Titel: | Nothsignal für Eisenbahnzüge während der Fahrt. |
Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 118 |
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Nothsignal für Eisenbahnzüge während der
Fahrt.
Mit Abbildungen auf Tafel
9.
J. Hall's Nothsignal für Eisenbahnzüge.
Bei einem von John J. Hall in Upton auf der
Erfindungsausstellung in London 1885
vorgeführten Nothsignal, welches jedem Mitfahrenden eines Eisenbahnzuges dem Führer
desselben ein Zeichen zum Halten zu geben gestatten soll, ist keine Signalleine oder
sonst eine Verbindung der einzelnen Wagen des Zuges unter einander erforderlich;
jeder Wagen besitzt vielmehr ein Signal, dessen Erscheinen durch einen Knall dem
Locomotivführer angezeigt wird.
Wie in Fig. 1
und 2 Taf. 9
veranschaulicht ist, werden im Inneren jedes Wagens nahe an der Decke von den Enden
desselben aus zwei lose hängende Schnüre s gezogen,
welche durch eine Feder f verbunden werden. Von den
Enden der Feder f werden die Schnüre nach oben,
zusammen über eine Rolle geführt und an einem auf der Wagendecke in einem Gehäuse
liegenden Schieber k befestigt. Dieser Schieber,
welcher durch eine Feder stets nach rechts gedrückt wird, hält einen Hammer h nieder. Wird nun der Schieber k durch Anziehen einer der beiden Schnüren zurückgezogen, so kann der
Hammer h durch die Wirkung von zwei kräftigen Federn
nach der anderen Seite umschlagen und entzündet dadurch dort ein Knallplättchen auf
der Unterlage w, gleichzeitig schlägt dabei eine von
dem Hammer vorher niedergehaltene rothe Signalscheibe i
mit in die Höhe, welche dann durch eine Knagge n in
senkrechter Stellung erhalten und dem Locomotivführer sichtbar wird. Durch eine
verschiedene Anzahl weiſser Kreise auf dieser rothen Scheibe i kann damit gleich Aufschluſs gegeben werden, in welchem Wagen des Zuges
das Signal gegeben wurde. Bei Nacht wird mit dem Emporschlagen der Signalscheibe
gleichzeitig eine Buntfeuerkerze l entzündet.
Die Schnüre s sind lose, damit sie durch hochliegende
Gepäckstücke nicht so leicht eine Auslösung des Signales veranlassen, und gehört
auch zur Auslösung eine gröſsere Kraftäuſserung.