Titel: | Die Dauerhaftigkeit des Ten-Brink-Apparates. |
Autor: | Gg. |
Fundstelle: | Band 267, Jahrgang 1888, S. 445 |
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Die Dauerhaftigkeit des
Ten-Brink-Apparates.
Dauerhaftigkeit des Ten-Brink-Apparates.
Dem Berichte des bayerischen Kesselüberwachungsvereines entnehmen wir auszüglich
nachstehende Mittheilungen:
Es ist wohl allgemein anerkannt, daſs unter allen Kesselarten die mit Ten-Brink-Apparat versehenen Dampfkessel unter sonst
gleichen Bedingungen den Heizwerth des Brennmateriales am vollständigsten ausnutzen.
Dagegen gehen die Meinungen über die Dauerhaftigkeit dieser Apparate aus einander
und neigen nicht selten auf die ungünstige Seite, wozu die eifrige Besprechung und
Verbreitung der an diesen Apparaten hier und da aufgetretenen Schäden nicht wenig
beiträgt.
Will man sich über den Ten-Brink-Apparat ein richtiges
Urtheil bilden, so muſs man nicht nur die ungünstigen, sondern auch die günstigen
Fälle ins Auge fassen, und weiter auch die Ursachen der letzteren aufdecken und
würdigen. Nur auf diese Weise läſst sich Klarheit erlangen, ob der in seiner
Leistung anerkannte Apparat zu verlassen ist oder ob man ihn beibehalten und alle
Sorgfalt auf die Erhöhung seiner Dauerhaftigkeit verwenden soll.
Zu dieser Klarlegung würden die Erhebungen von allen bis jetzt hergestellten Ten-Brink-Apparaten erforderlich sein. Da uns dieses
umfassende Material nicht zu Gebote steht, so müssen wir uns darauf beschränken, zu
der aufgeworfenen Frage nur einen Beitrag zu liefern, indem wir diejenigen Apparate
behandeln, welche sich in der Ueberwachung unseres Vereines befinden.
Am 1. Januar 1887 betrug die Zahl der letzteren 101 Stück, von denen 71 eine und 30
zwei Feuerbüchsen besitzen; es sind mithin 131 Apparate in Rechnung zu setzen, da
der Doppelapparat hinsichtlich der möglichen Beschädigung zwei einfachen
gleichmachten ist.
Die Ten-Brink-Apparate lassen sich hinsichtlich der
Schäden, die an ihnen auftreten, unterscheiden in solche, welche keine, eine kleine
oder eine groſse Ausbesserung erfahren haben.
Zur ersten Klasse rechnen wir auch solche Apparate, welche in der ersten Zeit ihres
Betriebes – wie dies bei neuen Kesseln nicht selten vorkommt – an Nähten oder Nieten
eine Undichtheit zeigten., welche lediglich durch Nachstemmen beseitigt wurde, ohne
daſs eine weitere Ausbesserung erforderlich war. In die zweite Klasse sind
diejenigen Apparate eingereiht, welche durch Verbohren von Rissen, Aufsetzen von
Flicken, Erneuerung von Nieten u. dgl. ausgebessert werden muſsten. Zur dritten
Klasse endlich zählen alle Apparate, an welchen die Feuerbüchse, ein oder
mehrere Verbindungsstutzen zwischen Kessel und Apparat, der ganze Apparat oder ein
Theil seines Mantels erneuert werden muſste.
Nach dieser Eintheilung ergibt sich folgende Uebersicht über die in unserer
Ueberwachung befindlichen Ten-Brink-Apparate:
Jahr der Ein-stellung
Ausbesserung
Summe derApparate
keine
kleine
groſse
187818791880188118821883188418851886
1 6 10 12 17 16 21 17 7
– – 6 1 – 3 3 – –
– – 3 1 2 – 3 2 –
1 6 19 14 19 19 27 19 7
Summa
107 = 81 Proc.
13 = 10 Proc.
11 = 9 Proc.
131
Die gesammte Betriebszeit aller dieser Apparate anzugeben würde hier zu weit führen
und dürfte es auch für unseren Zweck genügen, wenn wir von den 7 ältesten aus den
Jahren 1878 und 1879 stammenden und überdies schadlos gebliebenen Apparaten die
Betriebszeit und einige andere Betriebsverhältnisse nachstehend angeben, wie sie uns
von den Besitzern mitgetheilt wurden.
Appa-rat-Nr.
