Titel: | Ueber Neuerungen im Mühlenwesen; von Prof. Fr. Kick. |
Autor: | Fr. Kick |
Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 1 |
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Ueber Neuerungen im Mühlenwesen; von Prof.
Fr. Kick.
(Patentklasse 50. Fortsetzung des Berichtes Bd.
259 S. 385.)
Mit Abbildungen auf Tafel
1 ff.
Kick, über Neuerungen im Mühlenwesen.
7) Es folge nun die Besprechung der Neuerungen an den
Desintegratoren, Schleudermühlen oder Schlagstiftmaschinen selbst und sei zunächst auf die bereits in dem
früheren Theile dieses Berichtes (S. 394 v. Bd.) erwähnten Dismembratoren mit Ventilator von Nagel und Kaemp in
Hamburg (* D.
R. P. Nr. 26904 vom 23. Februar 1883 und Zusatz * Nr. 29512 vom 15. Mai
1884) näher eingegangen. Es enthalten diese beiden Patente verschiedene
Anordnungen der Verbindung des Dismembrators mit Ventilatoren. Das Uebereinstimmende
dieser Anordnungen liegt darin, daſs die Achse der Stiftenscheibe zugleich auch
Ventilatorachse ist, daſs sich daher beide mit gleicher Umlaufzahl drehen. Im
Uebrigen kann die Anordnung sehr verschieden sein: Bei einem einfachen Dismembrator
kann der Ventilator gesondert als Saugventilator hinter die rotirende Stiftenscheibe
gestellt sein, derart, daſs er die von der Schlagstiftscheibe ausgeschleuderte Luft
und das Mahlgut ansaugt und in ein senkrechtes Rohr treibt, in welchem das Mahlgut
bis unter Dach gehoben werden kann. Um hierbei den Ventilator genügend mit Luft zu
speisen, ist demselben auch gestattet, äuſsere Luft in regulirbarer Menge
anzusaugen. Bei einem doppelten Dismembrator ist die Stiftenscheibe beiderseits mit
Stiften oder Schlagbolzen besetzt und sind hier zwei Ventilatoren angebracht, deren
Aufgabe für jede Abtheilung des Dismembrators die früher erwähnte ist. Bei einer
dritten Anordnung ist die Stiftenscheibe eines doppelten Dismembrators über die
Schlagstifte hinaus fortgesetzt und trägt beiderseits zahlreiche, kleine
Ventilatorflügel f, wie dies Fig. 1 Taf. 1 andeutet;
hierbei wird der gröſsere Theil der zur Hebung des Mahlgutes erforderlichen Luft
durch die Oeffnungen e im Gehäuse angesaugt. Eine
vierte Anordnung ist endlich in Fig. 2 Taf. 1 im
senkrechten Durchschnitte dargestellt. Dieser Dismembrator ist ein einfacher und
sind an der Rückwand der Stiftenscheibe S die gröſseren
Flügel c, an der mit Stiften besetzten Vorderwand die
kleineren Flügel i angebracht; dadurch soll der auf
beide Scheibenseiten sonst
ungleich wirkende Luftdruck möglichst ausgeglichen und ein Schub in der
Achsenrichtung vermieden oder doch möglichst herabgemindert werden.
Die Schlagstiftmaschine von Bergmann und
Schlee in Halle a.
S. (* D. R. P. Nr. 28949 vom 16. März 1884 und
Zusatz * Nr. 29484 vom 25. Mai 1884) hat zu dem in der Patentbeschreibung
angegebenen Zwecke: „dem Uebelstande eines zu raschen Mahlgutdurchganges
abzuhelfen“, die in Fig. 3 Taf. 1 im
Längsschnitte dargestellte Anordnung erhalten, a ist
die Speisewalze, b die Zuführungsschnecke, c und d sind zwei
Desintegratorscheiben, t und m Trommel und Mantel, welche die Fortsetzung dieser Scheiben bilden und
das Mahlgut zwingen, länger in der Maschine zu verweilen und zahlreichere Stöſse zu
empfangen. Die Stifte der Trommel und des Mantels sind im Querschnitte länglich oval
und so schräg gestellt, daſs sie die Weiterführung des Mahlgutes fördern. Um die
Geschwindigkeit dieser Weiterbewegung ändern zu können, lassen sich die am Mantel
angebrachten Stifte durch Vorrichtungen, welche an jeder Stiftenreihe angebracht
sind, verstellen, d.h. um ihre Achsen etwas verdrehen. An dem cylindrischen Theile
der Trommel sind schief gestellte Schlagleisten l,
welche das Mahlgut gegen das Sieb m1 werfen. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, erhält
die Trommel ihre Bewegung von der Riemenscheibe s1, der Mantel von der Riemenscheibe s2. Das feine Mahlgut,
welches durch das Sieb geht, gelangt nach dem Auslaufe z1, das grobe Mahlgut nach z2.
Dem Berichterstatter erscheint es fraglich, ob den Zwecken einer entwickelten
Müllerei durch diese Anordnung gedient sein kann. Jedenfalls wird sich dort, wo die
Scheibe sich an den Mantel setzt, Mahlgut häufen und leicht über die Gebühr
erwärmen.
Die übrigen hierher gehörigen patentirten Neuerungen (C.
