Titel: | J. Pintsch's Apparat zur Heizung von Eisenbahnwagen mittels gepressten Leuchtgases. |
Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 32 |
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J. Pintsch's Apparat zur Heizung von Eisenbahnwagen mittels gepreſsten
Leuchtgases.
Mit Abbildungen auf Tafel
3.
Pintsch's Leuchtgasheizung für Eisenbahnwagen.
Die bisher versuchsweise vorgeschlagene Verwendung von gepreſstem Gas zur Heizung von
Eisenbahnwagen, wobei gewöhnlich in den Wagenabtheilungen aufgestellte, oder im
Boden derselben angebrachte, mit Leuchtgasfeuerung versehene Heizkörper zur
Verwendung kommen, ergaben keine genügende Gleichmäſsigkeit der Erwärmung der
Wagenräume; auch erwies sich die Bedienung und Ueberwachung der Heizeinrichtungen
als unbequem und schwierig. Diese Uebelstände will Julius
Pintsch in Berlin durch die
Anordnung einer Luftheizung mit Gasfeuerung vermeiden
und hat hierfür einen Apparat (Oesterreichisch-Ungarisches Patent vom 23. März 1885.
Englisches Patent 1885 Nr. 12140) in Vorschlag gebracht, der im Wesentlichen aus
einem kleinen, unter dem Boden des Wagens eingebauten Ofen besteht, durch dessen als
Rippenkörper gebildete Feuerzüge die Verbrennungsprodukte der mit Leuchtgas
gespeisten Brenner geleitet werden, während die an den Heizflächen sich erwärmende
Luft den Wagenräumen zugeführt wird. Die Brenner werden in derselben Weise unter
Anwendung eines Druckminderungsventiles mit Gas gespeist, wie dies in bekannter
Weise (vgl. 1876 220 * 131. 1881 241 * 65) bei der Beleuchtung von Eisenbahnwagen mittels gepreſsten Gases
geschieht.
Wie Fig. 6 Taf.
3 näher veranschaulicht, besteht der Ofen aus einem mit schlechten Wärmeleitern
bekleideten Kasten, in dessen Innerem die Heizkörper P
eingelegt sind; durch diese ziehen die in den trichterförmigen Stutzen D eintretenden Verbrennungsgase (vgl. See 1885 256 * 537) und
entweichen dann durch das Rohr C ins Freie. Die zu
erwärmende Luft tritt in den Kasten durch einen seitlich an diesem angebrachten und
mit demselben durch Oeffnungen b verbundenen Kanal ein,
welcher am vorderen Ende einen Doppeltrichter N trägt;
in letzterem befindet sich eine Klappe, welche sich je nach der Fahrrichtung des
Zuges selbstthätig so einstellt, daſs stets die dem Zuge entgegen strömende Luft
durch den Trichter in den erwähnten Kanal gelangt. Unmittelbar unter den Heizkörpern
P ist eine Wand a
angeordnet, welche mit Löchern versehen ist, die zwischen den Strahlrippen münden,
so daſs die eintretende Frischluft gezwungen ist, an den Seitenflächen der Rippen
aufwärts zu streichen, wodurch die Wärmeübertragung möglichst gesteigert werden
soll.
Der Brenner G, dessen Einrichtung durch Fig. 7 Taf. 3
veranschaulicht ist, befindet sich in einer Kammer E,
welche durch eine mit Luftzuführungsrohr j versehene
Thür zugänglich gemacht ist. Das Rohr j ist mit einer
Schutzkappe H versehen und vor seiner inneren Mündung
eine Blechklappe k angebracht, um ein stoſsweises
Zutreten der Luft zum Brenner zu verhindern und eine gleichmäſsige Vertheilung der Luft in der Kammer
E herbeizuführen. Bei der von Pintsch vorzugsweise empfohlenen Brennereinrichtung
wird ein starkwandiger Metallkörper benutzt, der unten zu einer Kammer ausgebildet
ist, in welche das Gaszuführungsrohr F mündet und deren
Wandung mit Luftlöchern h versehen ist. Die obere
Mündung des Körpers ist durch eine Platte w mit Stegen
derart bedeckt, daſs nach oben sich verjüngende Schlitze d gebildet werden, durch welche das Luft- und Gasgemisch austritt. Durch
den Blechmantel r und die Schutzklappe s wird ein stoſsweises Zutreten der Luft zu den Löchern
h vermieden und eine Vorwärmung der Luft an der
heiſsen Brennerwandung eingeleitet; das Gemisch von Gas und Luft erwärmt sich in dem
dickwandigen Metallkörper noch weiter und kommt über den Schlitzen d zur Verbrennung.