Titel: | Ueber Neuerungen an Trockenmaschinen für Gewebe. |
Autor: | G. Rohn |
Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 550 |
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Ueber Neuerungen an Trockenmaschinen für
Gewebe.
(Patentklasse 8. Fortsetzung des Berichtes S. 320
d. Bd.)
Mit Abbildungen im Texte sowie auf Tafel 20 und 32.
Ueber Neuerungen an Trockenmaschinen für Gewebe.
II) Spannkluppen zum Fassen der
Geweberänder.
Von der ursprünglichen Art des Trocknens der Gewebestücke, bei welcher dieselben an
Rahmen gespannt der Einwirkung der Sonnenwärme ausgesetzt wurden, ist die
Bezeichnung der zweiten Gruppe der Gewebetrockenmaschinen abzuleiten, bei denen das
laufende und dabei in der Breite gespannt gehaltene Gewebe der Einwirkung eines
heiſsen Luftstromes unterliegt. Diese Maschinen kennzeichnen sich also
gewissermaſsen als laufende SpannrahmenVgl. Uebersicht 1885 258 * 113.und man
spricht deshalb, weil in der Appretur auch Maschinen, auf denen Gewebe allein breit
gespannt werden, vorkommen, von Rahm- und
Trockenmaschinen, oft auch von Spann-, Rahm- und Trockenmaschinen. Als
besonderes Merkmal dieser Maschinen sind stets zwei endlose laufende Ketten zu
finden, zwischen denen das Gewebe gespannt erhalten wird. Das letztere wird an den
Ketten entweder durch Nadelhaken, oder durch Zangen oder sogen. Kluppen festgehalten.
Während Nadelketten allgemein für die stärkeren tuchartigen Gewebe in Anwendung
kommen, sind Kluppenketten mehr für die schwächeren baumwollenen und auch für
Kammgarnzeuge in Gebrauch. Die beiden Fassungsarten der Geweberänder oder
Gewebeleisten haben ihre Vortheile und Nachtheile. Bei Nadelketten werden die
Gewebeleisten durch die Nadel beschädigt; doch wird bei letzteren ein sicheres
Festhalten erzielt, was bei den die Geweberänder schonenden Kluppenketten nicht
immer der Fall ist; auch bedürfen die letzteren ihrer rascheren Abnutzung wegen
öftere Ausbesserungen. Immerhin muſs man aber namentlich bei leichteren Geweben
wegen der Gefahr des Ausreiſsens der Gewebeleisten Kluppen anwenden.
Die Beschädigung der Leisten in Folge der Durchstechung
durch die Nadeln läſst sich bei Wollengeweben durch eine entsprechende Behandlung
mit Dampf, wodurch sich die gestochenen Löcher schlieſsen, wieder beseitigen. Eine
solche Einrichtung zum Dämpfen der Geweberänder, welche
an den Rahmentrockenmaschinen bei der Ablenkungsstelle des Gewebes von den
Nadelketten angebracht wird, hat Moritz Jahr in Gera (*
D. R. P. Nr. 35336 vom 14. November 1885) angegeben. Ein Kästchen D (Fig. 1 und 2 Taf. 32) stützt mit
einer vorstehenden Kante C die Leiste des laufenden
Gewebes G und wird bei A
mit Dampf gespeist. Von diesem Kästchen aus führt ein Rohr E über das Gewebe, dessen Leiste aus demselben mit mehreren Dampfstrahlen
bespült wird. Eine ebenfalls am Kästchen befestigte Haube F bildet hierzu eine Art Kammer, aus welcher der Dampf seitlich durch
Oeffnungen O, von dem Gewebe abgewendet, austreten
kann. Das sich im Kästchen D sammelnde Dampfwasser
flieſst durch das Rohr B ab.
