Titel: | Zur Nachweisung von Traubenzucker in Leder. |
Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 560 |
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Zur Nachweisung von Traubenzucker in
Leder.
Kohnstein's Nachweisung von Traubenzucker in Leder.
Nach B. Kohnstein (Gerber,
1885 S. 229) wird zum Beschweren von Leder mit Traubenzucker namentlich Syrup
verwendet. Verschiedene im Handel vorkommende Proben Syrup hatten folgende
Zusammensetzung:
I
II
III
IV
Wasser
14,53
14,20
16,32
19,80
Traubenzucker
20,00
31,80
35,01
31,03
Org. Nichtzucker
64,68
53,53
48,09
48,81
Asche
0,49
0,47
0,58
0,36.
Es genügt daher nicht, den Gehalt eines Leders an
Traubenzucker mit Fehling'scher Lösung zu bestimmen, da
die übrigen Bestandtheile des Syrups, Dextrin u. dgl., ebenfalls in Frage kommen.
Andererseits ist zu berücksichtigen, daſs Leder, welches mit Fichten, Sumach oder
Valonea gegerbt ist, Stoffe enthält, welche ebenfalls Fehling'sche Lösung reduciren (vgl. Eitner
1883 248 218). Ferner enthalten mit Gerbstoffextracten
gegerbte Leder neben Gerbstoff gröſsere Mengen von Extractivstoffen, welche theils
schwer, theils gar nicht von den im Kartoffelsyrup enthaltenden
Nichtzuckerbestandtheilen unterschieden werden können, während nach dem alten
Verfahren in Gruben gegerbtes Leder nur 4 bis 6 Proc. wasserlösliche Stoffe
enthält.
Zur Ausführung der Untersuchung werden nur 20 bis 25g des fein geschnittenen Leders bei 100° getrocknet, um den Wassergehalt zu bestimmen. Dann laugt man die Probe 4
bis 5 mal mit warmem Wasser aus, filtrirt und füllt zu 0l,5 auf. Hiervon werden 100cc
eingedampft; der Rückstand, getrocknet und gewogen, gibt die Gesammtmenge der durch Wasser auslaugbaren
Stoffe, Gerbstoffe und Farbstoffe, Gallussäure und weitere Extractivstoffe von
Gerbematerial herrührend, dann etwaiger Zucker, Dextrin und Extractivstoffe von der
späteren Zurichtung. Nun wird eingeäschert und die Aschenmenge sowie hierauf das Verhältniſs bestimmt, in welchem Gerbstoff,
Farbstoff und Gallussäure zu den übrigen Stoffen der ausgelaugten Masse stehen, um
Schlüsse ziehen zu können, ob diese ganze Masse aus Stoffen besteht, welche von der Gerbung
herrühren, oder ob ein Theil derselben erst später in das Leder gebracht wurde. Für
diesen Zweck versetzt man 200cc mit 6g frisch geglühtem Magnesiumoxyd und schüttelt so
lange, bis die darüber stehende Flüssigkeit mit Eisen und Leim keine Reaction mehr
zeigt. Von Magnesiumoxyd werden Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure aufgenommen,
alles übrige bleibt in Lösung.
Man filtrirt und dampft einen gemessenen Theil des Filtrates ein, trocknet, wägt und
bestimmt auch jetzt den Aschengehalt, Nachdem man die Zahlen der beiden Wägungen
nach Abschlag des Aschengehaltes von einander abzieht, erhält man als Unterschied
die Menge des aus der abgewogenen Menge Leder erhaltenen Gerbstoffes, Farbstoffes
und der Gallussäure. Die Menge der anderen Extractivstoffe hat man aus der zweiten
Wägung zu nehmen. Man hat die ziemlich festen Verhältnisse, in welche die
Gerbstoffgruppe (Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure) zu den anderen
Extractivstoffen jeweilig bei den verschiedenen Gerbmitteln stehen, in mehreren mit
solchen Materialien gegerbten Ledern bestimmt, und benutzt nun diese Verhältnisse in
dem bestimmten Falle zur Berechnung der Extractivstoffe, welche der gefundenen Menge
der der Gerbstoffgruppe angehörigen Stoffe entsprechen. Stimmt nun diese letztere
durch Rechnung gefundene Zahl mit der obigen durch Wägen des eingedampften Filtrates
gefundenen, ganz oder nahezu überein, so ist das Leder normal. Ergibt sich aber ein
Unterschied dadurch, daſs letztere Zahl gröſser erscheint, dann sind dem Leder nach
der Gerbung fremde Stoffe beigebracht worden, wo dann auch aus dieser Abweichung die
Menge dieser fremden Stoffe gerechnet werden kann.
