Titel: | Ueber Neuerungen an Tischlerwerkzeugen. |
Fundstelle: | Band 260, Jahrgang 1886, S. 256 |
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Ueber Neuerungen an
Tischlerwerkzeugen.
(Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes Bd.
256 S. 108 und Bd. 259 S. 544.)
Mit Abbildungen auf Tafel
17.
Ueber Neuerungen an Tischlerwerkzeugen.
Zur Erhöhung der Geschwindigkeit versieht S. Haxton in
Frenchie, England (Englisches Patent 1886 Nr. 1682) nach Fig. 7 Taf. 17 Kurbelbohrer mit einem Planetenradgetriebe.
Sowohl die lose in der Bohrkurbel sitzende Bohrspindel b sowie die Handhülse h
erhalten Kegelräder, zwischen welche eine in der Bohrkurbel ebenfalls lose drehbare
Spindel s mit zwei entsprechenden Kegelrädern
geschaltet ist. Die Hülse h ist bei ihrer Kreisbewegung
beim Bohren von der Hand fest zu halten und der Bohrer macht dann bei gleich
groſsen, in einander greifenden Rädchen r und r1 die doppelte
Umdrehungszahl der Bohrkurbel.
Als Bankhaken zum Festhalten der Werkstücke auf der Hobelbank bringt A.
Zöller in Wissen a. d. Sieg (* D. R. P. Nr. 32851 vom 3. März 1885) die in Fig. 8 Taf. 17
dargestellte Hebelzwinge in Vorschlag, um neben einem
leichteren und sicheren Einspannen der Werkstücke eine Beschädigung der Hobelbank
und das lästige Festklopfen der Arbeitstücke zu vermeiden.
Die Stange a wird in eines der auf
der Werkbank angebrachten Löcher gesteckt. Der an der Stange a angebrachte Arm b ist in beliebigen
Stellungen nach allen Seiten zu bewegen und durch die Stellschraube b1 festzustellen. Der
Schieber c, welcher an dem Arme b verschoben werden kann, trägt die Druckplatte d und den Hebele mit dem excentrischen Kopfe e1. Die Stellplatte f ander hinteren Seite des Schiebers dient dazu, die
Hebelvorrichtung beim Herunterlassen des Querarmes nicht tiefer auf den
festzuhaltenden Gegenstand fallen zu lassen, als nöthig ist.
Der in Fig. 12
Taf. 17 dargestellte Bankhaken von J.
Giraud in Caudebec-les-Elbeuf,
Frankreich (* D. R. P. Nr. 29715 vom 6. März
1884) vermeidet gleichfalls das Festklopfen, weil derselbe im Loche der Hobelbank beim
Einspannen des Werkstückes festgeklemmt wird.
Der Bankhaken besitzt am Ende seines oberen Theiles c einen Lappen, durch welchen ein Stift d1 gesteckt ist, um den
sich der Hebel dd2
dreht. Im oberen gegabelten Ende d2 dieses Hebels wird mittels eines Stiftes das
Excenter e mit dem Griffe p festgehalten. Je mehr der Arbeiter den Griff p niederdrückt, desto mehr wird bei der Drehung des Excenters e das Ende d2 angehoben und damit die am Ende d des Hebels dd2 sitzende Klaue f auf
das Holzstück gepreſst. Dieses Anpressen des Arbeitstückes vollzieht sich ohne die
Erschütterungen, wie sie bei den alten Klemmhaken durch Anwendung des Klöpfels
unvermeidlich waren.
Ein centrisch spannendes Klemmfutter für Holzdrehbänke
hat W.
Ebert in Berlin (* D. R. P. Nr. 34448 vom 24. Juli
1885) angegeben. Die Spannklauen F (Fig. 11 Taf.
17) werden mittels der Kloben h in radialen Schlitzen
i geführt, wenn durch Verdrehen der Spindel D, also durch deren Vorschub oder Rückschub die
Spannklauen in ihren Gelenken f verdreht werden.