Es gibt Webstoffe, welche das Nadeln, d.h. das Festhalten der Leisten durch Nadeln
wohl vertragen, bei deren Trocknung unter Breitspannung aber nicht wohl Nadelketten
benutzt werden können, da der Stoff während der Breitspannung weiteren Behandlungen,
z.B. Bügeln seiner Unterseite (vgl. unten Leusch),
unterliegt, wodurch derselbe von den Nadeln abspringen würde. Hierfür bringt die Zittauer Maschinenfabrik und Eisengieſserei vormals Albert
Kiesler und Comp. in Zittau, Sachsen (* D. R. P. Nr. 34511 vom 28. August
1885) eine sogen. Nadelkluppe, eine Vereinigung von
Nadelleiste und Klemmzange, in Vorschlag. An jedem Kettengliede K (Fig. 7 und 8 Taf. 32) ist auſser der
Nadelleiste n ein Bügel h
drehbar, welcher durch die Feder f mit seiner Kante m die Gewebeleiste in den Nadeln festhält. Die Kluppe
selbst ist eine selbst schlief sende Federkluppe, indem
die bewegliche Hälfte mh durch den Druck der Feder f auf den Arm g immer
gegen die feste Hälfte n gepreſst wird. Zur Oeffnung
beim Gewebeeinlegen (vgl. Fig. 8) bedarf es eines
Zurückdrückens des beweglichen Theiles, was durch das Gleiten des oberen Armes i an einem entsprechend geformten Stege l bewirkt wird.
Eine ähnliche selbstschlieſsende Federkluppe ist von W. Craig in Glasgow (Englisches Patent 1885 Nr. 14190)
angegeben worden. In Fig. 5 und 6 Taf. 32 (Kluppe im
geöffneten und geschlossenen Zustande) bedeuten gleiche Buchstaben gleiche Theile
wie vorhin; zu erwähnen ist nur, daſs die Feder f eine
bessere Form als vorher besitzt und beim Schlaffwerden leicht herausgenommen und
durch eine neue ersetzt werden kann. Bei der Craig'schen Anordnung ist auch noch eine gute
Austrocknung der Gewebeleisten ermöglicht, indem die feste Kluppenfläche
n ziemlich scharf ausgeführt und mehrfach
durchbohrt ist, so daſs die warme, von unten kommende Luft auch in zweckmäſsiger
Weise an die Leiste treten kann.
Bei den selbstschlieſsenden Federkluppen ist es unter
Umständen als ein Nachtheil anzusehen, daſs die Kluppe nur durch eine feste
Gleitbahn, welche den Zugang beim Einlegen des Gewebes hindert, in geöffneter
Stellung erhalten werden kann. Durch eine entsprechende Form läſst sich jedoch bei
Wahrung des selbstthätigen Federschlusses ein Offenhalten
der Kluppe durch die Feder selbst erzielen, wie z.B. bei der Kluppe von Paul Höpner in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 37671 vom 13.
April 1886). Der Arm g (Fig. 9 bis 11 Taf. 32) der
beweglichen Kluppenhälfte hm steht nahezu senkrecht zum
Bügelarme h und die Feder f ist dem Drehzapfen des letzteren gegenüber gekröpft, so daſs die Feder,
je nachdem der Arm g vor oder hinter der Kröpfung
liegt, auf Schluſs der Kluppe (vgl. Fig. 9) oder auf
Offenhaltung derselben (vgl. Fig. 11) wirkt. Zum
Schlieſsen der Kluppe bedarf es deshalb erst einer Vorbewegung der beweglichen
Hälfte und in der Rahmmaschine müssen deshalb zwei von beiden Seiten wirkende
Gleitbahnen l und l1 vorhanden sein.
Die Höpner'sche Anordnung ist noch dadurch
bemerkenswerth, daſs die Gewebeleiste in einem Kettengliede von einer mehrfachen
Zange gefaſst wird. Während die untere feste Fläche n
im ganzen Gliede durchgeht, ist die bewegliche gezahnte Fläche, wie aus Fig. 10 zu
entnehmen, getheilt und zwar sind 4 Hebel hm neben
einander vorhanden. Da es nämlich vorkommt, daſs die Gewebeleiste nicht immer ganz
glatt liegt, sondern stellenweise umgeschlagen ist, so fassen die gewöhnlichen
Kluppen auf ganze Kettengliedlänge das Gewebe nur an den stärkeren Stellen; hier
aber ist durch die Theilung des oberen Kluppentheiles ein allseitiges Festhalten
auch an den dünneren Stellen gesichert. Die Herstellung der so schon kostspieligen
Ketten wird dabei allerdings ziemlich vertheuert, so daſs wohl nur in besonderen
Fällen zu dieser Anordnung zu greifen ist.