Gewerbebetrieb
Betriebszeit
Brennmaterial
DurchschnittlicheRostanstrengung * *
k Kohle
täglichStunden
insgesammtJahre *
123456
Wasserwerk„„Papierfabrik„Maschinenfabrik
242424242411
13½10½ 8½ 9⅓ 9⅓ 4¾
BöhmischeSteinkohlen(etwa 6500W.
E.)
80108108 90 90130
7
Zündholzfabrik
19
12¾
Saarkohle
52
* Das Jahr zu 300 Tagen von 12 Stunden gerechnet.
* * d. i. die in 1 Stunde auf 1qm Rostfläche verheizte Kohlenmenge.
Es läſst sich hieraus ersehen, daſs der Ten-Brink-Apparat lange Jahre betrieben werden kann, ohne
ausbesserungsbedürftig zu werden; man darf also nicht als Regel hinstellen, daſs der
Apparat nur 5 oder 10 Jahre halte und dann mit einer neuen Feuerbüchse u.s.w.
versehen werden müsse. Wenn letzteres dennoch eintritt, so ist die Ursache nicht in
der Bauart, sondern in der Herstellungs- und Betriebsweise des Apparates zu suchen.
Eine Stütze für diese Behauptung ergibt sich aus Nachstehendem.
Von den 13 Fällen „kleiner“ Ausbesserung sind 9 durch Risse am oberen Borde
der Feuerbüchse, 3 durch Kesselsteinablagerung (Risse am unteren Borde) und 1 Fall
durch fehlerhafte Arbeit bei Erstellung des Apparates verursacht worden.
Wenn man die auf gröſsere AusbesserungIn unserer Quelle befindet sich eine kurze Beschreibung der betreffenden
Vorkommnisse. bezüglichen 11 Fälle, welche sich auf 5 einfache
und 3 doppelte Apparate, also auf 8 Kessel, vertheilen, nach den verschiedenen
Ursachen der Beschädigung scheidet, so ergibt sich, daſs 6 Fälle theils auf
Materialfehler, theils auf Betriebsfehler (Kesselsteinablagerung und Wassermangel,
d.h. Versäumniſs rechtzeitiger Reinigung und Speisung) zurückzuführen sind, während
5 andere Fälle – wenn man einen zweifelhaften Fall einrechnet – durch Risse am
oberen Borde der Feuerbüchse veranlaſst wurden.
Die letztere Beschädigung stellt sich ziemlich häufig ein und umfaſst, wenn man die 9
unter kleiner Ausbesserung verzeichneten Fälle hinzurechnet, etwa 11 Proc.
sämmtlicher Apparate, so daſs also unter je 10 Apparaten einer durch Risse am oberen
Borde der Feuerbüchse schadhaft wird. Man könnte hieraus folgern, daſs diese
Beschädigung der eigenthümlichen Bauart des Apparates zur Last falle, also früher
oder später an jedem Apparate auftreten müsse. Dieser Folgerung widerspricht jedoch
die Thatsache, daſs von unseren während 8 Jahren angelegten 131 Apparaten 107 bis
heute schadlos geblieben sind. Wenn man ferner erwägt, daſs sich unter diesen
schadlos gebliebenen Apparaten verschiedene befinden, welche schon länger als 10
Jahre (zu 3600 Betriebsstunden) und theilweise scharf betrieben werden, so wird man
die Annahme, daſs der Apparat an einem organischen Fehler kranke, aufgeben und die
Ursache jener Beschädigung in Herstellungs- oder Betriebsfehlern suchen müssen. Die
Frage ist so wichtig, daſs wir sie nachstehend etwas näher beleuchten wollen.
Was zunächst die Erscheinung der fraglichen Risse betrifft, so treten diese über dem
Roste, jedoch nach unseren Erfahrungen niemals an der höchsten Stelle des oberen
Bordes auf, sondern stets seitlich von der senkrechten Achsebene der Feuerbüchse,
und zwar links und rechts gleichmäſsig etwa 20 bis 30cm (je nach der Weite der Feuerbüchse) von dieser Ebene entfernt. Es
bildet sich auf jeder Seite nur ein Riſs parallel zur Längsnaht der Feuerbüchse, und
zwar auf der Biegung, welche den Mantel der Feuerbüchse mit seiner oberen Flansche
verbindet. Der Riſs befindet sich im vollen Bleche, endigt nach beiden Seiten mit
der Biegung und ist gewöhnlich 8cm lang,
entsprechend einem Biegungsradius von etwa 5cm. Er
tritt bald an der einen, bald an der anderen Seite, zuweilen auch an beiden Seiten
auf, indem, wenn derselbe auf der einen Seite verbohrt wird, nach einiger Zeit auf
der anderen Seite ein zweiter Riſs entsteht. In allen Fällen stehen die Risse
symmetrisch zur senkrechten Achsebene der Feuerbüchse und finden sich so zu sagen
immer an derselben Stelle.