Schütze Nr. 24803, C. Schröder Nr. 28859 und
29719 bez. J. Hospelt Nr. 33185) erscheinen für
Getreidevermahlungen von keinem Belange.
8) Weizenschneidmaschinen, Weizenspaltmaschinen. Die Weizenschneidmaschinen haben bekanntlich den Zweck, die
Körner des Weizens in Stückchen der Quere nach zu zerschneiden, also ein grobes
Schrot zu bilden, mit thunlichster Vermeidung der Bildung von Schrotmehl. Die Weizenspaltmaschinen sollen das Weizenkorn der Furche
nach spalten und das so gebildete Schrot würde dann, auf Bürstmaschinen geputzt,
auch eine Entfernung des in der Spalte enthaltenen
Staubes gestatten. Es liegt also beiden Maschinengruppen eine berechtigte Idee zu
Grunde; doch haben sich die Weizenschneidmaschinen für die Dauer meist deshalb nicht
bewährt, weil die Werkzeuge der Theilung sich bald abstumpfen und dann quetschend
wirken, wobei sich viel Schrotmehl einstellt, der Zweck daher nicht erreicht wird;
das Spalten des Weizens der Länge der Körner nach gelingt aber stets nur
theilweise.
Ferd.
Lange in Kiel
(* D. R. P. Nr. 33608 vom 27. Februar 1885) hat eine Weizenschneidmaschine angegeben, welche von den bisher bekannten
Constructionen wohl wesentlich abweicht, bei welcher aber einerseits eine gute
Arbeit auch nur so lange möglich ist, als das angewendete Messer scharf bleibt,
andererseits die Menge der Leistung ziemlich beschränkt ist. Die Fig. 5 und 6 Taf. 1 zeigen die
Anordnung der arbeitenden Theile. Ein Cylinder C ist
mit Grübchen versehen, in welche sich die Getreidekörner der Längsrichtung nach
einstellen. Die vorstehenden Hälften werden durch das Messer m abgeschnitten. Sind die Grübchen an der Auſsenseite des Cylinders (Fig. 5), so
läuft derselbe mit dichtem Anschlusse unter einer Gosse hin, in welcher sich das
Messer m mit seiner Schneide befindet. Die in den
Grübchen bleibenden Hälften der Körner fallen unten ab und die abgeschnittenen
oberen Hälften werden aus der Gosse durch später folgende Grübchen hinausgeführt.
Befinden sich die Grübchen auf der Innenfläche des Cylinders (Fig. 6), so werden die
darin verbliebenen Hälften in der Richtung der Bewegung gehoben und fallen in eine
entsprechend geformte Rinne R, aus welcher sie durch
eine Schnecke S zum Auslaufe geführt werden.
F. Lange hat noch ein weiteres Patent * Nr. 34622 vom
10. April 1885 für denselben Zweck genommen, welchem zufolge der Weizen durch
kreisrunde Löcher der Bodenplatte eines Gefäſses, mit einer seiner Spitzen voran,
gegen eine in geringem Abstande von der Bodenplatte rotirende Eisenscheibe – oder
bei cylindrischem Boden, gegen eine Eisentrommel – fallen soll. Diese Eisenscheibe
stützt die Körner und verhindert deren Fall so lange, bis eines der in dieselbe
eingesetzten Messer den vor der Bodenplatte vorstehenden Theil des Kornes
abschneidet. Die Arbeit kann auch hier nur bei scharfen, dicht an der Bodenplatte
vorbei streichenden Messern gut erfolgen.
Auf Weizenspaltmaschinen beziehen sich die Vorschläge
von Georg
Kiefer in Feuerbach-Stuttgart (*
D. R. P. Nr. 26751 vom 7. Oktober 1883 und Nr. 27897 vom 28.
December 1883). Zunächst sind zur Theilung der Körner zwei Mahlscheiben
angewendet, deren eine mit concentrischen Furchen versehen ist, während die zweite
Scheibe Furchen besitzt, welche tangential gegen einen Zugkreis gerichtet sind,
dessen Radius etwa ⅔ des Scheibenhalbmessers beträgt. Der mit Furchen versehene
Scheibentheil ist eine Ringfläche, welche vom Rande kaum auf ⅓ des Halbmessers
einwärts läuft. Der innere Theil der Scheiben bildet den Schluck. Der äuſsere
geriffelte Theil steigt gegen den Umfang etwas an, so daſs der Scheibenabstand dort
am kleinsten ist. Die Körner sollen der Länge nach in den tangential zum Zugkreise
gelegten Furchen auswärts gleiten und von den Kreisfurchen schlieſslich gefaſst und
gespalten werden. Bei dem zweiten Vorschlage verwendet Kiefer eine geriffelte Scheibe und gegen dieselbe gestellte, eigenthümlich
geformte Messer m (Fig. 7 Taf. 1) an; aus
dieser Figur, welche in ⅔
n. Gr. die Art des Fassens und Brechens der Körner darstellt, ist ersichtlich, daſs
die geriffelte Scheibe S an dem Messer m vorbei streicht und hierbei die Körner faſst und
spaltet. Der Arbeitsvorgang kann sehr vollkommen erfolgen, wenn den Körnern Zeit
gelassen ist, sich richtig einzulegen und an der Messerkante erforderlichen Falles
sich zu drehen, bis das Fassen an der Spalte erfolgt. Sowie aber die Bewegung der
Scheibe sehr rasch vor sich geht, findet das Durchreiſsen und Brechen unregelmäſsig
statt. Die Leistung dieser Maschine kann keine groſse sein.
