Titel: | Ueber Lastenhebmaschinen; von Prof. H. Gollner in Prag. |
Autor: | H. Gollner |
Fundstelle: | Band 263, Jahrgang 1887, S. 401 |
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Ueber Lastenhebmaschinen; von Prof. H. Gollner in
Prag.
(Patentklasse 35. Fortsetzung des Berichtes S. 309
d. Bd.)
Mit Abbildungen auf Tafel
12, 18 und 24.
H. Gollner, über Lastenhebmaschinen.
Zu der besprochenen Reihe von Aufzuganlagen mit Preſswasserbetrieb theils in
mittelbarer, theils in unmittelbarer Wirkung sei noch ein Aufzug mit Handbetrieb beschrieben, welcher geeignet ist, unter
Voraussetzung zutreffender Verhältnisse gute Dienste zu leisten. Dieser von Duquesnay entworfene Handaufzug soll sich nach dem Portefeuille des Machines, 1885 * S. 117 zur Anwendung
empfehlen, wenn aus verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes Lasten zu fördern sind
und wenn insbesondere der Dienst zwischen den einzelnen Stockwerken in kleinen
Zwischenräumen, also ziemlich häufig gewechselt werden soll. Der Aufzug ist doppeltwirkend, d.h. derselbe besitzt zwei Förderkörbe,
von denen einer steigt, während sich der andere senkt, und ist zugleich von mittelbarer Wirkung, nachdem zur Lastenforderung
zunächst Seile, ferner Leit- und Kraftrollen zur Anwendung kommen müssen.
Die grundlegende Idee des Aufzuges ist aus Fig. 3 Taf. 24 zu ersehen.
In dieser bedeuten M und M1 Kraftrollen, welche gleichzeitig
mittels eines Seiles mit einem Hilfshaspel A in
Verbindung stehen; bei Bethätigung dieses Hilfshaspels können diese Kraftrollen
gehoben und gesenkt bezieh. in eine gewisse Höhenlage gebracht werden, die von dem
Stockwerke im Gebäude abhängt, in welches oder aus welchem Lasten gefördert werden
sollen. Nur der Deutlichkeit halber sind M und M1 in Fig. 3 aus einander
gelegt; in Wirklichkeit sind diese Kraftrollen in eine bewegliche zweirollige Flasche eines Seilflaschenzuges vereinigt. E und E1 sowie F und F1 sind Leitrollen,
welche über der höchsten Stelle der Gesammtförderhöhe angeordnet sind und jene Seile
aufzunehmen haben, welche endlich mit den zu fördernden Lasten P und P1 verbunden sind. Diese Lasten haben demnach eine
gleichzeitige aber entgegengesetzte Bewegung.
Eine Hebung oder Senkung der Kraftrollen M und M1 um die Strecke l bedingt die Senkung oder Hebung der Lasten P und P1 um die Strecke 2l.
Werden die beiden Kraftrollen M und M1, wie schon
angedeutet, in eine Flasche vereinigt, so bilden dieselben mit den beiden Leitrollen
Fund F1 einen
gewöhnlichen vierrolligen Seilflaschenzug, durch dessen Anordnung für eine
Verschiebung der beweglichen Flasche M, M1 um die Strecke l eine
gegenseitige Verschiebung der Lasten P und P1 um 4l erreicht sein muſs.
Sind h1 und h2 die
Höhenunterschiede zwischen dem ersten und zweiten bezieh. dem zweiten und dritten
Stockwerke im Gebäude und war der Aufzug augenblicklich für die Förderung von Lasten
aus dem Erdgeschosse in das erste Stockwerk eingestellt, so müssen die Förderkörbe
behufs Einstellung des Aufzuges für die Förderung von Lasten in das zweite Stockwerk vom
Erdgeschosse aus um h1,
also die bewegliche Flasche um ¼h1 gegenseitig verstellt werden; für die Förderung in
das dritte Stockwerk ist weiters eine Senkung derselben Flasche um ¼h2 nothwendig. Durch
eine Hebung der Flasche wird im umgekehrten Wege die Förderung der Lasten aus
tieferen Stockwerken vermittelt.
