Titel: | Neuerungen an Heizungs- und Lüftungs- Einrichtungen für Eisenbahnwagen. |
Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 67 |
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Neuerungen an Heizungs- und Lüftungs-
Einrichtungen für Eisenbahnwagen.
Mit Abbildungen.
Heizungs- und Lüftungseinrichtungen für Eisenbahnwagen.
Die Cable Railway Company in Chicago versieht nach Iron, 1886 Bd. 27 S. 113 ihre Wagen mit einer Heizungseinrichtung, bei welcher Kohlenstoff reiches Oel als Feuerungsmaterial verwendet
wird. Dasselbe befindet sich in einem Messingcylinder von 0m,15 Durchmesser und 0m,6 Länge, welcher wagerecht in der Mitte des Wagens im Untergestelle
befestigt ist. Durch Federdruck wird das Oel in feinem Strahl in den Feuerraum
gepreſst, welcher als Büchse aus feuerfestem Thon, bedeckt mit einer eisernen Glocke von
0m,2 Durchmesser, gebildet ist. Diese
Feuerbüchse ist mit einem Blechmantel umgeben und liegt im Boden des Wagens; die von
unten zuströmende Luft umspült die glühende Feuerbüchse und tritt dann durch ein im
Boden angebrachtes Gitter in den Wagen.
Eine ähnliche Einrichtung ist nach dem Centralblall der
Bauverwaltung, 1886 S. 74 auch an einer gröſseren Anzahl von Eisenbahnwagen
der östlichen Bahnen Nordamerikas angebracht worden, um dieselben für den Versandt von Gemüsen und Früchten frostfrei zu
erhalten. Die von W. E. Eastmann in Boston angegebene
Einrichtung besteht aus einer kleinen, in der Mitte des Wagens unter dem Boden
angebrachten Heizkammer, welche einen dochtlosen Behälter zur Verbrennung ruſsenden
Oeles enthält. Die Flamme wird durch eine den Oelzufluſs entsprechend der
Auſsentemperatur regelnde Vorkehrung selbstthätig genährt; in dem Maſse, wie die
Kälte zunimmt, wird eine gröſsere Menge Oel zur Verbrennung gebracht. Zwischen den
doppelten Wagenwänden befindet sich ein Behälter, welcher einen für 10 Tage
ausreichenden Oelvorrath faſst. Sowohl der Boden, als die Wände des Wagens sind
doppelwandig und umschlieſsen im Abstande von 8cm
einen als schlechten Wärmeleiter wirkenden todten Luftraum. Weiter innerhalb trennt
eine Scheidewand sowohl am Boden, als an den Stirn- und Seitenwänden schmale Kammern
ab, in denen die vom Heizraume ausgehende erwärmte Luft sich verbreitet. Diese
inneren Kammer wände gehen an den Stirnwänden und den Seiten des Wagens nicht ganz
bis an die Decke, lassen vielmehr oben rings herum einen 8cm weiten Schlitz, aus dem die erwärmte Luft
austritt. Durch die Decke des Wagens gehen zwei Lüftungsrohre, deren Mündungen von
einander abgewendet sind, so daſs immer eine mit der Zugbewegung gleichgerichtet
ist. Sobald die Temperatur im Inneren des Wagens einen bestimmten Grad erreicht hat,
öffnet sich in beiden Lüftungsrohren ein Ventil und durch das der Zugrichtung
zugewendete Rohr tritt kalte Luft ein, während durch das entgegengesetzte die
überschüssige Wärme entweicht. Ist der Ausgleich erfolgt, so schlieſsen sich die
Ventile wieder selbstthätig. Diese selbstthätigen Regelungsvorrichtungen wirken
durch die Ausnutzung der Ausdehnungsfähigkeit von Alkohol, nicht von Quecksilber,
weil die Wagen auch Gegenden durchfahren, in denen die Temperatur zeitweilig unter
den Quecksilbergefrierpunkt fällt. Die Heizvorrichtung bleibt nach einer Füllung 10
Tage stetig ohne weitere Wartung im Betriebe und hat vor sonstigen Einrichtungen den
Vorzug, daſs der innere Laderaum vollständig frei bleibt. Während der warmen
Jahreszeit halten sich die Wagen wegen der doppelten Wandungen kühl und sind deshalb
für den Versandt von Fleisch u. dgl. wieder besonders
brauchbar.