In die vorn offene Hülse A ist die
Mutter B eingelassen, welche mit einer Flansche zum
Anbringen an die Drehbankspindel versehen ist. In diese Schraubenmutter B paſst die Spindel C,
welche auf ihrem abgesetzten gewindefreien Theil D das
Stückt mit zwei Gelenklappen f trägt; diese sind durch
eine Scheibe c und Splint gehalten. Die Spindel C endigt in die Körnerspitze d. Auf dem Stücke E sind die Klauen F drehbar befestigt, welche bei g abgesetzt sind, wo die zwischen c und E festgehaltene gebogene Blattfeder H eingreift. Bei rechtsseitiger Drehung der Hülse A öffnen sich die Klauen F, worauf das Holzstück zwischen dieselben geschoben wird; hierauf wird die
Hülse A in entgegengesetztem Sinne gedreht, worauf sich
die Klauen wieder schlieſsen wollen und das Arbeitstück festklemmen. Durch die Feder
H wird die Oeffnung der Klauen herbeigeführt.
Die Schraubzwinge zum Zusammenleimen von Gehrungen von
S. E. Nies in Reading (Nordamerikanisches Patent
Nr. 339 072) ist aus Eisen und mit zwei senkrecht zu einander stehenden Schrauben
S und S1 (Fig. 6 Taf. 17)
versehen.
Für die erstere Schraube S ist das
Gewinde in den einen Arm der Zwinge geschnitten, während die zweite Schraube S1 in einer Mutter M steckt, welche lose in einen am Rücken der Zwinge
vorgesehenen Ausschnitt eingelegt wird. Die Anwendung der Zwinge geht aus Fig. 6 deutlich
hervor und ist nur zu bemerken, daſs die Schraube S1 durch ihre lose Mutter M auch unter spitzem oder stumpfem Winkel zur anderen Schraube je nach der
Rückenfläche H der zu verbindenden Holzstücke stehen
kann.
Ein Apparat zum Einpassen von Thür- und Fensterbeschlägen,
Fischbändern und Angeln wird von G. Gars in Paris (* D. R. P. Nr.
30368 vom 3. August 1884) in der aus Fig. 10 Taf. 17 zu
entnehmenden Einrichtung vorgeschlagen.
Statt der Stemmeisen wird hier eine kleine Kreissäge h verwendet, welche in einem Bügel c verschiebbar und durch eine Handkurbel a drehbar ist. Der in das Holz gemachte Einschnitt ist
bogenförmig; da jedoch die einzusetzenden Beschläge rechteckig zu sein pflegen, so
wird der Einschnitt auf beiden Seiten mittels eines flachen, gezahnten Meiſsels j (Fig. 9 Taf. 17)
entsprechend ausgestoſsen. Der verschiebbare Theil des Apparates ist zusammengesetzt
aus einer Weitschiene b mit Knopf, welche die Achse g des Sägeblattes h trägt.
Der Bügel c hat eine schräge Stellung, damit die Säge
besser in das Holz eindringt; die herabgebogenen Arme m
dienen als Stützpunkte. An dem Bügel c ist der Bügel d mittels Schraubenbolzen lösbar befestigt; durch das
mit Hülse und Muttergewinde versehene freie Ende des Bügels d führt die Druckschraube e, auf deren oberes
Ende eine Platte f aufgesteckt wird, um das Holz zu
schonen. Die Achse g des Sägeblattes, das durch
Schraubenmutter festgehalten wird, dreht sich mit ihrem unteren Ende in einem Lager
des Bügels i, welcher an der Schiene b festgenietet ist und deren Bewegungen folgt. Wenn das
Gelenk des Beschlages oberhalb der Säge stark ist, so legt man eine Scheibe von der
Dicke des Gelenkes, und ist es schwach, einen Holz- oder Blechstreifen von
entsprechender Dicke unter den Kopf des Apparates, der mit zwei Löchern zur Aufnahme
der Bolzen versehen ist, mittels deren die Paſsstücke o
befestigt werden. Das Sägeblatt h hat zweckmäſsig einen
Durchmesser von 10 bis 12cm.