Die Ausführung dieses Aufzuges, wie dieselbe in der staatlichen Tabak-Niederlage in
Saint Marcellin errichtet ist, veranschaulichen Fig. 1 und 2 Taf. 24. 4 Holzsäulen
S erheben sich in der ganzen Höhe des Gebäudes; sie
erhalten Gleitschienen zur Führung der Förderkörbe P
und P1 und nehmen
zugleich den Haspel A, die Stellvorrichtung V (Hilfshaspel) sowie die Lager für die oberen
Leitrollen F und F1 auf. Die Haspeltrommel ist durch eine Seilrolle
A ersetzt, welche durch die Kurbeln h mit Stirnradübersetzung bethätigt wird. Das um die
Rolle A geschlungene Seil wird weiters um die
Leitrollen E, E1
gelegt, welche die Seilstränge an die lose zweirollige Flasche M abgeben, um deren Rollen das Seil gelegt wird, worauf
die beiden freien Enden um die oberen Leitrollen F und
F1 an die
Förderkörbe P und P1 abgeleitet und an letztere befestigt werden. Der
schon Eingangs erwähnte Hilfshaspel V besteht aus einer
Seilrolle, deren Welle mittels des Schneckenradvorgeleges W und des Handrädchens v bethätigt wird.
Marken m, welche auf eine leicht ersichtliche Weise an
den Holzsäulen S angebracht sind, bezeichnen jene
Stellungen der beweglichen Flasche M, welche der
Förderung der Lasten in die einzelnen Stockwerke entsprechen.
Das Geschwindigkeitsverhältniſs für die Last- und Kraftbewegung beträgt 4,6; die
mittlere Förderlast erreicht 80k, welche von zwei
Arbeitern, die an den Kurbeln k thätig sind, überwunden
wird. Die Förderhöhen für die einzelnen Stockwerke sind bezieh. 5m,0, 8m,8 und
12m,6. Bei entsprechend eingerichtetem Dienste
können 50 bis 55 Ladungen, welche in den einzelnen Stockwerken vertheilt sind und
eine Gesammtlast von mehr als 4000k ergeben, in
der Stunde gefördert werden.
Die angegebene Vorrichtung behufs Verstellung der beweglichen Flasche könnte
schlieſslich auch bei anderen Aufzügen für Förderungen aus gleichen Höhen angewendet
werden, um den Einfluſs der Seillängung auszugleichen und genau eine bestimmte
Förderhöhe zu erreichen.
Die Gruppe von Hebmaschinen, welche durch die Anordnung und Verwerthung eines sogen.
Auslegers gekennzeichnet sind, ist in die
Maschinen- wie Baupraxis unter dem gemeinsamen Namen „Krahne“ eingeführt. Werden die Krahne mit den bisher behandelten
Hebmaschinen hinsichtlich Förderhöhe, Gröſse der Förderlast, bezüglich der
Fördergeschwindigkeit und Richtung der Lastenhebung in Vergleich gesetzt, so ergibt
sich die Kennzeichnung der Krahne als Lastenfördermaschinen nach folgenden
Richtungen: Die mit Ausleger ausgerüsteten Hebmaschinen dienen zur Förderung von
sehr verschiedenen Lastgröſsen auf verhältniſsmäſsig geringe Höhen mit geringer
Fördergeschwindigkeit in wagerechter wie senkrechter Richtung und zwar derart, daſs
durch die Sondereinrichtungen dieser Hebmaschinen eine gewisse, nach Umständen sehr
entwickelte Arbeitsfläche bezieh. ein bestimmter Arbeitsraum durch Verbindung der
früher bezeichneten Förderrichtungen für Förderzwecke beherrscht werden kann,
wodurch die so hervorragende Verwendungsfähigkeit dieser Gruppe der Groſs-Hebezeuge
für Massenförderungen oder für ungewöhnliche Groſs-Lasten gesichert ist. Diese
Arbeitsfläche, welche für feststehende Ausführungen der Krahne nur eine
verhältniſsmäſsig geringe Entwickelung zuläſst, kann für die beweglichen Krahntypen
nach einer Hauptrichtung sozusagen unbegrenzt angenommen werden, in welchem Umstände
ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber den übrigen Hauptformen der
Hebmaschinen gelegen ist.
Durch den Ausleger ist nicht allein die erwähnte Arbeitsfläche gegeben; derselbe
vermittelt weiters noch die Möglichkeit, die Krahne an beliebigen Verwendungsstellen
zu verwerthen, für welche andere Hebmaschinen unter sonst gleichen äuſseren
Umständen nicht mehr zulässig sind. Aus diesen Gründen muſs eben der Ausleger als
kennzeichnender Bestandtheil dieser Gruppe von Hebmaschinen erkannt werden.