Hier sei bemerkt, daſs man mittels Riffelwalzen sowohl, wie mittels glatter Walzen
auch den Weizen spalten kann. Wendet man Riffelwalzen
an, bei welchen die Form der Riffel jene ist, welche in D.
p. J. 1880 Bd. 237 Taf. 10 Fig. 11 angegeben wurde,
so braucht nur der Weizen der Gröſse nach sehr genau sortirt und die Entfernung der
Walzen richtig eingestellt zu sein und man wird bei richtiger Voreilung derjenigen
Walze, deren Zähnchen in der Bewegungsrichtung stehen, die Mehrzahl der Körnchen in
der Spalte theilen. Die Wirkung wird jedoch sogleich wesentlich ungünstiger, wenn
die Geschwindigkeiten groſse sind und die Körnchen nach dem Einfallen nicht Zeit
finden, sich quer zu legen. Auch mit glatten Walzen
gleicher Geschwindigkeit kann man dann sehr gut
namentlich harten Weizen spalten, wenn man den Walzenabstand richtig eingestellt hat
und eine solche Zuführung des Weizens anwendet, daſs die Körnchen mit ihrer
Längenrichtung parallel den Walzenachsen liegen. Es würde sich wohl der Mühe lohnen,
diese Arbeitsmittel, welche nur sehr geringer Abnutzung unterliegen, zum Zwecke des
Spaltens des Weizens noch mehr heranzuziehen, als dies besonders durch Seck bereits geschah. In manchen Mühlen wird ein
Hochschrot auf Riffelwalzen hergestellt, welches aus etwa 50 Proc. gespaltener und
50 Proc. noch ganzer Körner besteht. An dieser ungleichen Einwirkung ist zumeist die
verschiedene Korngröſse Ursache.
9) Walzenstühle. Es liegen über verschiedene
Verbesserungen an Walzenstühlen zahlreiche Patente vor, welche sich theils auf den
Antrieb, die Walzeneinstellung, die selbstthätige Ausrückung und die Ventilation
(Kühlung) beziehen. Darunter erscheinen mehrere erwähnenswerth, obwohl keine einzige
der zu besprechenden Neuerungen von hervorragender Wichtigkeit ist. In Bezug auf den
Antrieb der Walzen ist die Anordnung von F. Wegmann,
welche den Rädertrieb ohne Auswechslung der Räder auch bei bedeutender
Verschiedenheit des Abstandes der Walzenachsen, mithin bei verschieden abgenutzten
Walzen gestattet, besonders beachtenswerth. Zu erwähnen sind ferner Verbesserungen
an Riementrieben und kann wohl bemerkt werden, daſs der Antrieb der Walzen nur durch Riemen immer mehr Verbreitung gewinnt. Die
genaue und bequeme Einstellung der Walzen, sowie die Feststellung jener kleinsten
Entfernung, bis zu welcher die Walzen in der Arbeit sich einander nähern können,
bildete wohl schon früher einen Gegenstand der Aufmerksamkeit und wurde bei vielen Stühlen
vollkommen gut gelöst; einige hierher gehörige Neuerungen sollen im Folgenden
Erwähnung finden. Ist die Mindestentfernung der Walzen eingestellt und dadurch eine
unmittelbare Berührung derselben verhindert, so ist eine selbstthätige Abstellung
bei unterbrochenem Zulaufe des Mahlgutes zum Zwecke der Schonung der Walzen nicht
erforderlich; sie ist aber doch deshalb gut, weil hierdurch die Nachtheile möglicher
mangelhafter Einstellung vermieden werden. Ueberflüssig erscheint dem
Berichterstatter die Ventilation der Walzenstühle, weil bei denselben eine
bedeutendere Erhitzung bei richtigem Gebrauche und guter Instandhaltung nicht
vorkommt. Allerdings kann sie bei feuchtem Mahlgut zur Trocknung desselben ganz
wesentlich beitragen und hierzu Berechtigung besitzen.
Bevor in die Besprechung der erwähnten Einzelheiten eingegangen wird, sei noch
deshalb der Entfernung der Keime durch die Anwendung
von Walzen gedacht, weil diese Frage einen heftigen Patentstreit in England
entfachte. Bereits in der ersten Auflage meines Lehrbuch der
Mehlfabrikation (Leipzig 1871) sagte ich auf S. 82, daſs in manchen
GriesenBesonders den groben Semmelmehlgriesen. 30 bis 40 Proc. Keime
enthalten sind, welche als gelbliche Körnchen dem ganzen Griese ein gelbliches
Aussehen geben. Läſst man solche Griese durch entsprechend gestellte Walzen gehen,
so werden die zähen Keime nun platt gedrückt, die
übrigen Körnchen aber gebrochen, so daſs die Sonderung durch Siebe dann leicht
erfolgen kann. Dieselbe Thatsache sprach ich bereits in den Technischen Blättern, 1870 S. 148 aus und hatte diese Verwendungsfähigkeit
der Walzen damals nicht aus der Mühlenpraxis, sondern aus Versuchen im Kleinen
abgeleitet, zu welchen glatte, gleich schnell bewegte Walzen verwendet wurden. Die
Beschreibung des Muir'schen Vorschlages (Englisches
Patent 1875 Nr. 2560) enthält gleichfalls die klare Angabe, daſs sich die Keime
durch Walzen platt drücken und dann absieben lassen.