Der Schluſs der Kluppen kann auch ohne die Wirkung von Federn erzielt werden (vgl. auch Weisbach
1882 245 * 140), indem die Spannung des festgehaltenen
Gewebes selbst zum dichteren Klemmen benutzt wird. Eine solche einfache Einrichtung,
welche von Fr. Gebauer in Charlottenburg ausgeführt
wird, zeigen in geöffneter und geschlossener Stellung die Fig. 3 und 4 Taf. 32. Die
Greifflächen der festen und beweglichen Hälfte n und
m sind so angeordnet, daſs die Kluppe nur durch
eine vom Gewebe ab gerichtete Bewegung der Hälfte m,
welche durch eine feste Gleitbahn l vermittelt wird, zu
öffnen ist. Das Uebergewicht des Armes i gegen die
Hälfte m bringt die Kluppe zum Schlusse und der Zug des
Gewebes sucht dann die Hälfte m noch zur gröſseren
Klemmung an n zu bringen.
Die Eigenthümlichkeit dieser Kluppe, daſs die Gewebespannung
auf ein stärkeres Klemmen hinzielt, vereinigt Paul
Scheider in Zittau (* D. R. P. Nr. 32484 vom 24. Januar 1885) mit der
Forderung, daſs die Kluppe in geöffneter Stellung frei
erhalten bleibe; Fig. 12 und 13 Taf. 32
zeigen die geschlossene bezieh. geöffnete Stellung. Der Kluppenhebel hi trägt an seinem oberen Arme drehbar den besonderen
Klemmbacken m, welcher durch eine Feder f in geeigneter nachgebender Stellung erhalten wird;
durch Gleiten des unteren Armes i an den nach auſsen
oder nach innen (von der Kette K aus genommen)
wirkenden Flächen l bezieh. l1 wird die Kluppe geöffnet bezieh. zum
Schlusse gebracht. Wie aus Fig. 12 zu entnehmen ist,
wirkt der Zug des gespannten Gewebes auf ein festeres Klemmen hin, weil der Hebel
h gegen ein zu weites Nachgeben durch Antreffen
seiner Klinke k an den Ansatz a des Lagers für den Drehzapfen c gehindert
ist und dann das vom Gewebezuge verursachte Auflichten des Backens m nur ein festeres Aufstützen auf die feste
Kluppenfläche n zur Folge hat.
Auf dem Drehzapfen c sitzt neben dem Arme i des Kluppenhebels noch frei drehbar ein Arm b, welcher mit einer Nase unter die von der Feder f niedergehaltene Klinke k
greift. Bei der Bewegung der Kette K trifft zur
Oeffnung der Kluppe der Arm b zuerst an die Gleitfläche
l, die Klinke k wird
dadurch ausgehoben und schnappt dann, wenn auch der Arm i durch die Fläche l genügend gedreht worden
ist, auf den Ansatz a (vgl. Fig. 13); in dieser
geöffneten Stellung wird also der Kluppenhebel hi durch
die etwas klemmende Klinke k erhalten. Behufs Schlusses
der Kluppe kommt wieder erst b zum Gleiten an der
Innenfläche von l1 und
fällt die Klinke k, wenn sie frei gemacht ist, nach
entsprechender Drehung von i neuerdings vor den Ansatz
a.
Eine Kluppe ohne jegliche Federn, welche der Gebauer'schen (vgl. Fig. 3 und 4 Taf. 32) gegenüber den
Vorzug besitzt, daſs sie in geöffneter Stellung frei
erhalten wird, findet sich in dem Deutschen Patente * Nr. 28888 vom 5.
Januar 1884 von Alphons Delharpe in Tarare
(Frankreich), welches eine weiter unten zu besprechende Rahmentrockenmaschine
betrifft. Die in Fig. 14 bis 16 Taf. 32 in Rückansicht
und in geschlossener bezieh. geöffneter Stellung dargestellte Kluppe besitzt einen
besonderen Klemmhebel i, der zugleich das Oeffnen und
Schlieſsen besorgt. Dieser Hebel i steht zwischen der
für die Drehzapfen nach hinten gegabelten beweglichen Kluppenhälfte m und trägt eine angeschraubte Platte mit zwei Seitenzapfen f. Wird der Hebel i aus
der Stellung Fig.
