Titel: | Optisch-aräometrische Liqueur-Analyse; von Prof. Dr. H. Schwarz in Graz. |
Autor: | H. Schwarz |
Fundstelle: | Band 267, Jahrgang 1888, S. 572 |
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Optisch-aräometrische Liqueur-Analyse; von Prof.
Dr. H. Schwarz in Graz.
Schwarz, optisch-aräometrische Liqueur-Analyse.
Im Anschlusse an die von mir in D. p. J. 1887 266 230 beschriebene optisch-aräometrische Bieranalyse
habe ich auf Anregung eines österreichischen Reichstagsabgeordneten, der auf die
Wichtigkeit einer einfachen Liqueur-Analyse behufs einer eventuellen
Steuerrestitution, auch für diesen Artikel, hinwies, die Methode auch bei Liqueuren
in Anwendung gebracht. Da die Liqueure, abgesehen von minimalen Mengen aromatischer
Substanzen, im Wesentlichen aus Rohrzucker, Alkohol und Wasser zusammengesetzt sind,
kann man dieselben durch Combination einer aräometrischen Bestimmung mit einer
Polarisation quantitativ auf ihre Bestandtheile untersuchen. Da aber die Arbeit mit
den Polarisationsapparaten immerhin etwas umständlich ist, da ferner bei gefärbten
Liqueuren die Farbe stört, suchte ich auch hier die Refractionsbeobachtung,
combinirt mit der aräometrischen Bestimmung des specifischen Gewichtes zur Analyse,
zu benutzen. Es hat sich, um dies gleich hervorzuheben, herausgestellt, daſs die
Beobachtungs- und Berechnungsart dieselbe wie beim Bier bleiben kann, wenn es sich
um schwächere Liqueure handelt. Bei starken und zuckerreichen Liqueuren fallen die
Resultate genauer und mit den durch Destillation u.s.w. gewonnenen analytischen
Zahlen übereinstimmender aus, wenn man die Liqueure mit etwa dem gleichen Gewichte
Wasser verdünnt, mit dieser Flüssigkeit die Beobachtungen vornimmt und die
erhaltenen Zahlen auf die ursprüngliche Concentration umrechnet. Ich gebe einige
Beispiele.
Es wurde zuerst eine klare Zuckerlösung angefertigt, deren Gehalt durch das
specifische Gewicht im Pyknometer bestimmt wurde. Das specifische Gewicht war 1,2156
= 46,9 Proc. Zucker. Der angewendete Alkohol hatte ein specifisches Gewicht von
0,81514 = 95,67 Vol.-Proc. oder 93,10 Gew.-Proc.
Alle meine Alkoholbestimmungen sind, wie ich schon bei der Bieranalyse erwähnt, nach
Gewichtsprocenten berechnet.
51g
Zuckerlösung
= 25g,919 Zucker
80g
Alkohol
= 74g,380 Alkohol
50g
Wasser
= 50g,000 Wasser
––––
181g
Liqueur.
In Gew.-Proc.
Zucker
13,21
Alkohol
41,15
Wasser
55,64
––––––
100,00
Das specifische Gewicht wurde zu
0,98277
die Refraction zu
1,3740
gefunden
die Refraction des Wassers
1,3315
(im betr. Apparat)
––––––
Refractionsdifferenz
0,0425.
Nach diesem stellt sich die Formel, die in meiner früheren Abhandlung angeführt
ist,
x . 393 – y . 163
= – 1723
x . 150 + y . 62
= 4250
––––––––––––––––––
oder x. 787 = 9450
Zucker
= 12,00
Proc.
Alkohol
= 39,51
„
Die Annäherung ist also schon bedeutend. Um gröſsere Uebereinstimmung zwischen
synthetischen und analytischen Zahlen herbeizuführen, wurden 80g dieses Liqueurs mit 80g Wasser, also auf die Hälfte verdünnt.
Die synthetischen Zahlen waren also:
Zucker
6,60
Proc.
Alkohol
20,58
„
Das specifische Gewicht wurde zu 0,99655, B daher, die Differenz gegen 1 (spec. Gew. des
Wassers), zu 0,00345 gefunden.
Die Refraction betrug in zwei Beobachtungen
1,3525.
Für Wasser (s. o.)
