Titel: | Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken. |
Autor: | Stammer |
Fundstelle: | Band 268, Jahrgang 1888, S. 275 |
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Neuere Verfahren und Apparate für
Zuckerfabriken.
(Patentklasse 89. Fortsetzung des Berichtes S. 221
d. Bd.)
Mit Abbildung.
Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken.
H. Leplay (Bulletin de l'Association des chimistes, Bd.
5 Nr. 8 S. 306) hat einen Apparat für Anstellung von OsmoseversuchenOhne des früher (1878) von Maumené zu demselben
Zwecke empfohlenen Erwähnung zu thun (Zeitschrift
für die Rübenzuckerindustrie, Bd. 28 * S. 744).
angegeben und Osmometer genannt. Derselbe hat die in
nebenstehender Figur dargestellte Einrichtung.
Den Haupttheil bilden zwei hohle kupferne, verzinnte Scheiben AA1 von gleicher Gröſse und gleichem
Rauminhalt und etwa 3cm Tiefe. Am Rande sind sie
mit Flanschen und Bolzen versehen, um auf einander geschraubt und gedichtet zu
werden. Ein Blatt des zu prüfenden Pergamentpapieres wird zwischen die Scheiben
eingelegt und dann die Schraube angezogen. Man erhält so einen Hohlraum, welcher in
zwei gleiche Zellen durch das Papier o. dgl. getheilt ist, und zwar befindet sich
letzteres zwischen zwei in die Scheiben eingelegten Metallsieben in senkrechter
Stellung gehalten.
Textabbildung Bd. 268, S. 275Oben auf jeder Scheibe befindet sich ein Rohransatz B und B1 und
in diesem, durch Schraube und Gummiring gedichtet, je eine in halbe Cubikcentimeter
getheilte Glasröhre CC1
mit etwa 200 Theilstrichen auf 36cm Höhe. Endlich
sind unten an den Scheiben die Ablaſshähne DD1 angebracht.
Wenn man eine der beiden Zellen, z.B. die linke, mit destillirtem Wasser füllt, so
findet man, daſs, so lange der Versuch auch dauern mag, kein Wasser durch das
Pergamentpapier in den rechten Raum übergeht; das Pergamentpapier ist also
undurchlässig für Wasser.
Wenn man die eine Zelle statt mit Wasser mit Zuckerlösung füllt, so geht ebenfalls,
wie lange auch der Versuch dauern mag, nicht das Geringste durch das Pergamentpapier
hindurch, ein Beweis dafür, daſs dieses auch für Zuckerlösung undurchlässig ist.
Hat man nun z.B. die rechte Zelle mit Zuckerlösung gefüllt und bringt man dann in die
linke so viel destillirtes Wasser, daſs beide Flüssigkeiten in den Glasröhren gleich
hoch, z.B. beim 100. Strich stehen, so tritt unverweilt der Dutrochet'sche endosmotische Strom ein: die Zuckerlösung rechts steigt und
das Wasser links fällt. Diese Vermehrung der Zuckerlösung geht ununterbrochen
weiter, bis die Lösung das obere Ende der rechten Röhre, d.h. den Nullpunkt
erreicht; das Wasser
nimmt in demselben Verhältniſs ab. Leert man in diesem Augenblicke beide Zellen, so
findet man, daſs die Zuckerlösung verdünnt worden ist, z.B. von 30° B. auf 27°, und
daſs das Wasser in der linken Zelle Zucker aufgenommen hat und von 0° beispielsweise
auf 0,8° gekommen ist.
Dies beweist, daſs der doppelte Strom Dutrochet's
eingetreten ist, nämlich der starke oder endosmotische vom Wasser zur dichteren
Zuckerlösung, und der schwache oder exosmotische in umgekehrter Richtung.