Wie Zachariae im Centralblatt der Bauverwaltung, 1886 * S. 375
mittheilt, wird auch in Deutschland vielfach die Einstellung solcher heizbarer
Güterwagen gewünscht,
namentlich in neuerer Zeit werden solche zur Beförderung ganzer Wagenladungen
verlangt, während vorher nur Heizwagen zur Versendung von Stückgütern gewünscht
wurden. Die in Bezug auf die Beförderung von Stückgutsendungen mit Heizwagen
gemachten Versuche haben jedoch bisher keine günstigen Ergebnisse geliefert, indem
die Wagen in zu geringem Umfange benutzt wurden, was in Folgendem seinen Grund hat:
Die Kosten der Heizung werden ziemlich hoch, da bei dem Oeffnen der Wagen behufs
Zuladung von Gütern bedeutende Wärmeverluste entstehen; es liegt die Gefahr nahe,
daſs die einzelnen Güter beim Zuladen in den Bahnhallen, sofern sie nicht
frostsicher verpackt sind, bereits Frostschaden leiden; ferner ist die
Eisenbahn-Verwaltung gezwungen, Eilfracht für diese Güter zu erheben, da die
geheizten Wagen mit Personenzügen befördert werden müssen, um die Fahrzeit und damit
die nothwendige Wartung der Heizung abzukürzen, anderseits um zu verhindern, daſs
solche Heizwagen auch zur Versendung von gegen Frost nicht empfindlichen Gütern
benutzt werden. Wie erwähnt, wurde nun neuerdings vielfach die Einstellung heizbarer
Privat-Güterwagen beantragt, was auch für kürzere Strecken innerhalb des Bezirkes
einer Verwaltung unbedenklich geschehen kann. So verkehren schon seit 1878 auf den
Linien des jetzigen Eisenbahn-Direktionsbezirkes Erfurt Bierwagen, welche mit
Preiskohlenheizung versehen sind, die von dem Wagenbesitzer angefeuert und von den
Zugbeamten während der Fahrt unterhalten wird. Das günstige Ergebniſs dieser
Einrichtung hat nunmehr die Mitglieder des Staatsbahn-Wagen-Verbandes veranlaſst, im
Mai 1886 die Mitführung geheizter Güterwagen unter folgenden Bedingungen als
zulässig zu erklären:
„Privatwagen mit Heizeinrichtung werden zugelassen. Die Heizanlage muſs besonders
genehmigt sein und darf nur benutzt werden, wenn der Wagen-Eigenthümer sich
verpflichtet, für jeden in Folge der Mitführung eines Heizwagens der
Eisenbahn-Verwaltung entstehenden Schaden aufzukommen, dagegen seinerseits auf
jeden Anspruch an die Verwaltung wegen Beschädigung der im Heizwagen beförderten
Güter durch Nichteinhaltung der gewünschten Temperatur verzichtet. Es ist
erwünscht, die Heizeinrichtung so zu gestalten, daſs eine Wartung des Feuers
während der Fahrt nicht nöthig ist; bei solcher Heizung hat der
Wagen-Eigenthümer für Anheizung des Wagens selbst zu sorgen. Erfordert die
Heizanlage eine Wartung unterwegs, so kann die
Eisenbahn-Verwaltung die Anheizung und die Erhaltung der Feuerung während der
Fahrt gegen Erstattung der baaren Auslagen übernehmen, ohne jedoch für die
Einhaltung einer bestimmten Temperatur im Wagen Gewähr zu leisten. Ist der
Wagen-Eigenthümer hiermit nicht einverstanden, so hat derselbe einen Begleiter
beizugeben, welcher in der Regel im heizbaren Güterwagen Platz zu nehmen hat und
gegen Lösung eines Billets IV. Klasse, im Uebrigen gegen Zahlung der
gewöhnlichen Fahrpreise, zu befördern ist. Die Ladefläche der eingestellten
Wagen darf die in dem Staatsbahn-Wagen-Verband gewöhnlichen Maſse nicht
überschreiten. Die Beförderung der Wagen erfolgt gegen Zahlung der tarifmäſsigen
Fracht für Wagenladungen.“
Es entsteht nunmehr die Aufgabe, Wagen mit möglichst vollkommener
Heizeinrichtung zu versehen, wozu die Verwendung von Fettgas nach Zachariae's Ansicht wohl am geeignetsten sein dürfte.