Die Ursachen dieser Riſsbildung pflegt man in sprödem Material, in ungeeigneter
Bearbeitung des Materiales oder in Ueberhitzung des oberen Bordes zu suchen.
Letztere kann aus verschiedenen Ursachen entstehen: durch Kesselstein, der sich in
manchen Fällen am oberen Borde der Feuerbüchse ablagern soll, durch übermäſsiges
Heizen oder durch den Dampf- und Luftsack, welcher sich an der gefährdeten Stelle
bildet, wenn die nach den Oberkesseln führenden Verbindungsstutzen zu wenig
Querschnitt haben oder nicht genau auf den Scheitel aufgesetzt sind. Wir wollen
nicht bestreiten, daſs diese Fehler zur fraglichen Riſsbildung beitragen, ja wir
glauben sogar, daſs sie in manchen Fällen den Schaden ganz allein bewirken können,
aber als Hauptursache der Riſsbildung können wir keinen derselben ansehen, denn es
ist nicht anzunehmen, daſs die bis heute schadlos gebliebenen Apparate in allen
genannten Beziehungen tadellos beschaffen sind bezieh. stets ordnungsmäſsig
betrieben wurden.
Die auffallende Thatsache, daſs die Risse stets in derselben Weise und stets an
derselben Stelle auftraten, deutet darauf hin, daſs wir es in allen Fällen mit ein
und derselben Ursache zu thun haben, deren Angriff auf die Festigkeit des oberen
Bordes der Feuerbüchse von den angeführten Nebenursachen nur unterstützt und
erleichtert wird. Welches ist nun jene Grundursache der Riſsbildung? Letztere läſst
sich unseres Erachtens in einfachster Weise dadurch erklären, daſs der zwischen den
üblichen Riſsstellen befindliche Theil des erhitzten Bordumfanges eine durch
Abkühlung hervorgebrachte rasche und starke Zusammenziehung erleidet, welcher der
übrige dieser Abkühlung nicht unterliegende Theil des Bordumfanges nicht rasch genug
folgen kann. Hierdurch entsteht an den Grenzlinien, wo sich die groſsen
Temperaturunterschiede unvermittelt begegnen, eine übermäſsige, d.h. die
Festigkeitsgrenze überschreitende Spannung, welche die Materialfasern, von der
Oberfläche beginnend, nach und nach zerreiſst und schlieſslich den die ganze Wandung
durchdringenden Riſs hervorbringt. Dieser Vorgang kann als Folge wiederholter
Abkühlungen allmählich verlaufen, der Riſs kann aber auch plötzlich entstehen, wenn
das Material von Haus aus hart und spröde ist, die Materialfasern an den Riſsstellen
durch ungeeignete Bearbeitung und vorausgegangene Ueberhitzung schon Spannung
bezieh. geminderte Festigkeit besitzen, oder wenn die Abkühlung plötzlich und in
starkem Maſse erfolgt. Jedenfalls wird die theilweise Abkühlung bei häufiger
Wiederholung ihre verderbliche Wirkung auch dann äuſsern, wenn der Apparat aus
bestem Material in tadelloser Weise erstellt ist und – mit der nachfolgenden
Ausnahme – regelrecht betrieben wird.