Wenn man auf die Glasröhre der rechten Zelle noch eine Röhre von 2 oder sogar 3m fest und dicht aufsetzt, und die beiden
vorherigen Versuchsflüssigkeiten wieder in die Zellen bringt, dann so viel Wasser in
die linke zugieſst, bis der Nullpunkt wieder erreicht wird, so steigt die
Zuckerlösung in der rechten Röhre von Neuem, während das Wasser in der linken bis
zum Grunde der Röhre sinkt. Füllt man hier weiterhin Wasser zu, so steigt die
Zuckerlösung links immer mehr, bis endlich, wenn der Versuch lange genug gedauert
hat, die Flüssigkeiten ihren Stand nicht weiter verändern, obwohl derselbe in den
beiden Röhren bis zu 3m verschieden ist.
Der Versuch kann dann noch weiter fortgesetzt werden. Man leert die linke Zelle und
ersetzt die Zuckerlösung in derselben durch Wasser, welches man wieder bis zum
Nullpunkt einfüllt. Dann beginnt das Steigen der Zuckerlösung im rechten Rohre von
Neuem und dauert so lange, bis die Dichtigkeit beider Lösungen wieder die gleiche
ist. Man kann nun nochmals die Lösung in der linken Zelle durch Wasser ersetzen, und
zugleich die Dichtigkeit der Lösung in der rechten durch Einfüllen von feinem Zucker
von oben in die Röhre erhöhen. Der endosmotische Strom beginnt dann sofort wieder
und es steigt die Flüssigkeit rechts immer weiter, so lange bis die Dichtigkeiten
wieder gleich sind, ganz wie dies zu Anfang des Versuches stattgefunden hat. Ein
derartiger Versuch brachte die Höhe der Zuckerlösung bis zu 10m.
Endlich aber tritt ein Punkt ein, wo die Flüssigkeit nicht weiter steigt, trotz der
verschiedenen Dichte und des verschiedenen Gehaltes der beiden Lösungen. Alsdann
stellt sich das Gleichgewicht durch Filtration her, d.h. unter dem Einfluſs des
Druckes der Flüssigkeitssäule in der rechten Röhre wird der endosmotische Strom
aufgehalten, das Pergamentpapier wird für die dichtere Lösung durchlässig, und die
Flüssigkeit rechts bleibt stillstehen, wenn man den Apparat sich selbst
überläſst.
Diese Versuche können noch weiter fortgesetzt und mehrfach abgeändert werden. Sie
dienen dazu, die bisher noch nicht nach allen Seiten beleuchteten Erscheinungen der
Melassenosmose zu studiren, und die Bedingungen
ausfindig zu machen, unter welchen diese Arbeit die lohnendsten Erfolge geben kann;
der Apparat soll in einem Worte die Gesetze dieser Osmose finden lassen, und zwar
besonders dazu dienen:
1) Die Schnelligkeit der Osmose oder des Durchganges durch das
Pergamentpapier für jeden Bestandtheil der Melasse, einzeln oder in der Melasse, zu
bestimmen.
2) Durch genaue Versuche den Grad der Osmosirbarkeit für jede
Melasse oder anderen Syrup im Zusammenhang mit jener Schnelligkeit zu messen.
3) Den Einfluſs der Dichte der Osmoseflüssigkeiten auf die
Geschwindigkeit der Osmose zu ermitteln.
4) Den Einfluſs dieser Dichten auf den Zuckerverlust zu
finden.
5) Den Einfluſs der Wärme zu bestimmen.
6) Ebenso den der verschiedenen Papiere, wie auch
7) denjenigen des Wassers.
8) Ueberhaupt wird man mit diesem Osmometer durch genaue Versuche
die Bedingungen und Einflüsse kennen lernen, unter denen die Osmose mit dem besten
Erfolge angewandt werden kann.
Ein Verfahren und Apparate zum Osmosiren von Melasse und
anderen Flüssigkeiten wurde für Wilh.