Nach einer Berechnung der Gebrüder Körting in Hannover
würden bei Einrichtung einer Gasheizung, bei welcher das Eindringen von
Verbrennungsgasen in den Wagenraum vermieden wird, sowie unter der Annahme, daſs bei
– 20° im Freien der Wagenraum 5° Temperatur haben soll, zur Heizung eines
Güterwagens in 24 Stunden 5cbm Fettgas verbraucht,
welche, auf 6at zusammengepreſst, einen Raum von
0cbm,71 erfordern. Es läſst sich also der
Brennstoff für eine einige Tage dauernde Fahrt bequem im Wagen unterbringen.
Für die gleichzeitige Erwärmung einer gröſseren Zahl von Wärmflaschen, welche mit essigsaurem Natron
gefüllt sind (vgl. Ancelin 1881 241 106. 1885 256 * 31. 257 * 142), schlägt J. T. Scholte in
Amsterdam (* D. R. P. Kl. 20 Nr. 33803 vom 18. Juni 1885) eine Einrichtung mit
Dampfheizung vor. Die Wärmflaschen enthalten eine
Kupferrohrschlange mit Entwässerungsventil. Eine gröſsere Zahl solcher Flaschen wird
in zwei Reihen in Kasten aufrecht eingestellt und diese werden unter ein Dampfrohr
gefahren, welches in einem wagerecht liegenden Vertheiler endigt, der in zwei
Ständern lothrecht verschiebbar gelagert ist und durch mittels Handräder stellbare
Schrauben auf und nieder bewegt werden kann. Dieser Vertheiler b1 (Fig. 1) ist mit zwei Reihen vom Ausströmungsstutzen
b versehen. Bei dem Niederschrauben des Vertheilers
dringen diese Stutzen in die oberen Stutzen a der
erwähnten Heizschlangen ein und die unter Federdruck stehenden Gummischeiben c bewirken eine Abdichtung zwischen a und b, so daſs nunmehr
Dampf in den Vertheiler und damit in die Heizschlangen eingelassen werden kann,
welcher den Inhalt der Flaschen erwärmt. Die Vorrichtung, welche Ancelin zu gleichem Zweck angegeben hat (vgl. 1885 257 * 142), dürfte jedoch der vorbeschriebenen wegen
ihrer gröſseren Einfachheit vorzuziehen sein.
Fig. 1., Bd. 264, S. 70Ein Vorschlag von H. E. Freese in Philadelphia
geht nach dem Centralblatt der Bauverwaltung, 1886 S.
148 dahin, jeden Wagen mit einem besonderen Dampfentwickler, einer zweipferdigen
Dampfmaschine und einer von dieser zu betreibenden Dynamomaschine für 15 Glühlichter
zu versehen. Während der warmen Jahreszeit soll in dem Dampfentwickler, welcher aus
Rohrschlangen besteht und mit Erdöl geheizt wird, nur der für den Betrieb der
Maschine nothwendige Dampf, dagegen während der kalten Jahreszeit noch auſserdem der
Dampf für die Heizung erzeugt werden; auch soll für die Heizung der Abdampf der
Maschine Verwendung finden. Der Aufwand an Betriebseinrichtungen ist für den
angegebenen Zweck wohl zu erheblich, nichtsdestoweniger sollen die Kosten für die
auf solche Art bewirkte Heizung und elektrische Beleuchtung nur 1,68 Pf. für jeden
Wagen und für 1 Betriebsstunde betragen.