1,3310
–––––
0,0215
= R.
Führen wir nun nach obiger Formel die Berechnung aus, so ergibt sich
x =
6,73 Proc. Zucker,
y = 18,39 Proc. Alkohol.
Es kann bei der Manipulation etwas Alkohol verdunstet sein, daher die Differenz, beim
Zucker tritt schon in dieser Verdünnung die Uebereinstimmung mit den synthetischen
Zahlen hervor. Wenn wir die Procente an Zucker auf specifisches Gewicht berechnen
und dieses von dem Gewicht des Gemisches +1 abziehen, so erhalten wir nach bekannter
Regel das specifische Gewicht und damit den Alkoholgehalt zu 22 Proc., also etwa um
ebenso viel zu hoch, als es die Refractionsformel ergibt.
Es wurden weiter 144cc dieses schon einmal
verdünnten Liqueurs = 143g,5 zu 250g mit Wasser verdünnt. Nach der Synthese sind
darin:
Zucker
9g,471 = 3,79
Proc.
Alkohol
29g,532 = 11,81
„
Specifisches Gewicht
0,99642,
B = – 0,00308
Refraction
1,3440,
R = – 0,01250
Daraus
Zucker
= 3,78
Proc.
Alkohol
= 11,01
„
was genügend mit den synthetischen Zahlen stimmt.
Allaschliqueur von Gebr. Reininghaus. Im concentrirten
Zustande ergab derselbe nach der optisch-aräometrischen Probe:
Die Gröſse B = 7640
(spec. Gew.
1,07640)
Die Gröſse R = 7200
(Refraction
1,4035)
Wasser
1,3345
–––––––
0,07200
Daraus berechnet sich:
x = Zucker
33,79
Proc.
y = Alkohol
34,50
„
Derselbe Allasch, 100g mit 100g Wasser verdünnt, nach meiner Methode analysirt,
gab
B = 3860
(Spec. Gew.
1,0386)
R = 3500
(Refraction
1,3665)
Wasser
1,3315
––––––
0,0350
nach Berechnung
x = Zucker
= 16,59
Proc.
y = Alkohol
= 16,31
„
Verdoppelt:
33,15 Proc. Zucker
32,62 Proc. Alkohol
Als dieses Product nun der Destillationsanalyse unterworfen wurde, erhielt ich
Zucker
=
15,84 Proc. (spec. Gew.)
16,04 Proc. (Polarisation)
Alkohol
=
16,15 Proc.
also gute Uebereinstimmung.
Mandelliqueur von Reininghaus, unverdünnt:
B = 3285
(Spec. Gew.
1,03285)
R = 3900
(Refraction
1,3705)
Wasser
1,3315
––––––
0,0390
x = Zucker
=
17,20
Proc.
y = Alkohol
=
21,13
„
Zucker durch Polarisation 16,59 Proc.
100cc = 103g,285, mit 100cc
Wasser verdünnt, gaben nach der optisch-aräometrischen Probe x = 8,465 Proc. Zucker, für den unverdünnten Liqueur daher 16,64 Proc.,
y = 10,98 Proc., für den unverdünnten Liqueur daher
21,60 Proc. Alkohol.
Weitere Verdünnung auf das Fünffache gab keine so zufriedenstellenden Resultate,
indem dann die Wäge- und Ablesefehler sich zu sehr multiplicirten.
Durch Destillation wurden 16,16 Proc. Zucker und 20,70 Proc. Alkohol gewonnen.
Alkermesliqueur, zuckerarm, unverdünnt, gab nach der
optisch-aräometrischen Probe:
Zucker
6,79
Proc.
Alkohol
19,86
„
Bei der Destillationsprobe wurden
Zucker
6,60
Proc.
Alkohol
20,26
„
gefunden.
Hier erschien Verdünnung unnöthig. Eine absolute Genauigkeit und Uebereinstimmung
wurde in der That nicht erreicht, doch kann ein Theil der Abweichungen auch der
Destillationsanalyse zugewiesen werden. Mit den Recepten stimmten die Zahlen gut
überein.
Es kann sich indessen bei einer solchen Analyse nicht um eine absolute Genauigkeit
handeln; eine Uebereinstimmung in ganzen Procenten dürfte für den vorliegenden Zweck
vollkommen genügen.