Titel: | S. Huldschinsky's nachgiebige Verschlüsse für Dampfkesselwandungen. |
Fundstelle: | Band 261, Jahrgang 1886, S. 363 |
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S. Huldschinsky's nachgiebige Verschlüsse für
Dampfkesselwandungen.
Mit Abbildungen auf Tafel
24.
Huldschinsky's nachgiebige Dampfkesselverschlüsse.
Die Gefahr von Kesselexplosionen in Folge zu hoch gespannten Dampfes soll nach dem
Vorschlage von S. Huldschinsky und Söhne in Gleiwitz (*
D. R. P. Kl. 13 Nr. 34768 vom 25. Juli 1885) durch nachgiebige Verschluſsplatten für
in den Kesselwandungen gelassene Oeffnungen vermieden werden. Von solchen
Verschlüssen, welche an Kesselsteinansätzen am wenigsten ausgesetzten Stellen
angebracht werden, veranschaulichen Fig. 13 und 14 Taf. 24
zwei verschiedene Ausführungen.
In Fig. 14
wird die Oeffnung o in der Kessel wand durch ein
Deckplättchen b unter Anwendung einer untergelegten
Packung verschlossen, indem zwei Schrauben d das
Deckplättchen b mit der Kesselwand einseitig fest
verbinden. In Fig.
13 ist statt eines eckigen ein rundes Deckplättchen b angebracht, das mittels der Schiene s und der Schrauben d mit
einem angemessenen Drucke auf den die Kesselöffnung o
umgebenden Packungsring aufgespannt ist. Die Widerstandsfähigkeit des Deckplättchens
ist so gewählt, daſs vor dem Erreichen der Elasticitätsgrenze der Kesseltheile durch
den etwa wachsenden Dampfdruck ein Nachgeben des Plättchens oder der Packung, sei es
durch Abbiegen von der Kesselwand, sei es durch Zerreiſsen des Plättchens oder der
Packung, eintritt, um dem Wasser und Dampfe einen Austritt zu gestatten. Natürlich
ist dafür zu sorgen, daſs der Verschluſs am Kessel an einer solchen Stelle
angebracht wird, daſs im Falle des Nachgebens Niemand verbrüht wird.