Von Th. Ricour, Maschinendirektor der französischen
Staatsbahnen, sind an einem Wagen Versuche mit dem von Pignatelli (vgl. 1885 255 * 360) angegebenen
Lüftungsapparate für Eisenbahnwagen angestellt worden, welche ergeben haben, daſs
die Temperatur des mit einem solchen Lüfter ausgerüsteten Wagenraumes 4° geringer
war als diejenige eines solchen ohne Apparat; auch soll ein Eindringen von Staub und
Asche nicht stattgefunden haben.
Im Besonderen zur Heizung von Eisenbahnwagen will Ed.
Kraschovitz in Reudnitz bei Leipzig (* D. R. P. Kl. 36 Nr. 31995 vom 18.
December 1883) eine Vorrichtung benutzen, bei welcher Wärme
durch Reibung erzeugt wird (vgl. Pearce 1886
259 * 314). Der Heizkörper besteht aus einer cylindrischen Walze,
welche von der Radachse aus in Drehung versetzt wird. Gegen diese Walze werden
Backen durch Federn gedrückt, so daſs bei Drehung der Walze Reibung und hierdurch
Wärme entsteht. Um eine selbstthätige Regelung der Wärmeentwickelung zu erhalten,
schlägt Kraschovitz vor, den Heizkörper hohl zu bilden
und mit Wasser o. dgl. zu füllen, ferner einen elastischen Deckel, der durch einen
zweiten feststehenden Deckel geschützt wird, einzufügen. Die durch das Warmwerden
der Walze entstehende Ausdehnung der Füllung wird eine Durchbiegung des elastischen
Deckels bewirken, welche mittels einer Stange auf einen Hebelmechanismus übertragen
wird, um dergestalt die Pressung zwischen Reibungsbacken und Walzenumfang zu regeln.
Es wird somit der Reibungsdruck um so kleiner, je mehr die Walze sich erwärmt. Das
Einstellen des Reibungsdruckes kann auch von Hand erfolgen, so daſs die Reibung und
die durch dieselbe entstehende Erwärmung beliebig geändert werden kann. Diese
Vorrichtung soll unter die Bänke des Wagens aufgestellt werden, so daſs unmittelbar
die Luft des Wagens an der heiſs werdenden Walze sich erwärmen kann. Wenn jedoch
beachtet wird, welcher groſse Arbeitsaufwand nothwendig ist, um eine genügende
Wärmeentwickelung zu erhalten, so ergibt sich sofort die Unzweckmäſsigkeit des
Vorschlages, durch Reibung Wärme zum Zweck des Heizens von Räumen erzeugen zu
wollen.
Die französische Ostbahn hat nach den Annales
industrielles, 1886 Bd. 2 S. 364 seit dem J. 1882 eine gröſsere Zahl von
Personenwagen mit einer Warmwasserheizung versehen, bei
welcher an einem der Träger des Wagengestelles ein guſseiserner Heizkessel mit
Innenfeuerung befestigt ist. Als Heizkörper sind in den Fuſsboden zwischen den
Sitzen guſseiserne Kästen eingelassen, welche durch Zufluſs- und Rücklaufrohr in
bekannter Weise mit dem Kessel in Verbindung stehen. Das Rauchrohr der
Kesselfeuerung führt am Wagen hoch und ist zur Regelung des Feuers mit einer
feststellbaren Drosselklappe versehen. Der Kessel liegt in der Mitte des Wagens und
zwei Steigröhren führen von demselben nach den rechts und links liegenden
Heizkästen; die eine dieser Röhren endigt in einem Trichter, durch welchen die
Leitung und der Kessel gefüllt werden können. Nach den im Winter 1885 angestellten
Versuchen kostet die Heizung für einen Wagen etwa 9 Pf. für die Stunde. Die
Temperatur der Heizkörper konnte mit Hilfe der Regelungsklappen auf 35 bis 40°
erhalten werden.