Middendorf in Schöningen, Braunschweig, patentirt (* D.R.P. Nr. 41323 vom
16. December 1886). Dieses Verfahren besteht im Gegensatz zu dem in Zuckerfabriken
allgemein üblichen Verfahren der continuirlichen Osmose darin, daſs man jedesmal
eine bestimmte Menge erwärmter Melasse in Arbeit nimmt und dieselbe so oft und so
lange mit ganz beliebiger Geschwindigkeit durch die Melasserahmen eines von heiſsem
Wasser durchströmten Osmoseapparates und das sie enthaltende Gefäſs hindurchcirculiren oder zwischen beiden hin und zurück strömen läſst, bis sie den gewünschten
Reinheitsgrad erlangt hat. Hierbei wird also die Melasse einer ganzen Reihe auf
einander folgender schwacher Osmosen unterworfen, die eine zwar sehr langsame, aber
stetig fortschreitende Verbesserung ihrer Reinheit bewirken, mit welcher eine
Volumenvergröſserung in Folge von Wasseraufnahme verbunden ist.
Zur Ausführung dieses Osmosirverfahrens dienen entweder gewöhnliche Osmoseapparate
der bekannten Construction, welche mittels einer Pumpe oder eines in gleicher Weise
wirkenden Flüssigkeitshebers mit dem die Melasse enthaltenden Gefäſse verbunden
werden, oder sogen. „Osmosatoren“, bestehend aus einem Osmosekörper, welcher
nur Wassercirculationskanäle, dagegen keine Melassecirculationskanäle, statt
derselben aber Schlitze oder Oeffnungen beliebiger anderer Form in den Melasserahmen
besitzt und innerhalb des die Melasse enthaltenden Geläſses angeordnet, also
vollständig von Melasse umgeben ist.
J. Stuchly (Seelowitz) versuchte, den Werth der Knochenkohle-Filtration ziffermäſsig
festzustellen (Zeitschrift für Zuckerindustrie in
Böhmen, 1887 Bd. 12 H. 2 S. 81).
Es wurde nur der Dicksaft filtrirt und die aufgestellten Vergleiche gelten also nur
für Dicksaft-, nicht für Dünnsaftfiltration. Der Erfolg wurde an dem Gemenge des
filtrirten Dicksaftes mit den entsprechenden
Absüſswässern, die von gleichzeitig mit demselben Safte laufenden Filtern stammten,
bestimmt. Der Verfasser ist der Ansicht (s. unten), daſs die Trennung der Süſswasser
auf die Gesammtausbeute keinen erheblichen Einfluſs habe und die Filtrationswirkung nur nach der
Aufbesserung des Reinheitsquotienten des gesammten Filtrates, also einschlieſslich
der Absüſswasser beurtheilt werden solle.
Es wurden 2 12stündige Filtrationsversuche durchgeführt. Das Gewicht der verwendeten
Knochenkohle betrug etwa 30 Proc. des Dicksaftgewichtes, was beiläufig 8 Proc. der
verarbeiteten Rübe entspricht. Beim ersten Versuch wurde ein gutes Betriebsspodium
mit 5½ bis 6 Proc. Kohlenstoffgehalt verwendet, zum zweiten Versuch wurde zur Hälfte
neues, noch unverwendetes Spodium genommen. Jedem Behälter unfiltrirten Dicksaftes
wurde nach guter Durchmischung eine abgemessene Probe entnommen, und die
zusammengegossenen Proben während der Dauer des Versuches heiſs erhalten. Der dem
bemusterten unfiltrirten Dicksaft entsprechende filtrirte Dicksaft wurde, mit den
entsprechenden Abwässern vermengt, zu einem Sud vereinigt und von der so erzielten
Füllmasse ein möglichst genaues Durchschnittsmuster genommen. Die Absüſsung der
Filter wurde heiſs und bis zu einem Zuckergehalt von 0,25 Proc. des trockenen
Spodiums durchgeführt, wobei das letzte Absüſswasser annähernd den Melassequotienten
65 hatte. Uebrigens hat in gewissen Grenzen der Grad der Aussüſsung keinen
wesentlichen Einfluſs auf das Resultat des Filtrationsversuches, da einem gröſseren
Zuckergehalt der Knochenkohle ein höherer Reinheitsquotient des Filtrates
entspricht.
Ein Theil des Durchschnittsmusters vom unfiltrirten Dicksaft wurde über Leinwand,
welche früher gut ausgekocht worden war, filtrirt, und das Filtrat dieser
„mechanischen Filtration“ ebenfalls untersucht.