Die aus dem Holze auszuschneidende Stelle wird zunächst
vorgezeichnet und dort, wo die Säge fassen soll, mit dem Meiſsel ein Einschnitt von
etwa 2mm Tiefe gemacht, damit die Säge nicht
abgleitet. Man setzt dann das Sägeblatt an und dreht die Kurbel. Hierauf stellt man
den Apparat mit der Ecke des rechten Armes m auf die
erste Kante des Beschlages und läſst die Säge weiter arbeiten, indem man auf den
Knopf des Schiebers einen mäſsigen Druck ausübt. Die Sägespäne entfernt man öfter,
namentlich bei nicht ganz trockenem Holz, weil sonst die Arbeit erschwert wird. Soll
der Einschnitt tiefer werden als der Durchmesser des Sägeblattes, so schraubt man
den Apparat los und setzt denselben auf der anderen linken Kante des Beschlages
wieder an, oder man kann den Apparat mehrere Male von einer zur anderen Kante hin
versetzen und einen Einschnitt von mehr als 18cm
machen. Soll der Einschnitt nur 8 oder 9cm tief
werden, so bringt man mit Kreide einen Strich an dem Schlitze der Platte c an, um den Schieber b
nur bis zu diesem Striche vorzuschieben.
Zur Einsetzung von Angelbändern hat die Säge entweder weit
ausgeschränkte Zähne oder Zahnreihen von geeigneter Tiefe, um den Einschnitt der
Stärke des Bandes entsprechend herzustellen, oder man legt zwei Sägeblätter mit
einer kleinen Zwischenscheibe oder auch mehrere Sägeblätter unmittelbar auf
einander, um die erforderliche Stärke zu erhalten; die Verzahnung dieser Sägen ist
alsdann eine gewöhnliche. Um die Ecken dieser Einschnitte auszuarbeiten, bedient man
sich eines Meiſsels k (Fig. 9), welcher auch das
in der Mitte etwa stehen gebliebene Holz wegnimmt. Es ist zweckmäſsig, die Beschläge
auf den Holztheilen zu befestigen, bevor letztere eingezimmert werden, weil man dann
den Apparat bequemer handhaben kann; ist man jedoch gezwungen, den Beschlag in das
stehende Holzwerk einzulassen, so geht dies ebenfalls, aber weniger bequem. Der
Apparat kann wagerechte und schräge Einschnitte in das Holz machen; die Angelbänder
und Gelenkbänder können daher anstatt flach so wie Fischbänder gelegt werden. Der
Verschluſs wird entweder rund abgefeilt, oder man spart mit einem Meiſsel aus dem
Holze so viel aus, um für das Gelenk der Angel Platz zu machen.
Das Werkzeug zum Ausschneiden kreisförmiger oder gerader
Furnürstreifen von A. Lindenberg in Berlin (* D. R. P. Nr.
25668 vom 20. April 1883) soll namentlich die Arbeit des Schneidens kreisbogenartiger Furnürfriese für Tischplatten
erleichtern.
Die Führung F (Fig. 14 Taf. 17) ist mit
der Hauptplatte P mittels zweier Flügelmuttern
abnehmbar verbunden. Die Führungskante ist kreisbogenförmig mit einem Radius von
150mm construirt. Diese Führung dient auch für
Kreisbogenstücke mit gröſserem Radius, da die beiden Endpunkte f1 und f2 immer für zwei
Umfangspunkte eines solchen Bogens eine genügende Führung gewähren. Das zum
Schneiden der Furnür dienende Kreismesser M befindet
sich in dem Schlitten S, welcher sich mit einer Nuth
auf einer Feder in einem Ausschnitt der Hauptplatte bewegt, wodurch es möglich wird,
denselben je nach der verlangten Breite der Friesfurnür einzustellen. Die Bewegung
erfolgt durch die Schraube g, welche mit dem Schlitten
drehbar verbunden und mittels des Kopfes L gedreht
wird. Das Messer sitzt auf einem Cylinder, der wagerecht drehbar ist. Die senkrechte
Bewegung des Messers durch eine Höherstellung des Cylinderlagers richtet sich nach
der Dicke der Furnüre oder nach der Anzahl der mit einem Male zu schneidenden
Furnüre.