15 durch Anlaufen an einem festen Gleitstücke nach rechts gedreht, so
kommen die Zapfen f vor die Nasen p der Kluppenhälfte m und
wird letztere bei weiterem Umlegen des Hebels i
aufgeklappt (vgl. Fig. 16). Aus dieser Stellung bringt der Hebel i beim Drehen nach der entgegengesetzten Richtung, indem sich die Zapfen
f an die Rückenleisten g der Kluppenhälfte m anlegen, die Kluppe
zunächst zum Schlieſsen und hierauf, indem die Zapfen f
auf diese Leisten g hinauflaufen, zum festen Klemmen
des Gewebes.
III) Rahmentrockenmaschinen.
Die Rahmentrockenmaschinen, welche vor Allem die gewöhnlichen feststehenden
Trockenrahmen ersetzen, müssen auch allen Eigenthümlichkeiten derselben gerecht zu
werden suchen. Es gibt eine besondere Ausrüstungsart von Webstoffen, die sogen.
elastische Appretur, auch Brise-Appretur, Swiss-Finish
genannt, welche auf den einfachen rechtwinkeligen Spannrahmen durch eine
abwechselnde Verschiebung desselben in ein Parallelogramm, oder durch ein auf
ähnliche Weise bewerkstelligtes Ausrecken der Gewebe in einer schiefwinkelig zu den
Kettenfäden stehenden Richtung erzielt wird. Bei diesem Ausrecken oder Verziehen der
breit gespannten Gewebe darf die Spannung der Schuſsfäden bei ihrer schräg gegen die
Laufrichtung des Gewebes einzunehmenden Lage nicht verändert werden und dies ist die
Bedingung, welcher die verschiedenen in Vorschlag gebrachten Einrichtungen an Rahmentrocken-Maschinen zur Erzielung einer elastischen
Appretur zu genügen haben.
Eine durchdachte Construction einer solchen Rahmentrockenmaschine hat Alphons Delharpe in
Tarare (* D. K. P. Nr. 28888 vom 5. Januar 1884) angegeben.
Wie aus Fig. 17 und 18 Taf. 32 zu
ersehen, ist dieselbe eine einreihige offene Maschine mit
einseitigem Gewebelaufe, d.h. das zu trocknende Gewebe wird von den
endlosen Spannketten über einen oben offenen Kasten L
geführt, in welchen von unten durch das zur besseren Vertheilung gegabelte Rohr E erwärmte Luft eingeblasen wird. Für das schräge
Ausrecken des Gewebes während seiner Trocknung werden die Kettenführungsschilder D abwechselnd hin und her geschoben; dieselben haben
aber dabei für die erforderliche, sich stets gleichbleibende, gespannte Länge der
Schuſsfäden auch eine Bewegung gegen einander in der Gewebebreite. Die
Spannschrauben C, auf denen die Schilder D sitzen und welche beide unter einander durch die
endlose Kette K bewegt werden, lagern in den im festen
Gestellrahmen A um eine lothrechte Achse drehbaren
Bügeln B, von denen der eine durch den mittels der
Stange Q an seiner Achse B1 angreifenden Hebelarm T in Schwingungen versetzt wird. Die Drehachse U dieses in seiner Länge stellbaren Hebelarmes T (vgl. Fig. 17) wird von einem
Excenter auf der senkrechten Achse U1 mittels der Lenkstange S bewegt und die Achse U1 erhält ihre Drehung von der Antriebswelle X der Maschine aus durch ein Schneckengetriebe. Der
Antrieb der Spannketten erfolgt von der durch Reibungsräder und ein
Stirnradvorgelege von der Welle X aus getriebenen Achse
P, welche mittels Kette J die Achse G für die Kettenräder H in Drehung versetzt. Damit dieser Antrieb der
Verschiebung der Spannketten folgen kann, läuft die Kette J in der Mitte der Maschine, wo die Achse G ganz
ähnlich wie die Spannschrauben C in einem um eine
lothrechte Achse drehbaren Bügel B2 gelagert ist. Die Kettenräder H sitzen nicht fest auf der Achse G, sondern bilden Ringe, welche von den eine
Verschiebung gestattenden Sternrädern z mitgenommen
werden. Der Luftkasten L ist an zwei Seiten ebenfalls
um Mittelschilder N (Fig. 18) drehbar und
seine vier Wände sind gelenkig verbunden, so daſs der rechtwinkelige Rahmen, sich zu
einem Parallelogramm gestaltend, der Bewegung der Schilder D in der Breitenrichtung des Gewebes folgen kann.