Das über Krahne vorliegende, zu besprechende neuere Material ist sehr umfangreich;
dieser Umstand sowie die zahlreichen Constructions- und Verwendungsformen und die
nicht weniger wechselnden Aufstellungs- wie Betriebsweisen dieser Arbeitsmaschinen
begründen eine besondere Gruppirung derselben. Hierbei können die Verwendungsstellen
oder die Betriebsmethoden, die Art und Weise der Bethätigung der Krahne, als
maſsgebend angenommen werden. Mit Rücksicht auf den erstgenannten Umstand können: a)
Lagerhäuser- und Werkstätten-Krahne, b) Krahne für Werks- und Schiffsplätze, ferner
für Docks, Hafen, c) Schiffskrahne unterschieden werden. Für den Zweck des
vorliegenden Berichtes erscheint es zweckmäſsiger, die Krahne nach der Art und Weise
ihres Antriebes zu gliedern und daher hervorzuheben: a)
Handkrahne, b) Dampfkrahne, c) Preſswasser-Preſsluftkrahne, d) Krahne mit
Seilbetrieb. Die bezeichneten Antriebsweisen werden für feststehende und bewegliche
Krahne derselben Gruppe angewendet; dieselben bedingen wenigstens in gewissen
Richtungen den Constructionstypus dieser Arbeitsmaschinen, welcher weiters auch von
dem Zwecke und der Verwendungsstelle derselben bei gegebenen Kraftmitteln
beeinfluſst wird, sowie umgekehrt bei in vorhinein gegebener Verwendungsstelle
derselben Maschinen und freier Wahl der Kraftmittel sowohl die Betriebsmethode, als
auch der Constructionstypus der Maschine bestimmt erscheint.
Es muſs sofort hervorgehoben werden, daſs die Handkrahne, obschon für einfache Verhältnisse vollberechtigt und als
billige wie sparsame Hebmaschinen zu verwerthen, verhältniſsmäſsig selten unter den
neueren Krahnen von bemerkenswerther Einrichtung und Verwendung vorkommen, welche Thatsache
jedenfalls in der im Allgemeinen nur geringen Leistungsfähigkeit derselben sowie in
den hohen Betriebskosten für groſse Förderlasten begründet erscheint. Die Förderung
von Groſs-Lasten mit Hand ist eine Ausnahme und
bestimmt durch Sonder Verhältnisse bedingt.
Eine sehr zweckmäſsige und nicht unerwähnt bleiben sollende Vervollständigung der
Krahnhaspel für Handbetrieb ist durch die Ausbildung und Einführung der Sperr- oder SicherheitskurbelnVgl. Stauffer-Mégy 1876 222 * 532. Stegmeyer 1879 233 * 298. Becker
bez. Actiengesellschaft Weser 1880 235 * 13. * 100. Zobel 1880 237 * 276. Wiesche 1881 239 *
100. Henkel 1881 240
* 424. Uebersicht, Weidtmann bez. Duisburger Maschinenfabrik 1882 243 * 22. * 272. * 363. Bourgougnon 1882 246 * 450. Meinecke 1883 247 *
114. Burgdorf 1883 248 * 442. Mohr 1884 253 * 266. 1885 256 *
101. * 154. Zobel 1884 253 * 447. Dahlhaus 1885 258 * 108. Bagge
1886 259 * 442. Uebersicht 1886 261 * 154. und Bremsen gewonnen worden, welche für Hand-Drehkrahne wie für Laufkrahne
eine bemerkenswerthe Anwendung finden und den für Handkrahne bestehenden Vortheil
des sofortigen Antriebes und der Möglichkeit des sofortigen Abstellens mit Rücksicht
auf die erreichbare wesentlich gröſsere Betriebssicherheit erhöhten.