Da es sich bei Entfernung der Keime mittels Walzen um die thunlichste Schonung der
Keime handelt, sollen glatte Walzen mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit angewendet
werden. Geriffelte Walzen, bei welchen jene Walze, deren Zähnchen in der
Bewegungsrichtung stehen, rascher bewegt wird (vgl. D. p.
J. Bd. 237 Taf. 10 Fig. 11), zertheilen auch
die Keime und sind daher für diesen Zweck nicht anwendbar. Deshalb sollten auch für
das Auflösen der Griese nicht ausschlieſslich geriffelte Walzen, sondern für gewisse
Sorten glatte Walzen zur Anwendung kommen. Wendet man beim Auflösen der Griese nur
Riffelwalzen an, wie dies in vielen Mühlen geschieht, dann werden die Keime mit
zerrissen und die Stücke derselben gelangen in die Dunste. Diese läſst man nie über
geriffelte Walzen, sondern stets über glatte Walzen gehen, wenn man sie nicht
unmittelbar auf die Steine führt. Die glatten Walzen drücken dann auch die Keimstückchen breit und
gestatten deren Abscheidung durch Siebe; es ist jedoch unzweifelhaft vortheilhafter,
ihre Entfernung bereits früher, beim Auflösen der groben oder der mittleren Griese,
erzielt zu haben, weil die Mittelmehle reiner ausfallen. Das Muir'sche Patent, welches sich auf England beschränkt, entbehrt in
Hinsicht auf die oben angeführten Quellen der Neuheit und es kann sich auf
geriffelte Walzen, welche mit ungleichen Geschwindigkeiten arbeiten, überhaupt nicht
beziehen, weil diese zum Zwecke der Abscheidung der Keime nicht dienlich sind.
Antrieb der Walzenstühle. Das bereits in D. p. J. 1885 258 * 245
beschriebene Wegmann'sche Zahnrädergetriebe ist in
seiner besonderen Anordnung für Walzenstühle durch Fig. 8 Taf. 1 dargestellt.
Unmittelbar von dem Deckentriebwerke wird mittels eines Riemens die Walze w1 angetrieben, an
welcher das Rad r1
sitzt. Dieses steht im Eingriffe mit dem auſsen und innen verzahnten Doppelrade R, dessen innere Verzahnung das Rad r2 an der Walze w2 treibt. Damit dieser
Eingriff auch bei verschiedenen Entfernungen der Walzen gleich bleibt, ist der
Achsbolzen von R, auf welchem dieses Rad lose aufsitzt,
in einem Kreisbogen verstellbar, welcher concentrisch zum Rade r1 liegt. Diese
Verstellung erfolgt durch Bethätigung des Handgriffes h
und Drehung der Kreisscheibe S; denn auf dieser Scheibe
sitzt der Achsbolzen fest. Die Feststellung der Scheibe S und dadurch des Rades R erfolgt durch die
Schrauben s.
Zum Zwecke des geräuschlosen Ganges hat Wegmann auch
hier die Schrotfüllung der Räder angebracht, worauf die Punktirung zwischen den
Zahnkränzen von R hinweist. (Vgl. Supplement zu Kick's Lehrbuch
der Mehlfabrikation S. 34.)
Die Doppelspannrolle für den Riemenbetrieb bei
Walzenstühlen von Andr. Mechwart in Budapest (* D. R. P. Nr.
32758 vom 27. März 1885) wird von Ganz und
Comp. in Budapest ausgeführt. Fig. 4 Taf. 1 zeigt die
Anordnung für eine Längsseite eines Walzenstuhles mit vier neben einander liegenden
Walzen, deren Achsenlage durch die kleinen Kreise o1 bis o4 markirt ist. Auf der gezeichneten Stuhlseite wird
die Scheibe S1 auf der
Walze o2 von dem
Triebwerke in Umdrehung gesetzt und von s mittels des
über die beiden Spannrollen r1 und r2
laufenden Riemens die Scheibe S2 und daher die Walze o4 bewegt; auf der Gegenseite des Stuhles
ist die Anordnung symmetrisch und werden die beiden Walzen o3 und o1 in derselben Weise angetrieben. Aus Fig. 4 ist
ersichtlich, daſs die beiden Spannrollen r1 und r2 in dem um c drehbaren
Hebel h gelagert sind. Die Bewegung des Hebels findet
durch den Eingriff einer Schnecke a in den am Hebel
angebrachten Zahnbogen b statt.
Der von Heinr. Seck in Dresden (* D. R. P. Nr.