In Holland werden an die Heizung der Personenwagen nur geringe
Anforderungen gestellt, da die klimatischen Verhältnisse günstig sind und keine
eigentlichen Nachtzüge fahren. Bei der Niederländischen Rhein-Eisenbahn ist, wie in
Glaser's Annalen für
Gewerbe, 1886 Bd. 18 * S. 91 mitgetheilt wird, seit 1876 ausschlieſslich
die Wärmflaschen-Heizung in Anwendung, wofür auf der Station Arnheim eine Anlage für
Füllung und Erwärmung der Wärmflaschen (vgl. 1885 257 141) besteht. Die Füllung erfolgt in besonderen
Ständern mit Trichtern aus der Wasserleitung. Besondere Einrichtungen, um eine
völlige Füllung, welche ein nachheriges Platzen zur Folge haben würde, zu
verhindern, sind nicht
vorhanden und ist man allein auf die Zuverlässigkeit der Arbeiter, welche die
Füllung bewirken, angewiesen, da auch die Verschluſspfropfen der Flaschen während
der Erwärmung geschlossen bleiben. Die mit Wasser gefüllten Flaschen werden auf
einen Wagen geladen und mit diesem in einen wagerecht liegenden Kessel gefahren,
welcher hierauf geschlossen wird. In diesen Kessel wird dann Dampf von 2at Druck aus einem Dampferzeuger eingelassen,
wodurch in etwa 10 Minuten die Flaschen erhitzt werden. Daſs dieselben genügend warm
sind, wird durch Beobachtung des am Wärmkessel angebrachten Manometers erkannt,
indem der frische Dampf abgesperrt und der im Wärmkessel enthaltene nach einem
Condensator abgelassen wird; erfolgt hierbei das Sinken der Spannung im Wärmkessel
langsam, so ist eine genügende Erhitzung der Flaschen erfolgt, die hierauf mittels
eines Wagens nach der Einsteighalle gebracht werden. Aehnliche Anlagen wie die
beschriebene sind in Rotterdam, Leiden, Harmelen und Utrecht in Betrieb.
Die Niederländische Staatseisenbahn hat während des Winters
1882/83, der für holländische Verhältnisse sehr streng war, Versuche mit der von Belleroche angegebenen Warmwasserheizung (vgl. 1885 255 361) gemacht,
welche jedoch ungünstig ausfielen, da die Wasserröhren nicht genügend vor dem
Einfrieren geschützt werden konnten. Es wird deshalb die allgemeine Einführung der
in vielen Wagen bereits angebrachten Preßkohlenheizung
beabsichtigt. Die Heizkästen liegen jedoch nicht, wie in Deutschland üblich, unter
den Sitzen, sondern innerhalb des doppelten Fuſsbodens in der ganzen Länge des
Raumes zwischen diesen. Die Kästen werden von der Wagenlangseite aus eingeschoben;
die kupfernen Heizröhren liegen frei in einem quer zum Wagen auf dessen ganzer
Breite angeordneten Kanäle für die zu erwärmende Luft. Die Verbrennungsluft tritt an
der Wagenlangseite durch Boden und Thür der Heizrohre ein; die Heizgase treten unter
der Wagenmitte aus. Die Fuſsbodenbretter sind über und unter den Heizkästen durch
eiserne Platten ersetzt. Auf die obere Platte wird während des Heizens ein Rost aus
Flachstäben gelegt, der mit einer Cocosmatte bedeckt wird. Die Anordnung der
Heizkästen zwischen den Sitzen hat gegenüber derjenigen unter den Sitzen den
Vortheil, daſs die räumliche Lage der Wärmequelle eine dem Reisenden angenehmere und
zuträglichere ist, daſs ferner die Gefahr des Ansengens der Sitze und das Ausdörren
der Polsterfüllungen derselben, wodurch ein häufig unerträglicher Geruch entsteht,
vermieden wird.