Die Handkrahne kommen je nach Umständen als Dreh- oder Laufkrahne zur Verwendung und
die Verbindung beider Krahntypen gewährt weiters in manchen Fällen groſse praktische
Vortheile, wenn nämlich die Aufstellung der bezeichneten Erahne so getroffen wird,
daſs der eine Krahn zur Uebernahme der Förderlast vom Nachbarkrahne zum
Weiterschaffen derselben ausgenutzt werden kann. Aus diesem Grunde wird nach
Umständen ein System von Hebe- und Transportkrahnen mit Berücksichtigung obiger
Bedingungen bei Durchführung eines einheitlichen Constructionstypus oder bei
Verbindung der Dreh- und Laufkrahn-Systeme angeordnet.
Nachstehend sind Ausführungen von Handkrahnen
besprochen, zunächst zwei Laufkrahne für Lasten, welche nach ihrer Groſse, 3t und 150t,
gleichsam als Grenzlasten bezeichnet werden könnten. Die Gegenüberstellung dieser
Grenzfälle erscheint daher beachtenswerth.
Der 3t-Laufkrahn wurde als Werkstättenkrahn für eine Spannweite von 7m,76 von der Werkzeug- und Maschinenfabrik
Oerlikon bei Zürich ausgeführt. Die Gesammtanlage wie die Einzelanordnung
zeichnet sich durch Einfachheit und Zweckmäſsigkeit aus. Zur Unterstützung der
Laufschienen für die Träger T (Fig. 12 Taf. 24) sind I-Träger L angeordnet,
welche sich einerseits auf Wandlager W stützen,
andererseits mit Winkeln W1 verbunden sind, welche an die Tragsäulen S
des Werkraumes gekuppelt sind. Zum Fortbewegen des Krahnes sind an beiden Enden der
Träger T Laufwerke vorgesehen, welche durch
Stirnrädergetriebe bei s in Drehung versetzt werden.
Für die beiden Getriebe dient die gemeinsame Welle v,
die mittels Seiltriebes S1 bethätigt wird. Dieser Antrieb gestattet die Längsbewegung des ganzen Laufkrahnes von der
Sohle des Werkraumes aus in ebenso sicherer wie bequemer Weise. Zum Heben der Last
dient eine Laschenkette, welche von der Kettenscheibe k
(Fig. 11)
der Laufkatze K aufgenommen wird, die wieder mittels
des vorgelegten Seiltriebes S2 von unten bethätigt werden kann. Für die Querbewegung der Katze ist
keine besondere Einrichtung getroffen, welcher Umstand bei der Kleinheit der zu
fördernden Lastgröſse weniger ins Gewicht fällt.
Der Laufkrahn mit Handbetrieb für die Höchstlast von
150t ist für das russische Stahlwerk in
Abouchoff bei St. Petersburg nach Engineer, 1884 Bd. 58
* S. 332 von Easton und Anderson in Ipswich ausgeführt
worden.
Das Stahlwerk zu Abouchoff war gezwungen, seine Einrichtungen für
die Geschütz-Erzeugung bedeutend zu vergröſsern, nachdem die Länge und das Gewicht
der Geschütze in den letzten 15 Jahren erstaunlich zunahm. Der verantwortliche
Leiter des Werkes, Admiral Kolokoltzoff, verstand es,
die Leistungsfähigkeit desselben auf der Höhe der Zeit zu erhalten und die
Leistungen des Woolwicher Arsenales und jenes zu Elswick in der Erzeugung von
Hinterlader-Stahlgeschützen bis zu 400mm Kaliber
und 80t Gewicht zu übertreffen. Die Errichtung
tragfähiger Laufkrahne bildete aber eine Hauptschwierigkeit, weil die lichte Höhe
der Werkstätten ungenügend, sowie die Anbringung der Laufschienen an den bestehenden
Mauerwerken umständlich war. Easton und Anderson
führten für die Drehereien Krahne mit Drahtseilbetrieb für 60t Tragfähigkeit aus. Es muſste endlich nach
weiterer Vergröſserung der Gewichte der Geschütze zur Kuppelung zweier Krahne für 120t mit
Benutzung eines Traghebels geschritten werden und zwar derart, daſs je einer der
beiden Theilkrahne ein Ende des Hebels zu tragen hatte, in dessen Mitte sich der
Lasthaken befand. Auf diese Weise beschaffte man sich für gewöhnliche Lastgröſsen
sehr handliche Krahne und erhielt für die eigentlichen Groſslasten (150t) einen Zwillingkrahn von entsprechender Leistungsfähigkeit.