Die Analyse der so erzielten Proben ergab folgende Resultate, wobei zu bemerken ist,
daſs die Veraschung unter Zusatz von Schwefelsäure vorgenommen wurde:
I. Versuch.
Zucker
Wasser
Asche
org.Nichtz.
wirkl.Rquoz.
Unfiltrirter Dicksaft
42,94
52,48
1,62
2,96
90,36
Ueber Leinwand filtrirter Dicksaft
43,01
52,48
1,57
2,96
90,50
Füllmasse aus dem über Spodium filtr. Dicksaft u. den
Absüſswässern
87,14
4,38
2,87
5,61
91,13
Es ist hier der Reinheitsquotient des über Knochenkohle filtrirten Productes
gegenüber demjenigen des unfiltrirten Dicksaftes um 0,77, und gegenüber demjenigen
des über Leinwand filtrirten Dicksaftes um 0,63 höher.
II. Versuch.
Zucker
Wasser
Asche
org.Nichtz.
wirkl.Rquoz.
Unfiltrirter Dicksaft
42,02
53,05
1,76
3,17
89,50
Ueber Leinwand filtrirter Dicksaft
42,08
53,04
1,70
3,18
89,61
Füllmasse aus dem über Spodium filtr. Dicksaft u. den
Absüſswässern
86,80
3,93
3,31
5,96
90,35
Demnach ist der Reinheitsquotient des über Knochenkohle
filtrirten Productes um 0,85 höher als derjenige des unfiltrirten Dicksaftes und um
0,74 höher als derjenige des über Leinwand filtrirten Dicksaftes.
Wie man sieht, ist die Aufbesserung des Reinheitsquotienten.) wenn man die
Absüſswässer mit in Betracht zieht, eine verhältniſsmäſsig geringe, jedenfalls aber
2 bis 3 mal geringer, als sie beim filtrirten Dicksaft, dem keine Absüſswässer
beigemischt sind, zu sein pflegt; und es entsteht angesichts dieses Resultates die
Frage, ob die durch diese Aufbesserung bedingte Mehrausbeute an Zucker hinreichend
groſs ist, um die Spodiumfiltration noch als vortheilhaft erscheinen zu lassen.
Zur Beantwortung dieser Frage hat nun Stuchly den Werth
bestimmt, welchen die Füllmassen haben, die aus demselben unfiltrirten Dicksaft
stammen, dessen einer Theil über Knochenkohle, der andere über Leinwand filtrirt
wurde. Es wurden dabei die Resultate benützt, welche der erste mit gewöhnlichem
Betriebsspodium angestellte Versuch lieferte, da das beim zweiten Versuch benützte
Quantum neuer Knochenkohle in der Regel zu verwenden nicht möglich wäre.
Bei der Berechnung wurde angenommen, daſs die Füllmassen einen Trockensubstanzgehalt
von 96 Proc. haben, daſs ihre Ausbeutung bis zum dritten Product durchgeführt wird,
und der gesammte so gewinnbare Rohzucker bei einem Rendement von 88 einen
Reinheitsquotienten von 96,7 und einen Trockensubstanzgehalt von 98,5 Proc. besitzt
– entsprechend der Zusammensetzung 95,25 Zucker, 1,50 Wasser, 1,45 Asche, 1,80
organischem Nichtzucker – während der Quotient des letzten Ablaufsyrupes (Melasse)
65 und seine Trockensubstanz 80 Proc. beträgt. Auf eine eventuelle
Melasseentzuckerung konnte selbstverständlich keine Rücksicht genommen werden.
Die Ausbeute an Rohzucker und Syrup aus der Füllmasse, wenn die wirklichen
Reinheitsquotienten dieser drei Producte bekannt sind, wurde nun berechnet und es
ergibt sich der Geldwerth der beiden Füllmassen, unter der den jetzigen
Verhältnissen entsprechenden Annahme eines Rohzuckerpreises von fl. 24 und fl. 5
(österr. Währung) für den (unosmosirten) Melassesyrup wie folgt:
100k Füllmasse, welche aus über
Leinwand filtrirtem Dicksaft abstammt, geben:
78,39k Rohzucker v.