Was nun die Entstehung der schädlichen Abkühlung betrifft, so muſs diese eintreten,
wenn der obere Theil des Rostes während des Betriebes von Brennstoff entblöſst wird,
ohne daſs man vorher durch Niederlassen des Kaminschiebers den Zug entsprechend
gemäſsigt und die
Aschenfallthüren geschlossen hat. Wird diese Vorsicht nicht beobachtet, so streicht
ein kalter Luftstrom durch die unbedeckten Rostspalten unmittelbar nach bezieh. über
den Scheitel des Apparates in die Züge und bewirkt die rasche und starke Abkühlung
des oberen Bordes der Feuerbüchse in der Ausdehnung, wie sie der Breite des Rostes
und dem Abstande zwischen den Verbindungsstutzen entspricht. Die vom unteren, noch
bedeckten Theile des Rostes aufsteigende Hitze ist, weil die Zugwirkung auf das
ohnehin kleine Feuer aufhört, so gering, daſs sie den kalten Luftstrom nicht mehr
genügend erwärmen kann. Unter solchen Umständen läſst sich wohl annehmen, daſs auf
der Oberfläche des Bordumfanges zwischen dem abgekühlten und nichtabgekühlten Theile
derselben ein Temperaturunterschied von etwa 150° entstehen kann, womit die
Elasticitätsgrenze der Materialfasern überschritten und die Zerreiſsung an den
seitlichen Grenzlinien des kalten Luftstromes eingeleitet ist. Hat sich in solcher
Weise der geringste Riſs in der Oberfläche des Bordes gebildet, so vertieft sich
derselbe um so rascher, je gröſser er bereits geworden ist.
Die theilweise Entblöſsung des Rostes ergibt sich, wenn der Heizer die rechtzeitige
Beschickung versäumt, mit sperrigem Brennmaterial arbeitet, oder, um die
Dampfspannung zu mäſsigen, die Brennschichte absichtlich niederbrennen läſst, ohne
dem kalten Luftstrom den Eintritt zu wehren. Daſs solche Fehler häufig begangen
werden, ist Jedem bekannt, der die Bedienung von Ten-Brink-Feuerungen zu beobachten Gelegenheit hat.
Im Anschlusse an die vorstehende Schilderung der betreffenden Schäden und ihrer
Ursachen möge noch Einiges Platz finden, was sich auf die Hintanhaltung derselben
bezieht. Um den Dampfsack im Scheitel des Apparates zu vermeiden, empfiehlt es sich,
das im Kessel bereits auf hohe Temperatur gebrachte Speisewasser nicht von oben,
sondern an der unteren Hälfte des Apparatmantels einzuführen, und zwar mittels
weiter Rohre, womit ein rascher Umlauf des Kesselwassers erzielt und der Dampfabzug
nach dem Kessel in ungehinderter und ausgiebiger Weise bewirkt wird. Daſs die nicht
zu engen Verbindungsstutzen mitten auf die höchste Stelle des Apparates zu setzen
sind, ist selbstverständlich, ebenso, daſs zur Feuerbüchse, zu den Stutzen und zum
Mantel nur bestes Eisen von höchstem Dehnungsvermögen verwendet wird. Das Umborden
der Feuerbüchse sollte nicht stückweise und nicht von Hand, sondern im Ganzen
mittels der Presse geschehen. Die fertigen Feuerbüchsen sind auszuglühen und in
Asche langsam abzukühlen. Die Hüttenwerke müſsten sich auf diese Herstellungsweise
einrichten und den Kesselschmieden die Feuerbüchsen in bestimmten Gröſsen fertig
liefern.
Um die Ueberhitzung und namentlich die so verderbliche Abkühlung des oberen Bordes
der Feuerbüchse zu verhüten, ist es nothwendig, daſs dieser Bord mit feuerfesten
Formsteinen bedeckt wird, von welchen behufs Auswechselung eine Anzahl vorräthig zu halten ist.
Solche Formsteine werden von einigen Kesselfabrikanten schon seit Jahren mit bestem
Erfolge angewendet. Ihre Anwendung bedingt, daſs die Verbindungsstutzen zwischen
Kessel und Apparat entsprechend verlängert werden, um den bezüglichen
Uebergangsquerschnitt möglichst groſs zu gestalten und damit den Heizgasen
ungehinderten Abzug zu sichern, was selbstverständlich auch für die nachfolgenden
Zugquerschnitte gilt. Ferner empfiehlt es sich, auch den unteren Bord der
Feuerbüchse, soweit er im Feuer liegt, durch vorgebautes feuerfestes Mauerwerk gegen
Ueberhitzung in Folge etwaiger Ablagerungen von Kesselstein zu schützen, was sich in
verschiedenen Vereinsanlagen bestens bewährt hat. Die Verwendung gereinigten
Speisewassers wird den fraglichen Uebelstand noch wirksamer verhüten.
Uebermäſsiges Heizen verträgt kein Kessel, mag er gebaut sein wie er will;
Undichtheiten, Risse und Beulen sind die unausbleiblichen baldigen Folgen. Deshalb
sollte man auch den Ten-Brink-Apparat nicht übermäſsig
in Anspruch nehmen. Selbstredend wird man auch andere Betriebsfehler, wie theilweise
Entblöſsung der Rostfläche bei ungehemmtem Zuge, Ansammlungen von Kesselstein im
Apparate und von Flugasche in den Zügen u.s.w. zu vermeiden haben.