Für die Zuckerbestimmung werden 50 bis 60cc der ersten Lösung mit Fehling'scher Lösung versetzt, bis keine Reduction mehr erfolgt. Kohnstein hat gefunden, daſs Traubenzucker Stoffe
enthält, die mit der Fehling'schen Lösung Niederschläge
geben, welche, wenn das Kupferoxydul als Oxyd oder reducirt als Kupfer gewogen wird,
zu hohe Zahlen liefern. Um diesem Fehler auszuweichen, wird das gut gewaschene
Kupferoxydul in Salzsäure gelöst und Schwefelwasserstoff unter Erwärmen, damit sich
das erhaltene Kupfersulfid besser zusammenballt, eingeleitet. Man filtrirt nun
rasch, wäscht mit Schwefelwasserstoff haltigem Wasser die letzten Spuren von
Salzsäure aus, glüht im Rose'schen Tiegel mit etwas
Schwefel im Kohlensäurestrom und wägt das gebildete Kupfersulfid, welches auf
Traubenzucker umgerechnet wird.
Wenn man von der gesammten Extractmenge, welche man aus dem zu untersuchenden Leder
erhalten hat, die Menge der Stoffe, welche hier als Gerbstoffgruppe bezeichnet sind,
dann die dazu gehörigen Extractivstoffe, endlich den gefundenen Zucker abrechnet, so
erhält man die Menge der in dem Appreturmittel neben dem Zucker vorhanden gewesenen
Stoffe, aus deren Vergleich mit der Zuckermenge man ersehen kann, ob das Appreturmittel in
festem Traubenzucker oder in Stärkesyrup bestand. Sollen auch die Nichtzuckerstoffe
des Syrups bestimmt werden, so ist die sonst gebräuchliche Behandlung mit Bleiessig
unstatthaft, vielmehr muſs mit Magnesia geschüttelt werden. (Vgl. Simand 1885 256 38.)
Fichtensohlleder, in der k. k.
Versuchsstation gegerbt, enthielt z.B. in 100 Th. lufttrockener Substanz:
I
II
Wasser
14,64
–
Mit Wasser auslaugbar
7,93
16,86
Hiervon organische Substanz
6,89
15,98
Unorganische Asche
1,04
0,88
Von Magnesiumoxyd aufnehmbar
(Gerbsäure, Farbstoffe, Gallussäure)
4,01
3,17
Von Magnesiumoxyd nicht fällbar
2,88
12,81
Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau- benzucker gerechnet
1,12
4,62.
Dieses Fichtensohlleder wurde mit Glukose behandelt. Das bei 100°
getrocknete Leder wies eine Gewichtszunahme von 10,93 Proc. auf. Die Analyse ergab
die unter II angegebenen Bestandtheile, somit:
Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
Stoffe
15,98
Davon ab von Magnesia aufnehmbar
3,17
Die diesen Stoffen entsprechende Menge
Extractivstoff, gefunden durch Rechnung aus obigen Zahlen,
näm- lich aus (4,01 : 2,88 = 3,17 : x)
2,27
––––––
10,54
Der durch Wägung des Leders vor und nach
der Zurich- tung gefundene Unterschied betrug
10,93
––––––
Verlust
0,39 Proc.
Fichtensohlleder, Handelswaare,
enthielt in 100 Theilen:
Wasser
12,38
Auslaugbar
14,68
Hiervon organische Substanzen
14,03
Unorganisch (Asche)
0,65
Von Magnesia aufnehmbar
3,36
Von Magnesia nicht fällbar
10,67
Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Traubenzucker gerechnet
6,05
Hieraus folgt:
Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
Stoffe
14,03
Davon ab von Magnesia aufnehmbar
3,17
Die diesen Stoffen entsprechende Menge
Extractivstoffe, gefunden aus (4,01 : 2,88 = 3,36 : x)
2,41
––––
Fremde Stoffe
8,45.
Da auf diese Menge von 8,45 Th. 6,05 Proc. reiner
Traubenzucker entfallen, so war obiges Leder mit festem
Traubenzucker beschwert.
Eichensohlleder erzeugt an der k. k.
chemisch-technischen Versuchsstation enthielt:
I
II
Wasser
14,70
–
Mit Wasser auslaugbar
5,00
15,58
Hiervon organisch
3,96
14,68
Unorganisch
1,04
0,90
Von Magnesia aufnehmbar
2,76
2,51
Von Magnesia nicht fällbar
1,20
12,17
Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau- benzucker
gerechnet
0,91
4,80
Dasselbe, mit Traubenzucker beschwert, gab eine
Gewichtszunahme von 11,08 Proc. und die unter II angegebenen Bestandtheile,
woraus:
Gesammtmenge der ausgelaugten organischen
Stoffe
14,68
Davon ab von Magnesia aufnehmbar
2,76
Die diesen Stoffen entsprechende Menge
Extractivstoffe, gefunden durch Rechnung aus (2,76 : 1,20 = 2,51 :
x)
1,09
––––––
10,83
Durch Wägung des Leders vor und nach der
Zurich- tung gefunden
11,08
––––––
Verlust
0,25 Proc.