Zur Fortbewegung des Werkzeuges, welche mit der Hand erfolgt, ist
ein Knopf an der Hauptplatte und ein Griff an der Führung angebracht, Um die
gleitende Reibung bei der Bewegung aufzuheben, sind zwei Rollen R angeordnet, welche mit der Hauptplatte durch
Schrauben verbunden und zur Erleichterung der Bewegung mit Federn versehen sind. Die
Rollen haben, um das Ablenken des Werkzeuges zu verhindern, welches sich beim
Gebrauche in Folge seiner Kreisbewegung fühlbar macht, eine nach dem
Kreismittelpunkte jedes Furnürstückes geneigte Lage erhalten.
Man legt nun das Werkzeug so an die Platte, für welche die Furnür
zu schneiden ist, daſs die Führung mit ihren Endpunkten die Platte berührt. Nachdem
das Messer in die für die Furnürbreite erforderliche Stellung gebracht ist, wird das
Werkzeug angefaſst und längs der Kante der Platte entlang geführt. Da die Furnüre
meist nicht eben, sondern wellig sind, so glätten die Rollen R das Furnürblatt. Um dem Uebelstande zu begegnen, daſs sich der Anfang
eines Furnürstückes nach dem Schnitte zwischen Hauptplatte und Rollcylinder schiebt,
hat die Grundplatte des Schlittens am hinteren Theile eine abgebogene Kante
erhalten, welche den Furnüranfang ableitet.
Auſser Friesfurnüre mit kreisförmiger Form ermöglicht der Apparat
auch gerade Furnüre zu schneiden. Zu diesem Zwecke wird die Führung F mittels der Flügelmuttern von der Hauptplatte gelöst
und die linksseitige Kante des Werkzeuges als Führung benutzt. Das Messer ist nach
dem Abstande von der Kante einzustellen, wozu man eine auf der Hauptplatte
angebrachte Theilung benutzen kann. Die Handhabung des Werkzeuges erfolgt durch
Angreifen an die Hauptplatte.
Fig. 13 Taf.
17 zeigt ein Werkzeug zum Dichtlegen von
Fuſsbodenbrettern von F. Kürten in Barmen (* D. R. P. Nr.
30386 vom 29. Juni 1884).
Dasselbe besteht aus einem Stücke a,
welches mittels des am unteren Ende vorgesehenen Holzbohrers bezieh. Holzschraube in
einen der Querbalken geschraubt wird, auf welchen die Bretter vernagelt werden
sollen. Dies wird mit Hilfe des Hebels b, welcher im
Theile a drehbar ist, leicht ausgeführt, indem man,
nachdem der Schenkel c in wagerechte Lage gebracht, den
Hebel mit der rechten Hand erfaſst und dann die Holzschraube bis aus Ende in den
Balken dreht. Sobald dies geschehen, bringt man den Schenkel c in seine frühere senkrechte Lage, dreht die Spindel d, welche vorn auſser mit einem sechskantigen Kopfe mit
der drehbaren Hülse e versehen ist, so weit mittels
eines Schraubenschlüssels heraus, daſs e das zu legende
Fuſsbodenbrett fest an das nächste schon befestigte Brett drückt. Der Druck nach
hinten, welcher durch den Widerstand des Brettes beim Herausdrehen der Spindel
entsteht, wird dadurch abgehalten, daſs sich das untere Ende des Schenkels c auf den Balken stützt. Das Werkzeug wird aus
Schmiedeisen und die Holzschraube aus Stahl hergestellt.
Das von der Stanley Rule and Level Company benutzte, von
J. Traut in New-Britain (Nordamerikanisches Patent
Nr. 335856) angegebene Ritzmesser für Maſsstäbe u. dgl.
hat eine verstellbare Stahlplatte mit mehrfachen, verschieden getheilten Spitzen, so
daſs das Ritzen der verschiedenen Maſstheilungen entsprechenden Linien vorgenommen
werden kann, ohne das Messer auszuwechseln.
Das Messer ist, wie aus Fig. 15 Taf. 17 zu
entnehmen, für vier Ritzungen mit einem Kreuzschlitze versehen, so daſs es durch
einen an der Handhabe H (Fig. 16 Taf. 17)
vorstehenden Zapfen c und die Schraube s sicher gehalten wird. Die Anstrichleiste b ist an der Handhabe in einem Schlitze
verstellbar.