33611 vom 12. April 1885) vorgeschlagene Antrieb
mittels biegsamer Bänder soll die Lagerentlastung ohne Beeinträchtigung der
Differentialgeschwindigkeit bewirken. Die Anordnung ist folgende: Von drei über
einander liegenden Walzen wird die mittlere und oberste unmittelbar mit verschiedener Drehungszahl durch
Riemen getrieben. Die Bewegung der obersten Walze wird auf die unterste Walze
mittels beiderseits angebrachter Riemenscheiben und zweier elastischer Bänder
(Stahlbänder?) übertragen, welche je durch eine Spannrolle mit Federandruck straff
gehalten werden. Abgesehen von der Aehnlichkeit der Anordnung mit der bei Bandsägen
vorkommenden elastischen Spannung des Bandes hat in ganz gleicher Weise V. Till die Lagerentlastung schon vor Jahren zu
erreichen gesucht, indem er über die an der ersten und letzten Walze eines Systemes
mehrerer neben einander gelagerter wagerechter Walzen beiderseits angebrachten
Riemenscheiben Riemen spannte. Der Seck'sche Antrieb
ist daher höchstens als Verbesserung der Till'schen
Anordnung anzusehen.
Pieter van Gelder in Sowerby Bridge, England (* D. R. P. Nr. 33315 vom 27. November 1884) will Reibräder aus Hartguß zur Bewegungsübertragung von den
fest gelagerten Walzen auf die Druckwalzen verwenden. Dadurch läſst sich der
Walzenabstand, weil diese Reibungscylinder unmittelbar auf den Walzenachsen sitzen,
nicht verändern. Dieser Antrieb ist jedenfalls verwerflich und wird dadurch nicht
verbessert, daſs Gelder die Andrückvorrichtung von J. Weber
und Comp. in Uster,
Schweiz (* D. R. P. Nr. 32002 vom 28. Mai
1884) genau nachmachte.
J. Aug. Arn.
Buchholz in Twickenham,
England (* D. R. P. Nr. 29732 vom 24. Mai
1884) hat eine unwesentliche Veränderung des Mechwart'schen Entlastungsringes (vgl. 1879
231 * 99) angegeben, darin bestehend, daſs dieser
Ring von Rollen getragen wird, wodurch sein Gewicht keinen Einfluſs auf den
Walzendruck übt. Unter * Nr. 29485 vom 25. Mai 1884 ist an Buchholz ein Antrieb patentirt, bei welchem
beide Walzen eines Zweiwalzenstuhles, mit auf beiden Achsenenden steckenden
Riemenscheiben versehen, mittels eines über
entsprechende Leit- und Spannrollen geführten Riemens angetrieben werden. Dieser
Antrieb gewährt allerdings den Vortheil, daſs auf beide Walzenzapfen jeder Walze
gleiche Pressungen ausgeübt werden, erheischt aber sowohl ober dem Walzenstuhle, als
unterhalb desselben Riemenleitungen, wodurch die Anordnung ziemlich theuer wird;
dieselbe ist schematisch durch Fig. 9 Taf. 1 dargestellt
und sind darin w1, w2 die beiden
Walzenachsen; die durch diese gelegte Ebene schlieſst mit dem Horizont einen Winkel
von etwa 60° ein. Die Rollen r1 und r2 stehen zur Bildebene schief und sind zu einander
nicht parallel; ihre Achsen sind an senkrechten Stäben entsprechend geführt. Durch
die eingezeichneten Pfeile ist die Riemenbewegung gekennzeichnet.
Zu den beachtenswerthen Einstellvorrichtungen gehört die
Lagerverstellung von C. O. Dost in Ravensburg, Württemberg (* D. R. P. Nr. 26581 vom 2. September 1883), welche in Fig. 10 bis
12 Taf. 1
veranschaulicht ist. Diese Anordnung gilt für stehende
Walzenstühle und bezieht sich unmittelbar nur auf die Stellung der
untersten Walze, kann aber bei einem Drei-Walzenstuhle ebenso auch für die oberste
Walze angewendet werden. Das Lager L ist um Zapfen z und z1 drehbar in dem Hebel H gehalten, welcher auf der einen Seite von dem Excenter e, auf der anderen Seite von der Feder f getragen wird, durch welch letztere der elastische
Andruck erzielt wird. In den Hebel H ist die Schraube
s eingelassen, welche sich gegen den Ständer
stützt. Die Spannung der Feder f läſst sich durch die
Mutter m regeln. Das Excenter
e kann durch einen Hebel, welcher in der ihm gegebenen
Stellung an einem Schleif bogen festgestellt werden kann, gedreht werden. Es bedarf
daher zur Weiter- oder Engerstellung der Walzen während ihrer Bewegung nur der
Verschiebung und Feststellung des erwähnten Hebels. Die Mindestentfernung wird durch
die Schraube s bei jener Lage des Hebels eingestellt,
bei welcher derselbe an einen Anschlag am Schleifbogen stöſst. Sind die Walzen durch
längeren Gebrauch und wiederholtes Abschleifen im Durchmesser so stark verändert,
daſs die durch den Excenterhebel mögliche Verstellung nicht mehr genügt, dann wird
das Excenter selbst um den Winkel α (Fig. 12) auf seiner Achse
versetzt, zu welchem Zwecke mehrere Gewindelöcher i am
Excenterhalse h vorhanden sind.
Eine andere beachtenswerthe Stellvorrichtung für stehende
Walzenstühle ist die von J. M. Simon in
Straſsburg i. E. (* D. R. P. Nr. 27178 vom 9. Oktober 1883). Die obere Walze
ist, wie aus Fig.
