Titel: | Scholkmann's Knallsignal für Eisenbahnen. |
Fundstelle: | Band 265, Jahrgang 1887, S. 80 |
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Scholkmann's Knallsignal für
Eisenbahnen.
Mit Abbildungen.
Scholkmann's Knallsignal für Eisenbahnen.
Knallsignale kommen im Eisenbahnbetriebe theils als Halt- oder Deckungssignale bei
Unfällen und auſsergewöhnlichen Ereignissen, theils im regelmäſsigen Betrieb als
Ergänzung von optischen Signalen zur Verwendung, wenn dieselben wegen Nebel,
Schneegestöber u. dgl. nicht weit genug sichtbar sind. Im letzteren Falle werden –
wie schon bei Aird's Signale (vgl. 1876 220 38) – die Knallkapseln zweckmäſsig durch das optische
Signal selbst und in Uebereinstimmung mit der Stellung desselben ausgelegt und, wenn
nicht verbraucht, wieder beseitigt, noch besser aber auch die entzündeten Kapseln
ebenfalls selbstthätig durch frische ersetzt. Dies geschieht bei dem Knallsignale
des Regierungsbaumeisters Scholkmann, das in
vollständig geladenem Zustande ein 12maliges Abgeben des Knallsignales gestattet,
bevor ein Neuladen erforderlich wird. Die Räder wirken auf die Signalkörper durch
einen besonderen Schlaghebel, so daſs die Entzündung nicht unterhalb der Fahrzeuge,
sondern unverdeckt und seitwärts derselben vor sich geht.
Die Vorrichtung ist in fertig geladenem Zustande beständig mit dem Sichtsignal
gekuppelt und macht jede Bewegung desselben mit. Nur der zur Uebertragung der
Schläge dienende gerade zweiarmige Hebel bleibt für gewöhnlich auſser Thätigkeit und
wird nur für die Dauer der Inbetriebnahme dem Einfluſs der Räder ausgesetzt, indem
dann in das der Schiene zugekehrte Ende des Schlaghebels ein einfacher, wie ein
Hammerkopf gestalteter Radtaster eingesetzt wird. Gleichzeitig hiermit werden die
etwa abgeschossenen Knallkapseln erneuert.
Der Schlaghebel ist, nach dem Centralblatt der
Bauverwaltung, 1886 * S. 483, auf einem kräftigen ⊓ Eisen aufgebaut, welches vermittelst Klemmplatten mit beiden Schienen
des Fahrgeleises verbunden ist. Das ⊓ Eisen dient
gleichzeitig auch als Querschwelle für das Fahrgeleis, und wird wie jede andere
Querschwelle nach Bedürfniſs unterstopft.
Die ganze Vorkehrung macht in solcher Weise alle Bewegungen des Geleises mit und
befindet sich somit beständig in der ursprünglichen Höhenlage zu den Fahrschienen,
ein Umstand, welcher namentlich mit Bezug auf die Schlagvorrichtung von Wichtigkeit
ist. Der Schlaghebel b hat in dem Lager c seine Drehachse; er fällt in Folge des Uebergewichtes
des längeren Hebelarmes immer wieder in seine in Fig.
1 dargestellte Ruhelage zurück.
Bei dieser Lage ragt der Radtaster a über
Schienenoberkante hinaus, so daſs sich beim Darüberrollen eines Rades durch den
Druck des äuſseren Theiles des Radreifens der nach der Schiene gekehrte Theil des
Schlaghebels nach unten und das andere Hebelende mit einer der Hebeltheilung von 1 :
2 entsprechenden gröſseren Geschwindigkeit in die Höhe bewegt, wobei der Hammer d auf die Stifte e, e zweier Zündkörper
aufschlägt.
Die Zündkörper selbst sind walzenförmige, mit Pulver gefüllte Blechkapseln, in welche
ein kräftiger, an dem Durchdringungspunkte mit der Kapselhülse verlötheter eiserner
Stift g eingesetzt ist. Innerhalb der Kapsel ist der
Stift in zwei Arme getheilt, welche ihrerseits an je einer am Boden der Kapsel
angebrachten Zündpille endigen. Durch diesen zweitheiligen Stift wird der Schlag des
Hammers d auf die beiden Zündpillen übertragen und so
die Entzündung der Pulverladung mit einem heftigen Knall und einer Feuererscheinung
herbeigeführt.