Zum Zwecke der Verschiffung von Geschützen, deren Gewicht mehr als
60t betrug, muſsten Sondereinrichtungen
geschaffen werden, nachdem die von Easton und Anderson
ausgeführten Quaikrahne für 60t Lastgewicht nicht
mehr ausreichten. Als es sich darum handelte, die neuen schweren Geschütze in Barken
zu laden, beschloſs Kolokoltzoff ein mit der Newa in
Verbindung stehendes Dock herzustellen und für dasselbe einen aus zwei 75t-Krahnen bestehenden Zwillingskrahn von 150t Tragfähigkeit zu
beschaffen, wobei der als ausreichend befundene, früher erwähnte Traghebel der 60t-Krahne in Verwendung kam. Quer über das Dock
wurde auf 4 Säulen die Laufbahn des Krahnes gelegt, auf welcher zwei durch den
Traghebel gekuppelte Laufwägen verkehrten. Die schweren Geschützrohre wurden mittels
Eisenbahn dem Krahne zugefahren, von dem Eisenbahnwagen abgehoben, wagerecht auf der
Laufbahn bis zu dem Dock gefahren und endlich in die Barken niedergelassen.
Jeder Laufwagen ruht auf vier Achsen, die in einem Drehschemel
untergebracht sind, und der Traghebel ist an den Wagen so aufgehängt, daſs die Last
eines Laufwagens auf dessen Laufachsen möglichst vortheilhaft vertheilt wird. Der
Traghebel ist aus Blech und Winkeleisen zusammengenietet, besitzt kastenförmigen
Querschnitt und eine Spannweite von 4m,88. Der
eigentliche Krahnhaspel für je einen Laufwagen enthält eine achteckige Trommel zur
Aufnahme der 41m,5 langen Lastkette von 54mm Eisen stärke. Das freie Ende der Kette fällt in
einen Kasten, während das tragende Ende derselben von einem zweirolligen
Flaschenzuge aufgenommen wird. Die Senkrecht-Förderung erfolgt unter Ausnutzung von
drei Stirnradvorgelegen mittels Handkurbeln. Die zweite Vorgelegewelle ist mit einer
Bandbremse und mit Differential-Sperrklinken versehen, welche erstere durch Schraube
bethätigt werden kann; hierbei kann die Lösung der Bremse wie das Senken der Last
ohne die Auslösung der
Sperrklinken erfolgen. Die Bewegung der beiden mächtigen Lautwägen erfolgt unter
Anwendung von drei Stirnrad- und zwei Kegelrad-Vorgelegen ebenfalls mittels
Handkurbeln. Die Träger für die Laufwägen sind von kastenförmigem Querschnitte aus
Stahlblechen gefertigt und ruhen auf Stahlsäulen.
Ein freistehender Drehkrahn mit Handbetrieb für 61 Tragfähigkeit nach der Anordnung von Dujour und Blanchi findet
sich in Armengaud's Publication
industrielle, 1885 Bd. 29 * S. 337 beschrieben. Dieses Krahnsystem ist
durch die Anwendung einer einzigen Welle im Krahnhaspel
mit veränderlicher Geschwindigkeit, sowie durch die selbstthätige Begrenzung der Gröſse der Förderlast ausgezeichnet. Da das
Krahngerüst als solches nichts wesentlich Neues hinsichtlich seiner Gestaltung und
Construction bietet, so sollen im Folgenden nur die Sondereinrichtungen, wie der
Haspel und die Vorrichtung zum Begrenzen der Förderlastgröſse, erläutert werden.
Bei der Beschreibung des von der Compagnie des Fonderies et
Forges de L'Horme ausgeführten Krahnes werden einleitend die Grundsätze
entwickelt, nach welchen die Haspel der Erahne überhaupt entworfen werden sollen.
Dieselben beziehen sich ganz richtig auf die nothwendig groſse Einfachheit, d. i.