14 Taf. 1 zu entnehmen, in dem um o drehbaren
Hebel H gelagert. Der elastische Andruck erfolgt durch
die Theile a, b und c, die
feine Einstellung für einen bestimmten Walzenabstand durch die Theile d, e, f und g. Die mit dem
Keile g in Berührung stehende schiefe Ebene ii1 an dem Hebel H darf mit diesem nicht in fester Verbindung stehen,
sondern muſs sich entsprechend der Drehung des Hebels H
etwas verstellen können, weil sonst die schiefen Ebenen sich nicht ihrer ganzen
Länge nach berühren würden. Die gute Schmierung der Walzenzapfen ist dadurch
besorgt, daſs an den Zapfen kleine Scheiben s (Fig. 15 Taf.
1) sitzen, welche in Oel tauchen, dieses bei der Drehung heben und oben abstreifen,
wodurch beständig Oel auf die Zapfen tropft.
In Bezug auf die oben erwähnte Einstellung des kleinsten Walzenabstandes durch
Handrad d, Schnecke e,
Schraubenrad f und Keil g
ist noch zu bemerken, daſs die Schnecke lose auf der Achse sitzt, mit derselben aber
durch eine Kegel-Reibungskuppelung leicht verbunden werden kann. Da die gleichen
Theile doppelt vorkommen, wie es in Bezug auf die Hebel beider Lager nöthig ist, so
ist es durch diese Kuppelungen möglich, nach Bedarf entweder beide Lager, oder nur
eines zu verstellen.
Zu den hübschesten Ausrückmechanismen ist jener von O.
Koritzki in Dresden (* D. R. P. Nr. 31490 vom 9. August
1884) zu zählen, weil bei demselben die Ausrückung der Walzen und der Speisevorrichtung durch ein stetig bewegtes,
am Walzenstuhle befindliches Organ erfolgt, welches viel zuverlässiger wirken muſs,
als dies bei den sehr häufig verwendeten Ausrückgewichten oder Federn der Fall
ist.Neu ist dieser Theil der Anordnung übrigens im Prinzipe nicht, denn dieselbe findet sich bereits von
Andr. Mechwart in Budapest (* D.
R. P. Nr. 27641 vom 20. Juni 1883) angegeben und wurde von uns im
letzten Berichte 1883 250 * 483 beschrieben.
Damals lagen uns die Mittheilungen der Firma Ganz
und Comp. in Budapest, aber noch nicht die Patentbeschreibung vor,
welche erst am 23. Juni 1884 zur Ausgabe gelangte. Des weiteren
bietet
Koritzki's Mechanismus auch die selbstthätige Einrückung, wenn die Gossen wieder mit Mahlgut gefüllt sind.
Das Wesentliche der angewendeten Mittel ist aus Fig. 13 Taf. 1 zu
entnehmen, wenn wir hinzufügen, daſs, so lange der Stuhl überhaupt angetrieben wird,
auch die Riemenscheibe S von einer der Walzen mittels
Riemen bewegt wird. Mit der lose auf ihrer Achse laufenden Riemenscheibe S ist eine kleine Kurbelscheibe verbunden und bewirkt
die Drehung des Zapfens z derselben durch Vermittelung
der Stange a ein fortgesetztes Schwingen des
Winkelhebels bc, welcher lose auf der Achse o steckt. Der senkrechte Schenkel c dieses Winkelhebels trägt die Doppelsperrklinke oder
Schiebklaue d, welche in der gezeichneten Stellung auf
dem zahnlosen Theile des Bogens e schleift und daher
von keinem weiteren Einflüsse ist. Würde die Sperrklinke durch irgend welche
Einwirkung in die punktirte Lage gebracht, dann griffe sie in den rechten Zahnbogen
ein und würde eine ruckweise Drehung desselben im Sinne des Uhrzeigers so lange
veranlassen, bis wieder ein Schleifen der Schiebklaue auf dem zahnlosen Bogenstücke
eintritt. Nachdem der Bogen e auf der Achse o fest aufgekeilt ist, bedingt die Drehung von e auch eine Bewegung der Achse und dadurch auch eine
Drehung der auf derselben aufgekeilten beiden Excenter.In Fig.
13 ist nur ein Excenter und nur ein Walzenpaar
gezeichnet. Diese Excenter x wirken
mittels der Excenterstange f auf die Hebel H der verstellbaren Walzen w2.