Die Holländische Eisenbahngesellschaft hat Versuche über die
Verwendung des zur Beleuchtung mitgeführten Gases zur
Heizung (vgl. Pintsch 1886 260 * 32) anstellen lassen, jedoch ohne zufriedenstellenden Erfolg zu
erzielen.
Zur Lüftung sind bei den Wagen der
Niederländischen Rhein-Eisenbahn und der Holländischen Eisenbahngesellschaft die
bekannten Schieber über den Fenstern in Anwendung und zwar bei den neuesten Wagen
der letztgenannten Gesellschaft über den festen Seitenfenstern. Bei der
Niederländischen Staatseisenbahn sind bei der Mehrzahl der neuen Wagen Drehschieber
mit lothrecht nach unten gerichteten Saugern über den festen Seitenwandfenstern
angeordnet. Es ist noch die Einrichtung seitlich offener, doppelter bez. dreifacher
Decken mit etwa 50mm Zwischenraum bei den I./II.
Klasse-Wagen der Niederländischen Rhein-Eisenbahn und bei einzelnen Wagen der
übrigen holländischen Bahnen zu erwähnen, wodurch im Sommer die Wagendecken durch
starken Luftwechsel kühl erhalten werden, was einen günstigen Einfluſs auf die
Temperatur des Wageninneren ausübt.Neuerdings haben diese doppelten Decken auch bei den italienischen
Eisenbahnen mit Erfolg Eingang gefunden.Die inneren und äuſseren
Decken sind mit Segelleinwand bespannt, welche in Steinkohlentheer getränkt ist.
Auf einigen amerikanischen Bahnen ist eine Wagenheizung
nach dem System von Gold (vgl. 1883 247 183) eingeführt. Frischer Kesseldampf oder der
Abdampf der Maschine wird zur Erwärmung einer Salzlösung benutzt, welche in Cylinder gefüllt ist, die unter den Sitzen
angebracht werden. Hierzu
sind nach dem Scientific American Supplement, 1886 * S.
9100 diese fast vollständig gefüllten Röhren in etwas weitere frei eingelegt, die an
den Enden mit Verschluſskappen versehen sind, in welche die Dampfleitung
eingeschraubt ist. Die schwer gefrierende Salzlösung dient zur Wärmeaufspeicherung,
so daſs der Wagen warm bleibt, auch wenn einige Zeit der Dampf abgesperrt wird. Die
Länge der Heizcylinder hängt von derjenigen der Sitze ab; die gewöhnliche Weite des
inneren Rohres ist 88mm, des äuſseren 102mm.
Fig. 2., Bd. 264, S. 73Fig. 3., Bd. 264, S. 73Die Kuppelung der Dampfleitung zwischen den Wagen geschieht dadurch, daſs
die beiderseitigen Dampfröhren von 25mm Weite
durch ein abwärts hängendes Schlauchstück mittels besonderer von Gold angegebener beweglicher Kuppelungen verbunden sind. Die Construction der letzteren geht aus Fig. 2 hervor. Das eine Kuppelungsstück umfaſst das
andere mittels zweier Nasen A, die über den Ring B greifen, welcher mit den Nasen A entsprechenden Ausschnitten versehen ist, um ihn
einschieben zu können. Die Bewegungsebene der Kuppelung ist lothrecht. Der erwähnte
Schlauch ist an seinem tiefsten Punkt mit einem Dampfwasserableiter, sogen. Selbstleerer versehen, welcher die in Fig. 3 gezeichnete Einrichtung hat. Ein hohles
dünnwandiges Ventil C ist mit einer Masse gefüllt,
welche sich bei Temperaturerhöhung stark ausdehnt, so daſs, wenn Dampf durch den
Schlauch strömt, die obere Wand von C sich hebt und die
Oeffnung F geschlossen hält. Sammelt sich jedoch aus
den Heizröhren und der Leitung Niederschlagswasser im Schlauch, so zieht sich das
Ventil C in Folge der Temperaturabnahme zusammen und
läſst das Wasser durch die Oeffnungen G ins Freie
flieſsen (vgl. Hawes u.a. 1885 256 99). Durch diese stetige Entwässerung der Heizungsanlage ist das
Zufrieren am Leitungsstücke ausgeschlossen. Die Regelung der Heizung erfolgt theils
durch Ventile, die an jedem Heizkörper angebracht sind, theils durch in die
Kuppelungsleitungen eingeschaltete Absperrhähne.