Will man bei erforderlicher Ausbesserung eines Apparates möglichst wenig Störung und
Verlust haben, so ist die Anlegung eines Reservekessels erforderlich, der ja ohnehin
für jeden wohlgeordneten Dampfbetrieb unerläſslich ist (?). Ebenso wird man einen
ganzen Apparat oder Theile desselben in Reserve halten. Die Auswechselung der
Feuerbüchse verursacht beträchtliche Kosten, aber wohl nicht mehr, als wenn an einem
Flammrohrkessel ein Theil des Flammrohres, oder an einem Locomobilkessel die
Feuerbüchse erneuert werden muſs. Aber selbst wenn die Kosten der Instandhaltung und
Ausbesserung eines mit Ten-Brink-Apparat versehenen
Dampfkessels etwas höher sein sollten als bei anderen Kesselarten, so darf man nicht
vergessen, daſs der Apparat auf der anderen Seite auch beträchtliche Vortheile,
namentlich Brennstoffersparnisse, bringt.
Die Hauptergebnisse unserer Untersuchung über die Dauerhaftigkeit des Ten-Brink-Apparates fassen wir zusammen wie folgt:
1) Von den 131 Apparaten, welche unsere Mitglieder seit 8 Jahren in Gang gesetzt
haben, sind 81 Proc. bis jetzt schadlos geblieben; darunter befindet sich eine
Anzahl von Apparaten, welche schon 8 Jahre und länger – bis zu 13 Jahren – betrieben
und zum Theil stark beansprucht werden.
Wir schlieſsen hieraus, daſs alle Schäden, welche an Ten-Brink-Apparaten vorkommen, nicht dessen Bauart zur Last fallen,
sondern lediglich durch Erstellungs- und Betriebsfehler veranlaſst sind.
2) Von den 19 Proc. innerhalb 8 Jahren schadhaft gewordener Apparate haben 9 Proc. = 11
Stück „groſse“ und 10 Proc. = 13 Stück „kleine“ Ausbesserung erhalten;
nimmt man an, daſs von letzteren in den nächsten 2 Jahren noch 9 Stück, d.h. die zur
Zeit mit Rissen am oberen Borde behafteten, zu den ersteren übergehen werden, so
ergibt sich als Durchschnitt aus 10 Erstellungsjahren, daſs von den während dieser
Zeit in Betrieb gesetzten Apparaten 16 Proc., d.h. von je 6 Apparaten nur einer
groſse Ausbesserung erfordert hat. Eine Ausbesserung: überhaupt – kleine oder groſse
– trifft nur einen von je 5 Apparaten.
Es erhellt hieraus, daſs die Wahrscheinlichkeit der Ausbesserung nur gering ist und
nicht gröſser als bei anderen Kesselarten. Letzteres gilt auch hinsichtlich der
Ausbesserungskosten, soweit es sich um Kessel mit Flammröhren, Feuerbüchsen u. dgl.
handelt.
3) Alle Schäden, welche an Ten-Brink-Apparaten
aufzutreten pflegen, lassen sich verhüten, wenn man den Apparat mit Sorgfalt
anfertigt und betreibt. Die schlimmsten Schadenursachen sind Ueberhitzung und
theilweise Abkühlung des oberen und unteren Bordes der Feuerbüchse; sie lassen sich
beseitigen, wenn man die bedrohten Stellen durch feuerfeste Formsteine gegen grellen
Temperaturwechsel schützt.
Auf Grund dieser Ergebnisse glauben wir die hier und da verbreitete Ansicht, daſs der
Ten-Brink-Apparat nach kurzer Betriebszeit groſse
Ausbesserungskosten verursache, überhaupt bald zu Grunde gehe und deshalb seine
Verwendung keinen Vortheil bringe, als eine irrige bezeichnen zu dürfen; man wird
daher diesen, durch rauchfreie Verbrennung und hinsichtlich vortheilhafter
Dampferzeugung ausgezeichneten Apparat in allen Fällen, in welchen dessen Verwendung
überhaupt angezeigt und zulässig ist, auch fernerhin ohne Bedenken anlegen können.
(Vgl. 1877 226 461.)
Gg.