Titel: Rosenkranz's Speiserufer mit leicht schmelzbarer Scheibe für Dampfkessel.
Fundstelle: Band 264, Jahrgang 1887, S. 12
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Rosenkranz's Speiserufer mit leicht schmelzbarer Scheibe für Dampfkessel. Mit Abbildungen auf Tafel 1. Rosenkranz's Speiserufer für Dampfkessel. Die sogen. Speiserufer oder Warnapparate für Dampfkessel, welche bei Eintritt von Wassermangel hörbare Zeichen vermitteln, lassen sich in drei Gruppen eintheilen, je nachdem zur Inbetriebsetzung der für die Abgabe der Ruſsignale benutzten Dampfpfeife oder des Läutewerkes ein Schwimmer, die wechselnde Ausdehnung und Zusammenziehung eines Rohres oder leicht schmelzbare Pfropfen benutzt werden. Gegen die Speiserufer der ersten Art (vgl. 1882 243 * 9) kann geltend gemacht werden, daſs deren sichere Wirkung zumeist von der schwer zu erzielenden guten Führung des Schwimmers abhängt und bei den Apparaten mit Ausdehnungsrohren (vgl. Wilson-Fletcher u.a. 1886 262 * 209) ist die Einstellung fast ebenso schwierig wie unsicher. Bei den Speiserufern mit leicht schmelzbaren Metallpfropfen (vgl. Schwartzkopff 1882 243 * 41. 244 439) wird gewöhnlich ein langes senkrechtes Rohr benutzt, welches innerhalb des Kessels mit dem unteren Ende bis zum Spiegel des niedrigsten Wasserstandes reicht und an dessen oberem Ende der Metallpfropfen sich befindet, um wie bei der Black'schen Einrichtung den Zutritt einer Dampfpfeife abzusperren, oder wie bei Schwartzkopff durch sein Schmelzen den Schluſs eines elektrischen Stromes zu vermitteln, durch welchen dann ein Läutewerk ausgelöst wird. Das senkrechte Rohr wird durch den Dampfdruck bei einem Wasserstande, bei welchem das untere Rohrende noch in das Wasser taucht, mit diesem gefüllt erhalten. Durch die freie Lage dieses Rohres oberhalb des Kessels kühlt sich das Wasser in demselben ab und der leicht schmelzbare Pfropfen wird kühl erhalten. Sinkt aber der Wasserstand im Kessel so weit, bis das untere Rohrende vom Wasser frei wird, so entleert sich das Rohr und kann der Dampf in dasselbe eintreten, welcher dann den Verschluſs- oder Leitungspfropfen zum Schmelzen bringt. Für die Speiserufer der dritten Gruppe, den Apparaten mit sogen. schmelzbaren Sicherheitspfropfen, entwickelt E. Rosenkranz in Hannover in der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, 1886 * S. 940 die Bedingungen für eine sichere Thätigkeit und bequeme Instandhaltung; dieselben bestehen namentlich in einer Bloſslegung des Pfropfens, so daſs derselbe nicht unmittelbar von dem Wasser oder Dampf bespült, sondern nur durch Uebertragung der Dampfwärme seitens sich berührender Metalle zum Schmelzen gebracht werden kann und folglich bei Vorhandensein eines leicht lösbaren Verschlusses das Einsetzen eines neuen Pfropfens an Stelle des geschmolzenen während des Kesselbetriebes, ohne das Standrohr des Apparates abzusperren, leicht vorzunehmen sei. Weiter hegt Rosenkranz Bedenken gegen die Benutzung elektrischer Ströme zur Zeichengebung, wobei allerdings die Möglichkeit besteht, die Zeichen auf gröſsere Entfernungen zu übertragen, andererseits aber Zufälligkeiten eine Störung der elektrischen Leitung und Batterien herbeiführen können. Von diesen Anschauungen ausgehend, hat Rosenkranz (* D. R. P. Kl. 13 Nr. 33228 vom 14. Januar 1885) einen Speiserufer für Dampfkessel construirt, welcher von der Firma Dreyer, Rosenkranz und Droop in Hannover ausgeführt wird und ein sichtbares wie hörbares Zeichen für niedrigsten Wasserstand, gänzlichen Wassermangel und höchsten Dampfdruck ohne Benutzung elektrischer Ströme gibt. Die Wirkung des in Fig. 15 bis 18 Taf. 1 dargestellten Apparates beruht darauf, daſs nach Fig. 16 eine Scheibe n aus einer leichtflüssigen, bei etwa 70° schmelzenden Legirung bei ihrem Weichwerden und Schmelzen von der Spitze des aufruhenden Gewichtes s durchbrochen wird. Die dabei erfolgende Senkung des Gewichtes vermittelt durch eine einfache Hebelverbindung r, b eine Vierteldrehung der Achse a, auf welcher eine halbe Kreisscheibe sitzt, die zur Hälfte weiſs, zur Hälfte schwarz angestrichen ist. Durch die Drehung der zweifarbigen Scheibe gelangt der schwarze Theil vor den Ausschnitt der Deckplatte des Gehäuses; gleichzeitig wird bei der Drehung des Hebels b durch die Lenkstange l und den Hebel h das Läutewerk n ausgelöst, welches nun 5 Minuten lang ertönt. Sollen die Signale auf entfernte Stellen übertragen werden, so kann bei x der Schluſs eines elektrischen Stromes erfolgen, wenn bei y und y1 die nöthigen Leitungsdrähte einer Batterie angeschlossen werden. Das Zeigergehäuse sitzt an dem Kegel c, in welchem das Rohr i eingeschraubt ist, das in seiner unteren Kopfschraube k die leicht schmelzbare Scheibe n aufnimmt. Die drei Theile c, i und k bilden zusammen ein Stück, welches ohne jede Betriebsstörung des Apparates aus dem im Aufsatzrohre o mit inniger Berührung eingelötheten oder verschraubten messingenen Sackrohre p leicht herausgezogen werden kann, wenn eine neue Scheibe n einzusetzen ist. Das Aufsatzrohr o sitzt auf einem 700mm langen, auf die eingangs beschriebene Weise in das Kesselinnere reichenden Rohre m und ist noch mit einer durch Schraubenhülse verschlieſsbaren Bohrung versehen, welche dazu dient, das Rohr m zur vollen Ausfüllung mit Wasser zu entlüften. Ob das Läutewerk u aufgezogen ist, gibt ein Zeiger z an der Deckplatte des Gehäuses an, welcher entsprechend auf den Zeichen „Ab“ oder „Auf“ zu stehen kommt. In Fig. 17 Taf. 1 ist die Anordnung des Apparates auf Dampfkesseln veranschaulicht, wenn auſser dem Eintritte des niedrigsten Wasserstandes noch der gänzliche Wassermangel oder der höchste zulässige Dampfdruck angezeigt werden soll. Es sind dem entsprechend zwei oder drei Zeigerwerke mit zugehörigen Standrohren zu benutzen; so zeigt Fig. 17 bei m das Standrohr für den niedrigsten Wasserstand und bei m1 das in demselben steckende Rohr für das Anzeigen eines Wasserstandes, bei welchem das Flammrohr des Dampfkessels kaum mehr vollkommen von Wasser bespült wird. Für das Anzeigen der höchsten Dampfspannung ist natürlich eine entsprechend schwerer schmelzbare Scheibe in dem zugehörigen Zeigerapparate nöthig.

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