Titel: | Herstellung von Druckplatten aus Celluloid. |
Fundstelle: | Band 267, Jahrgang 1888, S. 62 |
Download: | XML |
Herstellung von Druckplatten aus
Celluloid.
Herstellung von Druckplatten aus Celluloid.
Zur Herstellung von Druckplatten aus Celluloid oder aus Stoffen mit ähnlichen
Eigenschaften, wie Xylonit, Fibrolithoid, Ebonit, überhaupt aus allen aus
Dinitrocellulose hergestellten Producten, ohne Anwendung der Galvanoplastik oder der
Aetzmethoden, bringen Jacques Brunner in Winterthur und
Charles Klary in Paris (Oesterreichisch-Ungarisches
Patent Kl. 15 vom 23. August 1887) ein Verfahren in Vorschlag, welches im
Wesentlichen darin besteht, daſs ein mittels lichtempfindlicher Folie erhaltenes
Relief durch Druck auf die anfangs bildsame, dann rasch consistent werdende Masse
übertragen wird.
Eine Gelatinefolie wird in einer Lösung von chromsaurem Kali oder anderer geeigneter
Substanz auf bekannte Weise lichtempfindlich gemacht, wobei die Dicke der
Gelatineschicht beliebig gewählt werden kann. Statt der Gelatine kann auch
Kohlepapier verwendet werden. Das lichtempfindliche getrocknete Präparat wird unter
einem auf gewöhnlichem Wege erhaltenen Negativ oder Positiv exponirt, und das
positive oder negative latente Bild auf gewöhnliche Weise entwickelt, so daſs nun
Erhöhungen und Vertiefungen auf der Gelatine erzeugt sind. Sollen Bilder im Halbton
erzeugt werden, so können die zur Verwendung kommenden photographischen Positive
oder Negative mit Korn oder Schraffur versehen sein. Zur Erzeugung von Strichbildern
kann man dagegen die Positive oder Negative auf gewöhnlichem Wege erhalten. Wenn das
aus Gelatine geformte Bild trocken ist, wird es in bekannter Weise mittels Alaun
oder Alkohol gehärtet, und das so erhaltene Gelatinerelief nun durch Druck (Pressen)
auf eine geeignete Masse, wie sie eingangs erwähnt wurde, übertragen. Diese wird in
Plattenform erst in einer Presse, welche geheizt und gekühlt werden kann, zwischen
stählernen Platten geglättet, worauf das Gelatinerelief mit der Bildseite auf die
Celluloidplatte gelegt wird. Beide Theile werden nun in einer bis auf etwa 120° C.
erwärmten Presse während 5 bis 6 Minuten einem Drucke ausgesetzt. Nach erfolgter
Abkühlung und nach wieder abgehobenem Gelatinerelief ist die auf dem Celluloid
erhaltene Bildfläche, sei es Hoch- oder Tiefdruck, vollständig rein, und zum
Gebrauch auf beliebiger Druckerpresse fertig.
Das Verfahren gleicht also dem Abprägen von Gelatinerelieſs in Gyps, Wachs,
leichtflüssige Legirungen u.s.w., und liegt das Neue eigentlich nur in der
Verwendung des Celluloids für Preſsformen, welche direkt zum Druck auf beliebiger
Druckerpresse verwendet werden. Die Eigenschaft des Celluloids, bei 70° C. zu
erweichen und sich in beliebige Formen pressen zu lassen, hat indessen schon zur
Herstellung von Celluloidstempeln und Celluloiddruckplatten Veranlassung gegeben,
und bieten dieselben gegenüber den auf galvanischem Wege hergestellten Bildern
manche Vortheile, indem das Celluloid die feinsten Vertiefungen der Form vermöge
seiner leichten Vertheilbarkeit annimmt, und ferner hierbei die trennende
Graphitschicht in Wegfall kommt. Auch nutzt sich das Celluloid sehr wenig ab und
sollen die Platten den Druck in der Schnellpresse länger aushalten.