Entfettung zu trocknen.]
F. Seltsam in Forchheim (Oesterreichisch-Ungarisches
Patent Kl. 23 vom 7. Februar 1885) will die Knochen vor der Entfettung dadurch
trocknen, daſs er über dieselben in einem geschlossenen Apparate die Dämpfe von
Benzin, Braunkohlentheeröl, Amylalkohol o. dgl. leitet, welche das Wasser mit sich
fortführen sollen.
Textabbildung Bd. 257, S. 530
Die zu entfettenden Knochen werden ohne vorherige Zerkleinerung in den mit Siebboden
a versehenen Apparat A
gebracht, welchem durch ein Rohr g das erforderliche,
durch die Dampfschlange f erhitzte Lösungsmittel
zugeführt wird. Die gebildeten Dämpfe verdichten sich zum Theile an den unteren
Schichten der Knochen, erwärmen dieselben und lösen gleichzeitig das Fett. Diese
Erwärmung steigert sich nach und nach, bis die Knochen die Dampftemperatur des
Lösungsmittels annehmen. Nunmehr beginnt der eigentliche Trocknungsprozeſs. Die
Dämpfe streichen jetzt frei durch die Knochen hindurch und ihr Bestreben, sich mit
Wasserdampf zu sättigen, führt in einem der Temperatur dieser Gase entsprechenden
Grade das Verdampfen des in den Knochen enthaltenen Wassers herbei.
Die auf diese Weise mit Wasserdampf gesättigten Benzin- oder sonstigen
Entfettungsgase entweichen durch das Rohr b nach dem
Kühler B, woselbst eine Verflüssigung des Wasserdampfes
und der dampfförmigen Lösungsmittel eintritt, welche sich in dem Behälter D sammeln. Das specifisch leichtere Lösungsmittel wird
durch das Rohr h zu dem Extractionskessel A zurückgeführt. Ist so sämmtliches Wasser aus den
Knochen beseitigt, womit in der Regel auch die Entfettung beendet ist, so wird in
bekannter Weise durch gespannten Dampf das den Knochen noch anhaftende Lösungsmittel
entfernt.
Die so behandelten Knochen sollen völlig entfettet, trocken und geruchlos sein, sich
leicht zerkleinern lassen und guten Leim geben. (Vgl.
W. Büttner bezieh. Steinmüller S. 25 und S. 191 d. Bd.)