Titel: | Ueber Neuerungen an Lochapparaten. |
Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 11 |
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Ueber Neuerungen an Lochapparaten.
Patentklasse 49. Mit Abbildungen auf Tafel 2.
Ueber Neuerungen an Lochapparaten.
Bei Lochapparaten für kleinere Werkstätten wird das
Abbrechen der Stempel schwerer empfunden als in gröſseren Fabriken, da dort
gewöhnlich Hilfsmaschinen zur Herstellung neuer Stempel fehlen und die Beschaffung
neuer Stempel mit Umständlichkeiten verknüpft ist. Die Chemnitzer Blechbearbeitungsmaschinenfabrik Richard Wagner in Chemnitz (*
D. R. P. Nr. 32803 vom. 7. März 1885) hat deshalb an Lochapparaten eine Einrichtung
getroffen, durch welche einem öfteren Abbrechen der Stempel vorgebeugt und
gebrochene Stempel leicht ersetzt werden sollen. Es sind gedrehte Stempel nicht erforderlich und wird für dieselben gezogener Rund- oder Profilstahl, welcher käuflich
leicht zu haben ist, verwendet, so daſs auch in ganz kleinen Werkstätten jeder
Arbeiter die Stempel selbst anfertigen kann. Von dem Stahlstabe werden Stücke
abgeschnitten, an deren einem Ende dann ein kleiner Kopf angestaucht wird. Nachdem
diese Stahlstücke a gehärtet sind, werden sie, wie aus
Fig. 13
und 14 Taf. 2
zu entnehmen ist, als Stempel in die Patrone b
eingesetzt, so daſs der darauf eingestekte Pfropfen c
die erweiterte Bohrung der Patrone ausfüllt. Zum bequemen Einsetzen der Patrone ist
der Schlitten des Lochapparates mit der Aussparung g
versehen, in welche das leicht herausnehmbare Füllstück f (Fig.
15 Taf. 2) eingeschoben wird; an letzteres kann die verschiebbare Platte
d mittels der Flügelschraube e leicht fest geklemmt werden, um das Füllstück am
Herausfallen aus dem Stempelschlitten zu verhindern. Der Schlitten bewegt sich in
einer leicht nachstellbaren Schwalbenschwanzführung, welche selbst nach jahrelangem
Gebrauche ein Lockerwerden des Schlittens nicht zulassen soll. Der unbrauchbar
gewordene Stempel läſst sich durch einen sehr billigen neuen Stempel in weniger als
einer Minute Zeit ersetzen.
Zum Lochen von Werkstücken, die ihrer Gröſse wegen schwer zu handhaben sind, wie z.B.
von Blechen zu Kühlschiffen und anderen Behältern,
haben Aug. Taeschner und Franz
Fischer in Berlin (* D. R. P. Nr. 33527 vom 17. April 1885) einen tragbaren Lochapparat entworfen, bei welchem Stempel
und Matrize sich während der Arbeit gegen einander bewegen. Dabei ist der Apparat so
eingerichtet, daſs der Arbeiter denselben an einem Henkel in der einen Hand festhält und
auf das zu lochende Stück aufbringt, während er mit der anderen Hand durch Drehung
eines Rades oder einer Kurbel die Lochung vollführt.
Wie in Fig. 12
Taf. 2 veranschaulicht, sind zu einem durch aufschraubbaren Deckel verschlossenen
Gehäuse A die beiden Zahnstangen a und b durch die Leisten
c, d und entsprechende Bohrungen geführt. Von
diesen Zahnstangen trägt a den Kopf f für den Stempel g,
welcher in die von der Zahnstange b getragene Matrize
h eindringt, sobald beide gegen einander bewegt
werden. Zur Ausführung dieser Bewegung dient das Zahnrad t, welches in beide Zahnstangen eingreift. Dieses Rad t wird von der Welle h aus
mittels der Kurbel K gedreht, indem das Rad s mit den Zahnbogen m und
das damit verbundene Zahnrad n mit dem Zahnbogen o im Eingriffe steht. Die Aussparung in dem Zahnbogen
o gestattet der Achse des Rades s durch dieselbe zu treten, so daſs der
Antriebmechanismus einen sehr kleinen Raum einnehmen kann. Die Achsen der Zahnräder
n, s und t können mit
ihren Zahnrädern und Zahnbogen aus einem Stücke in Stahlguſs hergestellt werden, um
auch hinsichtlich der Herstellung sämmtlicher Theile des Apparates die möglichst
gröſseste Einfachheit zu erzielen. Der durch die Schrauben p an dem Gehäuse A gehaltene und leicht
abnehmbare Deckel gestattet eine bequeme Zugänglichkeit zu allen beweglichen
Theilen. Der mit dem Gehäuse A aus einem Stücke
gegossene Henkel H ermöglicht eine bequeme Handhabung
des Apparates. Man kann auch das Vorgelege noch erweitern oder ganz fortlassen, so
daſs man im letzteren Falle bei schwächeren Blechen die Kurbel K unmittelbar mit dem Rade t in Verbindung bringt.
Zum Lochen von T-Trägern u.
dgl. auf dem Bauplatze selbst soll ein von Wilh. Werner in Gr.-Rosenburg bei Calbe a. d. Saale (*
D. R. P. Nr. 31632 vom 21. Oktober 1884) angegebener fahrbarer Lochapparat dienen. An der Seite eines mit Laufrollen versehenen
Wagens, welcher auch mit einer Blechschere ausgerüstet ist, wird ein Lochapparat
befestigt, dessen Stempel entweder nur mittels eines Excenters und eines einfachen,
erforderlichenfalls zu verlängernden Hebels, oder auch für gröſsere zu durchlochende
Stärken mittels eines auf den Excenterhebel wirkenden Klinkengesperres bewegt wird.
Der Stempel ist dabei frei durch an das Excenter sich anlegende Druck- und Zugstücke
mit demselben in Verbindung.