Das Abziehen des getrockneten Gewebes von den Spannketten mit Hilfe von Walzen
bedingt, daſs die Abzugswalze der Kettenverschiebung folgen kann, da sonst bei
feststehender Walze das Gewebe abwechselnd auf beiden Seiten schlaff wird. Die
Anordnung einer Abzugswalze mit schwingendem
Lagerrahmen hat B. S. Matteson in Providence
(Nordamerikanisches Patent Nr. 350009) getroffen.
In Fig. 20 Taf. 32
bezeichnen gleiche Buchstaben gleiche Theile wie vorher. Auf den
Kettenführungsschildern D sind die Arme n befestigt, in welchen mit Drehzapfen m die Achse l gehalten
wird; auf dieser sitzen die Arme k, in welchen die
Abzugswalze M lagert. Auf diese Weise kann sich
dieselbe wagerecht schwingend schräg einstellen. Auſserdem kann die Achse l auch noch in der Mitte in einem senkrechten
Drehzapfen o gehalten werden.
Zur Hin- und Herbewegung der Kettenführungsschilder mit
gleichzeitiger Näherung gegen einander hat die Société des
Teintures et Apprêts de Tarare in Tarare, Frankreich (Erl. * D. R. P. Nr.
26071 vom 29. August 1883) einen Mechanismus mit
zwangläufiger Umsteuerung vorgeschlagen, welcher besonders für einfache
feststehende Spannrahmen verwendbar ist; die Bewegung muſs dabei aber immer von
einem Handsteuerhebel eingeleitet werden und nur, wenn das erforderliche Maſs der
Verschiebung erreicht ist, wird der Antriebmechanismus selbstthätig abgestellt, um
dann von Hand umgesteuert zu werden. Die Kettenführungsschilder sind gelenkig an
wagerecht liegenden Doppelhebeln angehängt, welche jeder für sich auf einer
lothrecht drehbaren Mittelachse sitzen; dieselbe erhält durch ein Schneckengetriebe
in Verbindung mit einem Riemenwendegetriebe die schwingende Bewegung.
C. H. Weisbach in Chemnitz (* D. R. P. Nr. 27710 vom 4.
November 1883) verbindet die Gestellwände A (Fig. 21 Taf.
32) einer einreihigen offenen Rahmentrockenmaschine mit Ober- und Unterlauf des
Gewebes, wobei diese Gestellwände also die Spannschrauben C der Kettenführungswände D tragen, unter
einander durch um die Mittelzapfen s schwingende
gelenkig angeschlossene Doppelhebel B und ertheilt den Wänden A, entweder beiden zugleich nach
entgegengesetzter Richtung oder auch bloſs einer derselben, eine hin und her gehende Bewegung, um eine elastische Appretur beim
Trocknen von Geweben zu erzielen. Durch die Doppelhebel B ist der bei der Verschiebung geforderte Parallelismus der Wände A gesichert und letztere laufen zur Erleichterung ihrer
Bewegung auf Rollen r.
Für elastische Appretur hat noch die H. Thomas'sche Maschinenbauanstalt (Rudolph und Kühne) in Berlin (Erl.
* D. R. P. Nr. 26290 vom 8. Juli 1883) den unabhängigen Sonderbetrieb jeder der
beiden Spannketten, allerdings bei feststehenden Führungswänden, in
Vorschlag gebracht. Jede Kette soll absetzend und beide Ketten abwechselnd durch
Vermittelung einer Doppelkuppelung bewegt werden. Da jedoch hierbei durch die
Festlage der Kettenführung die Schuſsfäden einer Ueberspannung unterliegen, scheint
die Einrichtung nicht in Anwendung gekommen zu sein.
