Titel: | Neuere Filter für Säfte der Zuckerfabriken. |
Autor: | St. |
Fundstelle: | Band 263, Jahrgang 1887, S. 188 |
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Neuere Filter für Säfte der
Zuckerfabriken.
Patentklasse 89. Mit Abbildungen auf Tafel 11.
Neuere Filter für Säfte der Zuckerfabriken.
Das von L. Walkhoff in Kalinofka (* D. R. P. Nr. 37001
vom 9. Oktober 1885) angegebene stehende Beutelfilter
zur Trennung der Zuckersäfte u. dgl. von mechanisch beigemengten Unreinigkeiten soll
sich durch rasche Arbeit, bequeme Handhabung und Reinigung, verbunden mit lang
andauernder guter Wirkung, auszeichnen.
Wie aus Fig. 13 Taf. 11
ersichtlich ist, dient zur Aufstellung einer Anzahl Filterbeutel ein geschlossener
Kasten A, in dessen Böden die Befestigung der Beutel
mittels der Holzpfropfen F und der Einsätze H erfolgt, oben bei F fest
geschnürt, dagegen unten bei H durch ein leicht zu
lösendes Klemmband E geschlossen.
Die Filtration geht in der Weise von statten, daſs die unter Druck
aus einem höher gelegenen Behälter oder aus einer Pumpe eintretende Flüssigkeit
durch den Stutzen L in den Untersatz M und von hier durch H in
die Beutel N eintritt. Die Flüssigkeit gelangt aus den
Beuteln in den dieselben umgebenden Kasten A und von da
bei P in die Abfluſsrinne. Die Unreinigkeiten dagegen
bleiben in den Beuteln selbst zurück, fallen durch ihre Schwere nieder und können
durch Stutzen K aus dem Untersatze M abgelassen werden, ohne den Betrieb der Filter zu
stören.
Ein Schlieſsen der Oeffnung bei L
bewirkt das Zusammenfallen der Beutel und ein vollständiges Abfallen der Rückstände,
während die Filterbeutel selbst am Haken bei F fest
hängen bleiben und beim nächsten Eintritte von Flüssigkeit sofort wieder
betriebsfähig sind.
Der in Fig. 14
und 15 Taf.
11 dargestellte Filtrirapparat mit festen Filterflächen
von H. Kraensel in Breslau (* D. R. P. Nr. 36745 vom
29. September 1885) besitzt eine oder mehrere keilförmige Filterkammern A mit je zwei durch übergelegtes Tuch a und zugehörige Filterplatten a1 gebildeten Filterflächen und dem
Schlammsammler B. Der Schlammkasten B enthält ein Mannloch, welches in geschlossenem
Zustande ebenfalls in eine Filterfläche b umgewandelt
wird, indem man über den an seiner inneren Seite wie eine Filterplatte geformten
Mannlochdeckel b1 ein
Tuch legt, welches zugleich die Dichtung des Mannloches vertritt. Die Filterplatten
a1 sowie der
Mannlochdeckel b1
enthalten zur Ableitung des Filtrates an der unteren Seite Kanäle d, welche am Ausgange mit Hähnen l bezieh. k versehen
sind.
Unterhalb der Hähne l befindet sich
die Saftrinne c mit dem Ableitungsrohre n, während der Hahn k in
einen Trichter m mündet, dessen Ableitungsrohr mit n verbunden werden kann. Oberhalb hat jede der
Filterplatten einen Hahn f, dessen Kanal mit den Rinnen
der Platten a1 in
Verbindung steht und durch welche man Wasser auf das Filtertuch a von auſsen nach innen wirken lassen kann, wodurch der
an der inneren Seite des Tuches angesetzte Schlamm abgespült wird. Der Safteingang
in den Apparat erfolgt bei e oder g, der Saftablaſs aus A
bei d.
Der Schlammsammler B erhalt, wenn
eine Anslaugung des angesammelten Rückstandes
erforderlich ist, je nach körniger oder schleimiger Beschaffenheit desselben im
ersten Falle nur ein längs durchgehendes Heiſswasser-Einspritzrohr h, oder im zweiten Falle auſser diesem noch ein
Rührwerk. Bei der ersten Art der Auslaugung wird zum Beginne derselben erst das
Verschluſsventil i geöffnet, um den Schlamm, welcher
sich während der Filtrationsdauer in dem Rohre h
abgesetzt hat, durch den Wasserdruck herausstoſsen zu lassen, worauf dasselbe wieder
geschlossen wird. Das Wasser dringt nun, vertheilt durch die Löcher, in den Schlamm
ein, lockert denselben auf und flieſst, mit den noch im Schlamme enthaltenen
Zuckerstoffen bereichert, durch die Filterfläche b und
den Hahn k in den Trichter m ab. Bei der zweiten Art der Auslaugung wird der fester zusammenhängende
oder schleimige Rückstand während der Wassereinspritzung durch Drehen des Rührwerkes
aufgerührt, um eine vollkommene Auslaugung zu ermöglichen.
Das Filter von E. de Bück besitzt nach der Sucrerie indigène, 1886 Bd. 27 * S. 594 als
Filtermittel Filzpfropfen, welche, wie aus Fig. 12 Taf.
11 zu ersehen, kegelförmig gestaltet sind und in eine
gelochte Platte B so gesetzt werden, daſs der
Flüssigkeitsdruck dieselben festhält. Der bei F
eintretende Saft wird durch eine Dampfkammer E heiſs
erhalten. Durch den Hahn C wird Dampf oder kochendes
Wasser in die Kammer A geleitet, wenn die Filzpfropfen
gereinigt werden sollen. Der sich in dem Raume D
absetzende Schlamm wird zeitweise durch den Hahn H
abgelassen. Das Filter erfordert einen Flüssigkeitsdruck von 3m,5 bis 5m Höhe.
Man kann den filtrirten Saft auch absaugen, um den Flüssigkeitsdruck zu vergröſsern.
Die Reinigung der Filzpfropfen soll nur alle 2 bis 3 Monate nöthig werden und ein
Apparat für täglich 500hl Saft ausreichen.
St.