kleinste Anzahl der Bestandtheile des Haspels, ferner auf die Beschränkung der
Berührungspunkte des Haspels mit dem Krahngerüste, endlich auf den Bedarf von
Sondereinrichtungen, durch welche eine gefährliche Ueberlastung des Krahnes, ein
Bruch seiner wesentlichen Bestandtheile hintangehalten und die Sicherheit der beim
Erahne beschäftigten Personen gewährleistet ist. Die gewählte Haspelconstruction
entspricht wohl nur einigen der erwähnten Bedingungen vollkommen. Der Haspel besitzt
nur eine Welle, nimmt einen sehr beschränkten Raum ein und besitzt selbstthätige
Aus- und Einrückvorrichtungen, durch welche bei der Senkung der Last die Drehung der
Handkurbeln verhindert wird. Der Haspel ist ferner mit einer stets thätigen Bremse
versehen, welche im Stande ist, die Förderlast sofort aufzuhalten, wenn während der
Hebung derselben die Handkurbeln frei werden oder wenn während der Senkung derselben
der Bremshebel nicht bethätigt wird. Der Haspel gestattet ferner zwei
Geschwindigkeitsumsetzungen, welche ohne Störung der Förderung ausgenutzt werden
können, und ist endlich mit einer Einrichtung versehen, welche die Kurbelwelle
selbstthätig ausrückt, wenn eine Förderlast gehoben werden soll, welche die
Tragfähigkeit des Krahnes überschreitet.
Fig. 4, 9 und 10 Taf. 24
lassen die Einrichtung des Haspels erkennen. Derselbe liegt zwischen den beiden
Trägern A (Fig. 4) des
Erahnauslegers, welche an dieser Stelle entsprechend durch Verbindungen a abgesteift sind. Die einzige Welle e bewegt sich im Inneren eines Kegels E, welcher dem mit dem einen Haspelschilde verbundenen
Träger E2 angehört. Die
Welle e nimmt an den Enden zwei Handkurbeln, in der
Mitte ein aufgekeiltes Stirnrad f, zwei Scheiben F und G,
eine Kettenscheibe h für die Gelenkkette, welche zur Förderung verwendet
wird, und noch eine verschiebbare Kuppelungshülse K
auf, welche gegen den Reibungskegel E1 einwirken kann. Wird für die Hebung der Last die
Welle e gedreht, so wird die Hülse K den Reibungskegel E1 wegen den angeordneten Schraubenflächen an den
Kuppelungszähnen mitzunehmen suchen; für den entgegengesetzten Drehsinn der Welle
e wird E1 gegen das Innere von E gedrängt und durch die Reibung zwischen E1 und E die
Bewegung der Welle e gehemmt. Die Scheibe G trägt zwei Achsen g, an
deren Enden die Stirnräder f1 und g1
aufgekeilt sind. Die Getriebe f1 greifen in das Rad f
auf der Welle e und in das Hohlrad F1 der Scheibe F, die Getriebe g1 in das Hohlrad H1 der Scheibe H
ein.
Wird die Scheibe F durch Bremsung festgehalten, hingegen
die Scheibe G frei gelassen, so wird bei Bethätigung
der Handkurbeln Folgendes erreicht: Dreh- und Umlaufbewegung von f1 und g1, Drehbewegung von
H sowie e und zwar mit
einer Geschwindigkeit, welche von dem Unterschiede der Durchmesser der Getriebe f1 und g1 abhängig ist. Wird
die Scheibe G festgehalten und die Scheibe F drehbar gemacht, so müssen die Getriebe g1 unmittelbar die
Drehbewegung der Scheibe H hervorrufen und zwar in
demselben Sinne wie früher, wenn der Durchmesser von g1 gröſser als jener von f1 ist; im Gegenfalle
würde der entgegengesetzte Drehsinn für H erreicht
werden. Nach den thatsächlich ausgeführten Umsetzungen ist für den Stillstand von
G die Geschwindigkeit der Drehbewegung von e im Verhältnisse von 5,35 : 1 zu jener, welche durch
den Stillstand von F erreicht werden kann.
Behufs Feststellung der Scheiben F und G sind dieselben mit den Bremsbändern f2 und g2 versehen, deren
Enden mit den Hebeln f3
und g3 (Fig. 9 und 10) verzapft sind. Diese
Hebel stehen einander gegenüber und sind auf der Achse m festgekeilt, welche durch den Handhebel M
bethätigt werden kann, derart, daſs nach Bedarf das Bremsband f2 oder g2 angezogen wird. Die
Achse m trägt eine drehbare Hülse h1 mit Hebeln zur Aufnahme der Enden des dritten
Bremsbandes h2, welches
um die Scheibe H geschlungen ist; die Hülse h1 hat einen besonderen
Arm, der die Zugstange h3 aufnimmt, welche mit dem um K drehbaren
Handhebel I1 verbunden
ist. Bei Erhebung von I1 wird das Bremsband h2 angezogen, das Gegengewicht L gesenkt, die Scheibe F
festgehalten und die Scheibe G frei gemacht; bei
Erhebung des Gegengewichtes L wird dagegen die Scheibe
G durch das zugehörige Bremsband g2 festgehalten. Die
Bewegung des Handhebels I1 hat aber in Folge Anordnung des Gestänges r2 mit dem Hebel r am äuſseren Ende des Auslegers (Fig. 6 und 7 Taf. 24) einen Einfluſs
auf die Lage eines Kolbens in dem Cylinder P, dem
Hauptbestandtheile der Einrichtung zur Begrenzung der Gröſse der Förderlast.