88 Rdmt.
zu
fl.
24
= fl. 18,81
23,47k Syrup von 65
Quot.
„
„
5
= „ 1,17
–––––––––
Zusammen
fl. 19,98
100k Füllmasse aus über
Knochenkohle filtrirtem Dicksaft, dem die entsprechenden Absüſswässer beigemengt
wurden, geben:
80k,34
Rohzucker v. 88 Rdmt.
zu
fl.
24
= fl. 19,28
21k,08
Syrup v. 65 Quot.
„
„
5
= „ 1,05
––––––––
Zusammen
fl. 20,33
Es hat demnach die mit Benützung von Knochenkohle erzeugte Füllmasse einen Mehrwerth
von 35 kr. für 100k, was bei einem
Füllmasse-Quantum von 400q täglich fl. 140
entspricht.
Diesem Mehrwerth der Füllmasse sind nun die täglichen Filtrationskosten
gegenüberzustellen, welche nach Aufstellung des Verfassers zu 117 fl. anzunehmen
sind, so daſs dann bei den angenommenen Zuckerpreisen nur ein täglicher Gewinn von 23
fl. übrig bleibt. Natürlich ist hier nur auf die Menge des Gesammtnichtzuckers,
nicht auf die mehr oder minder die Krystallisation beeinträchtigende Beschaffenheit
der einzelnen Bestandtheile Rücksicht genommen; ebenso ist die, in Geldwerth nicht
auszudrückende Entfärbung nicht in Betracht gezogen
worden, sowie auch noch andere, vom Verfasser hervorgehobene Momente
unberücksichtigt bleiben muſsten.
Wenn nun hiernach Stuchly zu dem Ergebniſs kommt, daſs
der Knochenkohlefiltration ein sehr geringer Werth zukomme und dieselbe also besser
zu unterlassen sei, so müssen wir vielmehr eine Verallgemeinerung eines solchen
Schlusses gerade aus den vorliegenden Beobachtungen als unstatthaft bezeichnen. Wenn
andere Verhältnisse der Filtration nicht herzustellen, als die in dem der Berechnung
zu Grunde gelegten Fall, so war diese Berechnung wohl ganz überflüssig, denn nach
Allem, was wir über die Wirkungsweise der Knochenkohle wissen, war ein günstiger,
oder überhaupt ziffermäſsig aufzustellender Erfolg in keiner Weise zu erwarten.
Mehrere Punkte sind in dieser Beziehung gleich einfluſsreich. Erstens ist nur die
Filtration mit Dicksaft ausgeführt worden, und wenn auch dieser aus unfiltrirtem
Dünnsaft stammte, so ist es doch feststehend, daſs die. Wirkung der Knochenkohle mit
zunehmender Concentration der Säfte sehr rasch abnimmt, und es ist somit gerade die
Hauptwirkung der Knochenkohle auſser Benützung geblieben. Zweitens war die Menge der
Knochenkohle, nämlich 8 Proc. der Rüben, eine so geringe, daſs eine bemerkenswerthe
Verbesserung der Säfte gar nicht zu erwarten war, und drittens hätten die Süſswasser
getrennt verarbeitet werden müssen. Es hätte in jeder Hinsicht die anerkannt beste Arbeitsweise angewandt werden müssen, das ist
aber durchaus nicht der Fall gewesen und wenn der Verfasser trotz alledem dennoch zu
einem ziffermäſsig zu bestimmenden Vortheil gelangt, selbst ohne die Entfärbung mit
heranzuziehen, so ist dies gewiſs als ein Beweis für,
nicht gegen die fühlbare Wirksamkeit der Knochenkohle anzusehen. Man hätte es unter
den gegebenen Umständen gewiſs gar nicht erwarten können, daſs ein so
ausgesprochener Unterschied in der Beschaffenheit der Füllmassen sich herausstellen
würde.
Stammer.