Der Einfachheit wegen ist die Figur 13
nicht symmetrisch durchgeführt, was sich der Leser
ergänzt denken kann. In Fig. 13 ist das Excenter
in jener Stellung gezeichnet, in welcher die Walze w2 an die fest gelagerte Walze w1 angedrückt ist. Geht
aber das Mahlgut in der Gosse zu Ende, so wird die Klappe k in Folge Wirkung des Gewichtes G nach oben
gedreht, das dünne Zugstängelchen i wirkt auf den
kleinen Arm l und dieser durch das Kettchen tu auf die
Doppelschiebklaue d und bewirkt die vorhin erwähnte
Verstellung derselben, dadurch die Drehung der Achse o
und die Ausrückung der Druckwalze. Tritt wieder Mahlgut in die Gosse, so sinkt die
Klappe, Gewicht und Stängelchen werden entgegengesetzt bewegt, das Kettchen wird
locker und die Doppelschiebklaue schlägt auf die andere Seite (die gezeichnete)
wieder um, weil der linke Schenkel in Folge eines schweren Ansatzes Uebergewicht
besitzt. Hierbei fällt aber die Schiebklaue in den verzahnten Bogen e, weil derselbe früher nach rechts gedreht wurde, und
die fortdauernden Schwingungen des Winkelhebels bc
werden jetzt eine Drehung von e entgegen der
Uhrzeigerrichtung bewirken, wodurch die Excenterwelle wieder in die gezeichnete
Stellung gelangt und die Walze w2 angedrückt wird. Mit der Excenterwelle o ist noch der Arm n
verbunden und die Drehung dieser Welle bewirkt somit eine Drehung des Armes n, welcher durch die Zugstange p auf einen oben am Maschinengestelle angebrachten drehbaren Arm q
einwirkt. Auf der Achse r des Armes q sind Nasen s, welche
eine Zahnkuppelung ein- oder ausrücken, durch welche Kuppelung die Drehung der
Riemenscheibe S auf ihre Achse und ein darauf
aufgekeiltes Zahnrad übertragen oder ausgelöst werden kann. Von diesem Zahnrade
werden die Speisewalzen t bewegt. Bei erfolgter
Rechtsdrehung des Bogens e sind die Speisewalzen in
Ruhe, weil die Kuppelung ausgerückt ist; durch die Linksdrehung des Bogens e wird die Kuppelung eingerückt und die Speisewalzen
arbeiten. Der Müller braucht also nur für die Beweglichkeit des Gewichtes und der
Sperrklinke durch entsprechende Reinhaltung der betreffenden Achsen zu sorgen; im
Uebrigen ist der Aus- und Einrückmechanismus nicht heiklich, die Construction wohl
durchdacht.
Die Ausrückvorrichtung für Walzenslühle von Ferd.
Kraus in Neuſs a.
Rh. (* D. R. P. Nr. 27708 vom 16. September
1883) bezieh. von Georg Kolb in Straſsburg i. E. (* D.
R. P. Nr. 33453 vom 5. April 1885) bezweckt die Ausrückung der Walzen
ohne Aenderung der auf den Arbeitsdruck eingestellten Federspannung; letztere ist
nur eine geringfügige Abänderung der ersten Construction, angepaſst über einander
liegenden Walzen, und es genügt völlig, die Anordnung von Kraus darzustellen. Aus der bezüglichen Figur 16 Taf. 1 ist ohne
weiteres ersichtlich, daſs durch das Handrad R die
Spannung der im Federhause F enthaltenen Feder regulirt
und der erforderliche Arbeitsdruck dadurch erzielt werden kann. Das Federhaus ist
durch das Excenter e gehalten; letzteres kann durch den
Hebel H gedreht werden. In der gezeichneten Stellung
ist das Federhaus durch das Excenter in der äuſsersten Lage links, die Walze w2 an w1 entsprechend der
Federspannung angedrückt. Wird nun der Hebel H nach
rechts gedreht, so wird durch das Excenter das Federhaus und dadurch die Schraube
s nach rechts geschoben und der Walzenhebel um
seinen Zapfen c gedreht, somit die Walzen von einander
entfernt. Hierbei wird gleichzeitig durch Arm a1, Zugstange z und
Hebel a2 das die
Speisewalze s treibende Rad a3 ausgerückt und die Speisung
abgestellt.
Eine gute selbstthätige Ausrückvorrichtung weist auch der
Walzenstuhl von G. Weber und Comp. in Uster, Schweiz (* D. R.
P. Nr. 32002 vom 28. Mai 1884) auf. Ist das Mahlgut aus der Gosse
ausgetreten, so vermittelt eine Feder die Drehung einer Klappe und eines
Hebelwerkes, dadurch fällt eine Zahnstange in ein an der Speisewalze angebrachtes
Zahnrad und bewegt den Abrückhebel, durch welchen sowohl die Walzen, als auch die
Speisevorrichtung abgestellt wird, was auch von Hand aus geschehen kann. Die zum
Walzenandrucke verwendeten Federn behalten auch nach der Ausrückung die zur Arbeit
nöthige Spannung, so daſs beim Wiederinbetriebsetzen nur die entgegengesetzte
Bewegung des Abrückhebels nöthig ist.
Abstellvorrichtungen verschiedener Anordnung wurden noch
ausgeführt von: Bergmann und Schlee in Halle a. S. (*
D. R. P. Nr. 30321). C. G. W. Kapler in Berlin (* D. R.
P. Nr. 29178), F. Holtzhausen in Nossen (* D. R. P. Nr.
28159), Philipp Tafel in Augsburg (* D. R. P. Nr. 28370
und 28487), Gust. H. Pfefferkorn in Chemnitz (* D. R.
P. Nr. 30260), C. O. Dost in Ravensburg (* D. R. P. Nr.
28475), Carl Sondermann in Chemnitz (* D. R. P. Nr.
31293) und Herrn. Bauermeister in Hamburg (* D. R. P. Nr. 28476),
welch letzterer eine Anordnung wählte, die überraschend ähnlich mit der Wegmann'schen (vgl. 1883 250
* 180) ist.