Fig. 1., Bd. 265, S. 81Fig. 2., Bd. 265, S. 81Fig. 3., Bd. 265, S. 81Die Knallkapseln werden in die Trommel h
eingesetzt, welche 1m weit von der Schiene und
0m,35 über Schienenoberkante in einem
guſseisernen Gestell drehbar gelagert ist. An dem vorstehenden Rande der äuſseren
Grundfläche der Trommel befinden sich die aus der Seitenansicht und dem Grundrisse
(Fig. 3 und 2)
ersichtlichen Zähne, deren Zweck weiter unten erläutert wird.
Der Tiefe nach ist die Trommel durch eine Scheidewand in zwei gleiche Abtheilungen
zerlegt, deren jede wieder in 12 gleiche, der Gröſse der Knallkapseln entsprechende
Kammern getheilt ist. Je zwei dieser Kammern in beiden Abtheilungen der Trommel
stehen einander genau gegenüber; an dem höchsten Punkte derselben, d.h. an dem
Trommelmantel, sind nach dem Mittelpunkte gerichtete, der Stärke der Stifte
entsprechende Schlitze bis zu der Mittel-Scheidewand durchgeführt.
Zum Laden wird eine Knallkapsel in jede der 24 Kammern von der Seite her so
eingesteckt, daſs die Stifte in die betreffenden Schlitze zu liegen kommen. In
dieser Stellung werden die Knallkapseln bis zur Scheidewand vorgeschoben und danach durch vorgesetzte
geölte Pappstöpsel, welche in die Trommel scharf hineinpassen, noch besonders
festgelegt.
Bei der Haltstellung des Signals ist die Trommel jedesmal so eingestellt, daſs die
Schlitze zweier einander gegenüber stehenden Kammern genau in der Schlagrichtung des
Hammers d sich befinden, und daſs beim Durchgang eines
Rades die Stifte zweier Knallkapseln vom Hammer getroffen und somit vier Zündpillen entzündet werden.
Versager in Folge unregelmäſsiger Stoſswirkung oder in Folge Ausweichens der Kapseln
sind bei der gewählten Stoſsweise ausgeschlossen, und da die Schlagwirkung
gleichzeitig auf vier Zündpillen übertragen wird, von denen je zwei ihre zündende
Wirkung auf je eine besondere Füllung ausüben, so ist auch das gleichzeitige
Versagen beider Kapseln zu Folge schlechter Füllung nicht wahrscheinlich. Bei der
gewählten Theilung des Schlaghebels von 1 : 2 gelingt es auch bei kräftigstem
Auftreten auf den Radtaster nicht, die Entzündung herbeizuführen, dagegen erfolgt
letztere noch bei einer Schlagwirkung, wie sie der Geschwindigkeit eines Zuges von
etwa 6–7km in der Stunde entspricht.
Eine Beschädigung wesentlicher Theile ist dadurch verhütet, daſs der Schlaghammer nur
so weit in die Höhe gehen kann, als zum sicheren Eintreiben der Stifte erforderlich
ist, während ein Anschlagen an die Trommel selbst nicht erfolgen kann. Dies wird
bewirkt durch die Verlängerung des Schlaghebels b über
den Hammer d hinaus, und durch eine entsprechende
Beschränkung des Spielraumes in der zur Führung dieses Hebelansatzes in dem Gestell
angebrachten Aussparung, welche nach oben hin durch einen Gummibuffer abgeschlossen
ist.
Die Wirkungsweise der ganzen Vorkehrung, für welche wegen der drehenden Bewegung des
Knallkapsel-Behälters nach Art der bekannten Schuſswaffen die Bezeichnung „Revolver-Knallsignal“ gewählt ist, besteht darin, daſs in
Uebereinstimmung mit dem optischen Signale die Stifte zweier Knallkapseln sich so
lange in der Schlagrichtung des Hammers d befinden, als
optisch das Haltsignal gegeben ist. Wird letzteres beseitigt, so rücken die
betreffenden Stifte durch Drehen der Trommel aus der Schlagrichtung heraus, so daſs
der beim Durchgange eines Fahrzeuges, ebenso wie bei gegebenem Haltsignal, in die
Höhe gehende Hammer, welcher in der vorerwähnten Weise an dem Berühren der Trommel
verhindert wird, auf seinem Wege keine Stifte antrifft, während beim Einziehen des
Fahrsignals dieselben Stifte durch Zurückdrehen der Trommel wieder in die
Schlaglinie zurückkehren.