A. a. O. wird die allgemeine Einführung
der Dampfheizung für die amerikanischen Bahnen besonders in Hinsicht darauf
befürwortet, daſs neuerdings in Folge der vielfach üblichen Heizung durch im Wagen
frei aufgestellte Kohlenöfen schwere Unglücksfälle entstanden sind, indem bei
Zusammenstöſsen und Entgleisungen die glühenden Kohlen in den Wagen
umhergeschleudert wurden und dieselben in Brand setzten, so daſs erst hierdurch der
Verlust von Menschenleben erfolgte. Wie ferner Hinkeldeyn im Centralblatt der Bauverwaltung,
1886 S. 489 mittheilt, sind, abgesehen von den durch Dampf- oder Wasserheizung
erwärmten Schlaf- und Salonwagen die Personenwagen fast sämmtlicher amerikanischer
Bahnen mit solchen
Kohlenöfen ausgerüstet, die noch dazu gewöhnlich stark überheizt werden. Die
Behörden und die Zeitungen fordern nun die Beseitigung dieser
sicherheitsgefährlichen Einrichtung. Allerdings ist die Bauart der amerikanischen
Wagen ohne Abtheilungen mit freiem Mittelgange dem Entstehen eines Brandunglückes
besonders günstig, während in europäischen Wagen mit Abtheilungen und Seitenthuren
ein solches nahezu ausgeschlossen erscheint.
Auf der Boston- und Lowell-Eisenbahn in Nordamerika ist kürzlich nach dem Centralblatt der Bauverwaltung, 1886 S. 148 eine von
W. J. Ober in Boston angegebene Lüftungseinrichtung an einigen Personenwagen angebracht
worden, welche sich bewährt haben soll. Unter dem Fuſsboden in der Mitte des Wagens
ist in wagerechter Stellung ein Bläser gelagert, der von einer Radachse aus durch
ein Zahnradvorgelege getrieben wird. Den Bläser umgibt ein flacher Behälter, welcher
nach der Revue industrielle, 1886 * S. 516 0cbm,45 Inhalt hat und theilweise mit Wasser oder
im Winter mit einer schwer gefrierenden Flüssigkeit gefüllt wird. Der Bläser treibt
die angesaugte Luft durch diese Flüssigkeitsschicht und wird dadurch eine Reinigung
der Luft von gröberen Beimengungen bewirkt. Die Luft zieht darauf durch zwei weite
Rohre in zwei in ganzer Wagenlänge durchgehende Luftkammern, von welchen senkrechte
Vertheilungsschächte innerhalb der doppelten Wagenwandung aufsteigen und zwischen
den Sitzbänken in das Wageninnere münden. Während der kalten Jahreszeit soll die
Luft vor ihrem Eintritte erwärmt werden. Die beabsichtigte Reinigung und Kühlung der
Luft wird jedoch einer sehr genauen Wartung bedürfen, wenn sie wirksam sein soll;
anderseits wird es nothwendig sein, für die kalte Jahreszeit die einzuführende
Frischluft vorzuwärmen.