Die Lastkette ist bei j am Ausleger A befestigt, umfaſst das bewegliche Gegengewicht I (vgl. auch Fig. 5), welches eine
entsprechende Führung zwischen den Trägern des Auslegers A findet, umläuft die feste Leitrolle J, gibt
einen Strang nach abwärts zum Haspel, umfaſst die Kettenscheibe h (Fig. 4), entwickelt sich
weiter längs des Auslegers nach auſsen, läuft dann um die Leitrolle N (Fig. 6) am Ende des
Auslegers, fällt nach abwärts zur Kraftrolle, deren Haken die Förderlast aufnimmt,
und gibt endlich den letzten Strang S nach aufwärts zur
Verbindung mit dem Hebel r und der Kolbenstange des
Cylinders P ab. Der Cylinder P ist um Zapfen drehbar angeordnet und dessen Kolben mittels Brahma'scher Liderung gedichtet, welche mit Rücksicht
auf die Natur und Pressung der in dem Cylinder eingebrachten Flüssigkeit zulässig
ist. Der Kolben ist noch mit den Kanälen p1 (Fig. 8 Taf. 24) und dem
Lederklappenventile p2
versehen, welche für den Aufwärtsgang des Kolbens die über dem Kolben befindliche
Flüssigkeit in den Raum p unter den Kolben treten
lassen. Weiter ist der Cylinder P mit dem Umlaufskanale
o versehen, welcher in die angefügte Federbüchse
Q führt und die gepreſste Flüssigkeit (verdünnter
Alkohol oder säurefreies Glycerin, destillirtes Wasser, sogen. Vulkanöl u.s.w.) bei
Eröffnung des Verbindungsventiles q aus dem Raume p unter dem Preſskolben in jenen über demselben treten
läſst. Es ergibt sich, daſs die Abwärtsbewegung des Preſskolbens, d.h. der mit
demselben verbundene Kettenstrang S nur bei
entsprechender Eröffnung des Ventiles q möglich ist,
welches wieder durch die Druckkraft der belastenden Spiralfeder gegen seinen Sitz
gepreſst wird, daſs also die einstellbare Federbelastung des Ventiles eigentlich
derjenige Theil der Einrichtung ist, welcher die gewünschte Begrenzung der
Förderlast nach oben hin vermittelt.
Das Spiel der ganzen Einrichtung ist demnach folgendes: Für Förderlasten bis zur
Grenzlast bleibt der Preſskolben in seiner oberen Stellung. Bei Erreichung der
Grenzlast wird durch die Pressung der Flüssigkeit in P
das Ventil q geöffnet und sinkt der Preſskolben sammt
dem Kettenstrange S, wodurch die Erhebung der
Förderlast verhindert wird. Gleichzeitig wird auch der Winkelhebel r gedreht, das Gestänge r2 gehoben und, wie schon früher erwähnt,
die Bremse h2
angezogen, also der Haspel abgestellt.
Ueberblickt man die beschriebenen Einrichtungen, so ist anzuerkennen, daſs der
Lastbegrenzer zweckmäſsig ist, aber gewiſs noch durch eine Bufferfeder
vervollständigt werden sollte, um die gegen harte Stöſse bekanntlich sehr
empfindliche Laschenkette gegen den gefährlichen Einfluſs der Stöſse zu schützen.
Der Haspel ist allerdings nur hinsichtlich der Zahl seiner Wellen gegen die
gewöhnlichen Handhaspel sehr vereinfacht; das eigentliche Zwischengetriebe sowie die
drei Bandbremsen stören hingegen die gewünschte Einfachheit der Construction in
entschiedener Weise.