Auſser den besprochenen Einrichtungen sind an Rahmentrockenmaschinen nur wenig
Verbesserungsvorschläge und neue Anordnungen bekannt geworden.
Moritz Jahr in Gera (* D. R. P. Nr. 33282 vom 24. Mai
1885) will bei einreihigen offenen Maschinen die Wärme der
durch das Gewebe streichenden Trockenluft besser ausnutzen. Hierzu wird,
wie aus Fig.
19 Taf. 32 zu entnehmen ist, die Trockenmaschine in einer durch die Wände
W und die Decke V
gebildeten Kammer A aufgestellt, durch die oberhalb der
Maschine B Rohre C gezogen
sind, welche in der Mitte in zwei Kanäle F münden.
Durch diese Rohre C und die darüber befindlichen
gröſseren Kanäle D wird aus dem den Kasten A umgebenden Raume Luft von dem Gebläse E angesaugt und diese Luft durch den Röhrenheizkessel
G unter das zu trocknende Gewebe getrieben. Ehe die
Luft also zu ihrer Erhitzung in den Kessel G gelangt,
wird dieselbe durch die Abhitze der Maschine B in den
Rohren C vorgewärmt.
Eine besondere Führung der Warmluft zur besseren
Ausnutzung derselben bringt C. G. Haubold jun. in
Chemnitz neuerdings für ein- und mehrreihige
Rahmentrockenmaschinen mit bereits bewährtem Erfolge zur Ausführung. Ein Beispiel
aus den verschiedenen in der Patentschrift * Nr. 39215 vom 9. November 1886
beschriebenen Anordnungen ist nachstehend dargestellt.
Textabbildung Bd. 264, S. 556
Der Röhrenheizkessel H ist unterhalb
des unteren Gewebelaufes aufgestellt, um seine strahlende Wärme für die
Schluſstrocknung des abgenadelten Gewebes, welches die Decke der Ummantelung des
Heizkessels bildet, zu benutzen. Die von dem Flügelgebläse F in dem Rohre r unter die Röhren des Kessels
R eingetriebene und beim Durchgange zwischen
denselben erwärmte Luft umstreicht im Kanäle s im
Gegenstrome das Gewebe nach dem Abführungsrohre t hin.
Ist die Klappe k in letzterem geschlossen, so soll eine
Luftpressung in dem Kanäle s auftreten und dadurch die
warme Luft das Gewebe durchdringen und in den durch eine Scheidewand innerhalb des
Gewebelautes angeordneten Kanal o übertreten. Diese
Luft zieht dann seitlich bei i nach dem Rohre l ab. Ist die Klappe m in
demselben geschlossen, so saugt bei entsprechender Stellung der Klappe n das Gebläse F diese Luft durch den
Heizkessel u.s.w. zu erneuerter Benutzung. Ist aber das Rohr l durch die Klappe n geschlossen, so kann das
Gebläse F nur frische Luft ansaugen. Da nun in den
Kanal o von vorn her innerhalb des Gewebelaufes
ebenfalls frische Luft eintreten kann, so läſst sich durch eine wechselnde Stellung
der drei Klappen k, m und n eine vielfach verschiedene Luftströmung erzielen und damit auch die
Trocknung nach verschiedenen Bedürfnissen regeln. So kann man z.B. auch die Luft aus
dem oberen Kanäle s unmittelbar in den tieferen Zug o überführen, in letzteren selbst erhitzte Luft
unmittelbar vom Heizkessel R einleiten u.a.m.
Bei der mehrreihigen geschlossenen Rahmentrockenmaschine
der Berlin-Anhaltischen Maschinenbau-Actiengesellschaft
in Dessau (vgl. 1884 251 * 67), welche nun auch von F. Gebauer in Charlottenburg gebaut wird, hat sich
herausgestellt, daſs die Länge der Rohrschlangen, welche unter jedem Gewebegange
oder zwischen den Reihen der Maschine die Trockenluft immer nacherhitzen, bei
Geweben von sehr verschiedener Breite sehr kurz ausfallen. Um nun die Wirkung dieser inneren Heizung der Trockenmaschine zu erhöhen, werden jetzt, wie in dem Zusatzpatente *
Nr. 38518 vom 27. Januar 1886 angegeben ist, an den Längsseiten der Maschine Vorkammern angeordnet, so daſs an Stelle der dünnen
Rohrschlangen nach Fig. 24 und 25 Taf. 32 über die ganze Gewebebreite reichende Rippenrohre
angelegt werden können.