Dies vermittelt die seitwärts des Knallsignal-Behälters in dem äuſseren Bocke
gelagerte Kettentrommel mit der Spurscheibe i.
An die Kettentrommel sind die Enden eines Doppeldrahtzuges angeschlossen, welcher auf
der anderen Seite mit dem Drahtzug des optischen Signales bezw. mit der
Stellvorrichtung desselben gekuppelt ist. Die Kettentrommel macht daher die Bewegung des sichtbaren
Signales in gewöhnlicher Weise mit; um diese Bewegungen auf die Zündtrommeln zu
übertragen, ist die mit der Kettentrommel fest verbundene Spurscheibe i auf ihrer der Zündtrommel zugekehrten Seite mit einer
Rille r versehen, deren Form in der Seitenansicht Fig. 3 der Einfachheit wegen nur durch eine punktirte
Linie angedeutet ist. Oben und unten bildet die Rille zwei Kreisbögen, welche beide,
jedoch mit verschieden groſsen Halbmessern, um den Mittelpunkt der Kettentrommel
beschrieben sind.
Zur Verbindung zwischen Zündtrommel und der Spurscheibe dient ein gerader Hebel x; ein Ende desselben ist auf die Achse jener Trommel
drehbar aufgeschoben; weiter oben ruht er mit einem Zapfen in der Rille der
Spurscheibe. Am freien Ende dieses Verbindungshebels ist mittels Drehzapfens der
Finger k angebracht, welcher durch die Feder m in eine entsprechende Lücke des zahnartig gebildeten
Randes n der Zündtrommel gedrückt wird; die in Fig. 3 gezeichnete Stellung der Kettentrommel und des
Verbindungshebels x entspricht der Haltstellung des Signales.
Sobald nun das Signal auf „Fahrt“ gestellt wird, macht die Kettentrommel im Allgemeinen eine
halbe Umdrehung, beispielsweise, wie in der Zeichnung angenommen, nach rechts herum.
Hierbei wird der gerade Verbindungshebel x durch den in
der Rille r der Spurscheibe i geführten Zapfen um ein Stück heruntergedrückt, welches dem Unterschied
der Halbmesser für die beiden Rillenkreisbögen entspricht. In Folge hiervon nimmt
der in einer Zahnlücke fest anliegende Finger k die
Zündtrommel um ein Stück nach rechts herum mit und
rückt so die vorher in der Schlagrichtung stehenden Stifte mit Sicherheit aus. Diese
Drehung der Zündtrommel ist aber stets kleiner als die Kammertheilung, und daher
wird nie statt der ausgerückten Kammer die nächst benachbarte in die Schlaglinie
einrücken.
Wird das Haltsignal wieder hergestellt, so geht die Kettentrommel in ihre
ursprüngliche Lage zurück. Der Verbindungshebel x wird
daher um das der vorherigen Senkung entsprechende Stück gehoben, dreht die
Zündtrommel genau in ihre erste Stellung zurück und bringt die zuvor ausgerückten
Stifte wieder in die Schlagrichtung.
Zur Erzielung steter Gleichmäſsigkeit dieser Bewegungen der Zündtrommel von
„Halt“ auf „Fahrt“ und wieder zurück und unveränderter gleicher
Einstellung der Zündtrommel ist nur bei Halt- und Fahrtstellung stets gleich hohe
bezw. gleich tiefe Lage des Verbindungshebels erforderlich, diese aber ist durch die
kreisförmigen Theile der Rille r gesichert.
Immerhin aber sind Spannschrauben oder sonstige Vorkehrungen zum Anspannen in die
Drahtzüge einzuschalten, durch welche, ebenso wie bei den Sichtsignalen, zu groſse
Aenderungen der Drahtlänge durch Temperaturänderungen u.s.w. rechtzeitig beseitigt
werden können.