Kühlung, Ventilation und Absaugen bei Walzenstühlen suchen einem sehr fraglichen
Bedürfnisse abzuhelfen, weil in der Regel die Erwärmung, welche bei Walzenstühlen
stattfindet, unmäſsigen Andruck ausgeschlossen, keine groſse ist. Es seien daher nur
in Kürze die hierher gehörigen Neuerungen erwähnt.
Louis Rappaport in Breslau (* D. R. P. Nr.
34127 vom 14. Juni 1885) leitet einen Luftstrom durch den hohlen
Walzenkörper mittels eines Sauggebläses in der Weise ein, daſs letzterer zuvörderst
die Luft aus dem unter den Walzen befindlichen, mit Filter versehenen Theile des
Stuhles, welcher entsprechend abgeschlossen ist, ansaugt. Die zutretende Luft ist
durch die Art des Abschlusses gezwungen, ihren Weg durch die Walzenkörper hindurch
zu nehmen.
C. G. W. Kapler in Berlin (* D. R. P. Nr.
29065 vom 9. April 1884) saugt die Luft lediglich aus dem mit Ringfilter
versehenen unteren Theile des Stuhles und läſst sie oben an den Walzen zutreten.
Gilbert, Stout, Mills und Themple in Montgomery, Ohio (* D. R. P. Nr. 25611 vom 24. April 1883) haben ein Patent auf
einen „mehrfachen Walzenstuhl mit geschlitzten, von
einem gemeinsamen Sauggebläse aus betriebenen Saugröhren
in den Speisetrichtern“ genommen. In einem gröſseren Kasten liegen
entsprechend vertheilt Walzenpaare, welche das Mahlgut der Reihe nach durchläuft.
Nach jedem Walzenpaare ist ein Sieb angeordnet, welches das gröber gebliebene
Mahlgut dem mit Saugrohr versehenen Speisetrichter des nächsten Walzenpaares
zuführt. Das Saugrohr soll Schalen und Staub entfernen.
Nachdem aber die Leistung eines Walzenpaares so bedeutend ist, daſs ein kurzes Sieb
nicht alle feinen Theile abzusondern vermag, so werden diese theilweise als
„Staub“ in das Saugrohr, zum Ventilator und in die Staubkammer gelangen
und die erwähnte Anordnung mit ihrem patentirten Saugapparate kann sich für einen
wohl geführten Mahlprozeſs nicht eignen, weil durch sie
wesentliche Verluste an Mehl und Dunst entstehen müssen.
Auch in den Walzenstühlen fehlen phantastische Anordnungen nicht. So hat C. Ulbrich in
Niederlöſsnitz bei Dresden (*
D. R. P. Nr. 27985 vom 23. Januar 1884) eine
Anordnung vorgeschlagen, bei welcher sechs im Kreise stehende Kegelstumpfe nach
einwärts gegen einen gröſseren Kegelstumpf sich stützen, von auſsen aber durch
federnde, segmentförmige Backen gedrückt werden, welche zusammen einen Kranz bilden.
Die Achsen sämmtlicher Kegelstumpfe stehen senkrecht; unmittelbar angetrieben werden
der innere Kegel und der aus den Backen bestehende
Kranz, letzterer natürlich dem ersteren entgegengesetzt. Da die Achsen der 6
Kegelstumpfe den Kanten eines regelmäſsigen sechsseitigen Prisma entsprechen, so
heben sich die Pressungen – gleichmäſsig vertheilten Mahlguteinlauf vorausgesetzt –
sowohl am inneren Kegel, als am Kranze gegenseitig auf und verursachen keinen
Achsendruck. Diesem Vortheile steht aber die sehr umständliche Anordnung einerseits,
ganz besonders aber der Umstand entgegen, daſs die gleichmäſsige Mahlgutzuführung
trotz des gewählten Coulisseneinlaufes nicht erzielt wird.
Der Idee nach verwandt ist die Anordnung (* D. R. P. Nr. 29710 vom
16. Februar 1884), bei welcher C. Ulbrich acht Kegel
mit wagerechten Achsen in einen Stern zwischen zwei um senkrechte Achsen kreisende,
entsprechend kegelförmige Scheiben legt. Die Zuführung soll für jeden der acht Kegel
durch eine Schnecke erfolgen. Das früher Gesagte gilt auch von dieser Anordnung. Von
Ulbrich liegt noch ein weiterer Vorschlag (* D. R.
P. Nr. 29 712 vom 27. Februar 1884) vor, nach dem dreimal zwölf Kugeln zwischen zwei
um senkrechte, conachsiale Achsen rotirende Scheiben, welche entsprechend vertheilte
Kugellager besitzen, angeordnet sind. Die Mahlgutzuführung und Abführung soll durch
entsprechende Löcher in den Scheiben bei jeder Kugel getrennt erfolgen und diese
Anordnung „in erster Reihe für Mehlbereitung Anwendung finden und die Walzen
ersetzen“.
Verfehlt sind alle jene Bestrebungen, welche einfache, gut
wirkende Werkzeuge, wie dies in der vorliegenden Frage die Walzen sind, durch
zusammengesetztere, in ihrer Einwirkung schwerer regelbare ersetzen wollen.
(Schluſs folgt.)