Zur Herstellung der Vorkammern ist die ganze geschlossene Trockenmaschine noch von
einem Gehäuse A umgeben, so daſs die Rippenrohre,
welche unter einander zu Schlangen verbunden sind, durch die Kammern reichen, welche
von den sich bei der Verstellung der Kettenführungswände auf einander verschiebenden
Blechen p und g gebildet
sind und in diesen Vorkammern auf Trägern aufruhen. Im Uebrigen zeigt die Anordnung
der Maschine keine Aenderung; es bleibt nur zu bemerken, daſs die oberen getrennten
Abtheilungen h und i (Fig. 25) der
Vorkammern die erwärmte Luft nach dem vorderen Theile der Maschine entsenden, wo
sich dieselbe bei M mit dem aus dem Raume L kommenden Hauptstrome und mit diesem nach dem
Abströmkanale N abzieht. Auſserdem sind in der
Abdeckung B noch mehrere durch Schieber schlieſsbare
Oeffnungen o vorgesehen, um den Abzug der Dämpfe von
der frisch eintretenden Waare regeln zu können.
Mit einer solchen Trockenmaschine der älteren Construction wurde
in der Appreturanstalt von Schäffer, Lalance und Comp.
in Pfastatt, Elsaſs, eine Reihe von Versuchen über die
Leistungsfähigkeit dieser Art Rahmentrockenmaschinen vorgenommen, über
welche im Bulletin de Mulhouse, 1884 * S. 406
ausführlich berichtet wird (vgl. auch Praktischer
Maschinenconstructeur, 1885 * S. 220). Zur Vergleichung mit den über andere
Maschinen gemachten Angaben (vgl. 1884 251 110) führen
wir hier nur die Schluſsergebnisse der Versuche an. Beim Trocknen auf der Dessauer
Maschine wurden zur Verdunstung von 1k Wasser 2k,7 Dampf benöthigt bezieh. 3k,7 Dampf, wenn der zum Betriebe der Gebläse für
die Luftströmung nöthige Dampf mitgerechnet wird; die Spannung des Dampfes betrug
dabei 1at,54. Die stündliche Gewichtsleistung an
trockenem bewebe betrug 74k,11 und 62k,77 Wasser wurden durchschnittlich in der Stunde
verdampft. Die Gesammt-Unterhaltungs- und Betriebskosten der Trockenmaschine
stellten sich auf einen Kohlenverbrauch für 23,70 M. und 0,42 M. für 100m trockenes Gewebe an Gebäude- sowie
Maschinenabschreibung (10 Proc.) und Handarbeit, auf welche 46,87 bezieh. 53,13
Proc. entfallen. Es kostet mithin das Trocknen von 1m Gewebe auf dieser mehrreihigen geschlossenen Rahmentrockenmaschine mit
innerer Nacherhitzung der Trockenluft ungefähr 0,5 Pf.
Ein zweites Beispiel, durch besondere Einrichtung die Rahmentrockenmaschine zur
Ausführung von bisher nur mit Spannrahmen bewerkstelligten Vollendungsarbeiten
geeignet zu machen, findet sich in der von H. Leusch in
Crefeld sowie R. und A.
Bönten in Elberfeld (* D. R. P. Nr. 31655 vom 16. November 1884)
vorgeschlagenen Sammtappreturmaschine.
Die Appretur der Rückseite von Sammtgeweben, welche einen besonderen Glanz aufweisen
soll, erfolgt gewöhnlich in der Weise, daſs das Gewebe auf einander folgend
stückweise, an Kluppenrahmen ausgespannt, die Appreturmasse auf die Rückseite des
ausgespannten ruhenden Gewebestückes mittels eines Schwammes aufgetragen erhält,
worauf die Rückseite während der Trocknung durch einen hin und her bewegten sogen.
