Titel: Grether's bez. Beck und Rollason's Schlauchkuppelung.
Fundstelle: Band 259, Jahrgang 1886, S. 114
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Grether's bez. Beck und Rollason's Schlauchkuppelung. Patentklasse 47. Mit Abbildungen auf Tafel 7. Grether's bez. Beck und Rollason's Schlauchkuppelung. Die bereits mehrfach abgeänderte und verbesserte Grether'sche Schlauchkuppelung (vgl. 1878 229 * 233. 1880 236 * 13. 1881 241 * 172. 1882 243 * 193) wird jetzt in der durch Fig. 13 Taf. 7 veranschaulichten Form von Grether und Comp. in Freiburg i. B. zur Ausführung gebracht; dieselbe unterscheidet sich von den früheren Constructionen durch gröſsere Einfachheit und eine verbesserte Abdichtung. Die beiden Hälften a sind wieder gleichartig und der bekannte dreifache Hakenverschluſs b ist beibehalten. Während aber die älteren Kuppelungen zur Dichtung einen in den gegenüber liegenden Stirnflächen eingelassenen Gummiring besitzen, erfolgt jetzt nach dem Zusatzpatente von J. Grether in Freiburg und G. Witte in Berlin (* D. R. P. Nr. 29375 vom 21. Mai 1884, Zusatz zu * Nr. 25405) die Abdichtung durch zwei Gummiringe c von 5-förmigem Querschnitte. Dieselben werden durch den im Schlauche herrschenden Wasserdruck aus einander gepreſst, so daſs sie sowohl gegen einander, als an die Metallringe der Schlauchenden zur festen Anlage kommen. Durch diese Gummiringe können die früher benutzten Nachzuggewinde in Wegfall kommen, wodurch einestheils die Kuppelung vereinfacht und anderentheils die Länge derselben, folglich die Länge des steifen Theiles in der Leitung, verkürzt wird. Auf der Erfindungsausstellung in London 1885 zeigten Beck und Comp. in London eine von A. Rollason in London (Englisches Patent 1885 Nr. 5403) angegebene Schlauchkuppelung, bei welcher eine dichte Verbindung in schnellster Weise einfach durch das Ineinanderstecken der beiden Kuppelungshälften zu erzielen ist. Wie aus Fig. 11 und 12 Taf. 7 zu entnehmen, erhält die eine Kuppelungshälfte a einen eingelegten Gummiring c und einen aufgeschraubten Hohlring b; in letzterem ist ein aus drei Theilen d, d1 und d2 bestehender Ring beweglich; die beiden Theile d1 und d2 werden von einem durch b geschlagenen Stifte gehalten und sind durch in ihren Schlitzen am anderen Ende sich führende Stifte mit dem Theile d verbunden, welcher durch die Wirkung einer in der Hülse h eingeschlossenen Spiralfeder stets nach innen zu gedrückt wird. Die Spiralfeder sucht also den dreitheiligen Ring immer zu schlieſsen und dabei wird ihre Hülse h durch eine zwischen zwei unter der Feder liegende Scheiben gefaſste Gummiplatte vor eindringendem Wasser und Unreinigkeiten geschützt. Mit dem Theile d ist auſserhalb der Hülse h noch eine zweite Hülse h1 verschraubt, mittels welcher der dreitheilige Ring beim Lösen der Kuppelung aus einander gebracht werden kann. Der zweite Kuppelungstheil a1 erhält einen vorstehenden Rand, hinter welchen nach dem Einstecken der dreitheilige Ring schnappt und der dadurch fest an den Gummiring c gepreſst wird. Der Ring b besitzt noch ein zu gewöhnlichen Schlauchkuppelungen passendes Gewinde e und es kann somit im Nothfalle mit der Hälfte a ein Schlauchende mit Kuppelung durch Ueberwurfmutter verbunden werden. Die auf der einen Seite vorstehende Hülse h und ein auf der anderen Seite vorgesehener Anguſs am Ringe b gestatten das Anlegen eines gewöhnlichen Schlauchschlüssels.

Tafeln

Tafel Tafel 7
Tafel 7