Es soll Dun aber zur Schonung des ganzen Schlagwerkes nicht jedes einzelne Rad,
welches über das durch den aufgesetzten Radtaster in Betrieb gestellte Knallsignal
hinwegrollt, jedesmal auch die Schlagvorrichtung in Thätigkeit setzen, wenn der
beabsichtigte Zweck schon durch die Einwirkung des ersten Rades im Zuge erreicht
worden ist. Daher ist in dem Hebel f eine besondere
Fangvorrichtung vorgesehen, welche den entsprechend weit in die Höhe gegangenen
langen Hebelarm in seiner gehobenen Stellung festhält, so daſs die nachfolgenden
Radreifen den Taster a nicht mehr berühren. Der Hebel
f ist in einem auf dem ⊓-Eisen angeschraubten Lager drehbar befestigt und wird durch eine Spiralfeder
nach dem festen Gestell zu gezogen, so daſs er sich mit der Fangnase v unmittelbar an den Hebel b anlegt. Geht der letztere in Folge eines durch ein Rad ausgeübten
Schlages in die Höhe, so wird der Hebel f so weit
zurückgedrückt, daſs die Unterkante des Hebels b an der
Fangnase vorüber ist, dann federt der Fanghebel wieder zurück und hält nun mit
seiner Nase den zurückfallenden Hebel b fest.
Damit nun der Schlaghebel rechtzeitig, d.h. sobald an dem optischen Signale wiederum
Haltsignal gegeben wird, wieder ausgelöst wird, ist der obere Theil des Fanghebels
gebogen (Fig. 3), und das freie Ende desselben
schleift mit einer Rolle auf der zugekehrten Seite der Kettentrommel. In dem
Schleifringe befindet sich auf der Kettentrommel eine kleine geneigte Ebene l, welche bei jeder Stellbewegung der Kettentrommel an
der Rolle des Fanghebels vorbei gleitet und hierbei den Hebel f so weit zurückdrückt, daſs der Schlaghebel von der
Fangnase v losgelassen wird und wieder in seine
Ruhelage zurückfällt. Es findet also jeder vorüberfahrende Zug, gleichviel ob das
Sichtsignal und mit ihm das Knallsignal in der „Fahrt“- oder in der
„Halt“-Stellung sich befindet, den Schlaghebel in Arbeitsbereitschaft
vor. Nachdem aber das erste Rad den Taster a getroffen,
wird derselbe dem Einfluſs der nachfolgenden Räder entzogen, so lange die jeweilige
Stellung des Signales nicht geändert wird.
Die vorbeschriebenen Bewegungen der Zündtrommel in Folge des Arbeitens der
Kettentrommel bleiben genau dieselben, auch wenn der letzteren beim Einstellen des
Signals von „Halt“ auf „Fahrt“ und umgekehrt nicht, wie bisher
angenommen, eine Drehung nach rechts herum und zurück, sondern eine solche in
entgegengesetztem Sinne ertheilt wird; denn die Rille r
ist ja auf beiden Seiten von ganz gleicher Gestalt.
Das Knallsignal kann daher ohne weiteres mit zweiflügeligen Sichtsignalen gekuppelt
werden, welche in der gewöhnlichen Weise mittels eines doppelten Drahtzuges gestellt
werden; es entspricht dabei die Drehung der Kettenrolle am Knallsignal nach rechts
herum dem Einstellen des einflügeligen Signals, und die Drehung nach links herum dem
Einstellen des zweiflügeligen Signals, oder umgekehrt. Nur würde bei der Kuppelung
mit zweiflügeligem Signal eine zweite geneigte Ebene l
auf dem Schleifringe der
Kettenrolle nöthig werden, wie in Fig. 3., welche bei
der Drehung der Kettenrolle nach links herum und zurück das Auslösen des
Schlaghebels zu bewirken hat.