Feuerwagen mit Bügeleisen geglättet wird. Zur Ermöglichung einer ununterbrochenen Arbeit soll nun eine einreihige offene Rahmentrockenmaschine mit einer von
unten federnd an den zwischen den Ketten ausgespannten Stoff gedrückten und quer zur
Kettenfadenrichtung hin und her gehenden Bügelplatte
dienen. Bevor das Sammtgewebe von den Spannkluppenketten gefaſst wird, erfolgt das
Auftragen der Appreturmasse durch eine Walze in Verbindung mit einer
Verstreichschiene.
IV) Trockenmaschinen von besonderer
Anordnung.
Es erübrigt noch zum Schlusse dieses Berichtes zwei neuerdings bekannt gewordene
besondere Trockenmaschinen zu erwähnen. Beide arbeiten
ohne Breitspannung des Stoffes, gehören aber nicht
zur Gruppe der durch Berührung erhitzter Flächen wirkenden Cylindermaschinen; bei
beiden Maschinen erfolgt das Trocknen durch erwärmte
Luft und unter Ausnutzung der strahlenden
Wärme, d.h. die Wärmequellen finden sich in der Nähe des Gewebelaufes
angeordnet.
Der in Fig. 22
und 23 Taf.
32 nach L'Industrie textile, 1887 * S. 15
veranschaulichte, mehrfach sich wiederholende Theil einer Maschine von J. Bertrand in Tourcoing (vgl. auch * D. R. P. Nr.
39212 vom 13. August 1886) ähnelt einer Cylindertrockenmaschine, indem bei derselben
das zu trocknende Gewebe immer zwischen zwei Walzen t
über eine mitlaufende Trommel T geführt ist. Die
Trommeln J, auf welchen die Gewebetrocknung
stattfindet, sind jedoch eigenthümlich zusammengesetzt. Die vollen Seitenscheiben
mit hohlen Drehzapfen und Hohlkränzen K sind in den
letzteren durch Röhren r verbunden und diese Röhren mit
einem cylindrischen Mantel aus gelochtem Blech eingehüllt. Auf der einen Seite wird
durch radiale Kanäle in den Scheiben Dampf aus dem Rohre c in den Kranz K geleitet, welcher durch die
Röhren r
dieselben heizend, nach
dem anderen Kranze K strömt, während aus letzterem das
Niederschlagswasser in den Rohren e nach dem
Sammelrohre d abgeführt wird. Der eine Kranz K hat eine Verzahnung R
angegossen, durch welche die Trommel T in Umdrehung
gesetzt wird. In die Trommel T wird aus dem Rohre L Luft zugeleitet, welche sich an den Röhren r erwärmt und dann durch die Oeffnungen in der
Trommelwand an das darauf liegende Gewebe tritt und dasselbe trocknet. Die Walzen
t können auch hohl ausgeführt und mit Dampf geheizt
werden, um gleichzeitig als kleine Trockencylinder zu wirken.
Von W. Jowelt in Mellor bei Stockport, England, wird
nach der Industries, 1887 Bd. 2 * S. 131 eine von C. Spencer in Chapel-en-le-Frith (Englisches Patent
1885 Nr. 15101) angegebene Trockenmaschine zur Ausführung gebracht, welche für
Gewebe bestimmt sein soll, deren besondere Anwendung jedoch aus der Quelle nicht
genügend erhellt. Das Eigenthümliche der Maschine ist eine endlose Stabkette (vgl. Fig. 26 und 27 Taf. 32),
welche wohl das zu trocknende Gewebe bei der Führung durch die mittels Heizröhren
erwärmte Kammer B tragen soll. Das Heizrohrsystem liegt
nahe über dem Gewebelaufe, während der Rücklauf der über die Scheiben D und G gelegten Stabkette
sich auſserhalb der Kammer B befindet. Die Tragkette
für das Gewebe besteht aus den Stäben 17, welche mit den Enden auf zwei in den
Spurscheiben D und G
laufenden endlosen Stahlbändern F festgenietet sind.
Die Bewegung der Kette wird durch die als Zahnkränze ausgeführten inneren Ränder O der Scheiben D und G vermittelt, in deren Zahnlücken sich die Stäbe H einlegen. Die Stahlbänder F werden in ihrem freien Laufe zwischen den Scheiben D und G von Gleitbahnen
M unterstützt, welche auf den Stützen N befestigt sind.
G. Rohn.