Titel: | Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels Stiften. |
Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 17 |
Download: | XML |
Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels
Stiften.
Patentklasse 49. Mit Abbildungen.
Vorrichtungen zu Maschinennietungen mittels Stiften.
Ein Nietverfahren mittels Stiften, wie es an J. Jacobi (vgl. 1885
256 * 150) patentirt wurde, ist nach dem Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1885 * S.
118 ähnlich schon seit 5 Jahren in der Maschinenfabrik der ö.-u.
Staatseisenbahngesellschaft in Wien ausschlieſslich zu Kesselnietungen in
Verwendung. Die vom Oberingenieur S. Nevole zu diesem
Nietverfahren hergestellte Vorrichtung ist nachstehend veranschaulicht.
Textabbildung Bd. 260, S. 17 Die an dem Ständer K der Nietmaschine den
Gegenstempel s umfassende Gabel a wird durch eine Spiralfeder und Stellmutter f in der der Gröſse des zu stauchenden Nietkopfes entsprechenden
Entfernung vom Bleche gehalten und weicht dem Nietdrucke zugleich mit den zu
vernietenden Blechen. Die Mutter g dient zur Regelung
der Federspannung, welche so zu bemessen ist, daſs durch den Druck des Nietstempels
auf beiden Seiten der Bleche gleich groſse Köpfe gestaucht werden. Um nöthigenfalls
die Gabel a zurückziehen zu können, ist dieselbe an den
durch eine Kette anzuziehenden Winkelhebel de angehängt
und wird der letztere immer in zurückgezogener Lage festgehalten, bis das Einbringen eines neuen
Nietstiftes erfolgt ist. Die Ersparniſs bei diesem Nietverfahren mittels Stiften
soll sich gegen das Verfahren mit Kopfnieten auf ungefähr 35 Proc. stellen und
ergibt sich nicht nur aus dem Preisunterschiede zwischen Rundeisen und Nieten,
sondern auch besonders daraus, daſs zur Nietung bloſs 2 Arbeiter, der
Nietenwarmmacher und der Nieter, nothwendig sein sollen, da der sonst mit
Nieteneinbringen beschäftigte dritte Arbeiter überflüssig werden kann.
Bei einer auf Grundlage des Jacobischen Patentes von F.
Prásil in Kladno (* D. R. P. Nr. 31980 vom 1. November
1884) angegebenen Einrichtung ist die das Blech haltende Gabel auf die
Seite des Nietstempels verlegt und bewegt sich mit diesem bei jedem Schlage hin und
her. Der dabei von der Gabel zurückgelegte Weg beträgt jedoch nur die Hälfte des
jedesmaligen Hubes des Nietstempels, so daſs die zu nietenden Bleche stets in der
Mitte der sich bildenden Niete erhalten werden. Dies wird erreicht, indem sich an
den Nietstempel das Ende eines Hebels legt, welcher in seiner Mitte eine
Schlitzöffnung besitzt; in letztere greift ein an der Gabel befestigter Stift. Eine
auf die Gabel wirkende Feder drückt dieselbe und dadurch auch den Hebel immer
zurück, so daſs die stete Anlage des Hebelendes an dem Nietstempel bei der Bewegung
des letzteren gesichert ist.
Für Excenter-Nietpressen hat Prásil (* D. R. P. Zusatz Nr. 33070 vom 13. Februar 1885) letztere
Vorrichtung in folgender Weise abgeändert: Hinter dem Schlitten des Druckstempels,
welcher mittels eines excentrischen Stirnzapfens bewegt wird, ist ein Nebenschlitten
vorhanden, welcher die Gabel trägt und mittels eines sich unmittelbar an den
Excenterzapfen des Stempelschlittens anschlieſsenden excentrischen Zapfens
verschoben wird. Damit die Gabel nur den halben Weg des Druckstempels bei jedem Hube
der Maschine zurücklegen kann, ist die Excentricität des Hauptschlittenzapfens
doppelt so groſs als die des Gabelschlittenzapfens.
Dasselbe wird erreicht, wenn man den Gabelschlitten am Druckstempelschlitten in
Prismenführung verschiebbar anordnet und mit einem Zahnrade versieht, welches sowohl
mit einer am Nietmaschinengestelle befestigten Zahnstange, als auch mit einer
ebensolchen an dem Hauptschlitten festgeschraubten Zahnstange ununterbrochen im
Eingriffe bleibt, wenn die Maschine arbeitet.
Excenternietpressen mit der Prásil'schen Einrichtung
bringt die Adalbert-Eisenhütte in Kladno zur Ausführung
und verarbeitet eine solche in der dortigen Brückenbauwerkstätte aufgestellte
Maschine nach der Oesterreichischen Zeitschrift für Berg-
und Hüttenwesen, 1885 * S. 524 in 10 Arbeitstunden im Mittel 900
Nieten.
Neuerdings hat Prásil (* D. R. P. Nr. 33982 vom 29. März
1885) sein Nietverfahren dahin abgeändert, daſs den zu nietenden Blechen die zum Nietbolzen geeignete
Lage nur bei Beginn des Pressens gesichert und dann dieselben an einer Verschiebung
mit den Nietstempeln nicht weiter gehindert werden, wie dies bei Nevole der Fall ist. Prásil's Vorrichtungen zur Ausführung dieses Verfahrens sind jedoch von
den Nevole'schen etwas verschieden.
Bei feststehenden hydraulischen Nietmaschinen, bei denen
der eine Nietstempel fest steht, während der andere Stempel beweglich ist, schraubt
man an den Ständer des beweglichen Stempels eine Gabel fest, gegen welche die Bleche
zum Nieten fest angelegt werden. Die Länge der Gabel ist eine ganz bestimmte und
derartig bemessene, daſs die Gabelspitze bezieh. ihre Anlegefläche für die Bleche
nur um deren Dicke und die zu einem Nietkopfe erforderliche Bolzenlänge von dem
feststehenden Nietstempel entfernt liegen. Der bewegliche Nietstempel bringt dann
beim Arbeiten zunächst den Nietbolzen in die richtige Lage, um hierauf letzteren zu
stauchen und die Nietköpfe anzupressen, wobei gleichzeitig die Bleche ein wenig
gegen den festen Nietstempel vorgeschoben werden.
Bei Nietmaschinen, deren Stempel beide beweglich sind,
versieht Prásil entweder nur den einen, oder auch beide
Stempelhalter zugleich mit einer federnden Gabel, welche Gabeln entweder seitlich,
oder concentrisch zu den Nietstempeln angebracht werden. Statt der Federn soll bei
hydraulischen Nietmaschinen auch Druckwasser angewendet werden können, durch welches
die Gabeln nur in ihren bestimmten Anfangsstellungen zum Arbeitstück festgehalten
werden sollen.