Ist endlich die Knallvorrichtung zur Wirkung gekommen, so soll statt der
abgeschossenen Kammern für einen nachfolgenden Zug die benachbarte geladene
Abtheilung bei Haltsignal schuſsfertig bereit stehen, und diese zweite Kammer
ihrerseits wieder so lange aus- und eingerückt werden, bis die Knallkapseln wieder
durch einen zum Halten zu bringenden Zug entzündet werden, u.s.f. durch alle 12
Abtheilungen durch. Dies wird dadurch erreicht, daſs die Kettenrolle sowohl bei der
Bewegung von „Halt“ auf „Fahrt“ wie umgekehrt der Zündtrommel eine
gleichgerichtete Bewegung und zwar nach links herum ertheilt, und daſs die beiden
zurückgelegten Wege zusammen einer Kammertheilung gleich sind. Der Schlaghammer ist
in diesem Falle durch die Radreifen in die Höhe geworfen und nach erfolgter Wirkung
in seiner gehobenen Stellung durch den Fanghebel f
festgehalten. Der gewarnte Zug selbst ist vor dem Abschluſssignale zum Halten
gekommen; ihm wird zur rechten Zeit das Fahrsignal gegeben und darauf sofort nach
geschehener Einfahrt das Haltsignal zur Deckung des eingelaufenen Zuges wieder
hergestellt werden. Diese beiden Signal-Bewegungen bewirken den Austausch der
abgeschossenen Abtheilung gegen die benachbarte geladene.
Dazu sind 12 Stifte g (Fig.
1 und 3) in gleichen, der Kammertheilung
entsprechenden Abständen, am Umfang der Zündtrommel angebracht, deren jeder von dem
nächsten Kammerschlitze um die Dicke des Hammerkopfes d
entfernt ist. Wird nun bei hochstehendem Hammerkopf dem haltenden Zuge Fahrsignal
gegeben, so kann der Finger k nicht, wie im ersten
Fall, die Zündtrommel nach rechts herum mitnehmen, weil dieselbe nach dieser
Richtung hin durch den gegen den Hammer d stoſsenden
nächsten Stift g gehemmt wird. Der Finger k, welcher gegen die Zündtrommel nur mit der Kraft der
Feder m drückt, wird vielmehr, weil der
Verbindungshebel x wieder durch die Rille r der Spurscheibe i
heruntergedrückt wird, genöthigt, an der langen Seite des vorliegenden Trommelzahnes
n hinaufzugleiten. Sobald der Verbindungshebel x seinen Hub vollführt hat und also der Führungszapfen
desselben in den unteren Kreisbogen der Rille r
eingetreten ist, hat der Finger k den höchsten Punkt
des betreffenden Trommelzahnes erreicht, drückt nunmehr – während zugleich auch die
schiefe Ebene l zur Wirkung kommt – auf die steile
Zahnseite und geht, dem Druck der Feder m folgend, in
die nächste Zahnlücke herab. Hierbei erhält die Zündtrommel eine Bewegung nach links
herum gleich der Länge des steil abfallenden Zahntheiles, wodurch der Austausch der
abgeschossenen Abtheilung gegen die nach links hin benachbarte eingeleitet ist. Wird
jetzt das Signal auf „Halt“ gestellt, so drückt genau wie im ersten Fall beim
Hochgehen des Verbindungshebels der Finger k wieder
gegen eine steile
Zahnseite und nimmt daher die Zündtrommel nach links herum so weit mit, daſs die
nächste Trommelabtheilung schuſsfertig eingestellt ist.
Die Verfügung über das Ein- und Ausschalten des Knallsignales durch Einsetzen oder
Abnehmen des Radtasters bleibt dem freien Ermessen des Stationsvorstehers
überlassen. Die Verbindung von selbstthätigen Knallsignalen mit den
Abschluſssignalen kann daher nicht zur Einschläferung des Locomotivpersonals führen,
da diese Anwendung nur bedingungsweise und unabhängig von dem Willen des
Locomotivführers geschieht. Der Radtaster a wird am
besten dem am nächsten beim optischen Signale stehenden Wärter zur Aufbewahrung
gegeben; damit dieser auch ohne besonderen Auftrag das Knallsignal in Dienst stellen
kann, wenn es erforderlich wird. Derselbe Wärter erhält auch 24 Knallkapseln in
Vorrath, hat die abgeschossenen rechtzeitig zu erneuern und jeden dritten Tag den
Apparat zu ölen.
Ein solches Signal ist Mitte Januar 1886 von Zimmermann und
Buchloh in Berlin ausgeführt und auf dem Bahnhofe Wattenscheidt an der
Einfahrt von Essen her aufgestellt worden; es hat sich bei neunmonatlichem Betriebe
gut bewährt. Die Kosten einschlieſslich der Drahtleitung vom Signalmaste her
betrugen ungefähr 200 M. ohne die Fracht.